Wie groß und schwer darf eine warensendung sein

Wie groß und schwer darf eine warensendung sein

Deutsche Post: Es ist günstiger, Bücher per Büchersendung zu verschicken als als Päckchen. (Quelle: photothek/imago images)

Gegenstände, die nicht allzu dick sind, können Sie per Bücher- und Warensendung verschicken. Doch bei dieser Sendungsart gibt es einige Vorgaben zu beachten.

Wer Bücher oder andere Gegenstände mit der Deutschen Post verschicken möchte, kann dies per Warensendung tun. Das ist günstiger als das Porto für einen Maxibrief oder ein Paket. Die Versandart eignet sich vor allem für Kleidung, Kataloge, Ersatzteile, Datenträger und Handyzubehör.

Die Post unterscheidet dabei zwei Produkte: Die Bücher- und Warensendung 500 und 1.000. Beide dürfen bis 35,3 cm lang, bis 25 cm breit und bis 5 cm hoch sein. Ob Sie Ihre Waren in einem entsprechenden Umschlag oder einer schmalen Box verschicken, spielt dabei keine Rolle. Die Warensendung 500 darf aber – ihrem Namen entsprechend – nur bis zu 500 Gramm wiegen, während Variante 1.000 bis zu einem Kilogramm schwer sein kann.

Waren- und Büchersendung: Gewicht und Preis

GewichtProduktPreis
500 GrammBücher- und Warensendung 5001,95 Euro
1.000 GrammBücher- und Warensendung 1.000
2,25 Euro

Erlaubte Maße der Sendung

LängeBreiteHöhe
bis 35,3 cmbis 25 cmbis 5 cm
  • Hinweis "BüWa" über die Empfängeradresse schreiben
  • keine Briefe oder Grußkarten beilegen, Rechnungen sind hingegen erlaubt
  • Versandtasche beziehungsweise -karton darf verschlossen werden

Mit Warensendungen lässt sich Geld sparen. Sie bieten sich zum Beispiel an, wenn Sie einen Gegenstand versenden wollen, der aufgrund seiner Höhe nicht in einen Großbrief passt (also dicker als 2 cm), aber noch unter 5 cm hoch ist. Statt hier zum teureren Maxibrief zu greifen, können Sie die Warensendung wählen.

Was sind die Nachteile der Warensendung?

Bücher- und Warensendungen sind in der Regel länger unterwegs als andere Briefe oder Pakete. Die Deutsche Post nennt vier Werktage als Regellaufzeit einer solchen Sendung. Darüber hinaus ist wichtig, zu wissen: Schriftliche Mitteilungen sind in einer Bücher- und Warensendung nicht erlaubt. Es darf aber eine Rechnung oder ein Lieferschein beigelegt werden.

Es kann sein, dass Ihre Warensendung von einem Mitarbeiter der Deutschen Post geöffnet wird, um den Inhalt zu kontrollieren. Diese Versandart ist nicht versichert und auch nicht mit Zusatzleistungen wie etwa Einschreiben oder Nachnahme kombinierbar.

Wie groß und schwer darf eine warensendung sein
Warensendung: Die BÜWA 500 kostet 1,95 Euro Porto. (Quelle: cch/t-online)

Wie verschicke ich etwas per BüWa?

Versehen Sie den Umschlag über der Empfängeradresse mit den Wörtern Bücher-/Warensendung oder der Abkürzung "BüWa" und frankieren Sie ihn, je nach Gewicht, mit 1,95 beziehungsweise 2,25 Euro. Danach können Sie den Umschlag wie gewohnt in den Briefkasten werfen oder zur Post bringen.

Sie können die verwendete Versandtasche beziehungsweise den Karton verschließen. Lange Zeit war es Vorgabe der Post, Waren offen zu versenden, sodass Mitarbeiter der Post sie einfach prüfen konnten. Solche Kontrollen sind weiterhin erlaubt – die Warensendungen werden hierfür aber geöffnet und wieder zugeklebt.

Verwendete Quellen:

  • Deutsche Post: Bücher- und Warensendung

E-Book-Reader, Handschuhe oder Brillen – all das lässt sich bequem als Warensendung der Deutschen Post verschicken. Solange es nur ein Gewicht von bis zu einem Kilogramm hat und eine Maximalmaßen von 353 x 300 x 150 mm nicht überschreitet.

Die Warensendung darf ab dem 01.01.2020 in der Höhe nur noch maximal 5 cm betragen und kostet innerhalb Deutschlands 1,90 Euro (Gewicht bis 1.000 g) bzw. 2,20 Euro (Gewicht bis 1.000 g).

International werden abhängig von der Größe, des Gewichts der Sendung und der Zusatzleistungen zwischen 3,20 Euro und 20,50 Euro fällig. Zustellung erfolge in der Regel innerhalb von vier Werktagen. Bislang war es für Warensendungen die Maximalhöhe von 15 cm zulässig. Briefliche Mitteilungen sind als Warensendung weiterhin nicht erlaubt, Rechnungen und andere warenbegleitende Unterlagen können der Ware aber beigefügt werden.

Neue Vorschriften zur KennzeichnungDie Bücher- und Warensendung ist auf dem Umschlag über der Empfängeradresse deutlich mit der Abkürzung "BÜWA" zu kennzeichnen.Künftig dürfen   Bücher- und Warensendungen verschlossen eingeliefert werden. Der bisher offene Versand ist nicht mehr erforderlich aber die Sendungen dürfen durch die Mitarbeiter der Deutschen Post zu Prüfzwecken geöffnet werden.Vergleich Warensendung:


Neu ab 01.01.2020Damit gibt es ab 1. Januar 2020 nur noch die folgenden beiden Produkte:

Bücher- und Warensendung 500: 1,90 Euro − Länge: bis 35,3 cm; Breite: bis 25 cm; Höhe: bis 5 cm − Gewicht: 500 g


Bücher- und Warensendung 1000: 2,20 Euro -Länge: bis 35,3 cm; Breite: bis 25 cm; Höhe: bis 5 cm − Gewicht: 1000 g


Bis 31.-12.2019:

Bücher- und Warensendung 5 cm Höhe: 2,20 Euro − Länge: bis 35,3 cm; Breite: bis 30 cm; Höhe: bis 5 cm − Gewicht: 500 g
Bücher- und Warensendung 15 cm Höhe: 2,35 Euro -Länge: bis 35,3 cm; Breite: bis 30 cm; Höhe: bis 15 cm − Gewicht: 1000 g

Die Bücher- und Warensendung ist nicht mit Zusatzleistungen wie beispielsweise Einschreiben oder Nachnahme kombinierbar, sie können aber genau wie für Pakete ohne Aufpreis direkt an eine Packstation in der Nähe schicken zu lassen.Dies muss direkt beim Bestellprozess bzw. beim Versenden angegeben werden.

Sie müssen für den Verdsand nicht unbedingt einen Briefumschlag verwenden, sondern dürfen Waren auch im Karton verschicken. Der Karton muss nur die Maximalmaße der jeweiligen Versandart einhalten. Neben den neuen Produkten Bücher- und Warensendung bis 500 Gramm und bis 1000 Gramm bietet sich für Kunden im nationalen Versand zusätzlich die Möglichkeit, ihre Bücher und Waren als Großbrief zu verschicken, der gegenüber der bisherigen "Büchersendung Groß" und "Warensendung Kompakt" zu einem geringen Mehrpreis eine kürzere Regellaufzeit bietet.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit der besonderen Versandart "Bücher- und Warensendung" können Sie günstiger kleine Gegenstände versenden.
  • Wichtig ist die Kennzeichnung mit "BüWa".
  • In der Regel erfolgt die Warensendung unversichert und ohne Trackingnummer zur Sendungsverfolgung.

Wer kleine Gegenstände, zum Beispiel nach seinem Privat-Verkauf auf eBay, Hood, Kleiderkreisel und Co., verschicken möchte, hat neben Paket, Päckchen und Brief eine weitere Option. Verschiedene Postunternehmen bieten die sogenannte Warensendung an.

Bei der Warensendung ist das Porto gegenüber dem normalen Briefversand von Gegenständen günstiger. Dafür dauert die Beförderung länger, weil die Warensendung nachrangig behandelt wird. Die Regellaufzeit wird mit vier Tagen angegeben. Die Sendung erreicht den Empfänger erst nach mehreren Tagen, je nach Postunternehmen und aktuellem Sendungsaufkommen.

Mit der Warensendung dürfen nur Waren verschickt werden

Wie der Name Warensendung schon sagt, können mit dieser Versandart nur Waren und nicht etwa persönliche Mitteilungen und Briefe verschickt werden. Erlaubt sind je nach Anbieter Warenproben, Muster oder Gegenstände wie z.B. Ersatzteile, elektronische Geräte, Handyzubehör, Textilien, und Haushaltswaren.

Besonders geeignet ist die Warensendung daher für alle, die ohne persönliche Worte Waren zum Empfänger senden wollen. Denn als Beilage sind lediglich Rechnungen, Lieferscheine und andere Unterlagen, die sich auf die Ware beziehen, gestattet. Individuelle Schreiben an Familie, Freunde und Bekannte dürfen nicht beigefügt sein. Die Bedienungsanleitung und der Zahlungsvordruck können also beigelegt werden, nicht aber die persönlichen Geburtstagsgrüße.

Die Warensendung muss als "BüWa" gekennzeichnet sein

Mittlerweile darf die Warensendung verschlossen werden. Die Warensendung muss mit der Aufschrift "BüWa" gekennzeichnet und frankiert sein. Zulässig sind – je nach Preisklasse – Warensendungen mit einem Gewicht bis 500 Gramm oder bis zu 1000 Gramm.

Die Warensendung bietet weniger Sicherheit als der Paketversand

Warensendungen werden ohne Trackingnummer und unversichert angeboten. Verschwindet die Warensendung oder wird beschädigt, wird der Wert regelmäßig nicht erstattet. Ohne Trackingnummer kann auch nicht nachverfolgt werden, wo sich die Sendung befindet. Ein weiterer Nachteil der Warensendung: In der Regel wird die Warensendung ohne Bestätigung des Empfängers abgeliefert, was den Zugangsnachweis erschwert. Im Streitfall kann der Versender kaum beweisen, dass der Empfänger die Waren erhalten hat.

Als Alternative für den Warenversand bietet sich daher der Versand als Paket an. Dieser ist regelmäßig je nach Paketdienstleister zwischen 500 und 750 Euro versichert und per Sendungsverfolgung nachvollziehbar. Achtung jedoch bei Päckchen: Je nach Anbieter sind diese ebenfalls nicht oder nur in geringerer Höhe versichert und teilweise auch nicht per Tracking verfolgbar.

Internationaler Warenversand

Bis Ende 2018 war es möglich, Warensendungen auch international zu versenden. Seit dem 1. Januar 2019 bietet die Deutsche Post AG diesen Service jedoch nur noch für gewerbliche Versender an.

Verbraucher:innen beschweren sich darüber, dass beispielsweise das Nachsenden eines vergessenen Ladekabels in den Urlaub nicht mehr 3,20 Euro sondern 9,00 Euro innerhalb der EU bzw. 16,00 Euro in Länder außerhalb der EU kosten würde. Auch Sammler von Briefmarken oder Ansichtskarten stehen vor dem Problem, dass der Warenversand ins Ausland angesichts des häufig relativ geringen Wertes der Sache keinen Sinn macht.

Die Deutsche Post AG beruft sich auf den Weltpostvertrag. Danach ist jedoch lediglich der gemeinsame Versand von Briefen und Waren nicht gestattet. Es bleibt weiterhin möglich, einen internationalen Warenversand für Privatpersonen anzubieten. Dies ist zu unserem Bedauern allerdings im Portfolio der Deutschen Post AG nicht mehr vorgesehen.

Weitere Tipps rund ums Paket finden Sie hier: Sie sind Absender eines Pakets

Dieser Inhalt wurde von den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Thüringen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.