Deutsche Rentenversicherung
Sozialversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung
Rechtsform
gemeinsame Marke von 16 Körperschaften des öffentlichen Rechts
Gründung
1. Oktober 2005
Versicherte
56,7 Mio. (31. Dezember 2019)[1]
Rentner
21,2 Mio. (1. Juli 2020)[1]
Haushaltsvolumen
332,9 Mrd. Euro (2020)[2]
Mitarbeiter
59.477 (20. Juni 2020)[3]
Website
https://www.deutsche-rentenversicherung.de
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist die Gesamtheit der 16 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung –, jedoch keine verfasste Institution. Show „Deutsche Rentenversicherung“ ist der Anfang des Namens dieser Träger:
Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt auch die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben wahr, darunter Öffentlichkeitsarbeit, Forschung und Statistik sowie die gemeinsamen Angelegenheiten aller Träger der Rentenversicherung. GeschichteVorgänger und Gründer der Deutschen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland waren die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die 22 Landesversicherungsanstalten (LVA), die Bundesknappschaft, die Seekasse und die Bahnversicherungsanstalt sowie als Spitzenverband der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), der auch das Rechenzentrum (DSRV – Datenstelle der Rentenversicherung) in Würzburg betrieb. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte war für die Durchführung der Versicherung für Angestellte (BfA) in der Rentenversicherung für Angestellte, die Landesversicherungsanstalten für die Arbeiter und Handwerker und die Bahnversicherungsanstalt für Beschäftigte der Bahn in der Rentenversicherung für Arbeiter, die Bundesknappschaft für bergbaulich Beschäftigte in der knappschaftlichen Rentenversicherung sowie die Seekasse für Seeleute zuständig. Die Veranlagung der selbständigen Künstler und Publizisten, für deren Leistungen die BfA zuständig war, erfolgte bei der Künstlersozialkasse als besonderer Abteilung der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven. 2014 wurde die deutsche Rentenversicherung 125 Jahre alt. Aufgabe der VermögensbasisAufgrund von Veränderungen in der Arbeitswelt nahm der anfänglich geringe Anteil der angestellten Versicherten stark zu und übertraf schließlich den Anteil der als Arbeiter definierten Versicherten. Dies führte zu großen Unterschieden im Bestand an Versicherten und Rentnern bei den Trägern der Rentenversicherung für Angestellte und denen der Rentenversicherung für Arbeiter. Mit Einführung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) im Jahr 1992 wurden die unterschiedlichen Rechtsvorschriften (Reichsversicherungsordnung für die Rentenversicherung der Arbeiter, Angestelltenversicherungsgesetz für die Rentenversicherung der Angestellten) vereinheitlicht und das Reichsknappschaftsgesetz für die knappschaftliche Rentenversicherung mit einbezogen. In der gesetzlichen Rentenversicherung wurde damit die historisch bedingte Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte aufgegeben. Die bis dahin angesparten Vermögen wurden seither durch Umstellen von dieser Basis auf ein mit Steuern kofinanziertes Umlageverfahren aufgezehrt. Ihre Berechtigung finden die Steuerzuschüsse in den versicherungsfremden Leistungen, die von der Rentenversicherung übernommen werden mussten. Im Zuge einer Organisationsreform wurden am 1. Oktober 2005 die Trennung zwischen Angestellten- und Arbeiter-Rentenversicherung aufgehoben sowie BfA und VDR zur Deutschen Rentenversicherung Bund fusioniert und die Anzahl der regionalen Versicherungsanstalten (vormals Landesversicherungsanstalten) reduziert. Die Bundesknappschaft, die Seekasse sowie die Bahnversicherungsanstalt wurden in der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zusammengefasst. Bei der Erstzuteilung einer Versicherungsnummer zur allgemeinen Rentenversicherung werden die Versicherten den Trägern gleichmäßig zugeordnet, sofern nicht die Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gegeben ist. Die Zuordnung erfolgt in einem Ausgleichsverfahren anhand der Versicherungsnummer. Mittelfristig sollen 55 % der Versicherten von den Regionalträgern, 40 % von der Deutschen Rentenversicherung Bund und 5 % von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See betreut werden. Für bereits versicherte Arbeitnehmer ändert sich grundsätzlich nichts, für sie bleibt der bisherige Rentenversicherungsträger zuständig, kann sich aber aufgrund Hauptwohnsitzverlagerung ändern. Um jedoch den Ausgleich zwischen den Trägern nicht zu lange andauern zu lassen, wird eine begrenzte Anzahl von Versicherten von der DRV Bund zu den Regionalträgern umgegliedert. Für Versicherte, die mindestens einen Beitrag zur Bahnversicherungsanstalt, Knappschaft oder Seekasse entrichtet haben, ist immer die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig. Organisation
Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung: Die Deutsche Rentenversicherung ist ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. OrganeZentrale Entscheidungen zu Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für alle Träger der Deutschen Rentenversicherung werden von Selbstverwaltungsorganen getroffen; vorbereitet werden solche Entscheidungen vom Erweiterten Direktorium. Diese Organe sind gemäß § 31 Abs. 3b SGB IV und § 139 SGB VI bei der DRV Bund angesiedelt und werden im Artikel über die DRV Bund beschrieben. Selbstverwaltungsorgane der Deutschen RentenversicherungSie setzen sich aus Mitgliedern der Selbstverwaltungen aller Träger zusammen und repräsentieren somit alle Rentenversicherungsträger. Träger, Version 1Die Deutsche Rentenversicherung hat 16 rechtlich selbständige Versicherungsträger. Diese sind entweder regionenübergreifend/bundesweit (Bundesträger) oder in einer bestimmten Region (Regionalträger) zuständig. Im Jahr 2016 waren bei der DRV inklusive Eigenbetriebe und Sonderbereiche insgesamt 60 987 Mitarbeiter beschäftigt.[4] Regionalträger der DRVListe der Träger
Selbstverwaltung der TrägerDie Träger der Deutschen Rentenversicherung werden im Verhältnis 50:50 durch Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber selbstverwaltet (bei der ehemaligen Bundesknappschaft war das Verhältnis disparitätisch 2/3 Arbeitnehmer zu 1/3 Arbeitgeber) und stehen unter staatlicher Rechtsaufsicht. Träger, Version 2Versicherungsträger der Deutschen Rentenversicherung Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind nach § 125 SGB VI die Bundes- und die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung. Die Rehabilitationsträger für Leistungen zur Teilhabe sind in § 6 Abs. 1 SGB IX aufgezählt. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ist nach § 22 Abs. 2 SGB I als landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung in ihrem Sektor. Gemäß § 139b Abs. 1 AO teilt das Bundeszentralamt für Steuern jedem Steuerpflichtigen zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal (Identifikationsmerkmal) zu. Die Finanzbehörden dürfen diese Steueridentifikationsnummer gemäß § 139c Abs. 2 AO verarbeiten, um den Finanzbehörden die Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschrift zugewiesenen Aufgaben zu ermöglichen (§ 139c Abs. 4 Nr. 5 AO).[23] Durch das Alterseinkünftegesetz wurden die verschiedenen Rentenversicherungsträger verpflichtet, einer zentralen Stelle die Rentenbezüge einschließlich der Identifikationsnummer nach § 139b AO mitzuteilen (§ 22a EStG).[24] AbgrenzungDie Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen erbringen die im 2. Kapitel des Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelten Leistungen zur Teilhabe (§ 9 SGB VI), Renten (§ 33 SGB VI), insbesondere die Regelaltersrente (§ 35 SGB VI) sowie Zusatz- und Serviceleistungen (§§ 106 ff., §§ 109 f. SGB VI). Die betriebliche Zusatzsicherung wird von den Kassen und Pensionsfonds der betrieblichen Altersvorsorge sichergestellt. Die private Vorsorge wie z. B. die Riester-Rente und andere private Rentenversicherungen beruhen auf einem privaten Altersvorsorgevertrag. Die Zahlungsempfänger werden Rentner genannt. Beamte treten in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand (§ 25 BeamtStG, § 51 BBG). Mit Beginn des Ruhestands entsteht ein Anspruch auf Ruhegehalt (§ 4 BeamtVersG). Die lebenslange Alimentation einschließlich der Altersversorgung gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG).[25] Der Dienstherr ist daher kein Versicherungsträger. Aufgaben und DienstleistungenAuskunft- und BeratungAuskunfts- und BeratungsstellenDie Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind regionale Dienststellen der Rentenversicherungsträger, die trägerübergreifend beraten sowie Anträge und Rechtsbehelfe entgegennehmen. Sie dienen, wie auch die kommunalen Versicherungsämter (Versicherungsamt), dem Servicegedanken und sind Anlaufstellen für Probleme, Hilfestellungen und Auskünfte rund um die gesetzliche Rentenversicherung. Diese Stellen arbeiten kostenlos und neutral. Versicherte und interessierte Personen erhalten hier Hilfe bei der Antragstellung, beim Ausfüllen der Formulare für die Kontenklärung und Reha- oder Rentenanträge sowie Beratung zur gesetzlichen Rentenversicherung und Informationen zur Altersvorsorge und zur Grundsicherung. AnsprechstellenDie Deutsche Rentenversicherung und verschiedene andere Träger (z. B. Krankenkassen) haben für alle Landkreise und kreisfreien Städte Ansprechstellen zur Vermittlung von Informationsangeboten über die Leistungen zur Teilhabe eingerichtet, die Rat suchende Bürger speziell nur zu Reha-Angelegenheiten beraten und unterstützen. Sie klären Anliegen, nehmen Anträge auf und ermitteln den zuständigen Kostenträger, dem sie auch den Antrag weiterleiten. Wer nach einem Unfall oder einer Krankheit in einer Rehabilitationsklinik wieder fürs Berufsleben fit gemacht werden möchte oder wer aus gesundheitlichen Gründen einen anderen Beruf erlernen muss oder wer als Rentner eine solche Leistung beantragen will, kann sich an eine dieser Ansprechstellen wenden.[26] ThemensprechtageDie Auskunfts- und Beratungsstellen halten zusätzlich besondere Sprechtage zu festen Themengebieten ab. Beispiele sind die sogenannten „Internationalen Sprechtage“ zu Rentenversicherungsfragen mit Auslandsbezug, besonders mit Anrainerstaaten (zum Beispiel Beschäftigung in mehreren Staaten), sowie „Tage der kurzen Wege“ (Beratungen, an denen sich mehrere Institutionen zum Beispiel Finanzamt, Krankenkassen und Zusatzversorgungskassen beteiligen) oder Altersvorsorgetage. Vorträge und SeminareWeiterhin werden regelmäßig Informationsveranstaltungen und Vorträge sowie Seminare, ebenfalls kostenlos, angeboten. Um die einzelnen Veranstaltungsorte und Termine für die jeweiligen Vorträge und Seminare[27] zu erfahren und sich anzumelden, ist ein Kontakt zur zuständigen Auskunfts- und Beratungsstelle erforderlich. eServiceWer möchte, kann sich alle Informationen zu seinem persönlichen Rentenkonto auch von zu Hause aus abrufen. Dieses Angebot wird eService genannt. Damit kann man sich beispielsweise per Internet über den persönlichen Versicherungsverlauf informieren, die bisher erworbenen Ansprüche abrufen oder die voraussichtliche Rente hochrechnen lassen. Damit diese vertraulichen Daten geschützt (Datenschutz) bleiben, wird eine spezielle Signaturchipkarte benötigt. Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben2016 wurden bei der Rentenversicherung mehr als 1,6 Millionen Anträge auf medizinische Rehabilitation[28] gestellt. Die Rentenversicherung führte rund eine Million Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Reha) durch. Dazu kommen knapp 450.000 Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation). Die Regional- und Bundesträger der Deutschen Rentenversicherung haben ein dichtes Netz an Reha-Kliniken und Reha-Zentren aufgebaut. Neben den rund 90 rentenversicherungseigenen Reha-Einrichtungen[29] wird überwiegend mit Vertragseinrichtungen kooperiert. ProjekteRentenblicker„Rentenblicker“ ist das Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung, das seit 2007 online zu finden ist. Neben der Website www.rentenblicker.de werden Schüler- und Lehrermaterialien bereitgestellt und können von (Schul-)Referenten angefordert werden. Bislang gab es mehr als 100.000 Downloads (Unterrichtsmaterial und Broschüre) und 250.000 Broschüren und Arbeitshefte wurden an Schulen verschickt. FinanzenBuchungsgrundlagenDie Haushaltspläne der einzelnen Träger werden nach den Bestimmungen der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV), der Verordnung über den Zahlungsverkehr, die Buchführung und die Rechnungslegung in der Sozialversicherung (SVRV) und den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) erstellt. Gemäß § 26a SVHV haben „Eigenbetriebe, die nach § 12 einen Wirtschaftsplan aufstellen, ... nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung zu buchen.“ EinnahmenDie Gesamteinnahmen der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2016 betrugen 296 Milliarden Euro. Sie setzten sich aus 72,6 % Beiträgen, 14,0 % allgemeinem Bundeszuschuss, 3,7 % zusätzlichem Bundeszuschuss und 9,7 % sonstigen Einnahmen zusammen.[4] Die Beitragseinnahmen in Höhe von 214,8 Milliarden Euro, das sind 8,2 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2015, setzen sich aus 90,6 % Pflichtbeiträgen, 5,8 % Beiträgen für Kindererziehungszeiten, 1,6 % Beiträgen der Bundesagentur für Arbeit, 1,2 Prozent Beiträgen der Krankenversicherung, 0,5 % Beiträgen der Pflegeversicherung sowie 0,3 % freiwilligen Beiträgen zusammen.[4] AusgabenDie Gesamtausgaben der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2016 betrugen 288,4 Milliarden Euro, 10,7 Milliarden mehr als im Vorjahr. Die Ausgaben teilen sich wie folgt auf: 89,9 % der Ausgaben entfielen auf Rentenzahlungen, 6,4 % auf die Krankenversicherung der Rentner, 2,2 % auf Leistungen zur Teilhabe, 1,3 % auf Verwaltungs- und Verfahrenskosten und 0,2 % auf sonstige Ausgaben.[4] Ein Teil der Ausgaben entfällt auf versicherungsfremde Leistungen, die durch die Bundeszuschüsse gedeckt werden sollen. SaldoIm Jahr 2016 ergab sich ein Einnahmedefizit von 2,2 Milliarden Euro.[4] RentenanpassungZum 1. Juli 2022 findet eine Rentenanpassung statt.[30] Siehe auch
WeblinksCommons: Deutsche Rentenversicherung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
Träger der Deutschen Rentenversicherung
Baden-Württemberg | Bayern Süd | Berlin-Brandenburg | Braunschweig-Hannover | Bund | Hessen | Knappschaft-Bahn-See | Mitteldeutschland | Nord | Nordbayern | Oldenburg-Bremen | Rheinland | Rheinland-Pfalz | Saarland | Schwaben | Westfalen Ehemalige Rentenversicherungsträger: |