Welche hunde gelten als gefährlich

Eine sogenannte Rasseliste beinhaltet alle Hunde, die als potentiell gefährlich gelten. Dabei umfasst die Liste vor allem Hunderassen, die durch Aggressivität und Gefährlichkeit aufgefallen sind. Die Verordnung gilt seit 2013, nachdem mehrere Vorfälle mit Hunden registriert wurden. Auf der Rasseliste stehen zum Beispiel folgende Kampfhunderassen:

  • American Pitbull Terrier
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Mastiff
  • Rottweiler
  • Staffordshire Bullterrier

Als Listenhunde gelten auch Mischlinge oder Kreuzungen aus den oben genannten Rassen. Sie werden dabei in bestimmte Kategorien unterteilt. Zu den Listenhunden gehören zudem auch Hunde, denen du vermutlich keine Gefährlichkeit unterstellen würdest wie beispielsweise dem Deutschen Schäferhund. Dementsprechend gering sind auch die Auflagen. Diese Restriktionen sind nicht in jedem Kanton identisch. Hole dir daher am besten vorab eine Auskunft ein.

In welchen Kantonen dürfen Kampfhunde auch ohne Liste geführt werden?

Die meisten Kantone verfügen über eine Rasseliste, die das Führen von Kampfhunden entweder verbietet oder nur unter Auflagen gestatten. Es gibt jedoch auch Kantone, in denen es keine Rasseliste gibt. Dazu gehören:

  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Bern
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schwyz
  • St. Gallen
  • Uri
  • Zug

In Bern dürfen Hundebesitzer maximal drei Hunde zeitgleich ausführen. In einigen Kantonen sind Kampfhunderassen generell verboten. Dort ist zum Beispiel der Erwerb, die Haltung und Einfuhr von American Pitbull Terriern und American Staffordshire Terrier nicht gestattet. Dasselbe gilt für die Kantone Wallis und Genf. Die Ansichten der Behörden gehen zum Teil weit auseinander. Während in Zürich selbst die Anschaffung des Bandogs nicht möglich ist, unterliegt die Rasse in allen anderen Kantonen keiner Auflage. Ist der Erwerb der jeweiligen Rasse verboten, schliesst dies automatisch die Zucht mit ein. Eine Bewilligung ist von vorhinein ausgeschlossen.

Dürfen Menschen mit Kindern Kampfhunde führen?

Ein generelles Verbot für Eltern, einen Kampfhund zu führen, gibt es nicht. Allerdings befinden sich Menschen in der Pflicht, auf den Hund und die Sprösslinge aufzupassen und ein angemessenes Verhalten an den Tag zu legen. Es bietet sich zudem an, eine Hundeschule zu besuchen, um dich vor allen Eventualitäten zu schützen. Eine Hundeschule kann für dich auch dann sinnvoll sein, wenn dein Kanton einen Wesenstest verlangt. Hier wird nämlich unter anderem der Kontakt zum Menschen bewertet. Ein Wesenstest verlangt in der Regel nach folgenden Informationen:

  • Wie wird der Hund gehalten? Lebt er im Zwinger oder in der Wohnung?
  • Zu welchem Zweck wurde der Hund angeschafft, als Wachhund oder als Familienhund?
  • Wie verhält sich der Hund gegenüber anderen Hunden und Tieren?

Der praktische Test besteht dann unter anderem aus:

  • einem Test auf Beruhigungsmittel und Krankheiten
  • einer Dokumentation des kompletten Tests auf Video
  • einem zweimaligen Durchlaufen der Testaufgaben
  • der Mitwirkung eines Arztes, der den Hund aufmerksam beobachtet
  • einer Auswertung aller Teststationen, die auch vor Gericht standhält

Welche Voraussetzungen sind an die Haltung eines Kampfhundes geknüpft?

Um einen Kampfhund oder einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential halten zu dürfen, musst du bestimmte Bedingungen erfüllen, die von Kanton zu Kanton variieren. Allerdings sind die nachfolgenden Voraussetzungen, die der Hundehalter erfüllen sollte, allgemein gültig:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • keine Vorstrafen, die einen fragwürdigen Umgang mit einem Hund beinhalten
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
  • Kenntnisse der Kynologie (Kenntnisse von der Haltung von Hunden)
  • Darlegung der finanziellen Verhältnisse, um eine artgerechte Haltung gewährleisten zu können

Welche Auflagen gibt es bei der Haltung von Kampfhunden?

Die Auflagen sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Bei den als Kampfhunde bekannten Hunderassen ist eine Einwilligung des Kantons nötig.

Welche Vorteile bietet eine Hundeschule?

Eine Hundeschule ist oftmals sinnvoll, um einen Hund richtig zu führen. Die Hundeschule bietet viele Vorteile für den Besitzer. So lässt sich zum Beispiel das Hund-Mensch-Verhältnis stärken. Der Hund schöpft Vertrauen, wodurch die Erziehung des Tieres in der Regel besser gelingt. Allerdings ist niemand dazu verpflichtet, eine Hundeschule zu besuchen. Ab 2008 war der Hundeführerschein Pflicht in der Schweiz. Im Jahr 2016 sorgte das Parlament für eine Abschaffung der Verordnung.

Finde ich Kampfhunderassen im Tierheim?

Es gibt diverse Vermittlungsstellen in der Schweiz, die Listenhunde an geeignete Menschen vermitteln. Die Halter sind dabei ebenfalls an Pflichten gebunden, die der jeweilige Kanton festlegt. Zudem solltest du darauf achten, dass du den Hund auch in deinen Kanton einführen darfst. Du solltest dir zudem über die Kosten im Klaren sein, die entstehen, sobald du den Hund dein Eigen nennst.

  • Startseite
  • Über uns
  • Themen
    • Themen
    • Aus-, Fort-, Berufs- und Weiterbildung, Vormerkstelle
    • Europa und internationale Beziehungen
    • Integration und Zuwanderung
    • Förderungen
    • Landwirtschaft & Weinbau
    • Schadenregulierungs- und Festsetzungsstelle
    • Schule
    • Staat und Gesellschaft
    • Pflanzenschutz
    • Weinüberwachung
    • Wirtschaft, Handwerk, Handel und Gewerbe
  • Service

Welche hunde gelten als gefährlich

Rottweiler, American Bulldog und andere „Kampfhunde“ haben in Deutschland keinen leichten Stand. Einige Hundeattacken von sogenannten Listenhunden haben in der Vergangenheit mediale Aufmerksamkeit erregt: Menschen wurden von den Hunden gebissen und wurden dabei schwer verletzt oder sogar getötet.

Wie auch immer man dazu stehen mag: Es handelt sich um Einzelfälle, da die meisten Hundefreunde ihre Lieblinge, egal, zu welcher Rasse sie gehören, gut im Griff haben. Vor allem die Eigentümer der Kampfschmuser sind da in vielen Fällen vorbildlich – obwohl sie den strengsten Auflagen unterliegen. Fakt ist: Kampfhunde sind nicht die Beifahrer im Cabrio des Zuhälters, sondern in fast allen Fällen geliebte und behütete Familienhunde.

Unter Kampfhunden verstehen wir Hunderassen, die schon zu frühen Zeiten, also im 18. und 19. Jahrhundert extra zu Kampfzwecken gezüchtet wurden. Sie sollten sich bei Hundekämpfen beweisen. Vor allem Bulldoggen und Terrier wurden zur Zucht herangezogen, um besonders kräftige und furchtlose Kampfhunde zu bekommen. In den vergangenen Jahrhunderten war es tatsächlich so, dass diese Hunde zu Schaukämpfen in Arenen eingesetzt wurden und dabei gegen Wölfe, Bären oder Bullen kämpften. Hauptsache blutig, denn das stand bei den Zuschauern damals hoch im Kurs. Dem Gegner waren diese Hunde in vielem ebenbürtig, seinem Herrchen jedoch sehr unterwürfig. Seit Beginn des 20. Jahrhundert sind Hundekämpfe zumindest in Europa verboten. Die Zucht der Hunde lief indes noch weiter – bis heute.

Gibt es heute auch noch Listenhunde?

Welche hunde gelten als gefährlich

In Deutschland dürfen bestimmte Hunderassen nur mit behördlicher Genehmigung eingeführt oder verkauft werden. Dazu gehören Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Terrier und Bullterrier. Die Haltung dieser Hunderassen ist eingeschränkt, sie dürfen nur gehalten werden, wenn der Halter des Hundes einen Wesenstest vorlegen kann. Je nach Bundesland werden diese sogenannten Rasselisten sogar noch um weitere Hunderassen erweitert. In den letzten Jahren haben die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen bereits wieder Abstand von der Rasseliste genommen. Diese gaukelt eine falsche Sicherheit vor. Denn es sind nicht immer die sogenannten Listenhunde, die an Beissattacken beteiligt sind. Jeder größere Hund kann beispielweise für einen kleinen Hund zu einer erheblichen Gefahr werden. Häufig sind Mischlingshunde in solche Attacken verwickelt und nicht Listenhunde.

Bis zum Ende der 1990er Jahre waren Listenhunde kaum ein Thema. Anfang 2000 jedoch zeichnete sich ein Trend ab, als Hunderassen wie Pitbull-Terrier gerne im kriminellen Milieu als Waffe eingesetzt wurden. Dabei kam es in Hamburg im Jahr 2000 zu einer tödlichen Hundeattacke, zwei Kampfhunde bissen einen sechsjährigen Jungen auf einem Schulhof zu Tode. Seitdem wurden die Gesetze massiv verschärft. Es hat sich im Laufe der Zeit herausgestellt, dass aber nicht nur sogenannte Kampfhunde negative Eigenschaften entwickeln könne, sondern auch viele andere Hunderassen. Das liegt aber nicht an der Mentalität des jeweiligen Hundes, sondern solche negativen Eigenschaften können regelrecht angezüchtet werden. Ab einer bestimmten Größe können alle Hunde mit ihrem Biss einen Menschen schwer verletzen.

Die Hunderasse allein macht noch keine Aggressivität aus

Welche hunde gelten als gefährlich

Deshalb erfolgte - wie bereits beschrieben - in einigen Ländern bereits wieder die Abschaffung der Rassenlisten. Stattdessen gibt es eine Meldepflicht für aggressive Hunde, die dann unter bestimmten Auflagen gehalten werden dürfen. Dazu gehören unter anderem der Leinenzwang und die Maulkorbpflicht. Das kann alle Hunde treffen. So wurde in Hessen im Jahr 2014 durch das Verwaltungsgericht Gießen eine Dackeldame als gefährlich eingestuft. Sie hatte seinerzeit einen Nachbarn ihres Herrchens gebissen. Die Verletzung musste in einer Notaufnahme eines Krankenhauses behandelt werden. Fortan galt die Dackeldame als gefährlich und ihr Herrchen hatte verschiedene Auflagen zu erfüllen. Zudem erging eine neue Besteuerung als gefährlicher Hund. Die Bissigkeit von Hunden ist nicht zwangsläufig angeboren. Sicher, die genetische Veranlagung spielt dabei eine Rolle, doch sind natürlich Einflüsse wie Erziehung und Haltung auch Aspekte, die Einfluss auf das Verhalten des Hundes haben.

16 Bundesländer und 16 verschiedene Hundegesetze. Da soll sich noch jemand auskennen. Je nach Bundesland gibt es sogenannte Rasselisten, darin sind Hunderassen aufgeführt, die als gefährlich gelten. Einige Bundesländer verzichten mittlerweile auf die Rassenliste, da von den vermeintlich gefährlichen Hunden nachweislich kein erhöhtes Risiko einer Attacke ausgeht. Wie sieht es in den einzelnen Bundesländern denn nun aus?

Letztendlich sind die Hundegesetz aller Bundesländer ein unübersichtliches Misch-Masch und kaum von den Hundefreunden, insbesondere von den Haltern der Kampfschmuser zu überblicken. Positiv ist die Handhabung in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen, wo kein Hund mehr pauschal als gefährlich gilt. Hier muss erst ein konkreter Anlass vorliegen, dass ein Hund als gefährlich eingestuft wird.

Weil Dir Dein Hund wichtig ist

Aktuelle Hundeversicherungen im Überblick.

Hundeversicherung

Welche hunde gelten als gefährlich