Welche handwerkerkosten kann man von der steuer absetzen

Handwerkerlohn von der Steuer absetzen: Darauf müssen Sie achten

Donnerstag, 27.07.2017 | 10:57

War in Ihrem Haus ein neuer Bodenbelag fällig oder die Wärmedämmung musste erneuert werden? Trotz anfallender Kosten gibt es eine gute Nachricht: Auf den zu bezahlenden Handwerkerlohn, der in Verbindung mit dem Eigenheim entstanden ist, bleiben Sie nicht komplett sitzen. Darauf müssen Sie achten, wenn Sie die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen wollen.

20 Prozent der Arbeits-, Fahrt und Maschinenkosten auf der Handwerkerrechnung können jährlich nach § 35 EStG anteilig steuerlich geltend gemacht werden. Die Ausgaben für das benötigte Material werden jedoch nicht begünstigt. Wichtig ist, dass Sie eine Rechnung haben und der Betrag an den Handwerker überwiesen wurde. Das Finanzamt akzeptiert in diesem Fall keine Barzahlung. Die Ersparnis ist auf eine Gesamtsumme von 1.200 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Auch die Lohnkosten für einen Schornsteinfeger, einen Gärtner oder sogar einen Klavierstimmer fallen unter Handwerkerkosten.

Handwerkerkosten steuerlich geltend machen – so geht´s

Es müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, damit Sie Ihre Handwerkerrechnung anteilig von der Steuer absetzen können.

  • Der Gesetzgeber begünstigt nur Arbeiten an einer bereits bestehenden Immobilie, die der Renovierung und dem Erhalt dienen. Arbeiten, die etwas Neues schaffen, werden nicht gefördert, also auch kein Neu- oder Aus- und Anbau. Den Bau einer Garage oder eines Geräteschuppens fördert der Gesetzgeber ebenfalls nicht, das Streichen einer bestehenden Garage oder den Einbau neuer Fenster allerdings schon.
  • Sie müssen die Immobilie, in der die Arbeiten vorgenommen werden, selbst bewohnen und den Auftrag als Privatperson vergeben. Dann können Sie Arbeiten am Haus, an der Wohnung oder am dazugehörigen Grundstück steuerlich absetzen. Eine Nutzung als Ferienwohnung, Wochenendhaus oder Zweitwohnung ist kein Problem, ebenso wenig die mietfreie Nutzung der Immobilie durch eigene Kinder. Sie müssen nicht der Eigentümer der Wohnung sein, auch Mieter können Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Wenn Sie Eigentümer sind, fallen auch Arbeiten, die vor Ihrem geplanten Einzug in eine bereits bestehende Immobilie erfolgen, unter dieses Gesetz, und Sie können die Kosten dafür steuerlich geltend machen.
  • Sie dürfen keine anderweitige Förderung für die Arbeiten in Anspruch nehmen. Auch können Sie Handwerkerausgaben nicht doppelt steuerlich geltend machen, zum Beispiel als außergewöhnliche Belastung und als Handwerkerkosten, sondern müssen sich für eine Form entscheiden.
  • Nur Fahrtkosten, Arbeitslohn und Maschinenkosten gelten einschließlich der Mehrwertsteuer steuerlich als Handwerkerkosten. Materialkosten können Sie nicht absetzen. Bitten Sie daher den Handwerker, die Kosten auf der Rechnung unbedingt getrennt aufzulisten, damit das Finanzamt die Rechnung akzeptiert. Manchmal gibt der Handwerker in der Rechnung auch schon den nach § 35 EStG absetzungsfähigen Anteil der Lohnkosten an.
  • Das Finanzamt erkennt bei Handwerkerkosten keine Barzahlung an, Sie müssen dem Handwerker den Rechnungsbetrag überweisen und dem Finanzamt den entsprechenden Kontoauszug oder Überweisungsbeleg einreichen. Bei Wartungsarbeiten, für die es keine eigene Rechnung gibt, zum Beispiel die im Mietvertrag festgelegte Wartung der Zentralheizung, können Sie den bestehenden Vertrag zusammen mit den Arbeitskosten und Ihrem Kontoauszug einreichen. Wichtig ist, dass Sie belegen können, dass keine Schwarzarbeit stattgefunden hat.

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  • Arbeiten an den Innen- und Außenwänden
  • Reinigung der Abflussrohre und der Dachrinne
  • Gebühren für den Schornsteinfeger
  • Lohn für den Klavierstimmer
  • Reparatur von Haushaltsgeräten, unter anderem Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Haushaltselektronik oder PC
  • Wartungsarbeiten zum Beispiel am Feuerlöscher, an der Blitzschutzanlage, der Heizung oder der Gasleitung
  • Küchenmontage
  • Schreinerarbeiten
  • Gartengestaltung und -pflege
  • Reparatur oder Erneuerung von Bodenbelägen
  • Malerarbeiten zum Beispiel an Türen, Fenstern, Heizkörpern, Wandschränken oder Rohren
  • Modernisierungsarbeiten zum Beispiel in Küche und Bad
  • anfallende Elektroinstallationen
  • TÜV-Kontrolle eines Fahrstuhls
  • Legionellenprüfung.

Sie müssen die Handwerkerrechnungen und Überweisungsbelege zwei Jahre aufbewahren, falls das Finanzamt eine Überprüfung durchführt. Fragen Sie bei offenen Fragen am besten Ihren Steuerberater, bevor Sie die Steuererklärung einreichen.

Wenn Sie als Vermieter Handwerkerkosten absetzen wollen, gelten andere Regeln, Sie können die Ausgaben dann in voller Höhe von der Steuer absetzen, sofern diese als Erhaltungsaufwendungen beurteilt werden. Die Aufwendungen fallen dann unter Werbungskosten. Auch können Sie bestimmen, ob Sie diese Kosten auf mehrere Jahre aufgeteilt oder auf einmal absetzen wollen.

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Welche handwerkerkosten kann man von der steuer absetzen

Bei Handwerkerleistungen an Haus und Garten fallen jährlich Handwerkerkosten an, die von der tariflichen Einkommensteuer absetzbar sind. 

Erfahren Sie in unseren Steuertipps mehr darüber, wie Sie diesen Steuervorteil konkret für sich nutzen können.

Welche handwerkerkosten kann man von der steuer absetzen
Wenn Sie Handwerkerleistungen bezahlen, reduziert sich Ihre Steuerschuld der tariflichen Einkommensteuer um 20 Prozent der entstandenen Aufwendungen [vgl. § 35a Abs. 3 EstG (Einkommensteuergesetz)].

Der maximal berücksichtige Betrag liegt seit dem 01.01.2009 bei 6000 Euro, die maximale Ersparnis beträgt folglich 1200 Euro. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare gilt derselbe Höchstbetrag. 

Die geleisteten Arbeiten müssen in den Bereich der Modernisierungs-, Renovierungs- und Erhaltungsmaßnamen fallen.

Welche handwerkerkosten kann man von der steuer absetzen
Mieter und Eigentümer von Wohneigentum können die Handwerkerkosten nach § 35 EstG steuerlich geltend machen. Für Eigentümer ist es nicht erforderlich, im Veranlagungszeitraum bereits in der betreffenden Immobilie zu wohnen, sofern die Absicht besteht, dort einzuziehen.

Als Vermieter haben Sie wiederum grundsätzlich die Möglichkeit, die Renovierung und andere Aufwendungen für die Einkommensart Vermietung als Werbungskosten abzusetzen.

Berücksichtigt werden ausschließlich die Arbeitskosten der Handwerker. Dazu gehören der Lohn, die Fahrtkosten und die Maschinenkosten. Nicht absetzbar sind hingegen Materialkosten. Arbeitskosten können Sie wiederum nur für Handwerkerleistungen geltend machen, die bei Ihnen zuhause durchgeführt werden, nicht für in der Werkstatt erledigte Arbeiten.

Welche handwerkerkosten kann man von der steuer absetzen
 
Welche handwerkerkosten kann man von der steuer absetzen
  
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Beispiel für absetzbare Handwerkerkosten:

So zählen beispielsweise die Montage einer Sonnensegelanlage im Garten, am Haus und Balkon oder auf der Terrasse als absetzbare Arbeitskosten. Gleiches gilt für die Anpassung, Reinigung, Pflege und Wartung der Segelanlage.

Die Anfertigung eines massgefertigten Sonnensegels (Zuschnitt, Näharbeiten etc.), die nicht bei Ihnen vor Ort vorgenommen wird, sondern in unserem Betrieb sowie die Materialkosten für Segel, Masten, etc. sind hingegen nicht absetzungsfähig.

  • Handwerkerkosten im oben dargestellten Sinn müssen Sie als Eigenheimbesitzer oder Mieter in den Mantelbogen der Einkommensteuererklärung in Zeile 112 eintragen.

  • Berücksichtigt werden nur Arbeitskosten, die in einer ordentlichen Rechnung des beauftragten Handwerksbetriebs getrennt von den Materialkosten ausgewiesen sind.

  • Den Rechnungsbetrag müssen Sie überweisen. Barzahlungen mit oder ohne Quittung erkennt das Finanzamt nicht als Beleg an. Das gilt selbst dann, wenn der Handwerker den Erhalt des Geldes bestätigt.

  • Die Aufbewahrungspflicht für die Handwerkerrechnungen und den Überweisungsbeleg beträgt 2 Jahre. Fehlen diese Belege bei einer Überprüfung durch das Finanzamt, werden Ihre Aufwendungen nicht berücksichtigt und es tritt keine Reduzierung der Steuerschuld ein.

  • Ziehen Sie bei offen Fragen und Unklarheiten gegebenenfalls einen Steuerberater zu Rate, bevor Sie Ihre Steuererklärung einreichen.

Fotolia.com (Einzelnachweise siehe Impressum)

Bild Sonnensegel © pina-design.de

Autor: Siegfried Bühner