Handwerkerlohn von der Steuer absetzen: Darauf müssen Sie achten Show
War in Ihrem Haus ein neuer Bodenbelag fällig oder die Wärmedämmung musste erneuert werden? Trotz anfallender Kosten gibt es eine gute Nachricht: Auf den zu bezahlenden Handwerkerlohn, der in Verbindung mit dem Eigenheim entstanden ist, bleiben Sie nicht komplett sitzen. Darauf müssen Sie achten, wenn Sie die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen wollen.
20 Prozent der Arbeits-, Fahrt und Maschinenkosten auf der Handwerkerrechnung können jährlich nach § 35 EStG anteilig steuerlich geltend gemacht werden. Die Ausgaben für das benötigte Material werden jedoch nicht begünstigt. Wichtig ist, dass Sie eine Rechnung haben und der Betrag an den Handwerker überwiesen wurde. Das Finanzamt akzeptiert in diesem Fall keine Barzahlung. Die Ersparnis ist auf eine Gesamtsumme von 1.200 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Auch die Lohnkosten für einen Schornsteinfeger, einen Gärtner oder sogar einen Klavierstimmer fallen unter Handwerkerkosten. Handwerkerkosten steuerlich geltend machen – so geht´sEs müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, damit Sie Ihre Handwerkerrechnung anteilig von der Steuer absetzen können.
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Sie müssen die Handwerkerrechnungen und Überweisungsbelege zwei Jahre aufbewahren, falls das Finanzamt eine Überprüfung durchführt. Fragen Sie bei offenen Fragen am besten Ihren Steuerberater, bevor Sie die Steuererklärung einreichen. Wenn Sie als Vermieter Handwerkerkosten absetzen wollen, gelten andere Regeln, Sie können die Ausgaben dann in voller Höhe von der Steuer absetzen, sofern diese als Erhaltungsaufwendungen beurteilt werden. Die Aufwendungen fallen dann unter Werbungskosten. Auch können Sie bestimmen, ob Sie diese Kosten auf mehrere Jahre aufgeteilt oder auf einmal absetzen wollen. Im Video: Vier Fragen, die jeder vor seiner ersten Steuererklärung stellt - und die Antwortenpxt
Bei Handwerkerleistungen an Haus und Garten fallen jährlich Handwerkerkosten an, die von der tariflichen Einkommensteuer absetzbar sind. Erfahren Sie in unseren Steuertipps mehr darüber, wie Sie diesen Steuervorteil konkret für sich nutzen können. Wenn Sie Handwerkerleistungen bezahlen, reduziert sich Ihre Steuerschuld der tariflichen Einkommensteuer um 20 Prozent der entstandenen Aufwendungen [vgl. § 35a Abs. 3 EstG (Einkommensteuergesetz)].Der maximal berücksichtige Betrag liegt seit dem 01.01.2009 bei 6000 Euro, die maximale Ersparnis beträgt folglich 1200 Euro. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare gilt derselbe Höchstbetrag. Die geleisteten Arbeiten müssen in den Bereich der Modernisierungs-, Renovierungs- und Erhaltungsmaßnamen fallen. Mieter und Eigentümer von Wohneigentum können die Handwerkerkosten nach § 35 EstG steuerlich geltend machen. Für Eigentümer ist es nicht erforderlich, im Veranlagungszeitraum bereits in der betreffenden Immobilie zu wohnen, sofern die Absicht besteht, dort einzuziehen.Als Vermieter haben Sie wiederum grundsätzlich die Möglichkeit, die Renovierung und andere Aufwendungen für die Einkommensart Vermietung als Werbungskosten abzusetzen. Berücksichtigt werden ausschließlich die Arbeitskosten der Handwerker. Dazu gehören der Lohn, die Fahrtkosten und die Maschinenkosten. Nicht absetzbar sind hingegen Materialkosten. Arbeitskosten können Sie wiederum nur für Handwerkerleistungen geltend machen, die bei Ihnen zuhause durchgeführt werden, nicht für in der Werkstatt erledigte Arbeiten. Beispiel für absetzbare Handwerkerkosten: So zählen beispielsweise die Montage einer Sonnensegelanlage im Garten, am Haus und Balkon oder auf der Terrasse als absetzbare Arbeitskosten. Gleiches gilt für die Anpassung, Reinigung, Pflege und Wartung der Segelanlage. Die Anfertigung eines massgefertigten Sonnensegels (Zuschnitt, Näharbeiten etc.), die nicht bei Ihnen vor Ort vorgenommen wird, sondern in unserem Betrieb sowie die Materialkosten für Segel, Masten, etc. sind hingegen nicht absetzungsfähig.
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Bild Sonnensegel © pina-design.de Autor: Siegfried Bühner |