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Gewerkschaften sind Arbeitnehmervereinigungen auf freiwilliger Basis. Sie agieren partei- und staatsunabhängig und verfolgen ein großes Ziel: Sie vertreten die Interessen von Angestellten, Arbeitern und Beamten. Im Fokus ihrer Arbeit steht das Streben nach regulierten Arbeitsbedingungen, Urlaubszeiten, Arbeitszeiten und Entlohnungsmodellen. Ihre Gespräche münden dann im Idealfall in Tarifverträgen, die für ganze Branchen gelten, oder in sogenannten Haustarifverträgen, die nur in einem Betrieb gültig sind. Fernab von Gesprächen über Tariflöhne wenden sie sich mit wirtschaftspolitischen Themen auch direkt an die politischen Entscheidungsträger. Die Tatsache, dass Gewerkschaften juristisch erlaubt sind, ist im Grundgesetz verankert. Im Artikel 9 wird zweierlei beschrieben: 1.) die Vereinigungsfreiheit (Absatz 1) 2.) die Koalitionsfreiheit (Absatz 3) Ermöglicht wird die Koalitionsfreiheit jedem – und zwar unabhängig vom ausgeübten Beruf. Und auch das Ziel wurde bereits hier verankert, schließlich soll es um die Förderung und Wahrung der Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen gehen. Der Organisationsaufbau einer Gewerkschaft ähnelt den Anforderungen, die im Vereinsgesetz niedergeschrieben sind. Diesem unterstehen sie jedoch rein rechtlich nicht. Der Beginn der Mitgliedschaft erfolgt meist auf ähnliche Weise: Mitgliedsantrag stellen, Mitgliedsbeiträge bezahlen. Obgleich Gewerkschaften meist nur dann deutlich in der Öffentlichkeit stehen, wenn es um Tarifvertragspolitik geht, beschränkt sich ihr Einfluss bei weitem nicht darauf. Ihre Vertreter wirken in einigen Gremien der Sozialversicherungen mit. Beklagt wird häufig ein Funktionsverlust, der die Selbstverwaltung auf eine Aufsichtsfunktion verringert. Aufgestockt wird ihre politische Handhabe wieder durch die Möglichkeit, als Interessenvertreter im Bundestag agieren so können oder gar bei etwaigen Gesetzesinitiativen beteiligt zu werden. Ein Blick in die HistorieNur einige wenige Gewerkschaften blicken auf eine etwa 150-jährige Tradition zurück. Dauerhaft etablieren konnten sie sich etwa in den 1880er Jahren. Sie entwickelten sich zu Organisationen und festigten das Vereinigungskonstrukt. 1933 dann wurden viele Vereinigungen aufgelöst. Der Grund: Die Nationalsozialisten duldeten keine unabhängigen Gewerkschaften. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs (1945) wurden sogenannte Einheitsgewerkschaften gegründet. Die Entwicklung in Ost- und Westdeutschland verlief sehr unterschiedlich. Ostdeutschland: Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) entwickelte sich zu einer Organisation, die mit den heutigen Gewerkschaften nur wenig gemein hat. Die Mitgliedschaft war für diejenigen, die in der DDR angestellt waren, quasi obligatorisch. Arbeitsmobilisierung und die Vermittlung einer Ideologie standen damals im Fokus. Mit der deutschen Wiedervereinigung wurde auch dieses Relikt alter Zeiten aufgelöst. Westdeutschland: Hier entstand bereits im Jahr 1949 der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der die Einzelgewerkschaften als Dachverband zusammenschloss und das noch heute tut. Die Deutsche Angestelltengewerkschaft (DAG) aus der später die Gewerkschaft ver.di werden sollte, beteiligte sich nicht. Bereits zu dieser Zeit haben sich berufsspezifische Gewerkschaften gebildet wie der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB), der Deutsche Beamtenbund (DBB) oder die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). Die Entwicklung des Dachverbands DGBDie ersten Jahre des DGB waren gezeichnet von einem massiven Mitgliederaufschwung. Ihren Höhepunkt vor der Wiedervereinigung Deutschlands erreichte die Gewerkschaft im Jahr 1981 mit 7,9 Millionen Mitgliedern. Der anschließende Mitgliederschwund konnte zunächst noch kompensiert werden, da etwa vier Millionen FDGB-Mitglieder nach der Auflösung dieser Gewerkschaft sich dem DGB anschlossen. 11,8 Millionen Mitglieder zählte der DGB im Jahr 1991. Arbeitsplatzabbau, Frühverrentungsprogramme und andere Modernisierungsstrategien bedingten den massiven Mitgliederrückgang. Der wohl mächtigste Grund, der die Mitgliederzahlen schrumpfen ließ, ist der Strukturwandel, der aus einer Industriegesellschaft (mit Bergbau, Eisenindustrie, Stahlindustrie, Schiffbau, Textilindustrie) eine Dienstleistungsgesellschaft gemacht hat. Ganze Branchen waren und sind im Aussterben begriffen. Die Internationalisierung sowie die Veränderung der Beschäftigungsverhältnisse (Teilzeitbeschäftigungen, Leiharbeit, Heimarbeit) trugen weiterhin zum Mitarbeiterschwund bei. Weniger Mitglieder bedeutet für eine Gewerkschaft weniger Handlungsspielraum, denn: Gewerkschaften sind auf eine breite Mitgliederanzahl angewiesen, um etwas bewegen zu können. Trotz Schwächung sprechen Experten nicht von einem Ende Gewerkschaftsbewegung. Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen... |