Was muss ich zur Theorieprüfung mitnehmen DEKRA

Hallo, kann man seine Theorieprüfung, auch wenn man sie schon beim TÜV "verkakkt" hat auch bei der Dekra machen, wenn man eine in der Nähe hat ?

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Was muss ich zur Theorieprüfung mitnehmen DEKRA

Ob Du Deine Fahrerlaubnisprüfung bei einem TÜV oder bei der DEKRA machen kannst, hängt davon ab, wer in Deinem Bundesland zur Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) bestellt ist. Man unterscheidet zwischen "amtl. anerkannten Überwachungsorganisationen" und der "Techn. Prüfstelle". Nur die Organisation, die zur "TP" bestellt ist, darf auch die Fahrerlaubnisprüfung abnehmen. In den "neuen" Bundesländern ist ausschließlich DEKRA zur TP bestellt und dort sowohl TP als auch ÜO. In den "alten" Bundesländern ist immer einer der TÜV´s zur TP bestellt und DEKRA ist dort ÜO. Wenn Du also vorher beim TÜV vergeigt hast, kannst Du auch nur wieder zum TÜV, also setzt Dich hin,lerne und daa klappt das auch.

Was muss ich zur Theorieprüfung mitnehmen DEKRA

Dein Fahrlehrer meldet dich bei den Prüfungen an- da ein FL nur bei einer Stelle ist wird es immer die TÜV sein außer du wechselst die Fahschule.

Was muss ich zur Theorieprüfung mitnehmen DEKRA

Man kann die Theorie auch beim TÜV machen?... Is mir neu... Ich hab meine bei der DEKRA gemacht...

Grundsätzlichen machen die auch Prüfungen denke ich, fraglich ist aber, ob du bei der DEKRA eine machen kannst wenn du dafür schon beim TÜV angemeldet bist.

Selbst wenn die Wartezeit bis zur nächsten Prüfung musst du schon einhalten, du kannst nicht Sofort noch eine machen. Darauf wolltest du doch bestimmt hinaus.

Was muss ich zur Theorieprüfung mitnehmen DEKRA

Soweit ich weiß nicht, da du ja für die Prüfung angemeldet werden musst. Also direkt zum nächsten Verein laufen so lang bis man besteht geht glaube ich nicht.

Wo Theorieprüfung machen DEKRA oder TÜV?

Was muss ich zur Theorieprüfung mitnehmen DEKRA

Was muss ich zur Theorieprüfung mitnehmen DEKRA

Die theoretische Führerscheinprüfung ist die erste Hürde auf dem Weg zum Führerschein© TÜV Rheinland

Die theoretische Prüfung ist der erste große Schritt in Richtung Führerschein. Die ADAC Clubjuristen haben die wichtigsten Regeln, Fristen und Informationen zum Ablauf der theoretischen Führerscheinprüfung für Sie zusammengestellt.

  • Theorieprüfung zwölf Monate gültig

  • Ausbildungsbescheinigung zwei Jahre gültig

  • Sperrfrist bei Täuschungsversuch bis zu neun Monate möglich

Wer seinen Führerschein machen will, meldet sich in der Fahrschule an und absolviert dort die theoretische und praktische Ausbildung. Im Rahmen der theoretischen Ausbildung lernen Fahrschüler und -schülerinnen, welche Straßenverkehrsregeln und Verkehrszeichen in Deutschland gelten, und wie man sich z.B. bei einer Panne oder einem Unfall verhält. Sobald der Fahrlehrer bzw. die Fahrlehrerin den Bewerber oder die Bewerberin für ausreichend vorbereitet hält, wird der- oder diejenige zur theoretischen Prüfung zugelassen.

Wo findet die Theorieprüfung statt?

Die theoretische Führerscheinprüfung wird von Prüfstellen wie TÜV oder Dekra abgenommen.

Wie alt muss man mindestens sein?

Die theoretische Prüfung darf nicht früher als drei Monate vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters absolviert werden, beim Autoführerschein B17 beispielsweise mit 16 ¾ Jahren, beim Mofa mit 14 ¾ Jahren.

Was muss man zur Theorieprüfung mitbringen?

Vor der Prüfung müssen Sie eine Ausbildungsbescheinigung über den Theorieunterricht (ab Ausstellungsdatum maximal zwei Jahre gültig) vorlegen, die vom Fahrlehrer bzw. der Fahrlehrerin ausgestellt wird, und außerdem einen Nachweis über die bezahlten Prüfungsgebühren. Beides wird meist im Vorfeld von der Fahrschule direkt an die Prüfstelle übermittelt. Wichtig: Bringen Sie unbedingt ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) zur Prüfung mit, um sich auszuweisen.

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Theorieprüfung findet als Multiple-Choice-Test am PC oder Tablet statt. Sie müssen ausreichende Kenntnisse über Verkehrsvorschriften sowie eine umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise nachweisen und mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut sein. Die Fragen und Kriterien für das Bestehen bzw. Nichtbestehen der Prüfung richten sich nach den Prüfungsrichtlinien (mit Fragenkatalog) des Bundesministeriums für Verkehr. Die theoretische Prüfung muss grundsätzlich in deutscher Sprache abgelegt werden. Für die Beantwortung der Fragen gibt es keine zeitliche Begrenzung.

Kann die Prüfung auch in einer anderen Sprache abgelegt werden?

Bei nicht ausreichenden Lese- und Schreibkenntnissen kann die Theorieprüfung auch in einer Fremdsprache absolviert werden. Aktuell sind folgende Sprachen möglich: Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch und Hocharabisch. Die praktische Prüfung erfolgt jedoch ausschließlich in Deutsch.

  • Die Maskenpflicht in Fahrschulen ist mittlerweile fast überall aufgehoben. Das Tragen einer Maske kann aber empfohlen oder durch Hausrecht vorgeschrieben werden.

  • Fahrschulen mit der entsprechenden Genehmigung können außerdem den Theorieunterricht auch weiterhin als Digitalunterricht anbieten. Auskunft gibt Ihnen die Fahrschule vor Ort.

  • Bei der theoretischen Führerscheinprüfung ist in der Regel das Tragen einer Maske vorgeschrieben.

Wie viele Fehlerpunkte sind zulässig?

Einzelheiten zu Inhalt und Bewertung der Prüfung enthält die Anlage 7 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)*. Je nach Führerscheinklasse beinhaltet die Theorieprüfung zwischen 20 und 40 Fragen, und es sind zwischen sechs und zehn Fehlerpunkte zulässig, um die Prüfung zu bestehen. Wichtig: Die Fragen haben unterschiedliche Wertigkeiten, die durch die Fehlerpunkte ausgedrückt werden (zwei bis fünf Fehlerpunkte).

Für die Fahrerlaubnis der Klasse B bedeutet das konkret: Es werden 30 Fragen gestellt, und zehn Fehlerpunkte sind gestattet. Sie dürfen jedoch nur eine mit fünf Fehlerpunkten bewertete Frage falsch beantworten.

Was kostet die Prüfung?

Die Theorieprüfung kostet Sie ungefähr 25 Euro.

Darf die Prüfung wiederholt werden?

Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, dürfen Sie diese nach einem angemessenen Zeitraum – jedoch nicht vor Ablauf von zwei Wochen – wiederholen. Eine mehrmalige Wiederholung ist zulässig. Bei Täuschungshandlungen gilt die Prüfung automatisch als nicht bestanden, hier ist die Wartefrist für den Wiederholungsversuch länger und kann bis zu neun Monate betragen.

Wann verliert die Theorieprüfung ihre Gültigkeit?

Wer die theoretische Prüfung bestanden hat, der hat zwölf Monate Zeit, um die praktische Prüfung zu machen. Danach verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

Coronabedingt wurden in vielen Bundesländern die Verfallsfristen für Fahrschulausbildung, abgeschlossene Prüfungen und Prüfaufträge für den Erwerb von Fahrerlaubnissen verlängert. Betroffene sollten so vor den nachteiligen Folgen des unverschuldeten Fristablaufs bewahrt werden. Diese Fristverlängerungen sind mittlerweile ausgelaufen, sodass nun wieder die normalen gesetzlichen Fristen rund um den Fahrerlaubniserwerb wie oben beschrieben gelten.

Wenn die gesetzlichen Fristen nicht eingehalten werden können, können Sie versuchen, eine Ausnahmegenehmigung bei der Führerscheinstelle zu erhalten. Dann werden die Umstände des Einzelfalls geprüft. Ein Rechtsanspruch auf eine Ausnahmegenehmigung besteht jedoch nicht.

Bitte beachten Sie, dass sich infolge der coronabedingten Fahrschulschließungen ein Rückstau bei den Führerscheinprüfungen gebildet hat. Es muss daher immer noch mit längeren Wartezeiten bis zur Prüfung gerechnet werden.

Die besten Tipps und Tricks zum Bestehen

Hinweise für die richtige Vorbereitung auf die Prüfung und Tipps gegen Nervosität finden Sie unter: Führerschein-Prüfung: Alles zum Führerscheintest | ADAC

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