Was ist wenn man ein Haus kauft was muss man alles zahlen?

Was ist wenn man ein Haus kauft was muss man alles zahlen?

Bei einem Hausverkauf zahlt nicht nur der Käufer den vereinbarten Preis. Auch werden Gebühren fällig. Erfahren Sie hier, welche Kosten auf Sie zukommen.

Beim Immobilienverkauf mit Homeday besorgen wir für Sie alle notwendigen Unterlagen. Alle Serviceleistungen von Homeday sind bereits in unserer fairen Provision enthalten. Verkäufer und Käufer zahlen beim Immobilienverkauf bzw. -kauf mit Homeday nur je 2,94 % Maklerprovision (inkl. Mehrwertsteuer) und können so Tausende Euro sparen. Starten Sie Ihren Immobilienverkauf jetzt mit einer kostenlosen Immobilienbewertung.

Seit 2009 müssen Eigentümer, die ihr Haus verkaufen, spätestens beim Besichtigungstermin einen Energieausweis für ihre Immobilie vorzeigen. Andernfalls drohen hohe Bußgelder. Die Kosten sind je nach Art des Energieausweises unterschiedlich hoch. Ein Verbrauchsausweis, der auf der Grundlage von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen basiert, kostet den Verkäufer zwischen 50 und 80 Euro. Für einen Bedarfsausweis, für den ein Fachmann eine umfassende Analyse vor Ort vornimmt, zahlt er rund 300 Euro.

Ob Grundstück, Wohnung oder Haus: Nur mit Notar wird der Immobilienverkauf rechtsgültig. Der Notar übernimmt dabei die Rolle eines neutralen Mittlers zwischen Käufer und Verkäufer. Er erstellt den Immobilienkaufvertrag verliest diesen und ist dabei, wenn Käufer und Verkäufer ihn unterschreiben. Darüber hinaus besorgt er beispielsweise auch für den Vertrag relevante Dokumente oder beantragt die Umschreibung im Grundbuch.

Die Notarkosten beim Immobilienverkauf (inklusive dessen Auslagen sowie Gebühren des Grundbuchamts) übernimmt in der Regel der Käufer des Hauses. Ihre Höhe ist im Gerichts- und Notarkostengesetz(GNotKG) geregelt und unabhängig vom Aufwand, den der Notar betreibt. Die Kosten für den Notar betragen zwischen 1 bis 1,5 Prozent vom Kaufpreis der Immobilie.

Für den Verkäufer können in dieser Verkaufsphase beim Hausverkauf Kosten anfallen, wenn er Rechte Dritter – etwa die Grundschuld für seine Hausbank (siehe weiter unten) oder ein bestehendes Wohnrecht – löschen lässt.

Ist der Kaufvertrag unterschrieben, stehen die nächsten Kosten an: die Grunderwerbsteuer. Sie wird per Bescheid vom Finanzamt gefordert und ist spätestens einen Monat nach dessen Zustellung zu zahlen. In der Regel vereinbaren Verkäufer und Käufer im Kaufvertrag, dass die Grunderwerbsteuer vom Käufer zu tragen ist. Anders als die Grundsteuer fällt die Grunderwerbsteuer nur einmal an. Ihre Höhe ist abhängig vom Kaufpreis und variiert von Bundesland zu Bundesland. Sie liegt dabei zwischen 3,5 Prozent (Sachsen, Bayern) und 6,5 Prozent (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen). In Berlin beträgt sie sechs Prozent. Liegt der Kaufpreis unter 2.500 Euro, ist keine Grunderwerbsteuer zu zahlen.

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die vom Käufer für den Grundstücksbesitz und dessen Bebauung gezahlt wird. Das Finanzamt teilt den Jahresbetrag meist auf vier Raten auf, fällig am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Ihre Berechnung gestaltet sich dabei sehr komplex, da die jeweiligen Werte von unterschiedlichen Faktoren abhängen. So spielt es beispielsweise eine Rolle, in welchem Bundesland sich eine Immobilie befindet. Auch das zuständige Finanzamt und allen voran der Steuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde beeinflussen den Wert und entsprechend die Kosten beim Hausverkauf.

Hinweis: Das Finanzamt gibt Auskunft darüber, wie viel Grundsteuer Immobilienbesitzer zahlen müssen. Außerdem versendet die Behörde automatisch einen Bescheid.

Da ein Hausverkauf für Laien ein erheblicher zeitlicher und organisatorischer Aufwand ist, empfiehlt es sich, einen Makler damit zu beauftragen. Ein guter Makler kümmert sich um jeden Schritt im Verkaufsprozess: Er vermarktet die Immobilie, führt die Wohnungsbesichtigung bzw. Hausbesichtigungen durch, prüft die Bonität potenzieller Kaufinteressenten und den Vertrag. Im Erfolgsfall erhält er für seine Arbeit eine Maklerprovision. Die häufige Maklerprovision beträgt für Verkäufer und Käufer je 3,57 Prozent vom Verkaufspreis. Bei Homeday zahlen beide Seiten je nur 2,94 Prozent und können so Tausende Euro sparen.

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    Sie starten Ihren Hausverkauf mit einer kostenlosen Immobilienbewertung. Geben Sie dazu einfach die entsprechenden Eckdaten in unser Formular ein.

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    Unsere Bewertung überzeugt Sie? Dann beauftragen Sie Homeday mit dem Verkauf Ihres Hauses. Wir platzieren Ihre Immobilie prominent auf den großen Immobilienportalen und präsentieren sie den Interessenten bei Besichtigungen. Dabei übernehmen wir die komplette Kommunikation mit potenziellen Käufern.

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    Wir stimmen den Verkaufspreis mit Ihnen ab und verhandeln ihn für Sie mit den Kaufinteressenten. Außerdem organisieren wir alle für den Verkauf notwendigen Unterlagen und stehen Ihnen bis zur Übergabe Ihres Hauses an den neuen Eigentümer zur Seite.

Wer den Hausverkauf privat plant, muss Kosten für verschiedene Aufgaben einkalkulieren. Dazu zählen etwa die Kosten für die Anzeigenschaltung oder Gebühren bei Ämtern. Größer sind noch die sogenannten Opportunitätskosten beim Hausverkauf, also der Zeitaufwand, der Eigentümern beim privaten Verkauf entsteht: zum Beispiel für die Besichtigungen der Immobilie. Eine detaillierte Aufstellung aller Kosten finden Sie in unserem Artikel Hausverkauf privat.

Abhängig vom konkreten Verkaufsfall können weitere Kosten beim Immobilienverkauf anfallen: etwa, wenn der Verkäufer seine Immobilie in Eigenregie verkauft, finanzielle Belastungen bestehen oder gesetzliche Fristen verletzt werden.

Verkauft ein Eigentümer sein Haus weniger als zehn Jahre nach dessen Erwerb und macht damit Gewinn, verstößt er gegen die gesetzliche Spekulationsfrist. Dafür wird eine Steuer fällig, die umgangssprachlich den Namen Spekulationssteuer trägt. Ihre Höhe ist abhängig vom Einkommenssteuersatz des Verkäufers und dem Wertgewinn der Immobilie.

Nicht zahlen müssen Eigentümer die Steuer hingegen, wenn sie das Haus im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt haben.

Ist eine Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht abbezahlt und wird sie über einen Kredit finanziert, kann es beim Hausverkauf zu zusätzlichen Kosten kommen: Die Bank kann eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn ihr durch die Auflösung des Kredits ein Zinsschaden entsteht.

Als dingliches Pfandrecht fungiert die Grundschuld als Sicherheit für Gläubiger. So lässt sich etwa die Bank im Rahmen einer Baufinanzierung im Grundbuch eine Belastung in Höhe eines bestimmten Betrags eintragen. Da die Löschung der Grundschuld Gebühren kostet, lassen einige Eigentümer das Pfandrecht auch nach Tilgung des Kredits bestehen. Bei einem Hausverkauf kann der Käufer verlangen, die Immobilie lastenfrei zu übernehmen. Es ist dann Aufgabe des Verkäufers bzw. eines von ihm beauftragten Notars die Löschung der Grundschuld mithilfe der Löschungsbewilligung zu veranlassen. Für den Notar und die Gebühr des Grundbuchamts werden hier ungefähr 0,2 Prozent vom Wert der Grundschuld fällig.

Um einen angemessenen Angebotspreis festzulegen, lassen einige Verkäufer ihr Haus oder ihre Wohnung vor dem Verkauf schätzen. Je nachdem, wer den Immobilienwert ermittelt, fallen unterschiedliche Kosten für die Leistung an. Infrage kommen offizielle Gutachter, Architekten, Bauingenieure oder Hausmakler bzw. Wohnungsmakler.

In einigen Fällen kann es sich lohnen, als Eigentümer vor dem Hausverkauf Kosten für eine Renovierung in Kauf zu nehmen. Denn Maßnahmen wie Gartenarbeiten oder Schönheitsreparaturen können den Immobilienwert und damit den Verkaufspreis um einen höheren Betrag als die Höhe der Kosten für die Maßnahme steigern. Erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel, ob es sich lohnt, renoviert zu verkaufen. Auch Home Staging kann sich positiv auf den Verkaufspreis auswirken.

Wofür? Wie hoch? Wer zahlt?
Energieausweis 50- 300 € Verkäufer
Notar und Grundbuchamt ca. 1,5 % des Kaufpreises Käufer
Grunderwerbsteuer Zwischen 3,5 und 6,5 % Käufer
Grundsteuer Unterschiedliche Höhe Käufer
Maklergebühren Häufig je 3,57 % des Kaufpreises (bei 19 % MwSt.) pro Partei; bei Homeday nur je 2,94% Maklerprovision Jeweils Verkäufer und Käufer seit gesetzlich geregelter Provisionsteilung
Wertgutachten Abhängig vom Gutachter; bei Homeday erhalten Verkäufer die Immobilienbewertung kostenlos Verkäufer
Spekulationssteuer Abhängig vom Immobilienwert und Einkommenssteuersatz des Verkäufers Verkäufer
Löschung Grundschuld 0,2 Prozent vom Wert der Grundschuld Verkäufer
Vorfälligkeitsentschädigung Legt die Bank fest Verkäufer

Bei Homeday zahlen Verkäufer und Käufer je nur 2,94 % Maklerprovision (inkl. Mehrwertsteuer) und erhalten einen vollen Maklerservice: Wir besorgen für Sie auch sämtliche für den Hausverkauf notwendigen Dokumente, übernehmen die Anzeigekosten (inklusive professionellem Fotografen) und den Energieausweis.

Welche Kosten entstehen beim Hausverkauf?

Für den Verkäufer ist es leicht, bei einem Hausverkauf Kosten zu ermitteln. Er trägt die Kosten für die Löschung der Grundschuld und seit Dezember 2020 in den meisten Fällen die Hälfte der Maklergebühren. Der Käufer muss für die Grunderwerbsteuer, den Notar, seinen Anteil der Maklerprovision und das Grundbuchamt aufkommen. Lesen Sie hier, welche Kosten beim Hausverkauf anfallen.

Wer bezahlt beim Hausverkauf den Notar?

Üblicherweise hat der Käufer das Recht, den Notar auszuwählen. Grundsätzlich trägt er auch die Kosten für die Protokollierung des Kaufvertrages. Diese fallen folglich nicht unter die Kosten beim Hausverkauf. Wünscht der Verkäufer allerdings die Kaufpreiszahlung auf ein Notaranderkonto, muss er die Kosten dafür übernehmen. Welche Kosten als Käufer und als Verkäufer auf Sie zukommen, erläutern wir hier.

Wie hoch sind die Steuern bei Grundstücksverkauf?

Die Grunderwerbsteuer zählt nicht nur zu den Hausverkauf Kosten. Sie fällt auch an, wenn nur das Grundstück verkauft wird. Die Höhe der Grunderwerbsteuer bestimmt das Bundesland. Die Bandbreite reicht von 3,5 Prozent bis hin zu sechs Prozent. Die Grunderwerbsteuer nimmt häufig den Löwenanteil bei den Kosten beim Hausverkauf für den Erwerber ein. Informieren Sie sich hier über die detaillierten Kosten.

Was kostet es, eine Grundschuld zu löschen?

Ein Punkt bei den Kosten beim Hausverkauf ist die Löschung der Grundschuld. Hatte der Verkäufer das Haus finanziert, war eine solche „dingliche Sicherheit“ zugunsten der Bank eingetragen. Die Kosten für die Löschung orientieren sich an der Höhe der Grundschuld. Sie betragen 0,2 Prozent des Betrages. Für die Löschung stellt die Bank eine Löschungsbewilligung aus. Hier lesen Sie alles Wichtige zu den Kosten beim Hausverkauf.

Was zählt zu den Kaufnebenkosten?

Die Kaufnebenkosten oder Erwerbsnebenkosten beinhalten die Grunderwerbsteuer, die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt und eventuell die Maklercourtage. Die Erwerbsnebenkosten fallen je nach Bundesland unterschiedlich hoch aus. Es besteht keine einheitliche Vorgabe für die Grunderwerbsteuer und wie hoch die Maklercourtage maximal ausfallen kann. Wir haben hier alle Kosten beim Hausverkauf für Sie zusammengestellt.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer beim Hausverkauf?

Da es sich um eine Erwerbsteuer handelt, muss der Käufer diese entrichten. Ist dies geschehen, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Erst dann kann der Eigentumsübertrag im Grundbuch erfolgen. Die Grunderwerbsteuer zählt nicht zu den Hausverkauf-Kosten. Machen Sie sich hier ein Bild, welche Kosten für den Erwerber anfallen.

Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Antworten und -Artikel keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns und sind dankbar über entsprechende Hinweise, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.