Was ist der unterschied zwischen mutterschaftsgeld und elterngeld

Was ist der unterschied zwischen mutterschaftsgeld und elterngeld

Die meisten Eltern möchten Familie und Beruf miteinander vereinbaren. Sie brauchen dafür familienfreundliche Arbeitszeiten und finanzielle Sicherheit.

Foto: Getty Images/Maskot

Seit 2018 gilt ein modernisiertes Mutterschutzgesetz, das schwangeren und stillenden Frauen bestmöglichen Gesundheitsschutz garantiert. Für Schwangere sind gefährliche Arbeiten, Nachtschichten, Akkord- und Fließbandarbeit tabu. Gegebenenfalls sind Arbeitsplätze so umzugestalten, dass Gesundheitsgefährdungen für Mutter und Kind ausgeschlossen sind. Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Arbeitszeiten bis 22 Uhr sind für schwangere und stillende Frauen nur erlaubt, wenn sie damit einverstanden sind.

Was ist die Mutterschutzfrist?

Arbeitgeber dürfen Frauen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigen. Bei Frühgeburten, Zwillingen und behinderten Kindern beträgt die Schutzfrist nach der Geburt zwölf Wochen. Während des Mutterschutzes wird Mutterschaftsgeld gezahlt. Wie hoch es ist, richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst in den letzten 13 Wochen vor dem Mutterschutz. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum durchschnittlichen Nettolohn.

Was gilt für den Kündigungsschutz?

Vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung durch den Arbeitgeber bis auf wenige Ausnahmen unzulässig. Auch eine Kündigung nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche ist unzulässig. Folgende Gesundheitsleistungen sind in der Regel zuzahlungsfrei: Schwangerenvorsorge, Entbindung, Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln und Hebammenhilfe. Auch für häusliche Pflege und eine Haushaltshilfe muss nichts zugezahlt werden, wenn sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung nötig sind.

Weitere Informationen finden Sie beim Familienportal.

Wozu dient das Elterngeld?

Eltern wollen ihr Neugeborenes meist selbst umsorgen und Zeit mit ihm verbringen. Der Staat unterstützt Väter und Mütter mit dem Elterngeld. Es ersetzt wegfallendes Erwerbseinkommen. Anspruch darauf haben Eltern, die ihr Kind nach der Geburt vorrangig selbst betreuen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind. Elterngeld gibt es für Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, für Elternpaare ebenso wie für getrennte und alleinerziehende Eltern.

Eltern können ab der Geburt eines Kindes zwischen Basiselterngeld und Elterngeld-Plus wählen oder beides kombinieren. Sie können untereinander aufteilen, wer wie lange zu Hause bleiben möchte, ob gleichzeitig oder abwechselnd. Außerdem können sie das Elterngeld entweder am Stück beziehen oder den Elterngeld-Bezug unterbrechen und später fortsetzen oder sich mit ihrem Partner abwechseln.

Was ist der unterschied zwischen mutterschaftsgeld und elterngeld

Elterngeld ersetzt wegfallendes Einkommen für Eltern, die sich um ihr Baby kümmern. Es kann gleichzeitig oder abwechselnd flexibel beansprucht werden.

Foto: Bundesregierung

Was ist das Basiseltergeld?

Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt: Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Zwei weitere Monate gibt es, wenn beide Partner das Kind betreuen. Alleinerziehende können 14 Monate Elterngeld beziehen.

Was ist das ElterngeldPlus?

Das ElterngeldPlus gibt es für Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Es ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, wird aber doppelt so lange gezahlt - bis zu 28 Monate. Vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate bekommen Eltern, wenn beide in dieser Zeit gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Dies gilt auch für getrennt erziehende Eltern. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Wie hoch ist das Eltergeld?

Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am durchschnittlichen Netto-Monatseinkommen, das die Mutter oder der Vater im Jahr vor der Geburt erzielt hat. Es beträgt beim Basiselterngeld mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat.

Mit dem Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums kann man sich das Elterngeld un­verbindlich ausrechnen lassen. Den Antrag auf Elterngeld sollte man innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Während der Corona-Pandemie wurde das Eterngeld angepasst. Fragen und Antworten zu Familienleistungen während der Corona-Pandemie lesen Sie hier. Weitere aktuelle Regelungen für Familien finden Sie außerdem hier.

Wozu gibt es Elternzeit?

Elternzeit ermöglicht Eltern, die Erwerbstätigkeit vorübergehend zu unterbrechen, um ihr Kind zu betreuen und zu erziehen. Jedes Elternteil hat einen Rechtsanspruch auf drei Jahre Elternzeit pro Kind und genießt während dieser Zeit zugleich Kündigungsschutz. Die Elternzeit steht Eltern vorrangig vor dem dritten Geburtstag des Kindes zu. Ein Teil davon kann aber auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag genommen werden.

Dafür gelten folgende Regelungen:

  • maximal zwölf Monate bei Kindern, die bis zum 30. Juni 2015 geboren wurden - vorausgesetzt, der Arbeitgeber stimmt zu,
  • bis zu 24 Monate bei Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren sind. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich.

Damit Arbeitgeber sich rechtzeitig darauf einstellen können, beträgt die Anmeldefrist für die Elternzeit in den ersten drei Jahren sieben Wochen, danach 13 Wochen. Während der Elternzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Wochenstunden zulässig. Bei gleichzeitiger Elternzeit können die Eltern somit insgesamt 60 Wochenstunden (30 + 30) erwerbstätig sein.

Dies ist ein Beitrag aus dem Ratgeber "Gute Arbeit“. Die Broschüre kann hier kostenlos bestellt und heruntergeladen werden. Weitere Beiträge rund um die Arbeitswelt - zu Themen wie Kurzarbeit, Altersvorsorge oder die modernisierte Pflegeausbildung - finden Sie hier.

Was ist der unterschied zwischen mutterschaftsgeld und elterngeld
Zuletzt aktualisiert: 29. Dezember 2021 0

Das Elterngeld bekommst du auf Antrag in der Regel ab der Geburt deines Kindes. Anders verhält es sich mit Mutterschaftsleistungen. Nicht alle Mütter können Mutterschaftsgeld bekommen. Wer Mutterschaftsgeld bekommt und ob es gleichzeitig auch Elterngeld gibt, klärt dieser Artikel.

Das Mutterschaftsgeld bekommst du nicht automatisch. Es handelt sich um eine Antragsleistung. Einen entsprechenden Antrag stellst du entweder bei deiner Krankenversicherung oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).

Als Angestellte bekommst du Mutterschaftsgeld wenn

  • du dich in den 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin in einem Anstellungsverhältnis befindest und
  • eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt

Die Krankenkasse zahlt dir auf Antrag 13 Euro pro Kalendertag. Die Differenz zu deinem bisherigen Nettogehalt erhältst du von deinem Arbeitgeber. Diesen Zuschuss beantragst du, indem du deinem Arbeitgeber das Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin einreichst.

Mit privater Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung zahlt kein Mutterschaftsgeld. Der Arbeitgeber zahlt dir dein Nettogehalt abzüglich 13 Euro pro Kalendertag (§ 20 Abs. 1 MuschG). Diese 13 Euro kämen bei einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung normalerweise von deiner Krankenkasse. Du bekommst anstelle dieser kalendertäglichen 13 Euro ein einmaliges Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Höhe von 210 Euro (zum Antragsformular).

Geringfügig beschäftigte Mütter

Dir steht das einmalige Mutterschaftsgeld in Höhe von 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zu,

  • wenn du über deinen Ehepartner mitversichert bist (Familienversicherung) und
  • einer geringfügigen Beschäftigung nachgehst

Dein Arbeitgeber zahlt dir nur einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn dein Nettoverdienst über 390 Euro im Monat liegt.

Wichtig: Als eigenständiges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung mit einer geringfügigen Beschäftigung besteht dein Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse.

Du erhältst Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn dir zu Beginn der Mutterschutzfrist Arbeitslosengeld I zusteht. Die Summe in der Schutzfrist ist die gleiche wie beim Arbeitslosengeld. Die Zahlung kommt in dieser Zeit von der Krankenkasse und nicht vom Jobcenter.

Beziehst du zu Beginn der Mutterschutzfrist Arbeitslosengeld II, erhältst du dieses weiter.  Ab der 13. Schwangerschaftswoche steht dir der Mehrbedarf für Schwangere zu. Zuständig ist in diesem Fall das Jobcenter.

Hausfrauen

Ohne ein Beschäftigungsverhältnis und im Rahmen einer Familienversicherung bekommst du kein Mutterschaftsgeld.

Wenn du selbstständig und privat krankenversichert bist, gibt es für dich kein Mutterschaftsgeld. Mit einer Krankentagegeldversicherung erhältst du in der Mutterschutzfrist entsprechend Krankentagegeld.

Bei einer freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) deinerseits kommt es darauf an, ob eine Versicherung mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld vorliegt. Zahlst du nur den Mindestbeitrag, dann steht dir kein Krankengeld zu und in der Folge auch kein Mutterschaftsgeld. Auch nicht vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Wenn du einen Tarif mit Krankentagegeld abschließt, gibt es auch für dich Mutterschaftsgeld.

Grundsätzlich besteht ab der Geburt ein Anspruch auf Elterngeld. Vorausgesetzt du erfüllst die Anforderungen für das Elterngeld. In den Fällen, wo du kein Mutterschaftsgeld bekommst oder nur das einmalige Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), kannst du sofort Elterngeld bekommen. Zur Auswahl stehen das Basiselterngeld oder das Elterngeld Plus.

Gesetzliche Krankenkasse

Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse für dasselbe Kind gilt als Basiselterngeld. 

Genauer gesagt, schaut die Elterngeldstelle, welche Leistung in der Schutzfrist nach der Geburt höher ist. Fällt das Elterngeld höher aus, als das Mutterschaftsgeld, zahlt die Elterngeldstelle den Differenzbetrag in Form von Elterngeld an dich aus. Ist das nicht so, bleibt es beim Mutterschaftsgeld. Das kommt daher, dass das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld denselben Zweck haben. Es ist ein Ausgleich für dein wegfallendes Einkommen nach der Geburt. In dieser Zeit kannst du nicht in das Elterngeld Plus wechseln. Erst wenn du kein Mutterschaftsgeld mehr bekommst, ist ein Wechsel möglich. Der andere Elternteil kann jedoch unabhängig von dir zwischen Basiselterngeld oder Elterngeld Plus wählen.

Bei Mutterschaftsleistungen für ein anderes Kind rechnet die Elterngeldstelle diese auf einen Teil des Elterngeldes an. Du bekommst dennoch mindestens 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro Elterngeld Plus monatlich.

Deine private Krankenversicherung rechnet das Elterngeld komplett auf das Krankentagegeld an. Das bedeutet, du bekommst von deinem Krankentagegeld nur den Betrag ausgezahlt, der höher ist als das Elterngeld.

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