Mobile de fahrzeuge vergleichen funktioniert nicht

Unser Autobörsen Vergleich wird feststellen, was an den Aussagen der Platzhirsche dran ist und ob Autoscout oder Mobile für Ihr Autohaus der richtige Kooperationspartner ist.

Der große Autobörsen Vergleich: Mobile vs. Autoscout

Viele Händler staunten beim Auto Verkaufen auf Autoscout oder Mobile im Jahr 2019 nicht schlecht, als die beiden Portale höhere Preise aufriefen. Bei bis zu 10 bis 25 Prozent höheren Kosten haben vielleicht auch Sie irgendwann den Durchblick verloren. Nun stellt sich die Frage, was kostet ein Inserat bei mobile.de oder Autoscout eigentlich wirklich? Und was bekomme ich dafür?

Wir haben uns das Angebot der Online-Marktplätze im Vergleichstest genauer angeschaut:

Autobörsen Vergleich* Autoscout oder Mobile

Autoscout24.demobile.de
Wie viele Fahrzeuge haben Autoscout oder Mobile im Angebot?1,07 Millionen Fahrzeuge1,5 Millionen Fahrzeuge
Autoscout oder Mobile – wer hat wieviel Reichweite?10 Millionen Nutzer
(in 18 Ländern)
13 Millionen Nutzer(maximale Reichweite)68 Prozent der Online-Nachfrage in Deutschland

60 Prozent der vertretenen Händler in Deutschland

Wie viele Händler-Partner haben Autoscout oder Mobile?Keine AngabenÜber 40.000 Händler sind dauerhafte Partner
Was kostet ein Inserat bei mobile.de oder Autoscout?Preisstaffelung AutoScout24 Flex je nach Menge der inserierten Fahrzeuge ab 39,00 Euro Grundpreis für 2 Fahrzeuge + 30,00 Euro für zusätzliche InserateKompakt-Paket ab 59,99 Euro + 7,89 Euro für zusätzliche InserateKomfort-Paket ab 77,99 Euro + 8,89 Euro für zusätzliche Inserate

Premium-Paket 95,99 Euro + 11,49 Euro für zusätzliche Inserate

Rechenbeispiel Preisspanne: Monatlich 50 Autos verkaufen Mobile oder AutoscoutAutoScout 24 Flex 55 für 499,00 Euro monatlichPreisstaffel 50:Kompakt-Paket 529,99 EuroKomfort-Paket 629,99 Euro

Premium-Paket 789,99 Euro

Können Ihre Kunden Rezensionen schreiben?Ja, nachdem Sie über das Kontaktformular Kontakt zu Ihnen aufgenommen haben.Ja, nachdem Sie über das Kontaktformular Kontakt zu Ihnen aufgenommen haben.
Wie steht es um die Benutzerfreundlichkeit von Autoscout oder Mobile?Auch für Anfänger ohne IT-Kenntnisse bedienbar, intuitive BenutzeroberflächeAuch für Anfänger ohne IT-Kenntnisse bedienbar, intuitive Benutzeroberfläche
Welche zusätzlichen Services bieten Autoscout oder Mobile?FinanzierungsrechnerVersicherungsrechnerAutoScout24 OneClickSocial Media TurboAutoScout 360° FahrzeugbesichtigungSuper DEAL LabelService Labels

Direkt-Verkauf

FinanzierungsrechnerVersicherungsrechnerLeasingrechnerWerbe-ManagerInserats-TurboTop-InseratBlickfänger-Inserat

Rotstiftpreis

*Alle Werte beziehen sich auf die von Autoscout oder Mobile veröffentlichten Daten aus dem Jahr 2019/2020.

**Alle Preise beziehen sich die von Autoscout oder Mobile veröffentlichten Daten aus dem Jahr 2020.

Unser Tipp: Eine Autohaus Software wie der AUTOMANAGER bietet Ihnen smarte, integrierte Schnittstellen zu mehr als 50 Online-Plattformen! So aktualisieren Sie Ihr Angebot auf den verschiedenen Marktplätzen mit nur einem Klick.

Unser Fazit: Mobile vs. Autoscout – als Händler haben Sie die Qual der Wahl!

Autoscout oder Mobile? In unserem Vergleich konnten beide Online-Plattformen als geeignete digitale Marktplätze für stationäre Auto-Händler gleich punkten. Mobile.de punktet mit einer höheren Reichweite und einer Schnittstelle zu eBay Kleinanzeigen. Autoscout24 hingegen überzeugt mit ausgeklügelten Zusatz-Services, einer besseren Bedienbarkeit und einem geringeren und flexibleren Monatspreis.

Ob Autoscout oder Mobile besser als digitaler Vertriebsweg für Ihr Autohaus geeignet ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Beide Plattformen haben Ihre Vor- und Nachteile hinsichtlich Angebot, Reichweite, Preisgestaltung und Service. Falls Sie nicht in beide Portale investieren möchten ist unsere Empfehlung, beide Plattformen zunächst zu testen.
Nach einer festgelegten Zeitspanne von zum Beispiel 3-6 Monaten können Sie dann auswerten, ob Autoscout oder Mobile für Sie die erste Wahl ist.

Ist die Digitalisierung auch die nächste große Herausforderung für Ihr Autohaus oder möchten Sie Ihre digitale Infrastruktur grundlegend erneuern? Als Automotive Spezialist steht pixelconcept seit 1998 für kreative Innovationen in der Automobil-Branche. Melden Sie sich gerne telefonisch unter +49-561-789845-0 bei uns oder vereinbaren Sie direkt ein unverbindliches Strategie-Gespräch.

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Mobile de fahrzeuge vergleichen funktioniert nicht

Augen auf beim Autokauf im Internet© iStock.com/fizkes

Ein Auto per Mausklick kaufen? Der "Autokauf 2.0" wird immer häufiger bei Neuwagen, aber auch bei Gebrauchten angeboten. Welche Vor- und Nachteile der Autokauf im Internet hat und auf was besonders zu achten ist, erklären die Experten des ADAC.

Ob ein neues Paar Schuhe, eine Druckerpatrone oder eine Wohnzimmerlampe: Alltagsprodukte jeglicher Couleur lassen sich bequem über das Internet vergleichen, bestellen und mit einem Knopfdruck frei Haus liefern.

Autos dagegen wurden bislang vorwiegend ganz klassisch im Autohaus gekauft. Doch das ändert sich gerade. Es gibt immer mehr Plattformen, die den kompletten Autokauf via Internet anbieten und abwickeln. Man sucht sich also sein Wunschmodell aus, schließt den Kaufvertrag online ab, und der neue oder gebrauchte Wagen wird vor die Tür geliefert.

Einige Portale bieten nur Neuwagen an, andere Neu- und Gebrauchtwagen. Und manche stellen "nur" die Preise verschiedener Autohäuser im Netz dar und vermitteln den Interessenten dann entsprechend weiter, beispielsweise carwow.de*. In diesem Fall kommt der spätere Vertrag dann zwischen Käufer und Autohändler zustande. Bei direkter Vermarktung ist dagegen kein Dritter (Händler) involviert. Beispiele für weitere Portale: meinauto.de*, instamotion.com*, neuwagen24.de* oder yesauto.com*.

Selbst manche Autohersteller wie Polestar* oder Mercedes* bieten einen reinen Online-Kauf an. Klingt praktisch, ist aber nicht frei von Tücken. Hier lesen Sie, was dabei zu beachten ist.

Die Vor- und Nachteile beim Autokauf im Internet

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Beim Konfigurieren des Wunschmodells sollte man sich Zeit lassen © Autokauf24

Der Autokauf vom Sofa aus kann wesentlich stressfreier sein als der im Autohaus. Schließlich ist die gewünschte Marke mit ihrem Autohaus nicht immer gleich um die Ecke zu finden, und die begrenzten Öffnungszeiten bringen Berufstätige oft in zeitliche Schwierigkeiten. Zu Hause kann man sich stattdessen auch am Sonntagvormittag durch Internetportale klicken, das Wunschauto konfigurieren und sich sein Traumauto gleich in der Wunschfarbe anzeigen lassen. Mit Preisen, Extras und Liefer- und Zahlungsmodalitäten – und oft zu günstigeren Preisen als im stationären Handel.

Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Denn die Konfiguratoren sind nicht immer leicht zu durchschauen. Was passiert, wenn man eine bestimmte Ausstattungsoption wählt? Gibt es die nur im Paket mit anderen (teuren) Extras? Hat eine bestimmte Rädergröße Auswirkungen auf den WLTP-Verbrauch des Fahrzeugs und damit auf die Höhe der Kfz-Steuer? Bei solchen Fragen hilft dann kein Verkäufer, sondern man ist in der Regel auf sich allein gestellt. Man sollte sich also genügend Zeit nehmen und alle Optionen sehr genau ansehen.

Eine Probefahrt ist meist nicht möglich

Eine Probefahrt ist bei einem kontaktlosen Online-Kauf nicht möglich – doch die empfiehlt der ADAC eigentlich grundsätzlich. Schließlich ist es entscheidend, ob man gut sitzt, wie übersichtlich das Fahrzeug ist oder ob die Motorleistung den eigenen Ansprüchen genügt. Was tun?

Am besten im Vorfeld so gut wie möglich über das Wunschmodell informieren, beispielsweise über den ADAC Autotest. Die Testingenieure bewerten jedes Jahr rund 120 Fahrzeuge und stellen die Ergebnisse in mehrseitigen PDFs zusammen. Dabei wird nicht nur jeder Zentimeter ausgemessen, sondern auch das Abgasverhalten und der realistische Verbrauch im ADAC Ecotest ermittelt. Bei der Modellsuche im Vorfeld hilft zudem die ADAC Autosuche.

Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine Infografik auf der Internetseite von Infogram weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich.

Grafik anzeigen

Welche Fahrzeuge werden angeboten?

Auf einigen Portalen wie autohero.de* können Neu- und Gebrauchtwagen direkt gekauft werden. Bei Gebrauchtwagen handelt es sich in der Regel um jüngere Modelle bis etwa zehn Jahre und maximal 100.000 km Laufleistung, oft sogar mit neuem TÜV.

Zu beachten ist, dass Neufahrzeuge, die als besonders günstig mit teils über 30 Prozent Rabatt beworben werden, häufig nicht weiter konfiguriert werden können. Dabei handelt es sich um Autos, die bereits als Lagerfahrzeuge vorhanden sind und daher zu günstigen Preisen angeboten werden können. Werden vergleichbare Autos über den Anbieter selbst konfiguriert, ergeben sich meist deutlich höhere Preise.

Weil der Gebrauchtwagenverkauf für den Anbieter relativ aufwendig ist und er zudem im Gegensatz zum Privatverkäufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für Mängel haften muss, sind die angebotenen Fahrzeuge nicht unbedingt günstiger als im stationären Handel oder beim Privatkauf. Daher sollten unbedingt Vergleichsangebote eingeholt werden. Verhandlungsspielraum bei den Preisen gibt es in der Regel nicht.

Bei besonders günstigen Preisen gibt es oft "Besonderheiten": Beispielsweise wird der Wagen für geraume Zeit (z.B. ein halbes Jahr) auf einen anderen angemeldet, und erst danach wird das Fahrzeug auf den Käufer zugelassen, auch wenn dieser es die ganze Zeit nutzen kann.

Garantie und Rücknahme: Sorgenfrei bestellen?

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Vertippt oder verkauft? Das passiert schnell © Shutterstock/Rawpixel

Was passiert, wenn das gelieferte Auto doch nicht den Erwartungen entspricht? Dann gilt das Gleiche wie für alle im Internet erworbenen Waren: Der Käufer hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Manche Portale bieten sogar 21 Tage an. In dieser Zeit kann der Vertrag widerrufen werden. Aber: Eine reibungslose Rückgabe des Autos innerhalb der Widerrufsfrist ist eher selten zu erwarten.

Hat der Käufer beispielsweise schon ein paar Hundert Kilometer mit dem Fahrzeug zurückgelegt, kann der Verkäufer für die Nutzung oder auch für die Abholung des Wagens ein Entgelt verlangen. Schließlich kann er den Wagen dann nicht mehr als Neuwagen verkaufen. Studieren Sie also genau das Kleingedruckte und die AGBs!

Die meisten Portale geben ein Jahr Garantie auf die Fahrzeuge. Von der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistung bei Neuwagen ist dieser Punkt prinzipiell unabhängig. Zusätzlich bieten viele Portale noch Garantiepakete an, die vor allem für Gebrauchtwagenkäufer interessant sein können.

Tipps der ADAC Juristen: Ihr Recht beim Autokauf im Internet

Was Sie unbedingt wissen sollten, bevor Sie ein Auto im Internet kaufen. ADAC Juristen erklären, wann der Vertrag zustande kommt, wie der Widerruf läuft und was Sie bei Mängeln am bestellten Auto tun können.

Verträge im Internet sind rechtlich bindend

Per E-Mail und über das Internet geschlossene Verträge sind rechtlich bindend! Denn auch im Internet kommt ein Vertrag durch Angebot des Verkäufers und Annahme des Käufers zustande. Beide Parteien machen schriftlich oder per Mail mit sog. Willenserklärungen klar, dass sie sich vertraglich binden wollen.

Beim Vertragsschluss im Internet geben Käufer und Verkäufer ihre Willenserklärungen z.B. per Mail zu verschiedenen Zeitpunkten ab. Kommt es zum Streit, ob ein Vertrag zustande gekommen ist, brauchen Sie einen Nachweis, dass Ihre Willenserklärung die andere Partei auch tatsächlich erreicht hat, d.h. dass sie "zugegangen" ist. Als Zugangsnachweis kann bei einer E-Mail eine Empfangsbestätigung dienen.

Tipp: Bestätigen den Abschluss des Vertrages zusätzlich per Fax oder Brief, wenn es um größere Geldbeträge geht oder keine Empfangsbestätigung des Vertragspartners vorliegt.

Erst Kleingedrucktes lesen, dann unterschreiben

Lesen Sie sich die AGB des Verkäufers genau durch, bevor Sie unterschreiben.

Häufig gibt es Streit über die Frage, ob die AGB des Verkäufers Vertragsbestandteil geworden sind. Der Verkäufer muss auf seine AGB hinweisen und dem Kunden die Einsicht ermöglichen. Für die Verwendung von AGB im Internet bedeutet das, dass sie so auf der Homepage platziert sein müssen, dass sie für den Käufer deutlich sichtbar sind. Muss der Käufer auf der Internetseite erst danach suchen, werden die AGB nicht Vertragsbestandteil, und der Verkäufer kann sich später nicht auf sie berufen.

Bei Bestellung vertippt - was nun?

Wenn Sie sich vertippt oder versehentlich eine Autobestellung per E-Mail abgeschickt haben, können Sie die "Willenserklärung" anfechten. Das bedeutet, dass der Vertragsschluss nichtig wird. Diese Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Fehler erkannt haben. Weisen Sie möglichst sofort per E-Mail auf den Fehler hin.

Auch eine fehlerhaft übermittelte Willenserklärung kann u.U. angefochten werden, wenn z.B. wegen eines technischen Fehlers ein falscher Preis übermittelt wird.

Widerrufsrecht: Frist nicht verpassen

Verbraucher haben ein zweiwöchiges Widerrufsrecht, wenn sie über das Internet mit einem Händler einen Vertrag geschlossen haben. Das Widerrufsrecht beginnt zu laufen, wenn Sie die Ware übergeben bekommen. Hat der Händler Sie nicht oder nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich das Widerrufsrecht nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist um weitere 12 Monate.

Den Widerruf des Vertrages müssen Sie gegenüber dem Händler schriftlich erklären (z.B. per Mail). Die Rückgabe oder Rücksendung der Ware allein reicht nicht aus.

Achtung: Sie haben kein Widerrufsrecht, wenn Sie etwas von einer Privatperson kaufen oder ersteigern.

Auto online ersteigern: Vorsicht vor Betrügern

Schauen Sie sich bei einer Online-Aktion die Internetbewertungen des Anbieters an, bevor Sie bieten. Denn auf dem Markt tummeln sich auch schwarze Schafe. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum sicheren Autokauf im Internet*.

Gebote sind bindend: Bei Internetauktionen werden rechtsverbindliche Verträge geschlossen. Bieten Sie bei einer Internetauktion also nicht zum Spaß mit. Wenn Sie das Höchstgebot abgegeben haben, müssen Sie die ersteigerte Sache abnehmen und bezahlen.

Das Gleiche gilt für den Anbieter: Sie können dem Höchstbietenden die ersteigerte Sache nicht vorenthalten, weil Sie sich ein höheres Gebot erhofft haben. Er hat Anspruch auf die Sache. Geben Sie ein Mindestgebot vor, wenn Sie so eine Situation vermeiden wollen.

Wenn Sie bei einer Internetversteigerung den Zuschlag bekommen haben, fordert Sie der Verkäufer zur Überweisung des Kaufpreises auf.

Achtung: Verschaffen Sie sich vor der Zahlung Klarheit über die Identität des Anbieters, um für evtl. Streitigkeiten einen Ansprechpartner zu haben. Immer wieder wird die Ware nicht bzw. mangelhaft geliefert, oder der Anbieter kann nicht ausfindig gemacht werden (z.B. Briefkastenfirma).

Wenn Sie sichergehen wollen, nutzen Sie einen Treuhandservice der Auktionsplattform. So wird der Kaufpreis erst an den Anbieter ausgezahlt, wenn Sie die Ware erhalten und geprüft haben. Im Gegenzug schickt der Verkäufer die Ware erst, wenn er die Benachrichtigung hat, dass das Geld eingetroffen ist.

Händler sitzt im Ausland: Wann gilt deutsches Recht?

Im Internet gibt es Neu- und Gebrauchtwagenhändler mit Sitz in Deutschland oder im Ausland.

Hat der Internethändler seinen Firmensitz im EU-Ausland, können Sie sich als privater Käufer nach EU-Vorschriften auf deutsches Recht berufen. Dafür muss die Tätigkeit des Händlers auf irgendeine Weise auf Deutschland ausgerichtet sein (z.B. deutschsprachige Homepage mit Kfz-Angeboten, deutsche Mobilfunknummer und internationale Vorwahl).

Der Autohändler kann mit Ihnen z.B. durch AGB eine sogenannte Rechtswahlvereinbarung treffen. Dann gilt das Recht des Mitgliedstaates, in dem der Händler seinen Firmensitz hat. Aber: Trotz der Rechtswahl dürfen Ihnen die Verbraucherrechte nicht entzogen werden. Widerspricht die Rechtswahlvereinbarung deutschem Recht, können Sie sich auf das für Sie vorteilhaftere deutsche Recht berufen.

Überprüfen Sie vor Vertragsschluss die AGB des Internetverkäufers genau auf eine mögliche Rechtswahlvereinbarung oder lassen Sie sich dazu von einem ADAC Vertragsanwalt* beraten.

Ist der Sitz des Internethändlers in einem Land außerhalb der EU, gilt regelmäßig das Recht des betreffenden Landes. Dabei kann es erhebliche Unterschiede zum deutschen Recht geben.

Die ADAC Juristen haben eine Checkliste mit Tipps für den Autokauf im Internet zusammengestellt:

Tipps für den Kauf per Mausklick

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Wie bezahlt man beim Autokauf im Internet?

Bei Neuwagen und jungen Gebrauchten ist die Überweisung immer noch die gängigste Zahlungsmethode. Einige Anbieter bieten eigene Bezahlmodelle. So z.B. das "Autohero Pay-Konto": Hier erfolgt eine Anzahlung von 500 Euro zur Reservierung. Der Restbetrag wird auf ein Autohero Pay-Konto überwiesen. Entscheidet sich der Käufer bei der Übergabe für den Kauf, gibt er diesen frei. Schon wegen der Höhe der Kaufpreise bei Neuwagen und jungen Gebrauchten sind alternative Zahlungsmethoden wie Paypal weniger geeignet.

Lieferung und Abholung: So funktioniert die Übergabe

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Lieferung frei Haus? Hier können versteckte Kosten entstehen © Autohero

Manche Portale liefern das Auto bis vor die eigene Haustür, oft sogar kostenlos. Das hat für den Käufer Vorteile: Fahrten zu Autohäusern entfallen, der Erwerb eines Kurzeitkennzeichens oder das Organisieren einer anderen Möglichkeit der Zulassung für die Überführung sind nicht mehr notwendig. Der Käufer spart sich somit eine Menge Zeit und Nerven.

Als weitere Möglichkeit wird häufig der Transport zu einer Abholstation angeboten. Das sind in der Regel Autohäuser, die als Partner der Internetbörse fungieren, oder sogar eigene Filialen. Achtung: Einige Portale werben mit der Lieferung vor die Haustür, erwähnen die Kosten aber zunächst nicht. Erst später erfährt man, dass die Lieferung etwa 300 Euro zusätzlich kostet.

Auf was Sie bei Lieferung oder Abholung des neuen Autos achten sollten und was Sie tun können, wenn der Neue Mängel hat.

Aufklärung ist der beste Schutz vor Betrügern. Unter diesem Motto arbeiten der ADAC, AutoScout24, mobile.de und die Polizei in der "Initiative Sicherer Autokauf im Internet" zusammen. Die Initiative soll Menschen, die ein Auto kaufen oder verkaufen wollen, zum Thema Sicherheit beim Autokauf im Internet sensibilisieren. Auf der Website der Initiative Sicherer Autokauf im Internet* können Sie sich über bekannte Betrugsmaschen informieren und bekommen Hilfe für den Autokauf bzw. -verkauf im Internet.

Wer lässt das Auto zu?

Zum Teil bieten bereits die Online-Portale einen Zulassungsservice an (nur in einigen Regionen oder Städten). Dieser muss in der Regel extra bezahlt werden. Kosten: zwischen 150 und 250 Euro. Um dem Anbieter die Zulassung zu ermöglichen, müssen diesem zuvor Unterlagen und Dokumente wie eine Vollmacht und der Ausweis geschickt werden.

Gibt es diesen Service nicht, werden oft auch Kurzzeitkennzeichen angeboten, mit denen der Käufer nach erfolgter Lieferung selbst zur Zulassungsstelle fahren kann.

So melden Sie das Auto selbst an

Kfz-Zulassung online: Das ist dabei zu beachten

Wird das alte Auto in Zahlung genommen?

Die meisten Portale bieten an, das alte Auto in Zahlung zu nehmen und bei der Lieferung des neuen Autos das alte direkt mitzunehmen – praktischer geht es kaum. Der Preis für das Auto wird meist vorher vereinbart und über Modell, Alter, Laufleistung und Zustand ermittelt. Hierzu müssen vom Käufer Daten und Fotos übermittelt werden. Einige Portale übernehmen den Einkauf von Autos selbst. Andere überlassen diese Aufgabe einem Partnerportal, beispielsweise wirkaufendeinauto.de*.

Aber auch hier gilt: Der praktischste Weg muss nicht immer der beste sein. Möglicherweise lässt sich der alte Wagen in Eigenregie lukrativer loswerden.

Fazit

Der Autokauf im Internet kann eine praktische und schnelle Art des Autokaufs für alle darstellen, die bereits genau wissen, welches Modell es sein soll, und keine Beratung brauchen. Dennoch sollte man immer Vergleichsangebote einholen und sich schlau machen, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Bewertungen im Internet können hierbei hilfreich sein. Auf den Seiten des ADAC gibt es viele weitere Tipps zum Autokauf.

ADAC Forderungen an die Seitenbetreiber

Viele Käufer sind mit der neuen Form des Autokaufs noch nicht vertraut. Daher fordert der ADAC einen fairen Umgang mit den Kunden.

  • Faire und übersichtliche Preisgestaltung. Kosten und Nebenkosten müssen klar gekennzeichnet und eindeutig erkennbar sein

  • Die Garantieprogramme müssen einfach erklärt werden und übersichtlich auf der Internetseite dargestellt sein

  • Die AGBs müssen klar ersichtlich auf der Internetseite platziert werden

  • Gerade der Zustand von Gebrauchtwagen muss klar erläutert werden. Auf besondere Schadstellen, die über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen, muss eindeutig hingewiesen werden

Kodex für die Sicherheit

Der ADAC, die Wettbewerbszentrale, das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe, AutoScout24 und mobile.de haben einen gemeinsamen Kodex für den sicheren Autokauf im Internet entwickelt. Der Kodex legt z.B. fest, wie Inserate in Verkaufsplattformen im Internet aussehen sollen und welche Beschreibungen Verkäufer für ihr Fahrzeug verwenden dürfen.

Kodex für den Fahrzeughandel im Internet

PDF, 128 KB

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Fachliche Beratung: Maximilian Bauer/ADAC Technikzentrum

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