Bis wann können nebenwirkungen nach corona impfung auftreten

Um ihre Wirksamkeit zu entfalten, lösen Schutzimpfungen bestimmte Reaktionen im Körper aus: Der Impfstoff zeigt dem Immunsystem sozusagen, wie es eine Infektion mit dem Coronavirus bekämpfen kann. Mitunter können dabei moderate Reaktionen wie Schmerzen an der Einstichstelle, Müdigkeit, Kopf- oder Muskelschmerzen auftreten. Diese Reaktionen treten bei den COVID-19-Impfungen häufiger und zum Teil auch stärker auf als beispielsweise nach einer Grippe-Impfung. Sie klingen in der Regel nach wenigen Tagen komplett ab und sind ein Zeichen dafür, dass das Immunsystem auf die Impfung reagiert und Antikörper bildet. Wichtig: Das bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass die Corona-Schutzimpfung weniger wirksam ist oder man schlechter geschützt ist, wenn keine oder nur milde Impfreaktionen auftreten. Studien zeigen: Auch bei Menschen, die keine Beschwerden nach der Corona-Schutzimpfung haben, liegt die Wirksamkeit der Impfstoffe bei etwa 90 Prozent gegen schwere COVID-19-Verläufe.

Impfungen können mit Beschwerden verbunden sein

Der Unterschied zwischen Impfreaktionen und Nebenwirkungen 

Laut Arzneimittelgesetz gelten bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, schädliche und unbeabsichtigte Reaktionen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch als sogenannte Nebenwirkungen. Zu schwerwiegenden Nebenwirkungen zählen Nebenwirkungen, die tödlich oder lebensbedrohend sind, eine stationäre Behandlung oder Verlängerung einer stationären Behandlung erforderlich machen, zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung, Invalidität, angeborenen Anomalien oder Geburtsfehlern führen. 

Das Robert Koch-Institut unterscheidet zwischen üblichen Impfreaktionen und sehr seltenen Impfkomplikationen. Impfreaktionen (zum Beispiel grippeähnliche Symptome) sind typische Beschwerden, die meist kurz nach der Schutzimpfung auftreten und nur wenige Tage anhalten. Impfkomplikationen hingegen, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen, sind unerwünschte, schwere Nebenwirkungen, die meldepflichtig sind und dokumentiert werden müssen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wichtig zu wissen: Alle Impfstoffe werden vor der Zulassung umfassend klinisch geprüft. Die häufigsten Nebenwirkungen (Impfreaktionen und eventuelle Impfkomplikationen) sind in den Aufklärungsmerkblättern des Robert Koch-Instituts festgehalten und dokumentiert. In den Übersichtsartikeln zu den bisher bundesweit zugelassenen Impfstoffen finden Sie außerdem wichtige Hinweise zu den bekannten Impfreaktionen und Nebenwirkungen:

  • Comirnaty® von BioNTech/Pfizer
  • Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna
  • Vaxzevria® von AstraZeneca
  • Janssen® von Johnson & Johnson
  • Nuvaxovid® von Novavax

Impfkomplikationen sind sehr selten 

Schwerwiegende Nebenwirkungen bezeichnen Fachleute wie zum Beispiel die STIKO-Mitglieder auch als Impfkomplikationen. Das Risiko für schwerwiegende Reaktionen nach einer COVID-19-Impfung ist sehr gering: Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) berichtet von gerade einmal 0,2 Verdachtsfällen pro 1000 Impfungen - es betrifft also durchschnittlich nur eine von 5.000 Personen. Auch Spätfolgen beziehungsweise Langzeit-Nebenwirkungen sind Expertinnen und Experten zufolge sehr unwahrscheinlich, denn die meisten Nebenwirkungen treten in der Regel innerhalb weniger Stunden oder Tage nach der Impfung auf. Langzeitfolgen, die sich erst Jahre später zeigen, sind bei bisherigen Impfungen nicht bekannt und auch bei den Corona-Impfstoffen nicht zu erwarten.

Warum die Sorge vor Langzeit-Nebenwirkungen unbegründet ist, erklärt Prof. Dr. Carsten Watzl in dieser Folge von Kurz und Schmerzlos.

Kurz & Schmerzlos: Prof. Dr. Carsten Watzl zu Langzeitfolgen & Nebenwirkungen der Corona-Impfstoffe

Kontinuierliche Sicherheitsprüfung 

Um die Sicherheit bei der Corona-Schutzimpfung zu gewährleisten, beobachtet das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Deutschland seit Beginn der Impfkampagne fortlaufend alle gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen beziehungsweise Impfkomplikationen und berichtet über die Ergebnisse der im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gemeldeten Nebenwirkungen in seinen Sicherheitsberichten. Werden unbekannte Risiken identifiziert, reagieren die Expertinnen und Experten umgehend und empfehlen Maßnahmen, die, wenn nötig, bis zum Aussetzen des Impfstoffs reichen können. Falls erforderlich, können zudem Anpassungen der Zulassungen erfolgen, zum Beispiel durch Änderungen in den genehmigten Produktinformationstexten. Aufklärungsmaterialien müssten dann entsprechend angepasst werden. 

Auch der Personenkreis, für den der Impfstoff als geeignet empfohlen wurde, kann durch die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut vorsorglich eingeschränkt werden. Während der Anwendung prüfen und dokumentieren das PEI, die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) und die pharmazeutischen Hersteller akribisch und fortlaufend die Daten zur Wirksamkeit, Sicherheit und Schutzdauer der Corona-Impfstoffe, um sicherzustellen, dass der Nutzen der Impfung mit dem jeweiligen Impfstoff weiter besteht. So kann bei Hinweisen auf mögliche schwere Nebenwirkungen schnell gehandelt werden, wie etwa im November 2021 bei der vorsorglichen Altersbeschränkung für den Impfstoff von Moderna.

Dieser Fall zeigt, dass die STIKO schnell und zugleich sorgfältig reagieren kann, indem sie ihre Empfehlung, für welche Personengruppen welcher Impfstoff geeignet beziehungsweise nicht geeignet ist, umgehend entsprechend anpasst.

Hilfe bei Verdacht auf Impfschaden

Schwerwiegende Nebenwirkungen bei Impfstoffen sind sehr selten, aber nie ganz auszuschließen. Liegt ein Verdacht auf einen Impfschaden vor, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens zu stellen. Das Infektionsschutzgesetz definiert diesen als „gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung". Das Gesetz regelt auch, wann jemand Anspruch auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz hat.

Je nach Fallgestaltung kommt unter anderem eine Haftung des Pharmaunternehmens aufgrund verschiedener gesetzlicher Grundlagen in Betracht. Welche Haftungsregelungen im Einzelfall greifen, kann sich aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergeben. Wer einen Impfschaden vermutet, sollte eine notwendige Untersuchung zur Klärung des Falls einleiten. Hilfestellung erhalten Betroffene dabei durch das Gesundheitsamt. Für die Anerkennung eines Impfschadens sind die Versorgungsämter der Bundesländer zuständig.

Weitere Antworten auf rechtliche Fragen zur Corona-Schutzimpfung finden Sie hier.

Vorsicht vor Falschmeldungen

In den sozialen Medien kursieren Behauptungen, Fälle von aufgrund von Impfungen verstorbener Menschen seien verschwiegen worden. Dabei handelte es sich um Desinformation. Zwar können in äußerst seltenen Fällen auch Todesfälle im zeitlichen Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung auftreten, dies bedeutet jedoch nicht, dass die Impfung für den Tod ursächlich war. Todesfälle werden seitens der zuständigen Behörden ebenfalls dem PEI gemeldet, dort dokumentiert und auf einen möglichen Zusammenhang mit der Impfung bewertet. Ergebnisse werden in den Sicherheitsberichten des PEI veröffentlicht. Dies ist wichtig, um sowohl Fachleute als auch die Öffentlichkeit transparent über die Ergebnisse der fortlaufenden Auswertung von Nebenwirkungsmeldungen zu informieren, die im Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung auftreten. Die Sicherheitsberichte des Instituts können auf der Website des PEI eingesehen werden.

Die in der Schweiz eingesetzten Impfstoffe sind sicher und wirksam. Wie bei allen Medikamenten können Impfstoffe Nebenwirkungen verursachen. Sie sind meistens mild und von kurzer Dauer.

Zu den häufigen Nebenwirkungen gehören:

  • Reaktion an der Einstichstelle wie Schmerzen, Rötungen und Schwellungen;
  • Kopfschmerzen, Müdigkeit;
  • Muskel- und Gelenkschmerzen;
  • allgemeine Symptome wie Schüttelfrost, Fiebergefühl oder Fieber.

Sehr selten kann es zu schweren Nebenwirkungen kommen, beispielsweise zu einer allergischen Reaktion. Eine solche Reaktion tritt meist unmittelbar nach der Impfung auf und kann gut behandelt werden. Bei Personen, bei denen bereits schwere allergische Reaktionen aus der Vergangenheit bekannt sind, müssen im Fall einer Impfung entsprechende begleitende Vorsichtsmassnahmen eingehalten werden.

In sehr seltenen Fällen wurden zeitnah nach der Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (i.d.R. innerhalb von 14 Tagen) Entzündungen des Herzmuskels oder des Herzbeutels beobachtetMehrheitlich verliefen diese Fälle mild und konnten gut behandelt werden. Typische Symptome einer Herzmuskel-Entzündung sind Brustschmerzen, Atemnot und Herzklopfen. Wenden Sie sich bei solchen Symptomen sofort an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Entzündungen des Herzmuskels oder des Herzbeutels kommen auch nach einer Infektion mit dem Coronavirus vor.

Vereinzelt wurde innerhalb der ersten drei Wochen nach der Impfung mit dem Vektorimpfstoff von Janssen seltene Formen von Thrombosen (v.a. Hirnvenen- oder Bauchvenenthrombosen aber auch arterielle Thrombosen) beobachtet. Diese Ereignisse waren schwerwiegend, traten jedoch nur sehr selten (bei 1-8 von 1 Million Personen) nach einer Impfung mit dem Vektorimpfstoff von Janssen auf.

Abgesehen davon gibt es bisher weder in den Studien noch bei den seit der Zulassung geimpften Personen Auffälligkeiten bezüglich schwerer Nebenwirkungen. Fachleute beobachten mögliche Hinweise genau.

Schwere Nebenwirkungen sind meldepflichtig. Die Meldestelle bei Swissmedic prüft die Meldungen und leitet bei Auffälligkeiten (z.B. Häufung von bestimmten Meldungen) die Überprüfung des Zusammenhangs mit der Impfung ein.

Passend zum Thema finden Sie auch eine Antwort zu Rötungen und Schwellungen am geimpften Arm in folgender Frage: Was ist der «Covid-Arm»?