Ab welcher größe darf man ohne kindersitz fahren

Die Kindersitzpflicht im Pkw ist in der StVO bei den Personenbeförderungsrichtlinien in §21 festgehalten. Bis zu welcher Größe ist nun der Kindersitz Pflicht? Die deutschlandweit gültige Regelung besagt, dass für junge Menschen bis zu einer Größe von 150 cm oder einem Alter von 12 Jahren der Transport im Kindersitz verpflichtend ist. Zudem muss die Babyschale oder der Autositz der Prüfnorm UN ECE Reg. 44 oder 129 entsprechen. Kindersitze für Babys bis zu 15 Monaten sind nach letzter Regel rückwärtsgerichtet zu installieren.  Die Position ist in der StVO dagegen nicht festgelegt: Der Kindersitz kann also vorne oder auf dem Rücksitz platziert werden. Am sichersten fährt Ihr Kind allerdings auf dem mittleren Platz der Rückbank. Sollte das nicht möglich sein, wird häufig die rechte Seite empfohlen.

Missachten Sie diese Kindersitz-Vorschriften, droht Ihnen in Deutschland ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg. Details zu den möglichen Strafen lesen Sie weiter unten auf der Seite.

Sobald die oben genannte Größe oder das Alter überschritten ist, kann sich Ihre Tochter oder Ihr Sohn einfach angurten. Wir empfehlen allerdings, trotzdem eine Kindersitzerhöhung mit Rückenstütze oder Gurthaken im Auto zu verwenden, solange Ihr Kind noch kleiner als 150 cm ist.

Wichtig zu wissen: Wenn die Kinder vorne sitzen, müssen Sie bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen den Beifahrerairbag ausschalten. Ist das in Ihrem Fahrzeug nicht möglich, muss Ihr Kind auf der Rückbank Platz nehmen. Gibt es hinten Seitenairbags, achten Sie darauf, den Kindersitz so zu positionieren, dass der Kopf nicht in den Wirkbereich der Airbags kommt – auch nicht, wenn er beim Schlafen zur Seite fällt.

Nur jedes dritte Kind ist vorschriftsmäßig gesichert im Auto unterwegs. Lesen Sie hier mehr zu den gesetzlichen Bestimmungen der Kindersicherung im Auto.

Kindersicherung im Auto © ÖAMTC

Egal, ob Kinder bei Eltern, Großeltern oder der Nachbarin im Auto mitfahren. Jeder Fahrzeuglenker trägt die Verantwortung zur vorschriftsmäßigen Sicherung der Kleinen im Auto.

  • Kinder bis 14 Jahre, die kleiner als 1,35 Meter sind, benötigen eine dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechende Rückhaltevorrichtung, die nur auf Fahrzeugsitzen, die mit einem passenden Sicherheitsgurt ausgestattet sind, verwendet werden darf.
  • Kinder ab 1,35 Meter können einen üblichen Sicherheitsgurt benützen (bei Beförderung auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind).

    Rechtsgrundlagen:  § 106 KFG, § 1c KDV

  • Kindersitze und Airbag:
    Die Verwendung von Reboardsitzen, bei denen das Kleinkind entgegen der Fahrtrichtung transportiert wird, ist auf dem Beifahrersitz ist nur mit deaktiviertem Airbag erlaubt. Achtung: Auch für größere Kinder kann ein Frontairbag gefährlich sein. Der sicherste Platz für Kinder ist auf der Rückbank!
     
  • Sicherung durch Beckengurt:
    Für Kinder ab 18 kg genügt zur Sicherung dann ein Beckengurt, wenn alle anderen Sitzplätze im Fahrzeug besetzt sind. 
  • Ab dem Alter von drei Jahren dürfen Kinder unabhängig vom Gewicht auch dann ohne Kindersitz, lediglich mit einem Beckengurt in der Mitte des Fahrzeugs gesichert befördert werden, wenn durch auf den äußeren Sitzen befestigte Kindersitze eine weitere Rückhalteeinrichtung keinen Platz mehr findet.

Welches Rückhaltesystem für das betreffende Kind geeignet ist, bestimmt sich vor allem nach Größe und Körpergewicht des Kindes. Es empfiehlt sich daher, vor dem Kauf eines Auto-Kindersitzes diesen unbedingt mit Kind und Auto auszuprobieren. Jeder Kindersitz muss ein ECE-Prüfzeichen haben.
Mehr Infos zu den Rückhaltesystemen und ECE-Gruppen.

Auf jedem ECE-geprüften Sitz findet sich ein Aufkleber oder Hinweis, der zeigt, ob nach der aktuellsten Version der ECE 44 geprüft wurde. Beginnt die lange Zahl unterhalb des eingekreisten E mit 04, handelt es sich um die aktuellste Version der ECE-Regelung.

  • Bei Kauf müssen die Kindersitze mindestens der ECE-Regelung 44.04 entsprechen.
  • Bei Verwendung müssen die Kindersitze mindestens der ECE-Regelung 44.03 entsprechen.
  • Verboten sind Kindersitze der Klassen 0, 0+ und 1, die für die Rückhaltung des Kindes ausschließlich den Sicherheitsgurt des Fahrzeuges - und kein sitzeigenes Gurtsystem (Hosenträgergurt) verwenden.
  • Die Verwendung von Kindersitzen, die der ECE-Regelung Nr. 129 ("I-Size") entsprechen, ist seit 18.11.2014 erlaubt.

Das Führerschein-Vormerksystem sieht vor, dass bei Verstößen gegen die Kindersicherungsbestimmungen neben einer Verwaltungsstrafe (Strafrahmen bis EUR 5.000,–) auch eine Vormerkung im Führerscheinregister vorgenommen wird. Bei der zweiten Vormerkung innerhalb von zwei Jahren wird der Besuch eines Kurses angeordnet, der die Wichtigkeit der richtigen Kindersicherung bewusst machen soll. Bei weiteren Verstößen kommt es sogar zur Entziehung der Lenkberechtigung.

Der ÖAMTC und seine Schwesterclubs nehmen bei jährlichen Vergleichstests gängige Kindersitz-Modelle auf dem europäischen Markt in Hinblick auf Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit unter die Lupe. Unter "ÖAMTC-Kindersitztests" findet man alle detaillierten Testergebnisse.

Die ÖAMTC Fahrtechnik bietet in ihren neun Zentren Kindersicherungskurse an - eine praxisorientierte Hilfestellung mit umfassenden Informationen rund um das Thema Kindersicherung, die Eltern wachrütteln soll. Sollte es Fragen oder Unsicherheiten in punkto Kindersicherung im Auto geben, stehen auch die Mitarbeiter aller ÖAMTC-Stützpunkte gern beratend zur Seite.

Tipps für eine entspannte Urlaubsfahrt.

Für Kinder von Mitgliedern von 0-14 Jahren

Die Welt zu erkunden ist das Recht der Kinder. Ihnen das sicher zu ermöglichen, liegt in der Verantwortung der Erwachsenen. Der ÖAMTC informiert, wie Sie mit Kindern sicher ans Ziel gelangen.

  1. Wenn das Kind mindestens 14 Jahre alt.
  2. Wenn das Kind über 135 cm groß ist (bis März 2019 galt: 1,50 cm).

In Österreich gilt (§106 Kraftfahrgesetz) eine Kindersitzpflicht (Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung) für Kinder bis 14 Jahre. Erst danach darf ein Kind ohne Kindersitz transportiert werden. Bei Missachtung der Kindersicherung drohen hohe Geldstrafen.

Ab wann kann ein sehr großes Kind ohne Kindersitz mitfahren?

Wenn dein Kind also jünger als 14 Jahre alt ist, jedoch größer als 135 cm ist, reicht das Anschnallen mit dem Sicherheitsgurt. Ist dein Kind kleiner als 135 cm, muss eine der Größe und dem Gewicht entsprechende Rückhalteeinrichtung verwendet werden. In der Babypromenade beraten wir dich gerne über deine individuellen Möglichkeiten.

Beim Thema Kindersitz ist gute Beratung das "A" und "O"

In der Babypromenade findest du eine große Auswahl an sicheren Babyschalen und Kindersitzen. Eine fundierte Beratung ist uns dabei ein großes Anliegen. Von der passende Größe, bis hin zum angenehmen Wohlbefinden und Testsitzen in unserer hauseigenen Teststation - komm vorbei und überzeug dich selbst!