Ab wann muss die heizung an sein

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Werden die Tage wieder kürzer, die Nächte länger und sinken die Temperaturen, wird es Zeit, die Heizung aus dem “Sommerschlaf” zu holen. Doch was heißt das konkret? Wann beginnt die Heizperiode? Oder gibt es sogar eine Heizpflicht? Wir erklären, welche gesetzlichen Regelungen hier greifen und worauf Sie mit dem Beginn der Heizperiode achten sollten.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass eine konkrete gesetzliche Regelung zum Thema Heizsaison und wann sie startet beziehungsweise endet, in Deutschland nicht existiert. Dennoch hat sich ein bestimmter Zeitraum etabliert, der auch von der Rechtsprechung bestätigt wurde. Damit beginnt die Heizsaison am 01. Oktober und endet am 30. April.

Doch je nach Witterung beziehungsweise je nach Region in Österreich kann von diesem zeitlichen Rahmen auch abgewichen werden. So kann unter Umständen in höheren Lagen die Heizperiode auch schon Mitte September beginnen und bis Mitte oder sogar Ende Mai gehen.

Anlagenbesitzer, die keinen Wohnraum vermieten, können prinzipiell immer dann heizen, wenn es zu kalt ist, auch außerhalb der üblichen Heizsaison. Um Energie und damit Heizkosten zu sparen, empfiehlt es sich jedoch, die Viessmann Heizung in den Sommerbetrieb zu versetzen. Dann versorgt die Anlage das Gebäude lediglich mit Warmwasser.

Darüber kann eine moderne Viessmann Heizung über eine außentemperaturgeführte Regelung eingestellt werden. Hier spielt die Heizkurve die entschiedene Rolle. Dabei wird die Raumsolltemperatur erreicht, wenn die Heizkurve, auch als Heizkennlinie bezeichnet, optimal eingestellt und die Thermostate voll geöffnet wurden. Bis jedoch eine optimale Einstellung gefunden ist, kann es aufgrund der Trägheit des Systems durchaus mehrere Tage dauern. Sollten die Temperaturen dann so weit fallen, dass die Raumsolltemperatur unterschritten wird, setzt sich die Heizung entsprechend in Gang.

Um dies entsprechend einzustellen, können sie sich Unterstützung holen. Unsere Viessmann Fachpartner helfen Ihnen gerne weiter.

Die Frage, wann der richtige Zeitpunkt zum Heizen ist, spielt vor allem in der sogenannten Übergangszeit eine Rolle. So kann es tagsüber im Frühling bereits angenehm warm sein, vor allem wenn die Sonne lange scheint. Nachts können die Temperaturen hingegen bis in den Frostbereich sinken. Gleiches gilt für die Herbstmonate. Wie gezeigt, gibt es keine gesetzliche Verordnung, wann die Heizung für Mieter auf jeden Fall laufen muss. Es existieren nur Richtwerte.

Als Hausbesitzer können Sie auch in der Übergangszeit die Heizung immer dann einschalten, wenn es zu kalt ist. Durch häufiges Ein- und Ausschalten (das sogenannte Takten) kann die Effizienz der Anlage minimiert werden. Um dies zu vermeiden, achten Sie auf eine gleichmäßige Wärmeverteilung im Haus sowie auf die entsprechende Einstellung der Heizungsregelung. Das Takten bei Öl- und Gasheizungen wird unter anderem durch modulierende Brenner umgangen oder durch die individuelle Anpassung der Heizkurve (bei Anlagen mit witterungsgeführter Systemregelung).

Wenn Sie als Anlagenbesitzer hingegen Wohnraum vermieten, gewinnt das Thema der Heizperiode an Bedeutung. Denn nicht selten kommt es gerade bei dieser Frage zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Beide Parteien berufen sich dabei auf das Datum. Doch viele andere Faktoren sind zu berücksichtigen und abzuwägen. Ob ein Raum zu kalt ist, entscheidet zunächst häufig das individuelle Temperaturempfinden. Ebenfalls sind das eigene Lüftungsverhalten sowie der Sanierungszustand beziehungsweise die Dämmung des Gebäudes ausschlaggebend. Doch woran können sich Mieter und Vermieter konkret orientieren?

Diese Raumtemperatur sollte nicht unterschritten werden

Die Heizperiode richtet sich letztlich aber nicht nach einem exakten Datum. Viel ausschlaggebender ist die Temperatur. Dafür gibt es bestimmte Richtwerte, an denen Sie sich orientieren können. Während dieser Zeit sollte die Raumtemperatur zwischen 20 und 22 Grad Celsius liegen. Im Zeitraum der üblichen Heizperiode haben Mieter Anspruch auf diese Temperaturen im Wohnraum. Zwar kann die Heizung nachts auch herunter gedrosselt werden, aber 18 Grad Celsius dürfen nicht unterschritten werden.

Heizen auch außerhalb der Heizsaison

Die Heizperiode ist aber nicht in Stein gemeißelt. Denn außerhalb dieser kann es sich so abkühlen, dass die genannten Temperaturen nicht in den Räumen erreicht werden können. Deshalb muss unter Umständen die Heizung auch im Mai oder August eingeschaltet werden. Fallen die Außentemperaturen unter 16 Grad Celsius oder bleiben die Temperaturen in der Wohnung unter 18 Grad Celsius an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen, hat der Mieter Anspruch auf eine funktionierende Heizung. Doch auch dies sind nur Richtwerte. Denn hierzu gibt es ebenfalls keine gesetzlichen Vorschriften, lediglich verschiedene Gerichtsurteile. Dementsprechend gibt es auch keine pauschale Antwort auf die Frage, ab wann Sie die Miete mindern dürfen.

Sollte sich der Vermieter nicht an die Heizperiode halten oder besser gesagt nicht seiner Pflicht nachkommen, für eine funktionierende Heizung zu sorgen, hat der Mieter unter anderem die Möglichkeit einer Mietminderung. Gesetzliche Grundlage ist hier der Paragraph 536 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Besteht eine Mangel an der Mietsache oder ist der Zustand nicht vertragsgemäß, können Mieter die Miete reduzieren. Der Umfang ist gesetzlich nicht festgelegt. Zur Orientierung können jedoch sogenannte Mietminderungstabellen dienen, die eine Vielzahl von Gerichtsurteilen zu unterschiedlichen Mängelbeschreibungen enthalten. Prinzipiell gilt jedoch, als ersten Schritt mit dem Vermieter in Kontakt zu treten und bei diesem den Mangel anzuzeigen.

Im Übrigen hat auch der Mieter Pflichten. So darf dieser zwar immer dann heizen, wenn es ihm beliebt. Die Wohnung sollte dadurch jedoch keinen Schaden nehmen. Heizt dieser zum Beispiel gar nicht und kommt es zu Schimmelbefall in der Wohnung, können sich daraus auch für den Mieter rechtliche Konsequenzen ergeben.

Ab wann muss die heizung an sein

Der Zeitraum im Jahr, in dem eine Heizanlage ein Gebäude mit Wärme versorgt, ist die Heizperiode. Praktisch ist es die Zeit, in der die mittlere Außenlufttemperatur so niedrig ist, dass die Raumtemperatur unter ein bestimmtes Minimum fällt.

Wer ein Eigenheim bewohnt, hat es beim Heizen leicht. Bei außentemperaturgeführten Anlagen schaltet sich die Heizung bei Unterschreiten der Heizgrenztemperatur automatisch ein. In Mehrfamilienhäusern hingegen nimmt eine befugte Person sie manuell in Betrieb. Daher stellt sich im Zweifel die Frage: Wann muss der Vermieter die Heizung einschalten?

Die Heizperiode kann Teil des Mietvertrags für das jeweilige Objekt sein. Bei fehlender Bestimmung im Mietvertrag gilt als Orientierung ein Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April. Dieser ist allerdings nicht verpflichtend. Der Gesetzgeber sieht keinen festen Zeitraum als Heizzeit vor. Als Orientierung dient vielmehr die notwendige Temperatur in den Wohnräumen. So kann die Heizperiode von Stadt zu Stadt und sogar von Gebäude zu Gebäude unterschiedlich sein. Dieser bedarfsgerechte Ansatz ist wichtig für den möglichst sparsamen Betrieb der Heiztechnik.

Wann der Vermieter die Heizung einschalten muss, ist eine Frage, die auch im Mietrecht häufig eine Rolle spielt. Ein Mieter hat einen Anspruch auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Heizungsanlage. Dieser Anspruch gilt als Vertragsbestandteil. Eine Verletzung seitens des Vermieters ist daher ein Grund für eine Mietminderung oder eine außerordentliche Kündigung.

Als Grundlage für die Bewertung, ob der Wohnraum ausreichend warm ist, kommt die DIN 4701 zur Berechnung des Wärmebedarfs zur Anwendung. Davon abgeleitet hat der Mieter während der Heizperiode in seiner Wohnung Anspruch auf 20 Grad bis 22 Grad am Tag und 18 Grad in der Nacht.

Auch außerhalb der Heizperiode hat der Vermieter die Pflicht, die Heizanlage des Gebäudes in betriebsfähigem Zustand zu halten. Der Vermieter muss die Heizung einschalten, wenn die Außentemperaturen unter 16 Grad liegen bzw. länger als 2 Tage unter 18 Grad. Eine Verletzung dieser Pflicht über mehr als 30 Tage gilt als Gesundheitsgefährdung.

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