Wo kann man mit ec karte zahlen ohne pin

Kontaktlos bezahlen - Wann muss man die PIN eingeben? Foto: Viktoriia Hnatiuk/Shutterstock

Sie möchten im Supermarkt oder einem anderen Laden mit Ihrer Karte kontaktlos bezahlen und müssen trotzdem die PIN eingeben? Wir erklären, woran das liegt.

Kontaktloses Bezahlen soll den Vorgang an den Kassen einfacher und schneller machen. Normalerweise hält man sein Handy, seine Kredit- oder EC-Karte einfach nur an das entsprechende Gerät, wartet einen Augenblick – und schon ist es erledigt. Gerade in Zeiten von Corona ist das eine willkommene Alternative, da man weder mit Geld noch mit fremden Händen oder Geräten in Berührung kommt. Doch manchmal klappt es eben doch nicht so wie gedacht: Dann muss beim kontaktlosen Bezahlen trotzdem die PIN eingegeben werden.

Wie funktioniert das kontaktlose Bezahlen?

Moderne Kredit- und Girokarten sind mit der sogenannten Near Field Communication (NFC) ausgestattet. Ein Wellensymbol auf der Karte zeigt an, ob die Karte zum kontaktlosen Bezahlen geeignet ist. Auch im Laden finden Sie dieses Wellensymbol in der Nähe des Bezahlterminals. Es zeigt an, dass hier diese Form des Bezahlens möglich ist. Bereits seit 2012 gibt es NFC.

Damit Kunden nicht versehentlich mehrmals bezahlen, muss der Mitarbeiter an der Kasse jede Zahlung per Eingabe aktivieren.

Es gibt zwei Methoden, wie das Bezahlen per NFC mit Girokarten funktioniert:

  1. Sie laden den NFC-Chip Ihrer Karte auf, zum Beispiel am Geldautomaten. Das Guthaben ist auf 200 Euro begrenzt und die NFC-Funktion greift nicht auf das Guthaben Ihres Girokontos zu.
  2. Sie besitzen eine Girokarte, die ohne Aufladen des Chips auskommt. Dann wird die Summe direkt von Ihrem Giroguthaben abgebucht.

Mit einer NFC-fähigen Kreditkarte läuft das Bezahlen genauso ab wie mit einer Girokarte.

Wann muss man beim kontaktlosen Bezahlen eine PIN eingeben?

Viele Verbraucher sind unsicher oder verwirrt, weil nicht immer eine PIN notwendig ist. In folgenden Fällen müssen Sie Ihre PIN eingeben:

  • Wenn der Betrag über 50 Euro liegt. (Bis vor Kurzem lag das Limit noch bei 25 Euro, die Deutsche Kreditwirtschaft erhöhte den Betrag jedoch Ende März 2020. Bis diese Änderung bei allen Händlern umgesetzt ist, kann allerdings eine Weile vergehen.)
  • Spätestens nach 5 Transaktionen, egal in welchem Zeitraum.
  • Spätestens nach 4 Transaktionen an einem Tag.
  • Spätestens nach einer Gesamtsumme von 150 Euro.

Bei der PIN-Abfrage geht es stets darum, sicherzustellen, dass die Transaktion vom rechtmäßigen Besitzer der Karte durchgeführt wird.

Für diese Sicherheitsregelung sind spezielle Transaktionszähler in den Karten integriert. Diese Zähler setzen sich zurück, wenn Sie eine kontaktbehaftete Zahlung durchführen, also die Karte in das Gerät stecken.

Wenn Sie bereits fünf Mal kontaktlos und ohne PIN bezahlt haben, müssen Sie beim nächsten Mal Ihre PIN eingeben. In der Regel können Sie weiterhin kontaktlos bezahlen, die PIN-Abfrage wird aber bleiben, bis Sie Ihre Karte einmal in das Bezahlterminal gesteckt haben.

Anders sieht es aus, wenn Sie mit PIN bezahlen, obwohl der Zähler noch nicht voll ist. Dadurch wird auch vor Ablauf der fünf Transaktionen bestätigt, dass sich die Karte beim rechtmäßigen Besitzer befindet. Wenn Sie also drei Kleinbeträge kontaktlos bezahlen und danach eine Summe von über 50 Euro mit PIN bezahlen, können Sie danach wieder vier kleinere Transaktionen kontaktlos und ohne PIN bezahlen.

Bei manchen Karten ist übrigens gar keine kontaktlose Zahlung mehr möglich, sobald der Transaktionszähler sein Limit erreicht hat. Dann wird der Verbraucher gezwungen, die Karte in das Lesegerät zu stecken und somit den Zähler zurückzusetzen.

Jedes Mal ohne PIN kontaktlos bezahlen – geht das?

Wer komplett auf die Eingabe einer PIN im Supermarkt verzichten möchte, sollte zum kontaktlosen Bezahlen mit Smartphone wechseln. IPhone-Nutzer können mit Apple Pay bezahlen, für Android-Smartphones kommen verschiedene Banken-Apps sowie Google Pay infrage. Eine Kreditkarte ist meistens erforderlich, denn die Daten der Karte werden in die entsprechende App eingegeben. Allerdings kooperiert Google Pay auch mit Paypal, sodass Sie diese Methode nutzen können, wenn Sie keine Kreditkarte besitzen.

Der Bezahlvorgang läuft ähnlich wie mit der Karte: Sie halten Ihr Smartphone an das Kassenterminal und die Transaktion läuft über NFC-Schnittstellen. Auch einige Smartwatches sind zum kontaktlosen Bezahlen geeignet.

PIN oder Unterschrift: Wann kommt was zum Einsatz?

Die Bestätigung Ihrer Bezahlung kann entweder per PIN oder per Unterschrift erfolgen. Das ist jedoch weder vom Kartentyp noch von der Bank abhängig. Welches Verfahren zum Einsatz kommt, hängt vom Abrechnungssystem des Händlers (also Supermarkt & Co) ab.

Die Bestätigung per Unterschrift erteilt dem Händler eine Einzugsermächtigung. Das ist für den Händler mit einem hohen Risiko verbunden, schließlich besteht keine Garantie, dass das Konto des Kunden gedeckt ist und die Zahlung wirklich durchgeführt werden kann.

Die Bezahlung per PIN ist für den Händler sicherer, denn der Betrag wird sofort vom Kundenkonto eingezogen. Allerdings muss der Händler hierfür auch eine Gebühr an die Bank bezahlen.

Viele Geschäfte setzen deswegen auf ein Zufallsprinzip, bei dem manchmal die Bestätigung per Unterschrift und manchmal die PIN zum Einsatz kommt. Zum Teil kann der Verkäufer dies aber auch direkt selbst entscheiden und in der Kasse eingeben.

Wie steht es um die Sicherheit beim kontaktlosen Bezahlen?

Diebstahl und Verlust sind leider reale Risiken, wenn es um Giro- oder Kreditkarten geht. Dritte können dann mit der Karte einkaufen und das aufgeladene Geld aufbrauchen oder Zahlungen durchführen.

Obwohl es oft nervig erscheint, die PIN trotz kontaktlosem Bezahlen eingeben zu müssen, steht dahinter natürlich ein Sicherheitsgedanke. So soll vermieden werden, dass Diebe, die Ihre PIN nicht kennen, mehr als fünf Transaktionen ausführen oder Summen über 150 Euro mit der Karte ausgeben können.

Zwar haften Sie als Verbraucher in der Regel nur bis zu einer Höchstgrenze von 50 Euro, wenn Ihre Karte gestohlen wird. Doch den restlichen Schaden muss dann die Bank übernehmen. Diese möchten durch die PIN-Regelung vermutlich vor einem allzu hohen Schaden bewahrt werden.

Wenn Sie einen Verlust bemerken, sollten Sie Ihre Karten sofort unter der kostenlosen Telefonnummer 116 116 sperren lassen.

Trägt eine Debit- oder Kreditkarte das Wellensymbol, ist es dem Karteninhaber möglich, kontaktlos zu bezahlen. Dies funktioniert mittels des Übertragungsstandards Near Field Communication (NFC). Dessen Nutzung wird durch den NFC-Chip möglich, der in der jeweiligen Karte integriert ist. Der kontaktlose Bezahlvorgang ist einfach: Sie halten Ihre girocard (Debitkarte), Mastercard® oder Visa Karte mit Kontaktlosfunktion im Abstand von wenigen Zentimetern an das Bezahlterminal – dort, wo Sie das Kontaktlossymbol sehen. Bei Kleinbeträgen entfällt in der Regel die Eingabe der PIN. Am Bezahlterminal wird dann die erfolgreiche Bezahlung angezeigt. Um ganz bequem mobil bezahlen zu können, gibt es die girocard (Debitkarte), Mastercard® oder Visa Karte auch in einer digitalen Version für Ihr Android-Smartphone. Mit Ihrem Apple Gerät können Sie die Bezahllösung Apple Pay nutzen, indem Sie Ihre Mastercard® oder Visa Karte in der Apple Wallet aktivieren.

Wenn Sie mit einer Girokarte, früher EC-Karte, an der Kasse mit einer Unterschrift auf dem Kassenbeleg zahlen, ist das streng genommen gar keine Kartenzahlung, sondern auch eine Lastschrift. Dieses Verfahren nennt man Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV)

Zahlungen per EC-Karte/Maestro-Karte (EC-Karte mit Maestro-Zeichen) mit Unterschrift ohne Eingabe der PIN werden mit Lastschrifteinzug von Ihrem Konto abgebucht. Die Belastung können Sie im Europäischen SEPA-Verfahren innerhalb von 8 Wochen ab Buchungstag widerrufen, z.B. bei einer Falschbuchung. Eine Onlineabfrage bei der Bank, ob alles stimmt, erfolgt beim Bezahlvorgang nicht.
Mit der Unterschrift weist der Kunde sein Kreditinstitut unwiderruflich an, die Lastschrift einzulösen und im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift dem o. g. Unternehmen, oder, bei Forderungsabtretung, dem jeweiligen Gläubiger oder deren Beauftragten auf Anforderung seinen Namen und seine Anschrift zur Geltendmachung oder Forderung mitzuteilen.

Beim Bezahlen mit Karte und Unterschrift wird der Magnetstreifen auf der Karte im Gegensatz zum Bezahlen mit PIN, weiterhin benötigt.

Geschäfte sichern sich ab: Ab einem Betrag von 500 Euro wird in vielen Fällen die Eingabe der PIN notwendig.

Datenschutz: bei der Zahlung werden die Zahlungsinformationen (Kontonummer, Bankleitzahl, Kartenverfalldatum, und-folgenummer, Datum, Uhrzeit, Betrag, Terminalkennung, Standort des Terminals) zum Zweck der Zahlungsabwicklung, zur Kartenprüfung und Verhinderung von Kartenmissbrauch erfasst.

Ein wichtiges Urteil zum Widerruf von Lastschrifteinzügen siehe -Kein Geld von der Bank-

Keine Deckung auf dem Konto

Haben sie gerade nicht genug Geld auf dem Konto und die Bank kann den Lastschrifteinzug wegen Deckungslosigkeit nicht ausführen, darf sie dafür weder Gebühren noch „Schadenersatz“ verlangen (BGH Aktenzeichen: XI ZR 154/04 vom 8. März 2005).

Darf beim Bezahlen ohne PIN der Ausweis verlangt werden?

Zur Vermeidung von Kartenmissbrauch ist zur Feststellung der Identität des Kunden ist nicht nur die Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass stichprobenartig zulässig, sondern auch die Erhebung einzelner Daten. Die persönlichen Daten, wie Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum dürfen für die Forderungsdurchsetzung kurzzeitig gespeichert werden. Das Kopieren von Ausweisen jedoch nicht zulässig

Risiken beim Bezahlen ohne PIN

Risiken beim elektronischen Lastschriftverfahren (Bezahlen mit Karte plus Unterschrift) Das Kundenkonto hat keine Deckung, Pech für den Händler.. Es kann sich um eine gestohlene Karte handeln. Das Sperren einer Karte bei Diebstahl oder Verlust bleibt für das Lastschriftverfahren ohne Wirkung, weil keine diesbezügliche Online-Anfrage bei der Bank erfolgt. Der Kontoinhaber muss nach der Kartensperrung für den Schaden nicht haften, also bleibt der Händler auf dem Schaden sitzen.

Ein weiteres Risiko ist der Datenschutz. Verbraucherschützer empfehlen, Systeme mit Geheimzahleingabe zu bevorzugen, sie seien deutlich sicherer. Weil sie für die Einzelhändler aber auch deutlich teurer sind, bieten viele Firmen nur die Variante mit Unterschrift an

KUNO Sperrdatei

Zum Schutz gegen Straftaten im Lastschriftverfahren gibt es seit 2006 den zentralen Sperrdienst KUNO. KUNO steht für Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen zwischen Polizei und Einzelhandel

Die KUNO-Sperrdatei wird bundesweit von Polizeidienststellen mit Informationen über angezeigte Kartendiebstähle oder -verluste gefüttert. Mit nur einem Klick werden die Kartendaten bei der Anzeigenaufnahme durch den Polizisten an die EHI Retail Institute GmbH übermittelt. Diese leitet die Sperrmeldungen sofort an bundesweit mehrere zehntausend Kassensysteme der angeschlossenen Einzelhändler weiter. Versucht jemand mit einer KUNO-registrierten EC-Karte und Unterschrift zu zahlen, schlägt das System Alarm.

Wird ein Kartenverlust nur der Bank, aber nicht der Polizei gemeldet, nutzt die Sperranfrage des an KUNO angeschlossenen Händlers nichts, denn nur die Polizei speist Kartenverluste und Diebstahl ins System ein.

Zahlen mit Kreditkarte ohne Unterschrift und ohne PIN

Abgesehen von Einkäufen im Internet, muss der Kunde bei Einkäufen in Geschäften einen Beleg unterschrieben und damit die Abbuchung vom Konto autorisieren. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und statt dessen lediglich seine Kartennummer angeben. Das heißt, wenn Sie im Hotel bei Buchung Ihre Kreditkartennummer angegeben haben und bei Abreise aber mit der Rechnung nicht einverstanden sind, kann es passieren, dass das Hotel Ihnen dennoch den den höheren Preis abbucht.

Hier lesen Sie mehr zum Thema einkaufen mit PIN.

Neuester Beitrag

Stichworte