In Zeiten von Patchworkfamilien und dualen Studiengängen ist die Berechnung des Kindergelds mehr als nur das Auslesen der aktuellen Kindergeldtabelle. Mit dem Kindergeldrechner berechnen Sie das Kindergeld auch für "komplizierte" Familienkonstellationen. Dabei wird sowohl das Kindergeld für minderjährige Kinder als auch für volljährige Kinder berechnet.
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für das 1. Kind | 219 € |
für das 2. Kind | 219 € |
für das 3. Kind | 225 € |
ab dem 4. Kind | 250 € |
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Im Jahr 2022 beträgt das Kindergeld 219 € monatlich für das erste und zweite Kind. Ab dem dritten Kind erhöht sich der Betrag auf 225 € und ab vier oder mehr Kindern auf 250 € pro Kind im Monat.
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Auch die sogenannten Zählkinder, also Kinder aus einer anderen Beziehung, für das der andere Elternteil kindergeldberechtigt ist, werden bei der Berechnung des Kindergelds berücksichtigt. Zu jedem Kind wird im Ergebnis der Kindergeldbetrag anschaulich hergeleitet. Der Kindergeldrechner berechnet anhand der Geburtenfolge der Kinder und deren Status hinsichtlich Alter und Ausbildung das Kindergeld. Grundlage für die Berechnung des Kindergeldes ist der Familienleistungsausgleich. Folgende Angaben können Sie für die Berechnung eingeben.
Wählen Sie bitte eine der Möglichkeiten für das Kind aus. Beachten Sie bitte, die Kinder in der Reihenfolge ihrer Geburt anzugeben, damit der Rechner die Staffelung des Kindergelds exakt berechnen kann.
Zählkind
Als Zählkind wird bei der Berechnung des Kindergeldes ein Kind aus einer anderen Beziehung bezeichnet, für das der andere Elternteil Kindergeld bezieht. Für dieses Kind erhält man zwar kein Kindergeld, es wird aber für die Kindergeldberechnung berücksichtigt, also mitgezählt. Der Vorteil ist, dass die Anzahl der Kinder rechnerisch höher gesetzt wird. Dadurch erhöht sich das Kindergeld, denn es wird ab dem 3. Kind und ab dem 4. Kind jeweils heraufgesetzt. Indem das Zählkind mitgezählt wird, können somit jüngere (Halb-) Geschwister in der Kindergeldhöhe aufrutschen.
Unter 18
Falls das Kind noch minderjährig ist, besteht grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld für alle Kinder gezahlt. Darüber hinaus nur unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen.
Arbeit suchend und unter 21
Es besteht Anspruch auf Kindergeld, falls das volljährige Kind noch nicht 21 Jahre alt ist und bei der Agentur für Arbeit als Arbeit suchend gemeldet ist.
Schüler, Azubi oder Student und unter 25
Es besteht Anspruch auf Kindergeld, falls das volljährige Kind noch nicht 25 Jahre alt ist und noch in allgemeiner Schulausbildung, erster Berufsausbildung, im Studium oder auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist. Auch für eine weitere Ausbildung kann Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr bezogen werden, sofern das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Ausnahme hiervon ist eine Erwerbstätigkeit bis zu 20 Wochenstunden, ein Minijob oder die Ausbildungsvergütung selbst. Auch bei einem dualen Studium wird Kindergeld gezahlt. Ein Masterstudium nach einem erreichten Bachelor-Abschluss ist als Erstausbildung zu werten.
Behindert und erwerbslos
Es besteht Kindergeldanspruch ohne altersmäßige Begrenzung für behinderte Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst in der Lage sind, für ihren Unterhalt aufzukommen, Die Behinderung muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres vorhanden gewesen sein.
Keine der Optionen trifft zu
Falls das Kind keines der obigen Kriterien erfüllt, wird es nicht für das Kindergeld berücksichtigt.
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Herr und Frau Berg führen eine sogenannte Patchworkfamilie und möchten wissen, wie viel Kindergeld ihnen 2022 zusteht
- Herr Berg hat aus erster Ehe zwei Söhne: Adam (27 Jahre alt und Student) sowie Ben (22 Jahre alt und Student), der bei der Mutter lebt.
- Frau Berg hat aus erster Ehe eine Tochter Corinna (19 Jahre alt und Arbeit suchend), die noch zu Hause bei den Bergs wohnt.
- Das Nesthäkchen, die 5 Jahre alte Dana ist das gemeinsame Kind der Bergs.
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Für Adam besteht kein Anspruch auf Kindergeld, da er als Student mit seinen 27 Jahren bereits das 25. Lebensjahr vollendet hat. |
Für Ben besteht Anspruch auf Kindergeld, da er studiert und noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat. |
Für Corinna besteht Anspruch auf Kindergeld. Sie ist bei der Agentur für Arbeit als Arbeit suchend gemeldet, aber noch nicht 21 Jahre alt. |
Für Dana besteht Anspruch auf Kindergeld. Da sie noch minderjährig ist, besteht grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld. Bis zum 18. Lebensjahr wird Kindergeld für alle Kinder gezahlt. |
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Für Adam besteht kein Anspruch auf Kindergeld. |
Ben lebt noch bei der Exfrau von Herrn Berg. Somit hat die Exfrau den Anspruch auf das Kindergeld für Ben. |
Corinna wohnt zusammen mit ihrer leiblichen Mutter Frau Berg und Herrn Berg. Herr und Frau Berg haben demnach den Anspruch auf das für Corinna zu berücksichtigende Kindergeld. |
Dana wohnt bei ihren Eltern. Also haben Herr und Frau Berg den Anspruch auf das für sie zu berücksichtigende Kindergeld. |
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Die aktuellen Tabellen zum Kindergeld 2022/2021 sowie 2020 sehen folgendermaßen aus:
Kindergeld seit dem 1. Januar 2021
für das 1. Kind | 219 € |
für das 2. Kind | 219 € |
für das 3. Kind | 225 € |
ab dem 4. Kind | 250 € |
Kindergeld ab dem 1. Januar 2020
für das 1. Kind | 204 € |
für das 2. Kind | 204 € |
für das 3. Kind | 210 € |
ab dem 4. Kind | 235 € |
Doch wer ist im Falle von Familie Berg das erste, zweite und oder dritte Kind?
Der erstgeborene Adam wird nicht mehr für das Kindergeld berücksichtigt. Damit wird er auch nicht für die Kindergeld-Staffelung mit seinen weiteren (Halb-) Geschwistern mitgezählt. Die jüngeren Geschwister rücken daher auf die freigewordene Position in der Kindergeldtabelle weiter nach oben. |
Für den zweigeborenen Ben besteht kein Kindergeldanspruch, da diesen die Exfrau hat. Für die Kindergeldberechnung von Familie Berg spielt er dennoch eine Rolle. Als Zählkind wird er nämlich für die Berechnung des Kindergelds als 1. Kind berücksichtigt. Indem es mitgezählt wird, können seine beiden später geborenen Halbgeschwister in der Kindergeldtabelle eine Position weiter nach unten rutschen und daher als 2. Kind und 3. Kind berücksichtigt werden. |
Corinna ist in der Kindergeldtabelle als 2. Kind zu berücksichtigen. Sie ist aufgrund ihres vorher geborenen Halbbruders, dem Zählkind Ben, dort weiter nach unten gerutscht. Sie ist daher als 2. Kind statt als 1. Kind zu berücksichtigen. |
Dana ist in der Kindergeldtabelle als 3. Kind zu berücksichtigen. Sie ist aufgrund ihres vorher geborenen Halbbruders, dem Zählkind Ben, dort weiter nach unten gerutscht. Sie ist daher als 3. Kind statt als 2. Kind zu berücksichtigen. |
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Nun müssen die Werte nur noch aus der hier nochmals aufgeführten Kindergeldtabelle gelesen werden (hier anhand der Werte für 2022/2021).
für das 1. Kind | 219 € |
für das 2. Kind | 219 € |
für das 3. Kind | 225 € |
ab dem 4. Kind | 250 € |
Adam nicht berücksichtigt | - |
Ben als 1. Kind berücksichtigt, jedoch nur als Zählkind | - |
Corinna als 2. Kind berücksichtigt | 219 |
Dana als 3. Kind berücksichtigt | 225 |
Kindergeld gesamt für Familie Berg | 444 |
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Dank des Zählkindes Ben erhalten die Bergs etwas mehr Kindergeld. Denn wegen Ben sind Corinna und Dana in der Tabelle weiter vorgerückt, wodurch letztlich für Dana ein monatlicher Anspruch von 225 € statt 219 € besteht.
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