Welche arten von zahnkronen gibt es

Bei einer Zahnkrone spricht man von einer künstlichen Zahnkrone, welche die natürliche Zahnkrone – also den Teil des Zahnes, der aus dem Zahnfleisch herausragt – überkront. Sie wird verwendet, wenn der Zahn durch Karies oder eine Unfallverletzung so stark beschädigt wurde, dass er durch eine einfache Zahnfüllung nicht mehr zu reparieren ist. Die Krone wird auf den übrig gebliebenen Teil des kaputten Zahnes geklebt. So kann sie große Teile des Zahnes wiederherstellen. Zahnkronen bestehen in der Regel im sichtbaren Bereich aus Keramik, Porzellan oder Kunststoff und im nicht sichtbaren Bereich aus Edelmetalllegierungen. Es gibt verschiedene Arten von Zahnkronen, die sich nach Material, Funktion, Größe und Ausdehnung sowie der Verankerung am Zahn unterscheiden.

Im Bereich Funktionalität gibt es die Ersatzkrone, die Schutzkrone und die Verankerungskrone.

  • Die Ersatzkrone ist die bekannteste Krone, denn sie wird bei großen Zahnschäden verwendet, um die natürliche Zahnkrone zu ersetzen.
  • Die Schutzkrone wird eingesetzt, um das weiche Zahnbein zu schützen, wenn der feste Zahnschmelz verloren gegangen ist.
  • Die Verankerungskrone ist ausschließlich dazu da, um den Zahnersatz am restlichen Zahn zu verankern.

Bei den verschiedenen Materialien der Kronen wird zwischen Vollgusskrone, Verblenderkrone, Vollkunststoffkrone und Vollkeramikkrone unterschieden:

Vollgusskronen (auch Vollkronen oder Metallkronen genannt) werden hauptsächlich im nicht sichtbaren Bereich verwendet, da sie aus Metall gefertigt werden und sich somit optisch sehr deutlich von den natürlichen Zähnen unterscheiden, selbst wenn sie wie üblich mit einer Goldlegierung versehen werden. Ihr Vorteil: Die Vollgusskronen sind sie sehr stabil und lange haltbar.

Verblenderkronen bestehen auch aus Metall, jedoch werden sie teilweise oder komplett mit einer Schicht überzogen, die die Farbe der natürlichen Zähne hat. Deshalb werden diese meist im sichtbaren Bereich angewendet und bestehen fast immer aus Keramik oder Kunststoff. Der Nachteil einer Verblenderkrone ist, dass sie sich schnell verfärbt und nicht besonders langlebig ist

Vollkunststoffkronen werden in der Regel nur als Langzeitprovisorium und nicht als Zahnersatz verwendet. Das liegt vor allem daran, dass Zahnärzte von den Kunststoffkronen in punkto Bruchstabiltät, Abriebfestigkeit und dauerhafter Ästherik oft nicht überzeugt sind. Neue Kunststoffe in Verbindung mit Keramikanteilen könnten das jedoch in Zukunft ändern.

Die Vollkeramikkrone umfasst den Zahn mantelförmig. Für diese Krone muss meistens etwas mehr vom Zahn abgetragen werden, da Keramik nicht sehr bruchstabil ist und deshalb etwas dicker hergestellt werden muss. Allerdings gilt hier auch: Keramik ist nicht gleich Keramik. Hochfeste Materialien wie Zirkonoxid gelten als deutlich stabiler gegenüber Feldspat-, Glas- oder Alumiumoxidkeramiken, die widerum leichter zu verarbeiten sind.

Metall- oder Verblenderkronen werden meist mit einem speziellen Zement am Zahn befestigt, und Keramikkronen werden mit einem Kunststoffkleber aufgeklebt. Ist der Zahnstumpf allerdings so beschädigt, dass die Krone nicht mehr genügend Halt hat, wird ein Stiftzahn eingesetzt, welcher meist aus Metall oder Glasfaser besteht. Um diesen Stift einzusetzen, muss vorher jedoch eine Wurzelkanalbehandlung durchgeführt werden.

Für das Einsetzen einer Krone sind in der Regel zwei Termine notwendig. Bei dem ersten Termin wird der zerstörte Teil des Zahnes unter Betäubung entfernt, anschließend wird ein Abdruck für die Krone gemacht. Bei dem zweiten Termin wird die Krone eingesetzt.

Die Kosten setzen sich aus der Behandlung, den Materialien und der Anfertigung der Krone zusammen. Die Krankenkasse beteiligt sich an den Gesamtkosten der Regelversorgung mit einem Festzuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten, bei Führen eines Bonusheftes bis zu 65 Prozent. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung ist es möglich, die Kosten voll erstattet zu bekommen. Der Eigenanteil von 50 bis 65 Prozent erhöht sich jedoch, wenn sich Patienten für eine Behandlung entscheiden, die von der Regelversorgung abweicht, da diese teurer ist. Die Kosten einer solchen privatärztlichen Versorgung übernehmen aber in vielen Fällen leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen.

15. März 2016

Zahnkrone – vereinfacht gesagt, ist die natürliche Krone der aus dem Zahnfleisch herausragende, mit Zahnschmelz bedeckte sichtbare Teil des Zahnes. Man unterscheidet die natürliche Zahnkrone und die künstliche Zahnkrone als Zahnersatz. Die Krone als Zahnersatz ist eine Kappe, die über einen stark beschädigten Zahn zementiert wird.

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Wann braucht man eine künstliche Zahnkrone?

  • Die künstliche Zahnkrone wird dann benötigt, wenn die natürliche Krone des Zahnes durch Karies oder Abbruch so stark beschädigt wurde, dass eine Füllung keine ausreichende Festigkeit des Zahnes mehr gewährleisten würde.
  • Nach einer Wurzelbehandlung kann zur Stabilisierung des behandelten Zahnes ebenfalls eine Zahnkrone zum Einsatz kommen.
  • Zur Befestigung von Zahnbrücken oder Prothesen werden die Ankerzähne der Brücke überkront.
  • Zum Schutz der „Klammerzähne“ für eine Prothese werden diese Zähne überkront.
  • Zu weit ausgedehnte Füllungen können durch Kronen (oder Inlays) ersetzt werden.

Welche Zahnkronenarten gibt es?

Die einfachste Form ist die Metallkrone. Sie kommt nur im nicht sichtbaren Bereich der hinteren Backenzähne zum Einsatz, und wird im Volksmund auch Goldkrone genannt. Die verblendete Krone oder Verblendkrone ist als Metallkrone mit einer zahnfarbenden Keramikschicht überzogen. Sie sieht der natürlichen Zahnkrone sehr ähnlich. Vollkeramikkronen werden komplett aus Keramik hergestellt, und sind später selbst für den Fachmann kaum vom natürlichen Zahn zu unterscheiden. Teilkronen kommen bei weniger starken Beschädigungen der Zähne zum Einsatz, wenn Füllungen zur Wiederherstellung jedoch nicht mehr ausreichen würden. Eine besondere Lösung stellen die Teleskopkronen dar, die als Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen zur Versorgung mehrerer Lücken mit herausnehmbarem Zahnersatz dienen.

Wie läuft das Einbringen der Zahnkrone ab?

Nach erfolgter Vorbehandlung (professionelle Zahnreinigung, Parodontal- oder Wurzelbehandlung wird der zu behandelnde Zahn beschliffen. Danach erfolgt die Fertigung von Abdrücken und die Farbnahme. Meist wird nun ein Provisorium eingesetzt (provisorische Kunststoffkrone). Nun wird die Zahnkrone im Labor oder per CEREC-Fräsverfahren hergestellt. Beim nächsten Termin erfolgt das Einzementieren oder Kleben der Krone auf den natürlichen Zahnstumpf. Wenn erforderlich, wird mittels kleiner Korrekturen die optimale Passform der Krone hergestellt.

Was sollte man beachten?

Bei jeder Form von Zahnersatz empfiehlt es sich, gesteigerten Wert auf Zahnpflege zu legen. Die Karieserkennung unter einer Krone ist etwas erschwert (Röntgendiagnose). Es besteht Kariesgefahr am Kronenrand und ein höheres Risiko für Zahnfleischerkrankungen, sofern keine optimale Zahnpflege erfolgt. Ein korrekt gearbeiteter und gepflegter Kronenrand ist der Haupteinflussfaktor für die Haltbarkeit der Krone.

Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnkronen?

Die Preise für Zahnkronen variieren je nach gewähltem Material und Ausführung stark. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen unabhängig von der gewählten Variante nur einen Festkostenzuschuss. So kostet eine Metallkrone für den Seitenzahnbereich ca. 260 Euro, wovon die GKV bei mindestens 10 Jahre lückenlos gepflegtem Bonusheft 175 Euro. Bleiben 85 Euro Eigenanteil. Die qualitativ bessere und optisch schönere Verblendkrone für den gleichen Zahn kostet ca. 540 Euro. Auch hier trägt die Kasse die oben genannten 175 Euro bei vollem Bonusheft. Bleiben 365 Euro Eigenanteil. Eine Zahnzusatzversicherung leistet hier gute Dienste, wenn sie rechtzeitig abgeschlossen wurde.

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Frank Sander ist Geschäftsführer der testsiegertarife Service GmbH. Seine langjährige Erfahrung bietet ihm fundiertes Wissen über die Welt der Tarife für Zahnzusatzversicherungen. Seine Expertise gibt er in diesem Blog gerne an Sie weiter.

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