Wann machen die geschäfte wieder auf nrw

Der Kölner Zoo will voraussichtlich am 12. März wieder öffnen.

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Was gilt und worauf zu achten ist

Zoos und Museen können wieder Besucher reinlassen, auch Shoppen ist erlaubt: Die Menschen in NRW dürfen sich auf Lockerungen der Corona-Maßnahmen freuen. Doch sie müssen einiges beachten.

am 08.03.2021 um 07:00 Uhr

Düsseldorf (dpa). Shoppen, Zoobesuch, Ausstellungen: Nach wochenlangen Schließungen im Corona-Lockdown gibt es für die Menschen in Nordrhein-Westfalen von Montag an wieder einige Lockerungen. So darf etwa der gesamte Einzelhandel öffnen, herein kommen die Kunden aber nur mit Termin und für eine begrenzte Zeit. Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen auch ohne Termin Kunden reinlassen. Treffen im öffentlichen Raum sind von Montag an mit höchstens fünf Personen aus zwei Hausständen möglich.

Der Erfolg einer Media-Markt-Filiale vor Gericht zieht statt Lockerungen Verschärfungen nach sich. Bisherige Ausnahmen werden teils zurückgenommen.

22.03.2021| Update: 22.03.2021 - 14:06 Uhr | von Florian Kolf

Düsseldorf Das Land Nordrhein-Westfalen hat nach einer Gerichtsentscheidung seine Corona-Schutzverordnung ändern müssen. Nun dürfen auch Buchläden, Gartenmärkte oder Schreibwarenläden nur noch Kunden empfangen, wenn diese vorher einen Termin gemacht haben und sich nicht mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmeter aufhält.

Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster überraschend einen Teil der Beschränkungen für den Handel in Nordrhein-Westfalen (NRW) aufgehoben. Damit hätten auch Geschäfte, die nicht Güter des täglichen Bedarfs verkaufen, wieder ohne vorherige Terminbuchung öffnen.

Eine Filiale der Elektronikkette Media Markt hatte gegen die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW geklagt. Das Unternehmen hielt die Tatsache, dass eben etwa Buchläden und Gartenmärkte ohne Terminbuchung öffnen dürfen für eine unzulässige Ungleichbehandlung. Die Richter folgten dieser Einschätzung. Die Beschränkungen verstießen in der bis dahin geltenden Ausgestaltung gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, heißt es in der Begründung.

Die schrittweise und kontrollierte Öffnung weiterer Bereiche des Handels müsse zwar aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zwingend mit einer Verschärfung der Öffnungsbedingungen für die bereits bislang von der Schließung ausgenommenen Geschäfte einhergehen. Der Verordnungsgeber überschreite jedoch seinen Spielraum, wo ein einleuchtender Grund für eine darüber hinausgehende Differenzierung fehle, so das Gericht.

Die Mediamarkt-Saturn-Holding, zu der die Elektronikketten Media Markt und Saturn gehören, hatte auf Anfrage mitgeteilt, seine Läden in NRW nach dem Urteil wieder ohne vorherige Terminbuchung für Kunden öffnen zu wollen. „Wir hoffen, dass diese Gerichtsentscheidung eine Signalwirkung über Nordrhein-Westfalen hinaus hat“, sagte ein Sprecher.

Diese Aussicht ist jetzt durch die rasche Reaktion des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums beendet worden. Das Ministerium hatte die Verordnung bereits am frühen Nachmittag in einer überarbeiteten Fassung veröffentlicht und damit wieder in Kraft gesetzt.

Etliche weitere Händler hatten gegen die Verordnung geklagt, darunter das Modehaus Breuninger und die Baumarktkette Obi. Sie hatten sich schon Hoffnung gemacht, ebenfalls künftig auf die ungeliebte Terminbuchung verzichten zu können.

Click & Meet rechnet sich für die meisten Geschäfte nicht

Bund und Länder hatten entschieden, dass im Rahmen einer vorsichtigen Wiederöffnung zahlreiche bisher komplett geschlossene Geschäfte ab dem 8. März wieder Kunden empfangen durften. Die meisten Branchen wurden jedoch verpflichtet, dass Kunden dafür vorher Termine machen mussten.

Dieses Verfahren, auch Click & Meet genannt, rechnet sich aber für die meisten Geschäfte nicht. Denn der Umsatz, der damit erzielt werden kann, ist relativ begrenzt, es fällt aber zugleich ein Großteil der Kosten an, beispielsweise für Strom und Personal.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte entschieden, dass der komplette Paragraf 11 der Verordnung, der sich mit den Beschränkungen für den Handel befasst, vorläufig außer Kraft gesetzt wird, weil die Regelungen darin einen „untrennbaren Zusammenhang“ hätten, wie es heißt.

Damit wäre auch die verschärfte Beschränkung bei der Begrenzung der Kundenzahl weggefallen. So durften nach der Verordnung die Geschäfte, die nicht in den Ausnahmen genannt waren, bisher nur einen Kunden pro 40 Quadratmeter empfangen. Andere Geschäfte, wie Lebensmittelmärkte oder Buchhandlungen durften je nach Größe einen Kunden pro zehn, beziehungsweise 20 Quadratmeter ins Geschäft lassen.

Das Gericht hat die Einschränkungen für den Handel schon vor der nun erfolgten Neuregelung nicht grundsätzlich zurückgewiesen. Beschränkungen der Grundrechte der Einzelhändler seien angesichts der gravierenden Folgen, die ein erneuter unkontrollierter Anstieg der Neuansteckungen für Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen hätte, voraussichtlich gerechtfertigt, heißt es in der Begründung. Die Richter hatten zugleich betont, es sei dem Land unbenommen, eine Neuregelung zu beschließen, „die keine unzulässigen Differenzierungen enthält“.

NRW verschärft nach Gerichtsurteil Regelungen für Einzelhandel

Auch im Saarland hatte das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis die Corona-Schutzverordnung teilweise außer Kraft gesetzt. Dort rügte das Gericht ebenfalls die Ungleichbehandlung. Die saarländische Regierung hatte daraufhin mitgeteilt, gegen die Entscheidung keine Rechtsmittel einzulegen.

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Neue Corona-Schutzverordnung

Aktualisiert: 19.05.21 - 09:11

Es wird erneut unübersichtlich bei den Corona-Maßnahmen in NRW. Mit der neuen Schutzverordnung hat die Landesregierung neue Regeln für Geschäfte beschlossen.

Hamm - „Click and Collect“, Corona-Test, Terminshopping: Die Regeln für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen variieren je nach Infektionslage in den einzelnen Kommunen. Mit der neuen Corona-Schutzverordnung, die seit Samstag (15. Mai) gilt, kamen neue Vorgaben für Geschäfte hinzu. (News zum Coronavirus)

LandNordrhein-Westfalen
HauptstadtDüsseldorf
Einwohner17,93 Millionen (2019)

Einzelhandel in NRW: Wann sind wo die Geschäfte offen? Die aktuellen Regeln

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Die Landesregierung hat Lockerungen der Corona-Regeln in NRW angekündigt, die Corona-Zahlen in Deutschland sinken. Damit wagt das Land erstmals wieder landesweite Öffnungsschritte, seitdem die Infektionszahlen mit Beginn der dritten Welle nach oben schossen.

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Die Lockerungen erfolgen schrittweise in einer Art Stufenplan. Beim Einzelhandel ist zu unterscheiden in Geschäfte, die der Grundversorgung dienen - etwa Supermärkte und Drogerien - und andere Geschäfte wie Klamottenläden. Der Überblick über die Regeln beim Einkaufen:

NRW: Wo sind die Geschäfte offen? Regeln im Einzelhandel mit Bundes-Notbremse

Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs: Geschäfte wie Supermärkte und Drogerien waren die ganze Corona-Pandemie über geöffnet. Mit Eintreten der Bundes-Notbremse (ab einer 7-Tage-Inzidenz über 100) wurde jedoch die Kundenzahl je Größe des Geschäfts begrenzt. Rutscht eine Kommune unter den Grenzwert, wird die Begrenzung wieder aufgehoben.

Übriger Einzelhandel: Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, müssen in Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 150 durch die greifende Bundes-Notbremse schließen. Nur „Click and Collect“ ist dann je nach regionaler Verordnung erlaubt.

Bewegt sich der Inzidenzwert in einer Kommune zwischen 150 und 100, ist Terminshopping („Click and Meet“) mit einem negativen Corona-Test erlaubt. Außerdem wird die Kundenzahl auf einen Kunden pro vier Quadratmeter begrenzt. Auch das ist bundeseinheitlich geregelt.

NRW: Wo sind die Geschäfte offen? Regeln im Einzelhandel bei niedrigen Inzidenzen

Fällt die 7-Tage-Inzidenz in einer Kommune unter 100, fällt die Bundes-Notbremse weg und die Corona-Regeln auf Landesebene greifen. Das betrifft neben dem Einzelhandel etwa auch die Kontaktbeschränkungen.

Nordrhein-Westfalen hat in seiner neuen Corona-Schutzverordnung festgelegt, dass die Geschäfte des übrigen Einzelhandels (keine Grundversorgung) in Kommunen mit einem Inzidenzwert zwischen 100 und 50 ohne Terminbuchung öffnen dürfen. Allerdings ist weiterhin ein negativer Corona-Test notwendig. Die Kundenbegrenzung wird auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter erweitert.

Fällt die 7-Tage-Inzidenz unter 50, dürfen Kunden ohne Terminbuchung und Corona-Test einkaufen gehen. Die Personenbegrenzung bleibt, jedoch wird sie auf einen Kunden pro 10 Quadratmeter erweitert.

Denen  Industrie- und Handelskammern (IHK) Nord Westfalen und Dortmund gehen diese Schritte aber noch nicht weit genug. Sie fordern verkaufsoffene Sonntage und „Comeback“-Events*, wie ruhr24.de berichtet. Ziel ist es, die nordrhein-westfälischen Innenstädte wieder zu beleben. - *ruhr24.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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