Wieviel wird ein corona test kosten

Die kostenlosen Corona-Schnelltests für alle Bürgerinnen und Bürger werden abgeschafft. Doch es gibt Ausnahmen. Wer darf sich künftig wie und wo testen lassen? Die wichtigsten Antworten.

Ab dem 30. Juni müssen Bürgerinnen und Bürger für einen anlasslosen Corona-Test in ganz Deutschland zahlen. Auch die baden-württembergische Landesregierung beschreitet nun diesen Weg. Und doch gibt es noch einige Unklarheiten, wie die neue Test-Verordnung in der Praxis umgesetzt werden soll. Die wichtigsten Antworten auf die drängendsten Fragen.

  • Was ändert sich?
  • Warum wird das kostenlose Angebot abgeschafft?
  • Ab wann sind die Corona-Tests kostenpflichtig?
  • Wie viel kostet ein Corona-Schnelltest künftig?
  • Wer kann sich weiterhin kostenlos testen lassen?
  • Wie muss das nachgewiesen werden?
  • Wer muss künftig drei Euro pro Schnelltest zahlen?
  • Wie bekomme ich den Drei-Euro-Test?
  • Kann ich mich auch ohne Grund testen lassen?
  • Was kostet der anlasslose Corona-Test?
  • Ist der Test bei Symptomen kostenlos?
  • Besteht nicht die Gefahr des Missbrauchs?

Was ändert sich grundsätzlich?

Bisher hatte jeder Bürger und jede Bürgerin - auch ohne Corona-Symptome oder konkreten Anlass - Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche durch geschultes Personal. Dazu gehörte auch ein Testbescheid als Nachweis. Das kostenlose Angebot wird jetzt, mit einigen Ausnahmen, abgeschafft. Die Vergütungen für Teststellen werden reduziert. Darüber hinaus werden umfängliche Qualitätssicherungsmaßnahmen eingeführt.

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Warum wird das kostenlose Angebot abgeschafft?

Weil es zu teuer wurde. Die kostenlosen Tests hatten nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zuletzt eine Milliarde Euro pro Monat verschlungen. Es gibt sie - mit kurzer Unterbrechung im vergangenen Herbst - seit dem Frühjahr 2021. "Es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind", hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) den Schritt begründet. Lauterbach zufolge sieht das neue Konzept noch Kosten von 2,7 Milliarden Euro bis Jahresende vor. Würde die derzeitige Praxis beibehalten, wären es fünf Milliarden.

Der neuen Testverordnung war eine Einigung von Bund und Ländern vorausgegangen. Maßgeblich war hierbei die Gesundheitsministerkonferenz am 23. Juni 2022:

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Ab wann sind die Corona-Tests kostenpflichtig?

Die überarbeitete Verordnung und die neuen Corona-Regeln mitsamt der kostenpflichtigen Tests sollen am Donnerstag, 30. Juni, in Kraft treten.

Wie viel kostet ein Corona-Schnelltest künftig?

Das hängt davon ab, ob man für einen Test berechtigt ist oder nicht. Für vulnerable Gruppen ist der Test weiterhin komplett kostenlos. Bei gewissen Rahmenbedingungen müssen Bürgerinnen und Bürger drei Euro pro Test zahlen, den Restbetrag übernimmt der Bund. Gibt es keinen konkreten Anlass, weswegen man sich testen lässt, muss jeder Bürger und jede Bürgerin den kompletten Test selbst bezahlen.

Wer kann sich weiterhin kostenlos testen lassen?

Folgende vulnerable Bevölkerungsgruppen können einen Bürgertest auch weiterhin kostenlos beziehen:

  • Kinder bis fünf Jahre
  • Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel
  • Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher
  • Haushaltsangehörige von Infizierten
  • Menschen in der häuslichen Pflege
  • Pflegende Angehörige
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
  • Menschen, die nach einer Infektion einen negativen Beleg brauchen

Wie muss das nachgewiesen werden?

Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen: Bei Kleinkindern ist das die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass, bei Schwangeren der Mutterpass. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis im Original vorlegen. Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor. Gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen. Bei Besuchen in Pflegeheimen muss der Besuch der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht werden. Pflegende Angehörige müssen glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen.

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Wer muss künftig drei Euro pro Schnelltest zahlen?

Die Drei-Euro-Tests sind vor allem für Besucherinnen und Besucher von Familienfeiern, Konzerten oder einer anderen "Veranstaltung in einem Innenraum" am selben Tag gedacht. Das soll dabei helfen, sogenannte Super-Spreader-Events zu verhindern, bei denen sich viele Menschen auf einmal mit Covid-19 anstecken. Einen Drei-Euro-Test soll auch bekommen, wer eine rote Warnmeldung auf der Corona-Warn-App hat oder wer vorhat, andere Menschen ab 60 Jahren oder mit Vorerkrankung zu treffen.

Wie bekomme ich den Drei-Euro-Test?

Auch für Bürgertests mit der Eigenbeteiligung von drei Euro ist es notwendig, den Anspruch glaubhaft belegen zu können. Das geht beispielsweise mit der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, der Corona-Warn-App oder bei Kontakten mit Risikopatientinnen und -patienten einer Selbstauskunft, die auf einem Formblatt festgehalten wird.

Kann ich mich auch weiterhin ohne Grund testen lassen?

Anlasslose Tests können dazu beigetragen, dass Labore überlastet werden und die Statistik verfälscht wird. Daher rät das Bundesgesundheitsministerium von anlasslosen Tests ab. Wer keinen der genannten Gründe für einen kostenlosen oder Drei-Euro-Bürgertest vorweisen kann und dennoch getestet werden will, kann das machen. Allerdings muss er den Test dann komplett selbst bezahlen.

Was kostet der anlasslose Corona-Test?

Wie hoch der Betrag ist, hängt dann vom jeweiligen Teststationen-Betreiber ab. "Wir gehen davon aus, dass das mindestens 9,50 Euro kosten wird", sagt Frank Eickmann, stellvertretender Geschäftsführer des Landesapothekenverbands Baden-Württemberg, auf SWR-Anfrage. Denn das sei der Betrag, den die Apotheken und Teststationen vom Bund pro Test bekommen, wenn die Bürgerinnen und Bürger eine Test-Berechtigung haben. Daher geht Eickmann davon aus, dass sich die Testbetreiber für anlasslose Tests an diesem Betrag orientieren werden. Es gibt aber bereits Teststationen, wie beispielsweise in Tübingen, die an kostenlosen Tests für alle festhalten.

Ist der Test bei Symptomen kostenlos?

Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten zum Arzt gehen. Sie werden künftig durch die Hausärztinnen und Hausärzte getestet. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse.

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Besteht nicht die Gefahr des Missbrauchs?

Die Länder befürchten tatsächlich Missbrauch, weil theoretisch jeder behaupten könnte, dass er seine Angehörigen im Heim besuchen möchte. Baden-Württemberg und andere Länder haben schon gefordert, dass der Bund auch stärker einschränkt, wer testen darf, und das Testen damit professionalisiert. Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) erklärte, der Bund wolle die bisherigen Teststationen weiterarbeiten lassen und neue nicht mehr zulassen. Auf die Frage, wie das alles kontrolliert werden soll, sagte Lucha: "Das ist die Aufgabe des Ministers, uns diese Dinge vorzulegen." Die Länder seien dafür nicht zuständig.