Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sieht Ausnahmen und Erleichterungen für geimpfte und von der COVID-19-Erkrankung genesene Menschen vor. Bestimmte Einschränkungen, die das Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Pandemie vorsieht, gelten für sie nicht mehr. Dazu gehören etwa Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen. Ebenso soll es für diese Personen Ausnahmen von Quarantänepflichten geben. Show
Nachdem das Bundeskabinett die Verordnung beschlossen hat, haben nun auch Bundestag und Bundesrat zugestimmt. Die neuen Regelungen sind am Sonntag, 9. Mai, in Kraft getreten. Nicht gerechtfertigte Eingriffe in Grundrechte aufhebenGrund für diese Verordnung sind die zunehmenden wissenschaftlichen Belege dafür, dass von Geimpften und Genesenen eine erheblich geringere Ansteckungsgefahr ausgeht. Es geht darum, Eingriffe in Grundrechte, die nicht mehr gerechtfertigt sind, aufzuheben. „Mit der beschlossenen Verordnung wollen wir den Menschen Antworten darauf geben, welche Freiheiten sie nach einer vollständigen Impfung oder nach einer Genesung wieder ausüben können“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Welche Erleichterungen gibt es?Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sieht insbesondere vor:
Welche Nachweise müssen Geimpfte und Genesene vorlegen?
Näheres sowie den Verordnungstext finden Sie auf der Seite des Bundesjustizministeriums. Sonntag, 9. Mai 2021
Am 15. Januar 2022 tritt die Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die Verordnung beschlossen. Grundlage war der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz am 7. Januar 2022, dass Bund und Länder für ein ausgewogenes Konzept für Isolation und Quarantäne sorgen. In den Verordnungen werden grundsätzliche Ausnahmen von Quarantäne und Isolation aufgrund von Impfung und Genesung definiert. Sie nehmen Bezug auf Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), die unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Wissenschaft Vorgaben zu den Definitionen von geimpft und genesen machen. Parallel dazu passen die Bundesländer ihre Landesverordnungen an. Für Isolation und Quarantäne gilt: Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfekönnen die Isolation nach erfolgter Infektionnach sieben Tagen nur durch einen obligatorischen PCR-Test mit negativem Ergebnis beenden. Sie können den Dienst wiederaufnehmen, wenn sie zuvor 48 Stunden symptomfrei waren. Ausnahmen von der Quarantäne gelten für:
Zum Nachweis der Infektion ist ein Testnachweis erforderlich, der auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach spricht dazu am 14.01.2022 im Bundesrat:Die geänderte Einreiseverordnung gilt ab dem 15. Januar bundesweit. Downloads
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