Hes code türkei für deutsche staatsbürger

Hes code türkei für deutsche staatsbürger

Einreise nach Deutschland

Die Einstufung der Türkei als sog. Hochrisikogebiet ist seit dem 03. März aufgehoben. Die Pflicht einer digitalen Einreiseanmeldung entfällt hiermit. Alle weiteren Informationen zu Einreiseregelungen sind der Website des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468#content_1 zu entnehmen.

Quarantäne

Die Quarantäne endet automatisch, wenn die Einstufung des betroffenen Landes als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehoben wird (Entlistung).

https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468#:~:text=Nach%20der%20neuen%20Einreiseverordnung%20gilt,dort%20h%C3%A4uslich%20absondern%20(Quarant%C3%A4ne)

Nachweispflicht für die Einreise nach Deutschland

Laut dem Bundesgesundheitsministerium besteht seit dem 3. März 2022 für alle Einreisenden ab 12 Jahren eine generelle 3G-Nachweispflicht – unabhängig davon, auf welchem Weg sie einreisen (Luft-, Wasser- oder Landweg). Personen ab 12 Jahren müssen bei der Einreise nach Deutschland über einen Test-, Genesenen- oder Impfnachweis verfügen. Die einem Testzertifikat zugrundeliegende Testung  (Antigentests oder PCR-Tests) darf zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48 Stunden zurückliegen. Bei Einreise mit einem Beförderungsunternehmen dürfen PCR-Tests zum (geplanten) Zeitpunkt des Beginns der Beförderung maximal 48 Stunden zurückliegen. Bei Antigentests bleibt auch bei Einreise mit einem Beförderungsunternehmen der (geplante) Zeitpunkt der Einreise maßgeblich. Die Nachweispflicht gilt auch für Flugreisende, die an einem Flughafen in Deutschland lediglich umsteigen.

Die Geltungsdauer der Coronavirus-Einreiseverordnung wurde bis zum 28. April 2022 (einschließlich) verlängert.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/infos-reisende/faq-tests-einreisende.html
 

Einreise in die Türkei

Laut dem Gesundheitsministerium der Türkei gilt ab dem 03.03.2022 bei der Einreise in die Türkei folgende Regelung:

Personen ab 12 Jahren müssen bei Einreise auf dem Luftweg eines der folgenden Dokumente vorlegen:

  • Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden vor Ankunft),
  • Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft).
  • amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens zwei Dosen Impfstoff, Einzeldosis für Johnson & Johnson mindestens 14 Tage vor Ankunft),
  • amtliche Dokumentation einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (nicht älter als sechs Monate).

Dies gilt nicht für den Transportsektor (Flugpersonal, LKW-Fahrer, Seeleute) und für Transitpassagiere. Bei Flugreisen sind die Nachweise beim Check-in vorzulegen.

  • Bei Einreise auf dem Land-, See- oder Schienenweg werden keine Nachweise gefordert.
  • Kinder unter 12 Jahren sind von PCR- /Antigentest oder Impfnachweispflicht ausgenommen.
  • Flugbesatzung und Personal mit Schlüsselfunktion sind vom PCR Test und der Quarantänepflicht ausgenommen.

Quelle: https://www.icisleri.gov.tr/81-il-valiligine-pcr-testi-ve-hes-koduna-iliskin-genelge-gonderildi (Stand: 04.03.2022)

  • Bei negativem Ergebnis einer frühestens 5 Tage nach Einreise durchgeführten Testung endet Quarantäne.
  • Auch bei einem negativen Testergebnis: Bei Auftreten mit den für das Coronavirus typischen Symptome binnen 10 Tagen nach Einreise zuständige Behörde informieren und Arzt oder Testzentrum zur Durchführung eines Testes aufsuchen.

*Vorsicht: Regelungen können sich jederzeit ändern!
**bindend sind die Regeln des jeweiligen Bundeslands!

Ausnahmen von der Quarantänepflicht* und der digitalen Einreiseanmeldung:

Ohne Testung**:

  • Im Rahmen des Grenzverkehrs reisende Personen bis zu 24 Stunden Aufenthalt
  • Grenzpendler/Grenzgänger, die nachweislich zwingend notwendig berufs-/studien- oder ausbildungsbedingt in/aus ein/-em Risikogebiet einreisen, sofern diese regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnsitz zurückkehren und nachweislich angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden
  • Durchreisende, sofern diese das Gebiet auf dem schnellsten Wege verlassen
  • Besuche aus familiären Gründen (u.a. Verwandte 1. Grades) bis zu 72 Stunden Aufenthalt
  • Beschäftigte im Waren- und Gütertransport, Personentransport sowie für das Gesundheitswesen unabdingbare Personen bis zu 72 Stunden Aufenthalt
  • Hochrangige Diplomaten, Vertreter von Parlamenten und Regierungen bis zu 72 Stunden Aufenthalt bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte.

Für Saisonarbeitskräfte gelten Sonderregelungen bei strengen Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe

*Ausnahmen gelten nur, soweit die weiteren Voraussetzungen gemäß der Musterquarantäneverordnung erfüllt sind und die bezeichneten Personen keine typischen Symptome einer Corona-Infektion aufweisen
**bindend sind die Regeln des jeweiligen Bundeslands

Bitte beachten Sie:

Ab 8. November 2020 müssen sich Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in der Türkei oder einem anderen Risikogebiet aufgehalten haben, vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen.
Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, müssen Reisende stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen.

Die Muster-VO zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, wurde Anfang April 2020 gemeinsam von den Innen- und Gesundheitsministerien von Bund und Ländern erarbeitet und zuletzt im Oktober 2020 in Abstimmung zwischen Bund und Ländern geändert. Das Muster stellt eine gemeinsame Empfehlung für alle Länder dar, die eine Verordnung erlassen wollen und soll gewährleisten, dass bundesweit möglichst einheitliche Regelungen gelten. Dies sorgt sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die mit der Umsetzung dieser VO befassten öffentlichen Stellen für Transparenz und Handlungssicherheit. Dennoch sind landesspezifische Ergänzungen oder Abweichungen in Ausnahmefällen möglich.
In Reaktion auf das geänderte Infektionsgeschehen weltweit, die Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten, die Anordnungen betreffend den Reiseverkehr nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag vom 29. September 2020 sowie den Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 27. August 2020 wurden Anpassungen der Muster-Verordnung erforderlich.
Für die detaillierte Verordnung bitte klicken.

Bei der Rückkehr nach dem Urlaub oder der Geschäftsreise aus der Türkei (Risikogebiet) müssen Sie auf folgende Punkte achten:

  1. Für die Ausreise verlangen die türkischen Fluggesellschaften einen negativen PCR-Test, welchen Sie am Flughafen vorweisen müssen, ansonsten kann Ihnen die Ausreise verweigert werden.
  2. Der PCR-Test darf bei der Ausreise nicht älter als 48 Stunden sein. Den Test können Sie bei den jeweiligen akkreditierten Laboren oder am Flughafen beantragen. Die Kosten für den Test tragen die Reisenden selbst (ca. 30 Euro am Flughafen).

Vorsicht: Nicht alle Flughäfen sind dazu berechtigt einen PCR-Test zu machen!

  1. Die Testergebnisse können in gedruckter Form an den Flughäfen oder an den jeweiligen akkreditierten Laboren abgeholt werden. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit das Testergebnis online unter folgendem Link  mit Eingabe der letzten 4 Ziffern Ihrer Passnummer und der Codenummer Ihres Testes einzusehen. Die Testergebnisse können in türkischer sowohl englischer Sprache als PDF-Datei heruntergeladen werden.
  2. Falls Ihr Test positiv ausfallen sollte, werden Sie entweder an ein Krankenhaus vor Ort verwiesen oder Sie müssen sich in Quarantäne begeben.
  3. Bei Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie sich bei Ihrer zuständigen Gesundheitsbehörde melden und das Testergebnis weiterleiten.  

Wichtige Hinweise:

  • Die aktuelle Liste der akkreditierten Labore finden Sie hier.  
  • Flughäfen die einen PCR-Test durchführen können sind: Antalya, Istanbul, Izmir und Dalaman

Empfehlung: ggf., wenn möglich min. 24 Stunden vorher den PCR-Test beantragen

Bitte beachten Sie außerdem die Regelungen der Bundesländer.

Die zuständigen Ansprechpartner in den Gesundheitsämtern vor Ort finden Sie hier:
https://tools.rki.de/plztool

Seit 17. März 2020 gelten EU-weit einheitliche Einreisebeschränkungen für nicht notwendige Reisen aus Drittstaaten. Erweiterte Einreisemöglichkeiten für Reisende aus allen Drittstaaten, die einen wichtigen Reisegrund haben sind wie folgt:

  1. deutsche Staatsangehörige, Unionsbürger und Drittstaatsangehörige mit bestehendem Aufenthaltsrecht in Deutschland,
  2. Gesundheitspersonal, Gesundheitsforscher und Altenpflegepersonal,
  3. ausländische Fachkräfte und hoch qualifizierte Arbeitnehmer, deren Beschäftigung aus wirtschaftlicher Sicht notwendig ist und deren Arbeit nicht aufgeschoben oder im Ausland ausgeführt werden kann,
  4. Personal im Gütertransport sowie sonstiges Transportpersonal,
  5. Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft,
  6. Seeleute,
  7. ausländische Studierende, deren Studium nicht vollständig vom Ausland durchgeführt werden kann (Anträge können über iDATA gestellt werden),
  8. im Wege des Familiennachzugs einreisende ausländische Familienangehörige sowie Besuchsreisen aus dringenden familiären Gründen,
  9. Personen, die internationalen Schutz oder Schutz aus anderen humanitären Gründen benötigen,
  10. Diplomaten, Personal internationaler Organisationen, militärisches Personal und humanitäre Helfer in Ausübung ihrer Tätigkeit,
  11. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
  12. Passagiere im Transitverkehr.

Laut Information des Generalkonsulates Istanbul können Anträge auf Schengenvisa aufgrund der geltenden Einreisebeschränkungen nur in Ausnahmefällen und unter nachstehenden bestimmten Bedingungen beantragt werden:

  1. zwingende Familienbesuche in folgenden Fällen: Todesfall/Beerdigung, Hochzeit, unmittelbar bevorstehende Geburt in Deutschland
  2. Montage/Wartung/Reparatur von durch den Arbeitgeber nach Deutschland gelieferten Maschinen/Anlagen und unabweisbare Geschäftsreisen bei wichtigem betriebswirtschaftlichen Grund
  3. Messeaussteller und Messebesucher (nicht jedoch Personal zum Messestandaufbau)
  4. Ehepartner/innen von Staatsangehörigen Deutschlands, eines EU-Staats oder Drittstaatsangehörigen mit deutschem Aufenthaltstitel zu einem vorübergehenden Familienbesuch
  5. langfristige Lebenspartner/innen von Staatsangehörigen Deutschlands oder eines EU-Staats (nur gemeinsame Reise oder Wiedersehen in Deutschland nach räumlicher Trennung) oder eines Drittstaatsangehörigen mit deutschem Aufenthaltstitel (nur Wiedersehen in Deutschland).
  6. Medizinische Behandlung unter sehr engen Voraussetzungen.
  7. Lkw-Fahrer im internationalen Warenverkehr

Wichtige Hinweise:

  • Die Entscheidung über die Einreise im Ausnahmefall trifft ausschließlich die grenzpolizeiliche Kontrolle der zuständigen Behörde, welche entsprechende Sondergenehmigung erstellen können.
  • Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung ein wichtiger wirtschaftlicher Grund für ihre Einreise vorliegen muss.

Für alle anderen Visaanträge wenden Sie sich bitte an die iDATA. Termine für die Kategorien Familienzusammenführung, Arbeit, Berufsbildung, Forschung, Hochschulbildung, Praktikum, Sprachkurs und Rückkehrer ins Land (Rentner und junge Erwachsene, die zuvor in Deutschland gelebt haben) im Rahmen des nationalen Visums (für Aufenthalte über 90 Tage) können über die Webseite von iDATA beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten:

  • Auswärtiges Amt
  • Dt. Botschaft in der Türkei, Aktuelle Informationen zum Visavergabeverfahren
  • Bundespolizei

Zuletzt aktualisiert am 02.06.2021

Personen, die mindestens 14 Tage vor ihrer Einreise in die Türkei geimpft wurden und/oder innerhalb der letzten sechs Monate erkrankt sind und dies mit einer Bescheinigung nachweisen können, die von den zuständigen Behörden ihres Landes ausgestellt wurde, müssen bei Einreise nicht noch zusätzlich einen negativen PCR-Test vorweisen. Diese Personen sind außerdem von der Quarantäne befreit. Wer weder eine Impfung noch eine überstandene Erkrankung nachweisen kann, muss einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Personen, die in die Türkei einreisen, können an den Einreisepunkten zu einem PCR-Test aufgefordert werden, der vom Gesundheitsministerium der Republik Türkei durchgeführt wird und bei dem die Probanden zufällig ausgewählt werden. Personen, die zu diesem Test aufgefordert werden, dürfen die Reise an ihren Zielort fortsetzen. Sollte das Testergebnis positiv ausfallen, kommen die Behandlungen gemäß Covid-19-Leitfaden des Gesundheitsministeriums zur Anwendung. Personen mit positiven Testergebnis und Personen, die in engem Kontakt mit ihnen waren, werden an der von ihnen selbst angegebenen Adresse für 14 Tage in Quarantäne genommen. Nach Ablauf des 10. Tages wird erneut ein PCR-Test durchgeführt. Bei negativem Ergebnis werden die Quarantänebedingungen aufgehoben. Falls festgestellt wird, dass eine Person an der  indischen Variante erkrankt ist, erfolgt der PCR-Test am Ende des 14. Tages. Bei negativem Ergebnis wird die Quarantäne beendet. Das Formular mit Angaben zum Reisenden muss 72 Stunden vor Abreise ausgefüllt werden. Das Formular ist unter dem Link register.health.gov.tr zugänglich.

Klicken Sie hierfür die Tabelle der geltenden Einreisebedingungen.

Inhalt nur auf Türkisch verfügbar.

Länder, die von dem PCR Test ausgeschlossen sind

In dem von der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit des türkischen Gesundheitsministeriums veröffentlichtem Artikel wurde mitgeteilt, dass die Pandemie in jedem Land unterschiedlich verbreitet ist und dass somit ab dem 15. Mai 2021 bei der Einreise in die Türkei auf dem Land-, Luft- und Seeweg kein PCR-Test mehr für unten aufgeführte Länder verlangt wird. Diese Länder lauten wie folgt:, in denen keine PCR-Tests angefordert werden; Hongkong, China, Taiwan, Vietnam, Australien, Neuseeland, Singapur, Thailand, Südkorea, Israel, Japan, Vereinigtes Königreich, Lettland, Luxemburg, Ukraine und Estland.

Hier gelangen Sie zur Veröffentlichung.

Bei der Ausreise müssen türkische Staatsbürger den sog. HES-Code am Flughafen vorzeigen.

  • Der HES-Code ist für Inlands- und Auslandsflüge und für Reisen innerhalb des Landes für alle türkischen Staatsbürger verpflichtend
  • Der HES-Code ist nur für türkische Staatsbürger verpflichtend;
  • Ihr HES-Code ist für alle Inlands- und Auslandsflüge aus der Türkei gültig
  • Die HES-Codes werden 24 Stunden vor dem Flug überprüft und alle Fluggäste erhalten Informationen über ihren Flug. Passagiere, deren Reise nicht vom Gesundheitsministerium genehmigt wurde, werden nicht zum Flug zugelassen.
  • Der HES-Code kann für einen bestimmten Zeitraum bestimmt oder unbestimmt sein. Ihr Code muss jedoch ab dem letzten Reiseenddatum noch mindestens 7 Tage hinaus gültig sein. Ansonsten wird Ihre Reservierung nicht bestätigt arden.
  • Für Kinder unter 2 Jahren ist ein HES-Code nicht erforderlich.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

  • Mit Hilfe der “Hayat Eve Sığar” App
  • Durch versenden einer SMS an 2023 mit ihrer ID ihres Personalausweises, der letzten 4 Ziffern ihrer ID-Seriennummer und der Gültigkeitsdauer des Codes in Tagen. (Beispiel: HES 12345678901 5376 30)

Der Code besteht aus 10 bis 12 Ziffern.

Reisende können in denjenigen Hotels übernachten und Restaurants speisen, welche mit dem Gesunder-Tourismus-Zertifikat ausgezeichnet worden sind. Das Zertifikat kann vor Ort eingesehen und nähere Informationen können anhand des angebrachten QR-Codes eingeholt werden.

Für weitere Fragen zu Visa-Angelegenheiten können unsere Mitglieder sich gerne an Frau Yapıcı wenden:

Filiz Yapıcı
Senior Projektmanagerin
+90 212 363 05 00
Filiz.Yapici(at)dtr-ihk.de

Bitte beachten Sie, dass unsere Informationen unverbindlich und ohne Gewähr erfolgen. Aufgrund des Covid-19 können sich sowohl die Quarantänebestimmungen als auch die Ein- und Ausreiseregelungen ändern!

Wie bekomme ich den hes

Wie erhalte ich das Einreiseformular (früher mit HES-Code)? Fülle frühestens 72 Stunden vor der Einreise das Formular auf Register.health.gov.tr aus. Achte darauf, dass du den genauen Einreisetag angibst.

Wer braucht einen hes

Das Auswärtige Amt gab heute bekannt, dass alle Ausländer und Touristen für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten sowie Hotelübernachtungen den Genehmigungscode („HES-Code“) benötigen. Dieser Code kann mit der App generiert werden oder kann auch per SMS (über eine türkische SIM-Karte) beantragt werden.