Show Einreise nach Deutschland Die Einstufung der Türkei als sog. Hochrisikogebiet ist seit dem 03. März aufgehoben. Die Pflicht einer digitalen Einreiseanmeldung entfällt hiermit. Alle weiteren Informationen zu Einreiseregelungen sind der Website des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468#content_1 zu entnehmen. Quarantäne Die Quarantäne endet automatisch, wenn die Einstufung des betroffenen Landes als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehoben wird (Entlistung). https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468#:~:text=Nach%20der%20neuen%20Einreiseverordnung%20gilt,dort%20h%C3%A4uslich%20absondern%20(Quarant%C3%A4ne) Nachweispflicht für die Einreise nach Deutschland Laut dem Bundesgesundheitsministerium besteht seit dem 3. März 2022 für alle Einreisenden ab 12 Jahren eine generelle 3G-Nachweispflicht – unabhängig davon, auf welchem Weg sie einreisen (Luft-, Wasser- oder Landweg). Personen ab 12 Jahren müssen bei der Einreise nach Deutschland über einen Test-, Genesenen- oder Impfnachweis verfügen. Die einem Testzertifikat zugrundeliegende Testung (Antigentests oder PCR-Tests) darf zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48 Stunden zurückliegen. Bei Einreise mit einem Beförderungsunternehmen dürfen PCR-Tests zum (geplanten) Zeitpunkt des Beginns der Beförderung maximal 48 Stunden zurückliegen. Bei Antigentests bleibt auch bei Einreise mit einem Beförderungsunternehmen der (geplante) Zeitpunkt der Einreise maßgeblich. Die Nachweispflicht gilt auch für Flugreisende, die an einem Flughafen in Deutschland lediglich umsteigen. Die Geltungsdauer der Coronavirus-Einreiseverordnung wurde bis zum 28. April 2022 (einschließlich) verlängert. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/infos-reisende/faq-tests-einreisende.html Einreise in die Türkei Laut dem Gesundheitsministerium der Türkei gilt ab dem 03.03.2022 bei der Einreise in die Türkei folgende Regelung: Personen ab 12 Jahren müssen bei Einreise auf dem Luftweg eines der folgenden Dokumente vorlegen:
Dies gilt nicht für den Transportsektor (Flugpersonal, LKW-Fahrer, Seeleute) und für Transitpassagiere. Bei Flugreisen sind die Nachweise beim Check-in vorzulegen.
Quelle: https://www.icisleri.gov.tr/81-il-valiligine-pcr-testi-ve-hes-koduna-iliskin-genelge-gonderildi (Stand: 04.03.2022)
*Vorsicht: Regelungen können sich jederzeit ändern!
Ausnahmen von der Quarantänepflicht* und der digitalen Einreiseanmeldung:Ohne Testung**:
Für Saisonarbeitskräfte gelten Sonderregelungen bei strengen Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe *Ausnahmen gelten nur, soweit die weiteren Voraussetzungen gemäß der Musterquarantäneverordnung erfüllt sind und die bezeichneten Personen keine typischen Symptome einer Corona-Infektion aufweisen Bitte beachten Sie: Ab 8. November 2020 müssen sich Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in der Türkei oder einem anderen Risikogebiet aufgehalten haben, vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über
die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Die Muster-VO zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und
Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, wurde Anfang April 2020 gemeinsam von den Innen- und Gesundheitsministerien von Bund und Ländern erarbeitet und zuletzt im Oktober 2020 in Abstimmung zwischen Bund und Ländern geändert. Das Muster stellt eine gemeinsame Empfehlung für alle Länder dar, die eine Verordnung erlassen wollen und soll gewährleisten, dass bundesweit möglichst einheitliche Regelungen gelten. Dies sorgt sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die mit der
Umsetzung dieser VO befassten öffentlichen Stellen für Transparenz und Handlungssicherheit. Dennoch sind landesspezifische Ergänzungen oder Abweichungen in Ausnahmefällen möglich. Bei der Rückkehr nach dem Urlaub oder der Geschäftsreise aus der Türkei (Risikogebiet) müssen Sie auf folgende Punkte achten:
Vorsicht: Nicht alle Flughäfen sind dazu berechtigt einen PCR-Test zu machen!
Wichtige Hinweise:
Empfehlung: ggf., wenn möglich min. 24 Stunden vorher den PCR-Test beantragen Bitte beachten Sie außerdem die Regelungen der Bundesländer. Die zuständigen Ansprechpartner in den Gesundheitsämtern vor Ort finden Sie hier: Seit 17. März 2020 gelten EU-weit einheitliche Einreisebeschränkungen für nicht notwendige Reisen aus Drittstaaten. Erweiterte Einreisemöglichkeiten für Reisende aus allen Drittstaaten, die einen wichtigen Reisegrund haben sind wie folgt:
Laut Information des Generalkonsulates Istanbul können Anträge auf Schengenvisa aufgrund der geltenden Einreisebeschränkungen nur in Ausnahmefällen und unter nachstehenden bestimmten Bedingungen beantragt werden:
Wichtige Hinweise:
Für alle anderen Visaanträge wenden Sie sich bitte an die iDATA. Termine für die Kategorien Familienzusammenführung, Arbeit, Berufsbildung, Forschung, Hochschulbildung, Praktikum, Sprachkurs und Rückkehrer ins Land (Rentner und junge Erwachsene, die zuvor in Deutschland gelebt haben) im Rahmen des nationalen Visums (für Aufenthalte über 90 Tage) können über die Webseite von iDATA beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten:
Zuletzt aktualisiert am 02.06.2021 Personen, die mindestens 14 Tage vor ihrer Einreise in die Türkei geimpft wurden und/oder innerhalb der letzten sechs Monate erkrankt sind und dies mit einer Bescheinigung nachweisen können, die von den zuständigen Behörden ihres Landes ausgestellt wurde, müssen bei Einreise nicht noch zusätzlich einen negativen PCR-Test vorweisen. Diese Personen sind außerdem von der Quarantäne befreit. Wer weder eine Impfung noch eine überstandene Erkrankung nachweisen kann, muss einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist. Personen, die in die Türkei einreisen, können an den Einreisepunkten zu einem PCR-Test aufgefordert werden, der vom Gesundheitsministerium der Republik Türkei durchgeführt wird und bei dem die Probanden zufällig ausgewählt werden. Personen, die zu diesem Test aufgefordert werden, dürfen die Reise an ihren Zielort fortsetzen. Sollte das Testergebnis positiv ausfallen, kommen die Behandlungen gemäß Covid-19-Leitfaden des Gesundheitsministeriums zur Anwendung. Personen mit positiven Testergebnis und Personen, die in engem Kontakt mit ihnen waren, werden an der von ihnen selbst angegebenen Adresse für 14 Tage in Quarantäne genommen. Nach Ablauf des 10. Tages wird erneut ein PCR-Test durchgeführt. Bei negativem Ergebnis werden die Quarantänebedingungen aufgehoben. Falls festgestellt wird, dass eine Person an der indischen Variante erkrankt ist, erfolgt der PCR-Test am Ende des 14. Tages. Bei negativem Ergebnis wird die Quarantäne beendet. Das Formular mit Angaben zum Reisenden muss 72 Stunden vor Abreise ausgefüllt werden. Das Formular ist unter dem Link register.health.gov.tr zugänglich. Klicken Sie hierfür die Tabelle der geltenden Einreisebedingungen. Inhalt nur auf Türkisch verfügbar. Länder, die von dem PCR Test ausgeschlossen sind In dem von der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit des türkischen Gesundheitsministeriums veröffentlichtem Artikel wurde mitgeteilt, dass die Pandemie in jedem Land unterschiedlich verbreitet ist und dass somit ab dem 15. Mai 2021 bei der Einreise in die Türkei auf dem Land-, Luft- und Seeweg kein PCR-Test mehr für unten aufgeführte Länder verlangt wird. Diese Länder lauten wie folgt:, in denen keine PCR-Tests angefordert werden; Hongkong, China, Taiwan, Vietnam, Australien, Neuseeland, Singapur, Thailand, Südkorea, Israel, Japan, Vereinigtes Königreich, Lettland, Luxemburg, Ukraine und Estland. Hier gelangen Sie zur Veröffentlichung. Bei der Ausreise müssen türkische Staatsbürger den sog. HES-Code am Flughafen vorzeigen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
Der Code besteht aus 10 bis 12 Ziffern. Reisende können in denjenigen Hotels übernachten und Restaurants speisen, welche mit dem Gesunder-Tourismus-Zertifikat ausgezeichnet worden sind. Das Zertifikat kann vor Ort eingesehen und nähere Informationen können anhand des angebrachten QR-Codes eingeholt werden. Für weitere Fragen zu Visa-Angelegenheiten können unsere Mitglieder sich gerne an Frau Yapıcı wenden: Filiz Yapıcı Bitte beachten Sie, dass unsere Informationen unverbindlich und ohne Gewähr erfolgen. Aufgrund des Covid-19 können sich sowohl die Quarantänebestimmungen als auch die Ein- und Ausreiseregelungen ändern! Wie bekomme ich den hesWie erhalte ich das Einreiseformular (früher mit HES-Code)?
Fülle frühestens 72 Stunden vor der Einreise das Formular auf Register.health.gov.tr aus. Achte darauf, dass du den genauen Einreisetag angibst.
Wer braucht einen hesDas Auswärtige Amt gab heute bekannt, dass alle Ausländer und Touristen für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten sowie Hotelübernachtungen den Genehmigungscode („HES-Code“) benötigen. Dieser Code kann mit der App generiert werden oder kann auch per SMS (über eine türkische SIM-Karte) beantragt werden.
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