Ab wann wird mit johnson und johnson geimpft

Der Bund hat die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung angepasst. Personen, die mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden, brauchen nun eine weitere Impfung für die Grundimmunisierung.

Am Wochenende hat der Bund kurzfristig die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) angepasst, die ab sofort gilt.

In diesem Zusammenhang hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Kriterien für den Impfstatus von Personen geändert, die mit dem Impfstoff Janssen (Johnson & Johnson) geimpft wurden. Bei Johnson & Johnson reicht eine Einzelimpfung für die Grundimmunisierung nicht mehr aus. Es braucht eine zweite Impfung, idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer bzw. Moderna), damit der vollständige Impfschutz vorliegt.

Hierbei handelt es sich um bundesrechtliche Regelungen, die gegebenenfalls durch den Bund kurzfristig geändert werden.

Dritte Impfung für Booster notwendig

Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, sollten nun drei Monate später eine Auffrischungsimpfung durchführen.

In Baden-Württemberg gibt es dafür derzeit ausreichend Impftermine, die auch kurzfristig wahrgenommen werden können.

Wer gilt in Baden-Württemberg als „geboostert“?

  • Personen, die dreifach geimpft sind.
  • Erst vor kurzem geimpfte Personen, die ihre Grundimmunisierung (Abschluss der Impfserie) vor nicht länger als drei Monaten erworben haben.
  • Genesene, deren Infektion (Angabe auf dem PCR-Testnachweis) noch nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Am Wochenende hat der Bund kurzfristig die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) angepasst, die ab sofort gilt.

In diesem Zusammenhang hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Kriterien für den Impfstatus von Personen geändert, die mit dem Impfstoff Janssen (Johnson & Johnson) geimpft wurden. Bei Johnson & Johnson reicht eine Einzelimpfung für die Grundimmunisierung nicht mehr aus. Es braucht eine zweite Impfung, idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech/Pfizer bzw. Moderna), damit der vollständige Impfschutz vorliegt.

Hierbei handelt es sich um bundesrechtliche Regelungen, die ggfs. durch den Bund kurzfristig geändert werden.

Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, sollten nun drei Monate später eine Auffrischungsimpfung durchführen. In Baden-Württemberg gibt es dafür derzeit ausreichend Impftermine, die auch kurzfristig wahrgenommen werden können.

Wer gilt in Baden-Württemberg als „geboostert“?

  • Personen, die dreifach geimpft sind.
  • Erst vor kurzem geimpfte Personen, die ihre Grundimmunisierung (Abschluss der Impfserie) vor nicht länger als 3 Monaten erworben haben.
  • Genesene, deren Infektion (Angabe auf dem PCR-Testnachweis) noch nicht länger als 3 Monate zurückliegt.

Übersichtsseite mit Informationen zur Corona-Impfung und zur Impfkampagne in Baden-Württemberg

Lange hatten Menschen, die mit dem Impfstoff Janssen des US-Pharmakonzerns Johnson & Johnson gegen das Coronavirus geimpft worden sind, eine Art Sonderstatus: Sie galten schon mit einer Impfdosis als vollständig geimpft. Das gilt - geht es nach der STIKO - schon seit Oktober vergangenen Jahres nicht mehr.

Jetzt wird die STIKO-Empfehlung vom Herbst auch in die Praxis umgesetzt. Wer bei der Erstimpfung den Impfstoff von Johnson & Johnson gespritzt bekommen hat, muss sich ein zweites Mal impfen lassen, um als vollständig geimpft zu gelten. Und es gibt noch weitere neue Regeln für mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson Geimpfte. Worauf Betroffene achten müssen, hier im Überblick.

  • Aktuelle Zahlen zur Corona-Impfung in Bayern und Deutschland

Johnson & Johnson: Wann man als vollständig geimpft gilt

Die STIKO empfiehlt "Personen, die eine Grundimmunisierung mit einer Impfstoffdosis COVID-19 Vaccine Janssen erhalten haben, zur Optimierung ihres Impfschutzes eine weitere Impfung", heißt es in der aktualisierten Impfempfehlung auf den Seiten des RKI. Sie sollten unabhängig vom Alter - beim Johnson & Johnson-Impfstoff heißt das: alle über 18 Jahre - bei der zweiten Impfung einen mRNA-Impfstoff, also ein Vakzin von Moderna oder Biontech erhalten.

Menschen unter 30 Jahren empfiehlt die STIKO allerdings, sich nur mit dem Impfstoff von Biontech impfen zu lassen. Der Mindestabstand zwischen erster und zweiter Impfung bei einer Erstimpfung mit dem Johnson & Johnson-Vakzin sollte laut STIKO vier Wochen betragen. Laut Impfschema des RKI erhält man den vollständigen Impfschutz 14 Tage nach erhaltener zweiter Impfdosis.

Neu ist, dass jetzt auch nach aktueller COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und Coronavirus-Einreiseverordnung für einen Impfnachweis eine zweite Impfung bei mit Johnson & Johnson Geimpften notwendig ist. Was genau in anderen Ländern der EU gilt, können Sie auf der Internetseite //reopen.europa.eu/de erfahren. Neu ist auch, dass Impfzertifikate in der EU künftig nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gegen das Coronavirus gültig sind.

Wer vom 1. Februar an in der EU verreisen will, muss sich auf strengere Regeln einstellen. Die Gültigkeit der EU-Impfzertifikate erlischt automatisch neun Monate nach der Grundimmunisierung. Um weiterhin einfacher reisen zu können, muss eine Booster-Impfung erfolgt sein. Diese Regelung gilt im Übrigen für alle Impfstoffe.

Was bei Johnson & Johnson für die Auffrischimpfung gilt

Als "geboostert" gelten diejenigen, die bei ihrer Erstimpfung den Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben laut STIKO erst, wenn sie nach erfolgter Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff eine weitere Impfung erhalten haben. Auch für die dann dritte Impfung, den sogenannten "Booster", der frühestens drei Monate nach der Zweitimpfung erfolgen soll, empfiehlt die STIKO für mit dem Vakzin von Johnson & Johnson-Geimpfte einen mRNA-Impfstoff von Moderna oder Biontech bzw. für unter 30-Jährige wieder nur den Impfstoff von Biontech - wie schon bei der Zweitimpfung. Die Auffrischungsimpfung ist ohne Wartezeit sofort gültig, schreibt auch das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite.

  • ARD alpha: Von Weltraum bis Klima - das Wissensangebot der ARD

Der Impfstoff von Johnson & Johnson und die 2G-und 2G plus Regel

"Zutritt nur mit 2G" ist derzeit an vielen Schaufenstern zu lesen. Im Klartext heißt das: Wer dort hineinkommen will, muss entweder genesen oder vollständig geimpft sein. Als geimpft im Sinne der 2G-Regelung gilt bei einer Erstimpfung mit dem Johnson & Johnson-Vakzin nur der, der auch eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten hat.

Für die 2G plus-Regel, also den Zugang nur für vollständig Geimpfte und entweder zusätzlich Geboosterte oder negativ Getestete, gilt zumindest in Bayern bei einer Erstimpfung mit dem Johnson & Johnson-Impfstoff: Als Geboostert gilt nur der, der insgesamt drei Corona-Schutzimpfungen erhalten hat - also nach der Erstimpfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson noch zwei weitere mit einem mRNA-Impfstoff.

Stand: 20.01.2022, 11:44 Uhr

Wir beantworten Ihre Fragen zur Corona-Impfung. Hier: Wann ist nach einer Impfung mit Johnson & Johnson der Booster nötig?

Wer bei der ersten Impfung den Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson (Janssen) erhalten hat, der gilt seit Mitte Januar offiziell erst nach der zweiten Spritze (mit Biontech oder Moderna) als vollständig geimpft. Das gibt das Paul-Ehrlich-Institut als zuständige Bundesbehörde vor. Der Grund: Es hat sich gezeigt, dass der Impfschutz durch die eine Spritze mit Johnson & Johnson nicht besonders gut ist.

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Die zweite Impfung empfiehlt die Stiko bereits ab vier Wochen nach der ersten Spritze. Für Unter-30-Jährige sollte demnach allerdings nur Biontech verwendet werden, für Über-30-Jährige wird auch Moderna empfohlen.

Nach drei Monaten sollte man sich übrigens eine dritte Spritze (den Booster) geben lassen, so die Stiko. Auch dann empfiehlt sie Unter-30-Jährigen nur den Impfstoff von Biontech - bei Älteren betrachtet sie Moderna als "gleichwertig".

Übrigens: Auch im Sinne der Corona-Schutzverordnung für NRW gelten Johnson-&-Johnson-Geimpfte erst ab der dritten Impfung als geboostert. Dann sind sie von der Test-Pflicht der 2G-plus-Regel befreit. Außerdem muss man als Kontaktperson eines Corona-Infizierten somit nicht in Quarantäne. Beides hatte die Landesregierung zum 16. Januar geändert.

Mit Geboosterten gleichgestellt ist man aber auch schon vorübergehend nach der zweiten Impfung. Voraussetzung: Die zweite Impfung liegt mehr als 14 Tage und weniger als 90 Tage zurück.

Über dieses Thema berichteten am 04.12.2021 auch das "Morgenecho" bei WDR 5 und die "Aktuelle Stunde" im WDR Fernsehen.

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