Wird geladen. Bitte haben Sie ein wenig Geduld. Show Welche Zahnzusaztversicherungen stellen keine Gesundheitsfragen?Zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist die Beantwortung von Gesundheitsfragen notwendig. Dadurch kann der Versicherer das objektive und subjektive Versicherungsrisiko anhand des Zahnzustands bei der Antragsbearbeitung einschätzen und über mögliche Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse und die generelle Antragsannahme entscheiden. In den Anträgen für diese Zahnzusatzversicherungen stellt das Versicherungsunternehmen keine komplizierten Antragsfragen an den Versicherungsnehmer, die er vielleicht falsch beantworten könnte. Wie alles im Leben, gibt es auch hier zwei Seiten der Medaille. Beispielsweise ist die Auswahl an Tarifen ohne Gesundheitsfragen ist sehr gering. Ebenfalls sind fehlende Zähne sowie bereits zahnärztlich festgestellte Mängel und angeratene Maßnahmen nicht mitversichert. Doch nach unserer Meinung überwiegen die Vorteile für den Versicherungsnehmer.
Im ersten Schritt prüft die Versicherung dann, ob die Fragen im Antrag durch Sie korrekt beantwortet wurden. Sollte anhand des Fragebogens, der Patientenakte oder anderen medizinischen Belegen (Röntgenbilder, Abdrücke usw.) festgestellt werden, dass im Antrag die Fragen nicht korrekt beantwortet wurden, kann der Versicherer zu folgenden Maßnahmen greifen:
1. Ablehnung des LeistungsantragesDer Versicherer kann einen eingereichten Leistungsantrag (Kostenvoranschlag, Heil- und Kostenplan oder Rechnung) ablehnen, wenn im Antrag eine dazugehörige Frage falsch beantwortet wurde. Lässt der Versicherungsnehmer diesen “Schaden” dann auf eigene Rechnung beheben, so kann der betreffende Zahn wieder in denVersicherungsschutz eingeschlossen werden, ohne dass ein dauerhafter Ausschluss im Vertrag hinterlegt wird. 2. dauerhafter Leistungsausschluss Hat ein Vertrag beispielsweise Leistungen für den Bereich Kieferorthopädie enthalten und man verschweigt eine Fehlstellung der Zähne oder Kiefer, kann der Versicherer diesen Leistungsbereich aus dem Versicherungsschutz entfernen. Der restliche Versicherungsschutz für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe bleibt dabei unberührt. 3. Rücktritt vom Vertrag Wurde eine Antragsfrage falsch beantwortet, um beispielsweise trotz angeratener zurücktreten. Die gezahlten Beiträge bleiben bei der Versicherung. 4. Vertragsanfechtung Hier geht der Versicherer von einer schwerwiegenden Falschangabe aus. Sollte man dem Versicherungsnehmer also gezielte Falschangaben zum Erschleichen des Versicherungsschutz und von Leistungen nachweisen können, wir der Versicherer den Vertrag anfechten. Damit werden zum einen die eingezahlten Beiträge einbehalten und bereits ausgezahlte Leistungen werden zurückgefordert. Je nach Schwere der Falschangaben kann dies zusätzlich rechtliche Folgen haben.
Gut zu wissen Was passiert, wenn ich die Fragen nicht korrekt beantworte?
Manche stellen sich die Frage: Darf ich bei meinem Antrag zur Zahnzusatzversicherung fehlende Zähne nicht angeben, wenn danach gefragt wird? Die Antwort lautet: Nein, Sie müssen alle Fragen zu Ihrem Zahnstatus wahrheitsgemäß beantworten, auch wenn Sie fehlende Zähne haben. Wenn Sie die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantworten, drohen rechtliche Konsequenzen. Darüber informiert Sie der Versicherer bei Vertragsabschluss. Stellt die Versicherung Falschangaben fest, kann sie den Vertrag beenden – unter Umständen sogar rückwirkend. Das bedeutet: Ihr Versicherer muss für Ihren Versicherungsfall nicht zahlen. Für Sie bedeutet das zum einen, dass Sie dann keine Zahnzusatzversicherung mehr haben. Zum anderen heißt das, dass Sie die Zahnarztrechnung selbst begleichen müssen und auf Ihren Kosten sitzen bleiben. Das können im ungünstigsten Fall mehrere Tausend Euro sein. Möchten Sie keine Angaben zu Ihrem Zahnzustand machen, stellt eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen eine Alternative dar.
Oft gefragt Gibt es eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ohne Gesundheitsfragen?
Ja. Einige Versicherer bieten eine private Zahnzusatzversicherung für Kinder ohne Gesundheitsfragen an. Eltern, die bereits selbst eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, können ihr Neugeborenes unter Umständen ohne Gesundheitsprüfung im selben (Zahn-)Tarif nachversichern. Dies erfolgt dann im Rahmen einer sogenannten Kindernachversicherung. Und wie sieht es aus bei einer Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie für Kinder ohne Gesundheitsfragen? Bereits angeratene Zahnbehandlungen oder kieferorthopädische Maßnahmen bei Kindern sind in Tarifen ohne Gesundheitsprüfung meist nicht abgesichert.
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