Wo werden in der steuererklärung handwerkerrechnungen eintragen

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Als Leistungen von Handwerkern gelten alle Arbeiten, die in Deiner Eigentumswohnung, in Deinem Eigentumshaus, oder auf dem dazugehörigen Grundstück ausgeführt werden. Du kannst aber auch als Mieter Deine Handwerkerrechnung bei der Steuer absetzen! Dies geht dann, wenn Deine Nebenkosten auch Beiträge erfassen, die für Handwerksleistungen vorgesehen sind. Dein Vermieter kann aber auch die bezahlten Leistungen auf Dich übertragen, und Dir Handwerkerrechnungen zukommen lassen.

Egal ob Du ein Eigenheim besitzt, oder nicht, Du kannst nur solche Handwerkerleistungen absetzen, die der Renovierung, dem Erhalt, oder der Modernisierung Deines Eigenheimes oder Deiner genutzten Mietwohnung dienen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten handelt, oder um kleine Ausbesserungsarbeiten, die auch selber erledigt werden könnten.

Du kannst also auch beispielsweise einfache Malerarbeiten, die Du eigentlich auch selber ausführen könntest, einem Handwerker übertragen und diese Leistungen dann von Deiner Steuer absetzen.

Du hast nach der Durchführung der Arbeiten die Möglichkeit, diese bei Deiner nächsten Steuererklärung abzusetzen. Dafür musst Du ein Steuerformularblatt ausfüllen. Dadurch kannst Du dann 20 Prozent der Handwerkerleistungen bei der Steuer absetzen.

Du kannst Rechnungen in Höhe von bis zu 6.000 Euro jährlich einreichen. So kannst Du jedes Jahr bis zu maximal 1.200 Euro sparen. Du kannst auch die Anfahrtskosten sowie die Verbrauchsmaterialien, die die Handwerker benötigt haben, als Handwerkerleistungen bei der Steuer absetzen.

Wenn Du Handwerkerleistungen absetzen willst, hast Du eine große Auswahl an Leistungen, die absetzungsfähig sind:

  • Anfahrtskosten: Es spielt keine Rolle, von wo der Handwerker kommt: Die Kosten für den Fahrweg kannst Du als Handwerkerleistungen bei der Steuer absetzen.
  • Materialkosten: Ausschließlich solche, die während der Handwerksarbeit verbraucht wurden.
  • Renovierung vor dem Umzug: Maßnahmen zur Beseitigung der Abnutzungsmängel durch die bisherige Nutzung der Wohnung.
  • Eine Erhebung des Istzustandes: Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage. Zum Beispiel die TÜV-Kontrolle beim Fahrstuhl, die Überprüfung von einer Blitzschutzanlage, oder die Dichtheitsprüfung bei einer Abwasserleitung.
  • Beseitigung eines Schadens: Beispielsweise bei den Sanitäranlagen.
  • Maßnahmen für die Vorbeugung von Schäden: Wartungsarbeiten von Heizungsanlagen, Elektroinstallationen, Wasserrohren, wie beispielsweise die Abflussrohrreinigung oder Gasleitungen.
  • Reparatur und Austausch: Von Fenstern, Türen oder Böden.
  • Modernisierungsmaßnahmen: Beispielsweise von Küche oder Badezimmer.
  • Wartung und Reparatur: Von der Waschmaschine, dem Herd, dem Fernseher, oder Computer. Aber auch die Wartung von Feuerlöschern und Feuermeldern zählen hierzu.
  • Gartenarbeiten: Renovieren von dem Geräteschuppen, Verlegen von einem Gehweg auf dem Grundstück.
  • Arbeiten an den Innen- oder Außenwänden: Tapezieren, Streichen, Fassadenerneuerung, oder Dachreparaturen.
  • Aufstellung von einem Gerüst: Sofern dieses der Renovierung, der Reparatur, oder der Wartung dient.
  • Schornsteinfegerleistungen: Sowohl Routinekontrollen, wie auch Reparaturen und Reinigungen.
  • Straßenreinigung auf Privatgrund.
  • Maßnahmen zur Bekämpfung von Pilzen und Parasiten: Sowohl in dem Haus oder der Wohnung, als auch auf dem Grundstück. Auch die Taubenabwehr kannst Du als Handwerkerleistungen absetzen.

Auch wenn Du bereits eine neue Wohnung gemietet oder gekauft hast, diese aber noch nicht bewohnst, weil sie beispielsweise noch renoviert werden muss, kannst Du diese Kosten für die Renovierung als Handwerkerleistungen absetzen.

Wenn Du einen Schaden in Deiner Wohnung hast, und diesen von einem Handwerker beheben lässt, kannst Du diese Handwerkerleistungen nicht zwangsläufig von Deiner Steuer absetzen. Du kannst die Handwerkerleistungen in diesem Fall nur dann absetzen, wenn Deine Hausrats- oder Haftpflichtversicherung nicht bereits für den entstandenen Schaden aufgekommen ist.

Generell kannst Du nicht immer Handwerkerleistungen absetzen. Bei einigen erbrachten Handwerkerleistungen ist dies nicht möglich. Beispielsweise kannst Du diese Handwerkerleistungen nicht absetzen:

  • Leistungen, bei denen Neues geschaffen wird: Beispielsweise der Bau einer Terrasse, oder der Bau von einer Garage, wo vorher keine war.
  • Alle Neubaumaßnahmen: Leistungen die bis zu der Fertigstellung eines Hauses aufkommen. Dazu gehören auch die Kosten für einen Statiker.
  • Personenbezogene Dienstleistungen: Der Friseur, der nach Hause kommt.
  • Tätigkeiten die der Wertermittlung dienen.
  • Die Erstellung eines Energiepasses: Dabei spielt es keine Rolle, ob Du einen Verbrauchsauweis oder einen Bedarfsausweis erstellen lassen willst.
  • Tätigkeiten die mit der Hilfe für Finanzierungsmaßnahmen zusammenhängen: Beispielsweise für die Erlangung einer KfW Förderung.
  • Leistungen von Architekten: Dazu zählt die Vorplanung, die Erstellung eines Entwurfes, die Ausführungsplanung, und die Dokumentation.
  • Handwerkerleistungen für die es eine öffentliche Förderung gibt: Erhältst Du also einen Zuschuss für die Wärmedämmung, kannst Du dafür nicht mehr die Handwerkerleistungen absetzen.
  • Kosten für Maschinen: Es sei denn, diese werden extra auf der Rechnung vermerkt.
  • Abfuhr von Sperrmüll.
  • Kosten für die Müllentsorgung.
  • Ablesedienste und Abrechnung: Bei Zählern für den Verbrauch von Strom, Gas, oder Wasser.
  • Abriss: Von beispielsweise baufälligen Gartenhäusern.

Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen, bei denen im Einzelfall entschieden wird, ob Du diese Handwerkerleistungen absetzen darfst oder nicht. Beispielsweise bei dem Ausbau des Dachgeschosses. Manchmal kannst Du auch Handwerkerleistungen absetzen, wenn diese einen Neubau beinhalten. Beispielsweise bei dem nachträglichen Einbau von einer Fußbodenheizung. Nur das Material hierfür ist nicht steuerlich absetzbar.

Viele Menschen graust es vor der jährlichen Steuererklärung, obwohl sie theoretisch wissen, welche Leistungen sie steuerrechtlich absetzen können. Laut dem Statistischen Bundesamt erhält jeder im Durchschnitt Steuern in Höhe von 935 Euro zurück, weshalb Du unbedingt eine Steuererklärung machen solltest! Alleine durch die Handwerkerleistungen kannst Du schließlich sogar bis zu 1.200 Euro zurückbekommen. Allerdings ist es recht schwierig, alle Sonderfälle zu beachten, und somit den höchst möglichen Betrag zurückzubekommen. Auch das richtige Eintragen in die Formulare des Finanzamtes ist ziemlich kompliziert.

Deshalb werden Online-Softwaretools für die schnelle und unkomplizierte Steuererklärung immer beliebter. Das Portal Taxfix fragt beispielsweise alle möglichen Angaben ganz genau und automatisch ab. Danach werden Deine Angaben durch die Software automatisch in die richtige Stelle Deiner Steuererklärung eingetragen. Die Variante der Steuersoftware ist mit 39,99 Euro weitaus günstiger, als ein teurer Steuerberater. So kannst Du also ganz leicht und unkompliziert Deine Steuererklärung selber zu Hause anfertigen. Die Kosten für die Steuersoftware hast Du bei durchschnittlich 935 Euro Steuerrückzahlung auf jeden Fall wieder raus. Außerdem dauert Deine Steuererklärung mit Taxfix nur etwa 15 Minuten!

Um Handwerkerrechnung bei der Steuer absetzen zu können, muss Dein selbst genutzter Haushalt entweder in Deutschland, oder in einem anderen Land der Europäischen Union liegen. Als Haushalt wird auch der zu dem Haus zugehörige Garten, also das gesamte Grundstück mit Nebengebäuden gezählt.

Du kannst auch mehrere Haushalte bewohnen, beispielsweise, wenn Du neben Deinem Erstwohnsitz, auch noch einen Zweitwohnsitz hast, oder aber eine Ferienwohnung. Auch eine geerbte Wohnung, oder eine Wohnung, die Du Deinen Kindern überlässt, zählen zu Deinen Haushalten. Du kannst jedoch nur für alle Haushalte gemeinsam bis zu 1.200 Euro jährlich absetzen. Natürlich kannst Du nicht nur Handwerkerleistungen absetzen, wenn Du eine eigene Immobilie besitzt, sondern auch dann, wenn Du diese lediglich gemietet hast.

Wenn Du in einer Wohngemeinschaft lebst, habt ihr nicht jeder einen eigenen Haushalt, sondern ihr teilt euch einen Haushalt. Das gleiche gilt, wenn Du mit Deinem Partner zusammenwohnst. Es hat also nicht jeder einen jährlichen Rückerstattungsbetrag von der Handwerkerrechnung bei der Steuer von 1.200 Euro im Jahr, sondern ihr habt diesen Betrag gemeinsam. Dies gilt selbst dann, wenn Du mit Deinem Partner verheiratet bist.

Es besteht aber die Option, dass ihr die jährlichen Handwerkerleistungen unter euch aufteilt. Wenn beispielsweise nur eine Person aus Deinem Haushalt den Handwerker in Anspruch genommen hat, etwa weil die Heizung nur in diesem einen Zimmer defekt war, dann kann diese Person 100 Prozent der Handwerkerleistungen absetzen, und die anderen Mitbewohner setzten keine Leistungen von Handwerkern ab. Oder aber ihr teilt euch die Kosten zu gleichen Hälften. Wie ihr das macht, ist euch überlassen. Es ist auch möglich, dass Du beispielsweise 80 Prozent der Handwerkerleistungen absetzen kannst, und Dein Mitbewohner zum Beispiel die restlichen 20 Prozent.

Wenn Du eine extra Wohnung hast, die Du für Die Ausübung Deiner Arbeit benötigst, etwa wenn Du auf einer längeren Dienstreise bist und währenddessen zur Untermiete wohnst, oder wenn Du unter der Woche für Deine Arbeit in einer anderen Stadt lebst, als am Wochenende, dann kannst Du die Leistungen von dem Handwerker als Arbeitslohn beziehungsweise als Sachbezug versteuern. Du benötigst dafür eine Bescheinigung von Deinem Arbeitgeber, aus der eine Aufteilung der Handwerksleistungen hervorgeht. Also wieder die Materialkosten, sowie die Arbeitskosten getrennt aufgelistet sind.

Die handwerklichen Leistungen dürfen allerdings nicht von Angestellten Deines Arbeitsgebers ausgeführt werden! Es müssen unabhängige dritte Personen sein.

Es gibt kaum Vorschriften dazu. Der Handwerker muss weder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können, noch muss das beauftragte Unternehmen in die Handwerksrolle eingetragen sein.

Du kannst also theoretisch auch Menschen mit den handwerklichen Leistungen beauftragen, die sich lediglich ein bisschen was zu ihrem Hauptberuf dazuverdienen wollen. Wichtig ist jedoch, dass diese dann als Kleinunternehmer beim Finanzamt gemeldet sind. Schwarzarbeit ist selbstverständlich nicht steuerlich absetzbar.

Alle einzelnen Kosten müssen extra auf der Rechnung stehen. Also die Materialkosten, die verbraucht wurden, die Fahrkosten und die Arbeitskosten. Wobei nur das Material, das verbraucht wurde, abgesetzt werden kann. Also zum Beispiel Klebeband oder Farbe. Materialien, die sich nicht verbrauchen, können auch nicht abgesetzt werden.

Auch eine prozentuale Aufteilung der Gesamtkosten in Arbeitskosten und Kosten von dem Material, ist möglich. Falls der Handwerker seine Rechnung nicht in getrennte Kosten aufteilt, solltest Du unbedingt eine neue Rechnung verlangen. Denn sonst wird das Finanzamt diese nicht berücksichtigen.

Immer häufiger werden Handwerkerleistungen online über sogenannte Vermittlungsportale vermittelt. Diese fungieren dann als Vermittler zwischen Dir und dem Handwerker. Allerdings sind die Handwerker keine Angestellten dieser Portale. Wenn ein solches Vermittlungsportal die Rechnung ausstellt, dann kannst Du trotzdem die erbrachten Handwerkerleistungen absetzen.

Aus der von dem Portal erstellten Rechnung müssen allerdings folgende Angaben hervorgehen:

  • Der Name von dem Handwerker beziehungsweise von dem Handwerksbetrieb.
  • Dein Name.
  • Die Art der Leistung.
  • Der Zeitpunkt von der Erbringung der Leistung.
  • Die Kosten.
  • Dieses Entgelt sollte am besten auch aufgeteilt sein in: Fahrtkosten, Arbeitskosten und die in die Kosten des Verbrauchsmaterials.

Es ist sehr wichtig, dass Du Dir eine Rechnung für die erbrachten Handwerkerleistungen ausstellen lässt. Außerdem darfst Du den Rechnungsbetrag nicht in bar bezahlen. Selbst dann nicht, wenn Du Dir eine Quittung ausstellen lässt. Du kannst die Handwerkerrechnung bei der Steuer nur dann absetzen, wenn Du den Betrag an den Handwerker:

Du hast auch die Möglichkeit, mit Deiner Kreditkarte zu zahlen: Alle unbaren Zahlungsmethoden erkennt das Finanzamt an. Diese Regelung gibt es, um Schwarzarbeit vorzubeugen.

Die Zahlungsbelege, also beispielsweise Deinen Kontoauszug, der Deine Überweisung an den Handwerker beweist, musst Du bei dem Finanzamt allerdings nur dann einreichen, wenn Du dazu aufgefordert wirst. Du solltest daher alle Rechnungen und Zahlungsbelege so aufbewahren, dass Du sie bei Bedarf schnell finden kannst. Wenn das Finanzamt die Belege sehen will, Du sie aber nicht mehr hast, dann wird Dir Dein eingespartes Geld aberkannt. Wenn es ganz schlecht läuft, kannst Du sogar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung erhalten.

In der Regel enthält Deine monatliche Miete auch gesondert die anfallenden Handwerksleistungen. Beispielsweise Kosten für die Gartenpflege, oder für den Hausmeister. Diese sind meistens als Durchschnittswert in Deiner monatlichen Miete aufgelistet. Damit Du diese Handwerkerleistungen absetzen kannst, müssen diese allerdings gesondert auf Deinem Mietvertrag aufgelistet sein. Es ist auch möglich, dass Du einmal im Jahr von Deinem Vermieter eine Auflistung der Handwerkerleistungen erhältst. Am besten, Du sprichst Deinen Vermieter einmal darauf an.

Diese Auflistung muss dann allerdings genau aufzeigen, welche Leistungen erbracht worden sind. Und zwar anteilig für den jeweiligen Haushalt einzeln. Außerdem ist der Beitrag, beispielsweise für Gärtner oder allgemeine Hausmeisterarbeiten, durch jede Mietpartei in dem Haus zu teilen. Du erhältst also nur Deinen anteiligen Betrag wieder zurück.

Die Vorleistungen in Form von der monatlichen Mietzahlung, bei der ein Anteil für Handwerkerleistungen vorgesehen ist, kannst Du noch im selben Jahr von Deiner Steuer absetzen. Falls Du jedoch einmalige Handwerkerleistungen bei der Steuer absetzen willst, ist dies erst in dem Jahr der Jahresabrechnung, also in der Regel ein Jahr später, möglich.

Wenn Du in einer Mietwohnung selber einen Handwerker anrufst, weil es beispielsweise in Deinem Mietvertrag festgehalten ist, dass Du Dich um kleinere Handwerksbeträge bis zu beispielsweise 200 Euro selber kümmerst, kannst Du einfach diese Handwerkerrechnung steuerlich absetzen.

Um die Handwerkerrechnung bei der Steuer abzusetzen, musst Du Deine Steuererklärung für das letzte Jahr, bis Ende Februar des nächsten Jahres abgeben. Seit dem Jahr 2018 kannst Du jedoch die verlängerte Frist bis zum 31. Juli nutzen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn Du keinen Steuerberater zur Hilfe nimmst. Außerdem ist diese Frist nur dann gültig, wenn Du dazu verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Du selbstständig tätig bist.

Wenn Du vergessen hast Handwerkerleistungen bei der Steuer anzugeben, kannst Du solange, wie kein Steuerbescheid erstellt wurde, dem Finanzamt noch Unterlagen nachreichen. Aber auch, wenn Du bereits einen Steuerbescheid erhalten hast, gibt es noch eine Möglichkeit, um vergessene Handwerkerrechnungen absetzen zu können. Bis zu einem Monat nach Deinem erhaltenen Steuerbescheid kannst Du Widerspruch einlegen und die fehlenden Angaben ergänzen. Diese werden dann trotzdem noch steuerrechtlich berücksichtigt.

Falls Du eine freiwillige Steuererklärung abgibst, also wenn Du Arbeitnehmer bist und von der Abgabepflicht der jährlichen Steuer befreit bist, dann hast Du vier Jahre lang Zeit, Handwerkerrechnung bei der Steuer abzusetzen. In der Regel ist es jedoch so, dass die Handwerkerrechnung in dem Jahr in der Steuer berücksichtigt wird, in dem sie entstanden und bezahlt worden ist. Falls Du aber zum Beispiel eine Handwerkerrechnung im November eines Jahres erhältst, und diese erst im Januar des nächsten Jahres bezahlst, wird diese Handwerkerrechnung bei der Steuer erst im darauffolgenden Jahr berücksichtigt.

Es gibt auch die Möglichkeit, in Absprache mit dem Handwerker, dass Du eine Rechnung mit Absicht erst in dem nächsten Jahr begleichst. Dies macht etwa dann Sinn, wenn Du für das laufende Jahr bereits Handwerkerkosten von über 6.000 Euro hattest. So kannst Du mehr Steuern sparen. Bei besonders hohen Rechnungssummen kannst Du diese auch aufteilen und zwei oder mehrere kleine Rechnungen von dem Handwerker verlangen. Dadurch kannst Du dann auch noch zum Beispiel zwei Jahre nach der Durchführung der Handwerksleistung eine der Rechnungen bezahlen, wenn Du sonst über die jährliche Höchstsumme kommen würdest.

Als Eigentümer einer Wohnung kannst Du die Handwerkerleistungen bei der Steuer erst dann absetzen, nachdem diese in der Jahresabrechnung von der Eigentümerversammlung genehmigt wurde. Es ist dabei besonders wichtig, dass Dein anteilig gezahlter Betrag extra benannt ist. Ansonsten gibt es hier Probleme bei der steuerlichen Absetzung.

Um die Handwerkerrechnungen absetzen zu können, musst Du diese Leistungen auf der Seite drei des Mantelbogens der Steuererklärung in die Zeile 73 eintragen. Auch die Mehrwertsteuer solltest Du dort berücksichtigen. Die Zahlungsbelege für die Handwerksleitungen musst Du erst nach Aufforderung von dem Finanzamt nachreichen.

Handwerksleistungen im Zusammenhang mit der Steuerermäßigung gehören zu den sogenannten „Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen“. Zu dieser Kategorie im Steuerrecht gehören auch andere haushaltsnahe Dienstleistungen. Zum Beispiel Reinigungskräfte, die Du ab und zu in Deiner Wohnung beschäftigst, oder sogar regelmäßige Arbeitskräfte wie Minijobber.

Wenn Du all diese Leistungen sowie die Handwerkerleistungen in Anspruch nimmst, kannst Du insgesamt bis zu 5.710 Euro im Jahr über diese Posten steuerlich einsparen! Dabei kannst Du sogar selber bestimmen, ob beispielsweise Gärtnerarbeiten zu den Dienstleistungen oder zu den Handwerkerleistungen zählen sollen. Das machst Du am besten davon abhängig, wie hoch der jeweilige Freibetrag noch ist. Falls Du also bereits Handwerkerleistungen in Höhe von 6.000 Euro in dem aktuellen Jahr hattest, also die maximal absetzbare Höhe, solltest Du die Gärtnerleistungen bei der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung angeben. Eine Aufteilung von einer Rechnung ist nicht möglich.

Je mehr Steuern Du wiederbekommen willst, desto komplizierter wird die Steuererklärung. Statt auf einen teuren Steuerberater zurückzugreifen, gibt es aber auch günstige Methoden, die Dir Deine Steuererklärung erleichtern. Denn ein Steuerberater kostet, selbst wenn Du nur einen monatlichen Verdienst von 666 Euro hättest, also wenn Du nur geringfügig beschäftigt wärst, bis zu 433 Euro. Wenn Du beispielsweise 1.833 Euro im Monat verdienst, kostet Dich der Steuerberater schon bis zu 678 Euro im Jahr.

Zeit und Nerven sparen

Eine kostengünstige Alternative bietet das Portal Taxfix. Du kannst aber in jedem Fall zunächst komplett kostenlos Deine Steuererklärung über dieses Steuerportal machen. Du hast daher kein Risiko. Erst wenn Du mit der Steuererklärung fertig bist und sie online über das Portal abgeben möchtest, fällt eine Gebühr von 39,99 Euro an.

Um zu gucken, ob sich die Gebühr für Dich lohnt, kannst Du auch erst einmal ganz alleine Deine Steuererklärung ausfüllen, und dann Taxfix nutzen. Falls Du mit Hilfe von Taxfix mehr Steuer einsparen kannst, als wenn Du die Steuererklärung alleine anfertigst, lohnt sich die Investition. Zumindest dann, wenn die Differenz mehr als 39,99 Euro beträgt.

Auf dem Steurportal kannst Du unkompliziert und vor allem schnell Deine Steuererklärung erstellen. In der Regel bist Du damit in wenigen Minuten fertig.

Wenn Du hingegen selber auf dem ELSTER-Portal der deutschen Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes Deine Steuererklärung ausfüllst, musst Du Dich zunächst einmal ausführlich mit den unterschiedlichen Formularen auseinandersetzen. Das ist oft langwierig und es gibt häufig viele Fehlerquellen. Wenn Du schon einmal eine Steuererklärung abgegeben hast, ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass auch bei Dir die komplizierten ELSTER Formulare schon einmal zu Verzweiflung und einem Nervenzusammenbruch geführt haben, oder?

Auf dem Portal Taxfix werden alle Pauschalen oder Werbekostenpauschalen automatisch berücksichtigt, die für Deinen Beruf vorhanden sind. Alles ist übersichtlich, und Deine Eingaben werden automatisch in die richtigen Spalten der Formulare eingefügt. Durch einen Live-Steuerrechner siehst Du immer, wie hoch Deine Rückerstattung im Moment ausfällt.

Möchtest Du dann Deine fertig erstellte Steuererklärung in wenigen Klicks gleich Deinem zuständigen Finanzamt übermitteln, ist dies ebenfalls mit Taxfix möglich. Du zahlst dann zwar die geringe Gebühr dafür, die Software hilft Dir aber mehr Steuern wiederzubekommen, und ist nebenbei noch viel günstiger als ein Steuerberater. Der größte Gewinn neben dem finanziellen Vorteil ist jedoch, dass Du eine Menge Zeit und Nerven sparst und kinderleicht Deine Handwerkerrechnung steuerlich absetzen kannst.

Portal

Wo werden in der steuererklärung handwerkerrechnungen eintragen

in Kooperation mit myStipendium

Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen
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  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
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* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 39,99 € an.