Die Dachentwässerung findet in zwei Ebenen statt. Das oberflächig anfallende Niederschlags- und Schmelzwasser wird von der Regenrinne aufgenommen und abgeleitet. Eine wesentlich geringere, jedoch nicht zu vernachlässigende Menge Wasser entsteht auch auf der regensichernden Zusatzmaßnahme (etwa einer Unterdeckbahn). Über diese zweite Ebene wird das über Deckfugen in der Ziegel- oder Dachsteindeckung eingedrungene Niederschlagswasser und das sich aufgrund bauphysikalischer Prozesse bildende Kondenswasser zur Traufenkante abgeführt. Während das Wasser von der Bedachungsoberfläche immer in die Regenrinne abgeleitet wird, stehen für die Entwässerung der regensichernden Zusatzmaßnahme zwei Wege zur Verfügung:
Variante 1: Die Ableitung erfolgt direkt in die Regenrinne über eine mit einem Rinneneinhangblech versehene keilförmige Traufbohle (siehe Foto rechts).
Variante 2: Die Ableitung erfolgt unterhalb der Regenrinne über ein Tropfblech. Das Tropfblech kann auf der Traufschalung oder auf einer auf den Sparrenenden eingelassenen Traufbohle angebracht werden.
Variante 1: Entwässerung in die Regenrinne
Bei der Entwässerung von der Unterdeckbahn direkt in die Regenrinne werden Regen- und Kondenswasser unmittelbar und gemeinsam abgeleitet. Das Ende der Unterdeckbahn liegt dabei auf dem Rinneneinhangblech. An diesem Punkt muss für einen ausreichenden Lüftungsquerschnitt gesorgt werden. Der freie Querschnitt, der sich aus der Profilierung von Dachziegeln/Dachsteinen ergibt, reicht hier in der Regel nicht aus, sodass zusätzlich Traufenzuluft-Elemente eingebaut werden müssen. Ist eine belüftete Dachkonstruktion vorgesehen, können die für die zweite Lüftungsebene erforderlichen Zuluftöffnungen optisch unauffällig hinter der Regenrinne eingeplant werden.
Die Lüftungsquerschnitte für belüftete Dächer werden nach DIN 4108:2018-10 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz, Abs. 5.3.3 Dächer“ dimensioniert. Demnach muss der freie Lüftungsquerschnitt an der Traufe mindestens zwei Prozent der zugehörigen Dachfläche betragen, mindestens jedoch 200 cm²/m Traufe.
Schnee in der Rinne kann Entwässerung behindern
Im Winter kann sich diese Konstruktion jedoch auch als nachteilig erweisen. Schnee, der sich in der Regenrinne anhäuft, kann sowohl die Dachentwässerung behindern als auch die Entwässerung der Unterdeckbahn. Der dadurch verursachte Rückstau kann zu Feuchteeinträgen in die Dachkonstruktion führen, wenn anstauendes Wasser über Löcher von Nägeln oder Tackerklammern eindringt. Zusätzlich können sich unter der Dachdeckung Eisschanzen bilden. Gleichzeitig behindert der Schnee auch die Unterlüftung der Dachdeckung, was zusätzliche Tauwasserbildung zur Folge haben kann. Auch bei flach geneigten Dächern zeigen sich Nachteile: Die Keilbohle kann hier zur Wassersackbildung führen, die eine geregelte Wasserableitung behindert. Es ist also schon im Vorfeld zu prüfen, ob die Verwendung einer Keilbohle mit der am Objekt vorhandenen oder geplanten Dachneigung kompatibel ist.
Variante 2: Entwässerung unterhalb der Regenrinne
In vielen Fällen ist Variante zwei eine Alternative. Die Entwässerung der regensichernden Zusatzmaßnahme erfolgt hier unterhalb der Regenrinne über ein am Sparrenende montiertes Tropfblech. Darauf folgen dann die Konterlattung und die Traufbohle zur Montage der Regenrinne. Die Unterdeckbahn entwässert also nicht in die Regenrinne, sondern das abgeleitete Niederschlagswasser tropft unterhalb am Tropfblech ab. Da die Unterdeckbahn bei dieser Konstruktion flach bis zum Sparrenende geführt wird, ist eine Wassersackbildung ausgeschlossen. Auch Schnee kann den Wasserablauf nicht behindern, da er sich ja „eine Etage höher“ in der Regenrinne sammelt. Schnee, der in die Konterlattenebene eingeblasen wird, kann auch über das Tropfblech herausrieseln, soweit das nicht durch ein Insektenschutzgitter eingeschränkt wird.
Abtropfendes Wasser kein Hinweis auf Undichtigkeit
Bei dieser Ausführung ist es angebracht, den Auftraggeber im Vorfeld darüber zu informieren, dass es normal ist, wenn über das Tropfblech Wasser abtropft. Als nützlicher Nebeneffekt ergibt sich dabei auch eine Art „Frühwarnsystem“: Wenn in Teilbereichen regelmäßig bei oder kurz nach Regenfällen deutlich höhere Mengen Wasser als üblich abtropfen, sollte man die Dachdeckung auf mögliche Oberflächenschäden überprüfen, bevor es zu einem nennenswerten Schaden in der Konstruktion kommen kann.
Nicht geeignet bei „wasserdichten Unterdächern“
Bei „wasserdichten Unterdächern“ ist Variante 2 der Traufenausbildung allerdings ungeeignet, da in diesem Fall die regensichernde Zusatzmaßnahme die eigentliche wasserführende Ebene darstellt. Es ist also damit zu rechnen, dass große Mengen an Regenwasser unterhalb der planmäßigen Dachentwässerung abgeführt werden. Hier ist die regensichernde Zusatzmaßnahme zwingend direkt in die Regenrinne zu entwässern. Aufgrund der geringen Dachneigung wird dabei die Traufbohle flächenbündig mit der Schalungsebene montiert und die Dachrinnenhalter eingelassen, um eine behinderungsfreie Dachentwässerung realisieren zu können.
Abstand zwischen Rinne und Deckungsvorderkante
Konstruktiv ergibt sich daraus eine Vergrößerung des vertikalen Abstandes zwischen der Deckungsoberkante und der Rinne. Bei extremen Regenfällen kann das dazu führen, dass das auf der Dachdeckung ablaufende Niederschlagswasser über die Regenrinne hinwegschießt. Das lässt sich durch eine Vergrößerung des horizontalen Abstandes der Rinne zur Deckungsvorderkante kompensieren (siehe Bild rechts). Das Rinneneinhangblech muss in diesem Fall größer dimensioniert werden, damit das Wasser vom Deckwerkstoff über das Traufblech hinweg sicher in die Dachrinne eingeleitet werden kann. Wie weit der Deckwerkstoff das Traufblech überdecken muss, ist abhängig von der Dachneigung und wird in den Fachregeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk beschrieben:
Dachneigung > 22° mindestens 100 mm,
Dachneigung ≥ 15° bis ≤ 22° mindestens 150 mm,
Dachneigung < 15° mindestens 200 mm.
Fazit – zwei Ausführungsvarianten
Bei der Traufenausbildung wärmegedämmter Dachkonstruktionen mit regensichernder Zusatzmaßnahme gibt es zwei mögliche Ausführungsvarianten für die Entwässerung der Zusatzmaßnahme. Beide Varianten sind praxiserprobt und, bei Einhaltung der Fachregeln und der Verarbeitungsrichtlinien der Materialhersteller, handwerksgerecht und gewährleistungssicher.
AutorArne Witzke ist Dachdeckermeister und Anwendungstechniker bei der Dörken GmbH & Co. KG in Herdecke.
Die Traufhöhe wird im Bebauungsplan häufig vorgegeben, der Architekt muss sich daran halten. Die Höhe der Traufe ist bei entsprechend geltenden Vorschriften bereits bei der Bauvoranfrage einzutragen. Andernfalls haben Bauämter das Recht, den Antrag abzulehnen. Lesen Sie hier, was Sie zur Traufhöhe wissen müssen.
Die Traufhöhe gibt den Abstand zwischen dem Bodenniveau und der Traufe an. Die Traufe wiederum bezeichnet die Tropfkante am Dach, an der das Niederschlagswasser abläuft, üblicherweise in eine Dachrinne. Als Faustregel gilt, dass die Dachrinne in Traufhöhe montiert wird. Das muss allerdings nicht immer der Fall sein.
In den allermeisten Gemeinden regelt ein örtlicher Bebauungsplan die Details bezüglich der zulässigen Bauweise. Ausnahmen gibt es wenige. Ein Bestandteil der Bauvorschriften betrifft die Traufhöhe. In manchen Baugebieten ist sie per Definition fix vorgegeben, in anderen besteht ein gewisser Spielraum. Dort sehen die Angaben eine Mindest- und eine Maximalhöhe vor.
Der Traufpunkt ergibt sich als Schnittpunkt aus der Fassade und der Dachhaut. Dächer stehen in der Regel über eine Wand hinaus und bilden den sogenannten Dachüberstand. Die vordere Kante des Dachs ist die Dachtraufe. Der Schnittpunkt von Dach und Wand werden als Traufpunkt bezeichnet.
Die Traufhöhe wird zunächst zeichnerisch beziehungsweise rechnerisch ermittelt. Dazu ist ein Bezugspunkt notwendig, der sich in der Regel aus der Oberkante der angrenzenden öffentlichen Straße ergibt. Zur Straßenhöhe gibt es Alternativen, die ebenfalls zur Definition eines Bezugspunkts herangezogen werden können:
- Schnittpunkt zwischen Dachsparren, Außenmauer und Straßenniveau
- Höhe von Dachsparren oder Dachhaut
Ausgehend von dem Bezugspunkt wird die im Bebauungsplan festgelegte Traufhöhe hochgemessen.
Das Traufrecht, auch Dachrecht genannt, ist im Landesnachbarrechtsgesetz geregelt. Es beinhaltet Vorgaben zur Ableitung des Regenwassers auf dem eigenen Grundstück, so dass Nachbargrundstücke nicht davon berührt werden. Der Begriff Traufrecht ist irreführend, weil es sich um eine Pflicht handelt, die Hauseigentümer erfüllen müssen, nicht um ein Recht.
An der Grundstücksgrenze spielt das Traufrecht eine zentrale Rolle, denn es legt fest, ob und unter welchen Voraussetzungen Wasser außerhalb des Grundstücks abtropfen darf. Dabei gibt es drei unterschiedliche Szenarien:
- benachbarte Grünflächen und Gewässer
- benachbarte öffentliche Flächen
- benachbarte Wohngrundstücke
Tipp: Bitte informieren Sie sich im Zuge der Planung über geltendes Traufrecht oder sprechen Sie Ihren Architekten an. Wird das Traufrecht missachtet, droht die Ablehnung des Bauantrags.
Die Dachneigung und Firsthöhe sind zentrale Maße, die bei der Hausplanung zu berücksichtigen sind. Die Firsthöhe – das ist der Abstand zwischen First (obere Kante des Dachs) und Boden – wird ebenfalls häufig in Bebauungsplänen vorgegeben. Mit den beiden festgelegten Höhen für First und Dachtraufe wird das Dach eingeplant.
Die Dachneigung hat ebenfalls einen Einfluss auf das Maß für die Traufhöhe. Ein Beispiel zur Erläuterung: Bei einer Dachneigung von 30 Grad liegt in einem Baugebiet die Traufhöhe beispielsweise bei rund 3,5 Metern. Bei einer Dachschräge von 22 Grad, liegt die Höhe der Dachtraufe beispielsweise bei vier Metern.
Die traufständische Bauweise bezeichnet die Ausrichtung eines Hauses mit der Traufe zur Straße. Das Gegenteil davon ist die giebelständische Bauweise, bei der die Häuser mit dem Giebel zur Straße orientiert sind.