Wo herrscht stallpflicht für geflügel

Hannover. In Niedersachsen wird es zunächst keine landesweite Stallpflicht für Freilandgeflügel wegen des hochansteckenden Geflügelpest-Virus geben. Das teilte das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) mit. Aufgrund der schnellen Entwicklung der Seuchenlage hat das ML heute (12.11.) die Notwendigkeit von Aufstallungsanordnungen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten beraten.

Zum Schutz des Hausgeflügels werden folgende Landkreise und kreisfreie Städte in den nächsten Tagen die Aufstallung von Geflügelbeständen, auch Hobbyhaltungen, anordnen: Aurich, Cloppenburg, Emsland, Diepholz, Grafschaft Bentheim, Stadt und Landkreis Oldenburg, Vechta. In diesen Regionen wird besonders viel Geflügel gehalten.

In den vom Vogelzug besonders stark betroffenen Landkreisen Ammerland, Cuxhaven, Friesland, Leer, Osterholz, Stade, Verden, Wesermarsch, Wittmund, und den Städten Emden und Wilhelmshaven wird voraussichtlich ab Mittwoch eine kreisweite Aufstallung angeordnet.

Teil-Aufstallungen wird es in Harburg und Rotenburg geben.

Eine aktuelle Karte mit den geltenden Aufstallungsgeboten finden Sie unter: www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.

Darüber hinaus werden die übrigen Veterinärämter des Landes vom ML aufgefordert, ihre Risikobewertungen fortlaufend zu aktualisieren und eine Teil-Aufstallung in avifaunistisch wertvollen Gebieten zu prüfen. Die Zuständigkeit der für eine Aufstallung notwendige Risikobewertung liegt bei den Landkreisen. Daher muss diese auch zwingend von den Landkreisen vorgenommen werden.

Die Notwendigkeit der Aufstallungsverfügungen wird regelmäßig überprüft, um deren Dauer auf das seuchenhygienisch unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.

„Wir hoffen, dass wir mit diesen regional und zeitlich begrenzten Maßnahmen den Übergriff der Vogelgrippe auf unsere Geflügelhaltungen verhindern können. Es ist unerlässlich, dass wir in Geflügelhaltungen die Biosicherheit einhalten“, sagte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. Es gehe nun darum, besonders wachsam zu sein.

Bei Geflügelbeständen in den Risikogebieten sind jetzt die Sicherheitsvorschriften bzgl. Geflügelpest einzuhalten. © LK OÖ

Stand: 14.01.2022 16:33 Uhr

Die Zahl der Fälle, in denen Wildvögel erkrankt sind, hat in diesem Monat im Kreis Segeberg sprunghaft zugenommen. Deswegen gilt seit Donnerstag laut Veterinäramt ein Aufstallungsgebot.

Seit Donnerstag dürfen die Tiere im ganzen Kreis Segeberg nicht mehr ins Freie. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde vom Kreis erlassen. Auch im Kreis Stormarn gibt es eine entsprechende Allgemeinverfügung. Die Stallpflicht gilt auch bereits im Kreis Schleswig-Flensburg und in der Stadt Flensburg. Oberstes Ziel muss es laut Veterinäramt sein, zu verhindern, dass das Virus von den Wildvögeln auf die Haustierbestände übertragen wird. Das bedeutet für alle Geflügelhalter unter anderem, besonders darauf zu achten, dass sowohl ihr Geflügel als auch die Nahrung der Tiere von Wildvögeln abgeschirmt wird.

Kadaver nicht anfassen und das Amt informieren

Seit Mitte Oktober 2021 treten im Land Funde von Wildvögeln auf, die mit der Geflügelpest infiziert sind. Anfang Januar wurden Ufer der Unterelbe zwischen Brokdorf und Kollmar im Kreis Steinburg ungewöhnlich viele tote Tiere gefunden. Spaziergänger sollten die Kadaver keinesfalls anfassen oder mit nach Hause nehmen, sondern das Ordnungsamt oder den Kreis informieren.

Stallpflicht in einigen Regionen gültig

Auch in anderen Teilen Schleswig-Holsteins hatte es in den vergangenen Monaten bereits zahlreiche positive Funde gegeben. Neben den Städten Lübeck und Flensburg haben zehn Kreise eine Stallpflicht angeordnet. Damit gibt es im Land nur noch drei Ausnahmen. Das sind laut Umweltministerium die Kreise Stormarn, die Stadt Neumünster - und die Stadt Kiel. Dort gibt es die Stallpflicht nur in einigen Stadtteilen.

In diesen Kreisen in Schleswig-Holstein gilt die Stallpflicht bereits:

  • Steinburg
  • Stormarn
  • Segeberg
  • Ostholstein
  • Nordfriesland
  • Rendsburg-Eckernförde
  • Herzogtum Lauenburg
  • Dithmarschen
  • Plön
  • Pinneberg
  • Schleswig-Flensburg

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Verschärfte Hygiene-Auflagen für alle Halter und Züchter

Bereits Ende November hatte das Landwirtschaftsministerium auf die steigende Zahl der Geflügelpest-Fälle reagiert und landesweit die Hygieneauflagen für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter verschärft. Ohne Schutzkleidung darf keiner mehr in Ställe, in denen zum Beispiel Hühner, Fasane, Laufvögel, Enten oder Gänse gehalten werden. Auch müssen die Schuhe gewechselt werden. Außerdem müssen an den Eingängen Desinfektionswannen oder -matten aufgestellt werden.

Die Regeln gelten auch für Halter von Vögeln, die für Tierschauen, Wettflüge, Ausstellungen, Turnierkämpfe, zur Zucht oder zum Verkauf gehalten werden.

Weitere Informationen

Landesweit gelten in Schleswig-Holstein weiter strenge Hygieneregeln für private und gewerbliche Geflügelhalter. mehr

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 12.01.2022 | 15:00 Uhr

12.01.2022 |

In Bayern sind seit dem Herbst 2021 bereits mehrere Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln sowie einzelne Fälle von Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln amtlich bestätigt worden.

Wie der Auflistung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu entnehmen ist, sind weitere Fälle von Geflügelpest bei Hausgeflügel aufgetreten: und zwar im Landkreis Weilheim-Schongau (21.12.2021) und im Landkreis Rhön-Grabfeld (06.01.2022). Dies zeigt eindeutig, dass das aktuelle Geflügelpestgeschehen Bayern erreicht hat. Unter Einbezug der Risikoeinschätzung des FLI und der aktuellen, sehr dynamischen Entwicklung der Lage in Deutschland und Europa, schätzt das LGL auch für Bayern das Risiko der HPAIV-Verbreitung in der Wildvogelpopulation und des Eintrages in kleine wie große Geflügelbestände als hoch ein. Bayernweit wurden daher verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Die Anordnung der Maßnahmen wird von den jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben.

Auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) schätzt in seiner zentralen Risikobewertung aktuell das Risiko für einen Eintrag von HPAIV in Geflügelbestände bayernweit als hoch ein. Dies hat das bayerische Umweltministerium (StMUV) dazu veranlasst, die Landkreisen/kreisfreien Gemeinden (umgangssprachlich „Veterinärämter“) aufzufordern, bayernweit weitergehende tierseuchenrechtliche Maßnahmen anzuordnen.  Diese umfassen betriebsbezogene Biosicherheitsmaßnahmen sowie auch ein Verbot von Ausstellungen, Märkten und Schauen und Veranstaltungen ähnlicher Art, ein Fütterungsverbot von Wildvögeln und einer Untersuchungspflicht für in Gefangenschaft gehaltene Vögel und für im mobilen Handel abgegebenes Geflügel. Nun sind die Veterinärämter gefordert, die Allgemeinverfügungen für den jeweiligen Landkreis / kreisfreie Stadt auszusprechen. (Hier finden Sie die Pressemeldung des StMUV)

Der Geflügelverkauf über einen mobilen Händler aus einem anderen Bundesland hat im Raum Dingolfing-Landau kürzlich für Aufregung gesorgt, da der Verdacht bestand, dass Geflügelpest-Kontakttiere verkauft worden waren. Am Ende gründlicher Nachverfolgung konnten die Behörden allerdings Entwarnung geben.

Ein erster Fall von Geflügelpest bei Hausgeflügel in Bayern in dieser Saison wurde am 1. Dezember 2021 im Landkreis Erding, Oberbayern, vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Betroffen war ein Hausgeflügelbestand mit rund 50 Hühnern, der umgehend gekeult wurde. Das Landratsamt hat dort die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen ergriffen.

Das bayernweite Wildvogelmonitoring wird weitergeführt, um Infektionsgeschehen schnellstmöglich zu erkennen. Auch das LGL aktualisiert regelmäßig seine Risikobewertung, aufgrund derer Anordnungen getroffen werden. Desweiteren weist das StMUV darauf hin, dass eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland bislang nicht bekannt geworden sei. Tote oder kranke Tiere sollten von Bürgerinnen und Bürgern nicht berührt oder eingesammelt werden. Entsprechende Funde sollen dem jeweiligen Veterinäramt vor Ort gemeldet werden.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft das Risiko eines erneuten Auftretens von hochpathogenen aviären Influenza Virus (HPAIV) in Deutschland im Laufe der Herbstmonate insgesamt als hoch ein. Über die Sommermonate sei, anders als in den Vorjahren, das Geflügelpestgeschehen in den nordischen Staaten nicht vollständig zum Erliegen gekommen, was die Wahrscheinlichkeit eines Wiederauftretens erhöhe. Während in den anderen Bundesländern teilweise bereits zahlreiche Betriebe betroffen sind, wurde in Bayern bisher nur ein zweiter Fall bei Wildvögeln gemeldet: eine infizierte Stockente im Nürnberger Land. Der Landkreis hat per Allgemeinverfügung verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet.

Weiterführende Informationen des FLI finden Sie hier.

Bei einer erlegten Wildente im Landkreis Cham wurde der Nachweis der Geflügelpest (hochpathogenen Geflügelpestvirus H5N1) durch das Friedrich-Loeffler-Institut am 21.10.2021 amtlich bestätigt. Das Tier wurde im Rahmen des bayerischen Wildvogelmonitorings beprobt. In bestimmten Gebieten Bayerns werden deshalb verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen in Haus- und Nutzgeflügelbetrieben gelten. Die Geflügelbetriebe sind aufgerufen, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten um die bayerischen Geflügelbetriebe
bestmöglich zu schützen.

Die verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügelbetriebe werden in Bayern auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) im Landkreis Cham nach entsprechender Anordnung umgesetzt. Sie gelten sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Die Anordnung der Maßnahmen und der Erlass der Allgemeinverfügungen liegen in der Zuständigkeit der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden.

Die Geflügelpest breitet sich seit dem 15. Oktober 2021 bundesweit aus. Derzeit sind in Deutschland über 16 Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter gibt es beim LGL ...

Wie Umweltminister Thorsten Glauber dem BBV mitteilte, kann es ab jetzt Lockerungen in Sachen Stallpflicht geben. Aufgrund der Ergebnisse der regelmäßig durchgeführten Risikoeinschätzung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sei die präventive Stallpflicht für Geflügel in Geflügelpest-Risikogebieten nicht mehr erforderlich. Damit seien in diesen Gebieten bis auf weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich – zumindest theoretisch, denn die aktuellen Corona-Bestimmungen stehen dem natürlich weiterhin entgegen.

Für die praktische Umsetzung bedeutet dies, dass es ab jetzt den Kreisverwaltungsbehörden möglich ist, die per Allgemeinverfügung angeordnete Aufstallungspflicht rückgängig zu machen, sofern diese rein präventiv war. Geflügelhalter/innen, die aktuell aufgrund Lage im Risikogebiet aufstallen mussten, können daher i. d. R. zeitnah mit einem Ende der Stallpflicht rechnen. Die verbindliche Information bekommen Geflügelhalter/innen über ihre Kreisverwaltungsbehörde, d. h. Veterinärämter an den Landratsämtern.

Anders sieht es weiterhin für die Geflügelhalter/innen aus, die in einer Restriktionszone aufgrund eines Geflügelpest-Falles liegen: hier bleibt die Zone weiter bestehen, bis alle Maßnahmen abgeschlossen und die gesetzlichen Fristen verstrichen sind. Eine Aufhebung der Stallpflicht kann hier erst nach und nach erfolgen. Das bestehende Wildvogelmonitoring wird intensiv weitergeführt. Sollten neue Fälle von Geflügelpest auftreten, werden hier wieder neue Restriktionszonen mit den bekannten Maßnahmen angelegt werden. Weiterhin gelten die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinbetrieben.
... zur Pressemitteilung

Da es in Mecklenburg-Vorpommern seit mehr als zwei Wochen keinen positiven HPAIBefund bei Wildvögeln und seit mehr als drei Wochen bei Hausgeflügel gegeben hat, haben die dortigen Landkreise die Aufstallungspflicht für Geflügel aufgehoben. Ausnahme bildet der Landkreis Rostock, in dem noch bis Ende April zwei Restriktionsgebiete bestehen bleiben. Auf Nachfrage beim bayerischen StMUV erhielt der BBV die Antwort, dass Bayern eine eigene Risikoeinschätzung – zusätzlich zu der bundesweit erfolgenden durch das FLI - durch das LGL erstellen ließe. Diese werde im Moment sehr häufig (alle 14 Tage) aktualisiert. Auf Grundlage dieser Risikoeinschätzung könnten zu gegebener Zeit die Veterinärämter/ Kreisverwaltungsbehörden die  Aufstallungsverpflichtung aufheben.

Eine neue Website des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gibt nun endlich den Überblick über die Geflügelpest-Ausbrüche bzw. verendeten Wildvögel in Bayern. Bislang in Bayern aufgetretene Fälle sind dort nach Regierungsbezirken gegliedert. Im Regierungsbezirk Schwaben gab es bisher keine nachgewiesenen Fälle von HPAI.

Einen Nachweis von HP AI H5N8 bei Enten und Gänsen (Hausgeflügel, 9 Tiere) meldet das Friedrich-Löffler-Institut im Landkreis Kulmbach. Landkreisweite Stallpflicht wurde angeordnet und Restriktionszonen wurden eingerichtet. Das Beobachtungsgebiet reicht in den Nachbarlandkreis Bayreuth hinein. Aufstallungsgebote gelten mittlerweile bayernweit, allerdings gehen die Verwaltungen hier nicht einheitlich vor. Zum Teil gibt es kreisweite Aufstallpflichen, auch in Landkreisen ohne Nachweise bei Wildvögeln oder Hausgeflügel. In anderen Landkreisen dagegen wurde, auch trotz Nachweisen bei Wildvögeln, Aufstallung nur in sog. Risikogebieten verfügt. Dabei wird z.B. in einem Abstand von 500 m beiderseits von Fließgewässern 1. und 2. Ordnung oder um Stillgewässer Stallpflicht angeordnet. Inwieweit eine 500-m-Distanz den Aktionsradius von wildem Wassergeflügel bei der Futtersuche um die Rastplätze berücksichtigt, ist vermutlich der nicht veröffentlichten Risikobewertung des LGL zu entnehmen. In anderen Landkreisen werden die Risikogebiete anhand von Gemeindegrenzen festgelegt. Auch hier gilt sinngemäß die Überlegung zum tatsächlichen Aktionsradius von potentiellen AI-Überträger unter den Wildvögeln. Eine Übersicht zur geltenden rechtlichen Situation (Restriktionszonen, Aufstallungsverpflichtungen), z. B. in Form einer interaktiven Karte analog vorausgegangener AI-Seuchengeschehen, wurde vom bayerischen Umweltministerium in Aussicht gestellt.

Im Landkreis Roth sind aktuelle Fälle von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – amtlich bestätigt: Bei verendeten Wildgänsen wurden Geflügelpest-Viren vom Typ H5N5 und H5N8 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Im gesamten Landkreis Roth wurden Schutzmaßnahmen angeordnet. Die Betriebe sind verpflichtet, ihr Geflügel aufzustallen und die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Im Landkreis Schwandorf ist der Ausbruch der Geflügelpest in einem großen Geflügelbestand amtlich bestätigt worden. Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz- bzw. Haustierbestände in der Region zu verhindern, werden von den zuständigen Behörden vor Ort die gemäß der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Zum Schutz der bayerischen Geflügelbestände soll bayernweit eine Stallpflicht in Risikogebieten angeordnet werden. Das hat das Bayerische Umweltministerium aufgrund einer Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) veranlasst.

Das Friedrich-Löffler-Institut hat seine Risikoeinschätzung zur Vogelgrippe aktualisiert. Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen wird als hoch eingestuft. In Gebieten mit einer hohen Dichte von Geflügelhaltungen ist von einem hohen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Viruszwischen Geflügelhaltungen auszugehen. Das akute Geschehen scheint

sich gegenwärtig etwas zu verlangsamen, dennoch steigt die Zahl HPAIV H5-positiv getesteter Vögel täglich in ganz Europa weiter an. So sind in Deutschland seit dem 30.10.2020 über 650 HPAIV H5-Fälle bei Wildvögeln, 66 Ausbrüche bei Geflügel, davon drei bei gehaltenen Vögeln in Tierparks festgestellt worden. Außerdem meldeten 25 europäische Länder Wildvogelfälle bzw. Ausbrüche von HPAIV des Subtyps H5 bei gehaltenen Vögeln.

Geflügelpest bei Hausgeflügel im Landkreis Würzburg festgestellt
Am 25. Februar 2021 wurde der dritte Fall der HPAI in einer Geflügelhaltung in Bayern amtlich bestätigt. Dabei handelt sich um eine kleine Hobbyhaltung in Würzburg. (Mehr zu den Pflichten für Geflügelhalter im Landkreis Würzburg hier). Somit sind in Bayern derzeit drei Fälle in Geflügelhaltungen amtlich bestätigt (Landkreise Bayreuth, Weißenburg-Gunzenhausen und Würzburg). Bei allen drei Haltungen handelt es sich um Kleinhaltungen. Fälle bei Wildvögeln sind in folgenden Landkreisen amtlich bestätigt: Passau, Landsberg am Lech, Hassberge, Starnberg, Neuburg-Schrobenhausen, Erlangen-Höchstad, Stadt Bayreuth und Straubing. Aktuell in Abklärung sind in Cham und Roth Verdachtsfälle bei Wildvögeln.

Im Landkreis Erlangen-Höchstadt ist ein aktueller Fall von Geflügelpest (HPAI) vom Typ H5N8 durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel werden deshalb, im gesamten Landkreis Erlangen-Höchstadt und, wegen der räumlichen Nähe auch im Erlanger Stadtgebiet Schutzmaßnahmen angeordnet. Zur Meldung des Landratsamtes ...

Die Geflügelpest breitet sich weiter in Bayern aus. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit teilte mit, dass im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen erstmals bei einer am 6. Februar 2021 mit auffälligen Symptomen verendeten Graugans das Virus der Geflügelpest (Subtyp H5N8) nachgewiesen wurde. Um einen Eintrag des Geflügelpestvirus in Hausgeflügelbestände zu verhindern, ist Hausgeflügel ab dem 14. Februar 2021 aufzustallen. Dies gilt für alle privaten und gewerblichen Tierhalter. Wie die Aufstellung zu erfolgen hat und was zur Früherkennung weiterhin verpflichtend ist, lesen sie auf der Webseite des Landkreises. Dort finden Sie auch den Link zur Allgemeinverfügung.
 

Aktuell herrscht aufgrund infizierter Wildvögel Stallpflicht für Geflügel in den Landkreisen Starnberg, Passau, Rottal-Inn, Landsberg am Lech und Haßberge. Am 29.1.21 wurde in einem Hausgeflügelbestand im Landkreis Bayreuth die Geflügelpest nachgewiesen, so dass daraufhin auch in den Landkreisen Bayreuth und Forchheim (mitbetroffen vom Sperrgebiet) die Stallpflicht angeordnet wurde. Betroffen hiervon sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden (Geflügel im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Geflügelpest-Verordnung).

Am 29.1.12 hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel bayernweit angeordnet und bezieht ausdrücklich die Halter mit weniger als 1000 Tieren incl. Hobbyhalter mit ein. Erforderliche Maßnahmen werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Darin werden abhängig von den konkreten örtlichen Gegebenheiten Maßnahmen geregelt wie die Sicherung gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion.

--> Folgende Maßnahmen gelten

Anordnungen erfolgen anhand einer für Bayern entwickelten Risikobewertung auf Grundlage bundeseinheitlicher Beurteilungskriterien. Durch die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Von einer bayernweiten Stallpflicht wurde bislang abgesehen.

Das sagt der BBV: Die risikobasierte Vorgehensweise des StMUV ohne pauschale Stallpflicht, aber mit flächendeckender Erhöhung  der Biosicherheitsmaßnahmen ist aus unserer Sicht in der aktuellen Situation ein guter Kompromiss zwischen den Erschwernissen für die Geflügelhalter und dem bestmöglichen Schutz der Geflügelbestände.

Das Umweltministerium hat den ersten Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand mit rund 20 Hühnern im Landkreis Bayreuth bestätigt. Der Betrieb wurde von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde gesperrt und die Tiere gemäß der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung gekeult. Die weiteren ergriffenen Maßnahmen vor Ort, darunter auch die Anordnung der Stallpflicht, sind in einer Allgemeinverfügung des Landratsamts geregelt.

Im Landkreis Starnberg wurde ein aktueller Fall von Geflügelpest amtlich bestätigt. Bei einer Möwe aus dem Gemeindegebiet Herrsching wurde vom Friedrich-Löffler-Institut das hochpathogene Geflügelpestvirus, Subtyp H5, nachgewiesen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel werden deshalb für das gesamte Landkreisgebiet Schutzmaßnahmen, insbesondere die Aufstallung von Geflügel, angeordnet.
Lesen Sie hier die Mitteilung des Landratsamtes.

Im Landkreis Haßberge ist ein aktueller Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – amtlich bestätigt: Bei drei Schwänen wurde das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N8 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Der Landkreis hat Schutzmaßnahmen für den gesamten Landkreis Haßberge angeordnet und eine allgemeine Stallpflicht erlassen. Mehr dazu lesen online Sie auf der Seite des Landkreises Haßberge. Dort finden Sie auch den Link zur Allgemeinverfügung.

Für sämtliche Geflügelhaltungen im Landkreis Landsberg gilt ab sofort die Stallpflicht. Weil an den großen Wasserflächen des Landkreises Landsberg viele Wasservögel verschiedenster Arten überwintern, geht der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Michael Veith, davon aus, "dass das Virus sich bereits in der Umgebung ausgebreitet hat. Aus diesem Grund hat der Landkreis am 04.01.2021 per Allgemeinverfügung eine kreisweite Stallpflicht für alle Arten der Geflügelhaltung verfügt. Diese gilt für gewerbliche Haltungen genauso wie für Hobbyhaltungen. Kontakte von Hausgeflügel mit Wildvögeln, insbesondere wildlebenden Wasservögeln, müssen unbedingt verhindert werden.“

Worauf Geflügelhalter jetzt achten müssen Geflügelhalter sollten ihre Tiere möglichst in geschlossenen Ställen auf stallen. Wo kein Stall verfügbar ist, müsse die Haltung mindestens unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung erfolgen. Gitter oder Netze als Überdachung reichen nicht aus. Futter, Wasser und Geräte, die im Geflügelbestand eingesetzt werden, dürfen nicht mit Wildvögeln in Berührung kommen. Außerdem ist auf eine strikte Zugangsbeschränkung zu achten. An den Eingängen zu den Geflügelhaltungen ist eine Schuhdesinfektion durchzuführen. Beim Betreten der Geflügelhaltung ist Schutzkleidung (einschließlich Stiefel) anzulegen, Einwegkleidung ist anschließend unverzüglich im Hausmüll zu entsorgen. Es ist eine Möglichkeit zum Waschen der Hände vor und nach Betreten des Stalles vorzusehen.

Hier lesen Sie die Mitteilung des Veterinäramtes


 

Nachdem zunächst vor allem Wildvögel in Küstennähe an der Geflügelpest verendet waren, wies das FLI das aviäre Influenza-Virus bei Wildenten im Landkreis Passau am 19.11.2020 nach. In den Landkreisen Passau (großteils) und Rottal-Inn (gesamt) besteht ein Aufstallungsgebot für Haus-/Nutzgeflügel. Um ein Übergreifen der Tierseuche auf Hausgeflügelbestände zu verhindern, gilt s in einem Großteil des Landkreises Passau sowie im gesamten Landkreis Rottal-Inn ein Aufstallungsgebot. Betroffen sind circa 1000 private und landwirtschaftliche Geflügelhaltungen. Gerade Hobbyhalter und Besitzer von Kleinstbeständen an Geflügel empfinden es als große Einschränkung, ihren Bestand aufzustallen und mit oftmals entstehenden Verhaltensstörungen der Tiere umzugehen. Andererseits geht laut Aussage des StMUV gerade von diesen Beständen die höchste Gefährdung der Einschleppung aus.

Es ist daher – abgesehen von der bestehenden Verpflichtung – ein Gebot der Solidarität, die Aufstallungspflicht sowie die Biosicherheitsmaßnahmen ernst zu nehmen, denn die Folgen einer Infektion betreffen nicht nur den Bestand direkt, sondern auch das landwirtschaftliche Umfeld: Im Falle einer Infektion mit HPAI in einem Hausgeflügelbestand wird der Bestand getötet und ein Sperrbezirk von ca. 3 km angelegt, in welchem umfangreiche Schutzmaßnahmen durchgeführt werden (ggf. mit weiteren Keulungen) sowie Transportbeschränkungen bestehen, die u. U. auch für Futtermittel sowie Säugetiere gelten. Dadurch ist je nach Lage der Geflügelhaltung die Mit-Betroffenheit der kompletten landwirtschaftlichen Nachbarschaft gegeben.

Große Sorge bereitet die Aufstallungsverpflichtung ebenso den Erzeugern von Freilandprodukten, denn sollte die Stallpflicht mehr als 16 Wochen (neu! früher 12 Wochen) andauern, dürfen die Produkte nicht mehr als Freiland-Produkte verkauft werden, z. B. Freiland-Eier müssen als Bodenhaltungs-Eier deklariert werden und somit empfindliche Preisabschläge hingenommen werden.

Um den Verlauf der Tierseuche gut verfolgen zu können, hat das StMUV das Wildvogel-Monitoring ausgeweitet und wird bei Bedarf die Aufstallungsverpflichtung risikoorientiert ausdehnen.

Weitere Informationen - auch zu den Fallzahlen - erhalten Sie auf der Seite des LGL.

-> zu den Untersuchungszahlen

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