Wo gibt es formulare patientenverfügung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sie können eine Patienten­verfügung beim Hausarzt erstellen. Vorgeschrieben ist das aber nicht – das Dokument ist mit Ihrer eigenen Unterschrift gültig.
  • Eine ärztliche Beratung ist beim Erstellen des Dokuments sinnvoll, da es für Laien nahezu unmöglich ist, die eigenen Wünsche in medizinisch eindeutige Handlungsanweisungen zu übersetzen.
  • Die Beratung zur Patienten­verfügung und ggf. weitere Leistungen, die Sie mit Ihrem Hausarzt vereinbaren, wie z. B. Untersuchungen und die Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit, müssen Sie in der Regel selbst bezahlen.

Laut der Zeitschrift für Allgemeinmedizin steigt in Hausarztpraxen die Nachfrage nach Beratungsgesprächen zur Patienten­verfügung. Das ist eine positive Entwicklung, denn leider kommt es immer wieder vor, dass Menschen das Dokument ohne das notwendige Hintergrundwissen erstellen. Im schlimmsten Fall ist es dann im Ernstfall nicht gültig, wie es z. B. bei Formularen zum Ankreuzen oder Mustern oft der Fall ist. Das hat in der Vergangenheit sogar zu weitreichenden Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Patienten­verfügung geführt, laut denen das Vorsorge­dokument seine Bindungswirkung nur entfaltet, wenn es hinreichend präzise formuliert ist. Wir erklären, wie Ihr Hausarzt Ihnen beim Erstellen einer wirksamen Patienten­verfügung helfen kann.

Laut § 1901a Bürgerliches Gesetzbuch, dem Gesetz zur Patienten­verfügung, müssen Sie weder einen Arzt noch einen Notar oder Anwalt aufsuchen, um eine gültige Patienten­verfügung zu erstellen. Das Dokument gilt mit Ihrer eigenen Unterschrift. Doch insbesondere der Hausarzt kann entscheidend dazu beitragen, dass Ihre Wünsche im Ernstfall genau so umgesetzt werden, wie Sie es sich vorstellen.

Vor allem drei Gründe sprechen dafür, sich das Dokument vom Hausarzt unterschreiben zu lassen:

  • Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit: Der Arzt kann Ihnen durch seine Unterschrift bestätigen, dass Sie einwilligungsfähig waren, als Sie die Patienten­verfügung verfasst haben. So kommen im Ernstfall keine Zweifel daran auf, dass Ihre Verfügung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
  • Beratung zu medizinischen Fragen: Ihr Arzt kann Ihnen erklären, in welchen Situationen eine die Verfügung typischerweise zum Einsatz kommt und welche Handlungsanweisungen für Mediziner dann wichtig sind. Weil Themen wie lebenserhaltende Maßnahmen, Wiederbelebung, Palliativpflege und Organspende für Laien schwer zu durchschauen sind, trägt die ärztliche Beratung wesentlich zu einer informierten Entscheidungsfindung bei. Ihr Hausarzt kennt zudem Ihre Kranken­geschichte – so kann er Ihnen helfen, z. B. bei Krebs eine Patienten­verfügung zu verfassen, die genau auf Ihre Behandlungs­situation zugeschnitten ist oder das Thema Organspende nach Ihren Wünschen abzudecken.
  • Dokumentation der Beratung: Mit einer vom Hausarzt unterschriebenen Patienten­verfügung bekräftigen Sie, dass Sie hinter den festgehaltenen Entscheidungen stehen und über deren Konsequenzen aufgeklärt Bescheid wissen. Erweckt das Dokument hingegen den Anschein, dass Sie sich der Tragweite Ihrer Entscheidungen nicht bewusst waren, müssen die behandelnden Mediziner in der Regel zusammen mit einem Bevollmächtigten bzw. einem vom Gericht bestellten Betreuer entscheiden, was zu tun ist. Das ist oft bei Ankreuzformularen der Fall.

Nutzen Sie also wenn möglich die Gelegenheit, sich von einem Arzt Ihres Vertrauens ausführlich beraten zu lassen, dokumentieren Sie dies in Ihrer Patienten­verfügung und lassen Sie sich zuletzt die Einwilligungsfähigkeit durch die ärztliche Unterschrift bestätigen. So kommt im Ernstfall im Kranken­haus keine Unsicherheit darüber auf, ob Sie zu dem Zeitpunkt des Verfassens auch einwilligungsfähig waren.

Das Erstellen einer Patienten­verfügung beim Hausarzt ist keine Leistung der gesetzlichen Kranken­versicherung, sondern eine sogenannte individuelle Gesundheits­leistung, kurz IGeL. Sie zahlen die Rechnung also im Normalfall selbst. Je nachdem, was Sie mit Ihrem Arzt vereinbaren, führt er mit Ihnen z. B. Beratungsgespräche, führt symptombezogene oder psychiatrische Untersuchungen durch und hilft Ihnen beim Aufsetzen des schriftlichen Dokuments. Die einzelnen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. In unserem Ratgeber zu den Kosten der Patienten­verfügung erfahren Sie, wie viel Geld Sie für welche Leistung einkalkulieren müssen.

Wichtig: Sparen Sie beim Erstellen dieses wichtigen Vorsorge­dokuments nicht am falschen Ende. Auf eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung bzw. eine juristische Beratung können Sie eher verzichten als auf medizinisch eindeutige Formulierungen. Der Hausarzt ist darum in jedem Fall ein geeigneter Ansprechpartner.

Patienten­verfügung von Afilio - von Ärzten empfohlen

Die Patienten­verfügung von Afilio haben wir in Zusammenarbeit mit Ärzten und Juristen entwickelt. Erstellen Sie Ihre rechtssichere Patienten­verfügung mit wenigen Klicks und lassen Sie sie anschließend vom Arzt Ihres Vertrauens unterschreiben.

Häufig gestellte Fragen

Wer stellt eine Patienten­verfügung aus?

Sie können die Patienten­verfügung ganz einfach mit Hilfe einer Vorlage oder eines digitalen Anbieters erstellen. Mit Ihrer Unterschrift wird sie automatisch gültig. Sinnvoll ist es, sie anschließend noch einmal von einem Arzt unterschreiben zu lassen. Er bestätigt damit, dass Sie zum Zeitpunkt der Erstellung einwilligungsfähig waren.

Kann man eine Patienten­verfügung selbst erstellen?

Sie können Ihre Patienten­verfügung selbst schreiben. Davon ist allerdings abzuraten, denn verschiedene BGH-Urteile geben vor, dass die Verfügung rechtssicher sein muss. Wer ohne Hilfe eine eigenes Dokument aufsetzt, läuft Gefahr, dass dieses im Zweifel eben nicht rechtsgültig und damit unwirksam ist. Erstellen Sie Ihre Patienten­verfügung lieber mit Afilio – garantiert rechtssicher, einfach und umfassend.

In diesem Artikel gehen wir auf den wesentlichen Inhalt zum Erstellen eines Formulars für die Patientenverfügung ein. Es gibt eine große Anzahl von Mustern, Formularen und Vorlagen für Patientenverfügungen. Ob Sie tatsächlich für Ihre Zwecke und Vorhaben ein fertiges Formular benutzen müssen Sie als Patient zwar entscheiden, doch es ist auf jeden Fall ratsam dies mit dem Arzt Ihres Vertrauens zu besprechen. Die Patientenverfügung bringt nicht nur die unterschiedlichen Wertvorstellungen des betroffenen Menschen zum Ausdruck sondern entscheidet im Ernstfall über Leben und Tod. Der Arzt wird Sie bei der Besprechung auch auf die verschiedenen Formulare zu den Patientenverfügungen hinweisen. Zudem kann er Ihnen auch inhaltlich helfen, denn exakte Aussagen zu den einzelnen Situationen sind für Laien schwerlich zu treffen. Jeder Mensch hat zwar die Vorstellung, dass er bestimmte ärztliche Maßnahmen für sich ablehnt, doch was in der betreffenden Situation tatsächlich angezeigt ist kann er ganz schwer beurteilen. Trotzdem ist es mit ärztlicher oder anwaltlicher Hilfe (Anwalt im Gesundheitsrecht) möglich zu bestimmen, was an lebenserhaltenden Maßnahmen gewünscht ist und was unterbleiben soll.

Patientenverfügungsformular anfordern:

Hier kann unsere Patientenverfügung per E-Mail angefordert werden. Wir stellen Ihnen dieses vierseitige Formular als PDF-Dokument, welches online ausgefüllt werden kann, zur Verfügung. Der Download bzw. die Patientenverfügungsvorlage wird durch Werbung finanziert. Deshalb ist die Einwilligung in unseren Newsletter erforderlich.

Wo bekomme ich Formulare für eine Patientenverfügung?

Hinweisen möchten wir ganz besonders auf die folgenden vorgefertigten Formulare folgender Institute:

In welchen Situationen sollte die Patientenverfügung wirken?

Formulare zur Patientenverfügung enthalten zum Beispiel meist Aussagen zu folgenden Fällen:

  • Eine würdige Sterbephase
  • Unaufhaltbare und schwere Erkrankungen
  • Dauerhafter Verlust jeglicher Kommunikationsfähigkeit
  • Demenz
  • Apallisches Syndrom
  • Schädelhirntrauma)
  • Akute Gefahr des Lebens
  • Irreversible Bewusstlosigkeit

Kann ich bestimmte Maßnahmen in diesen Fällen ablehnen?

Ja, Sie können für alle aufgeführten Fälle in Ihrer Patientenverfügung Vorgaben für den Art machen und zwar zu folgenden ärztlich vorgesehenen Behandlungen:

  • Einleitung
  • Umfang
  • Beendigung

Dies betrifft folgende Maßnahmen:

  • Künstliche Ernährung
  • Künstliche Beatmung
  • Dialyse – Behandlung
  • Organ Ersatz
  • Wiederbelebungsmaßnahmen
  • Medikamente wie beispielsweise Antibiotika, Psychopharmaka oder Zytostatika
  • Schmerzbehandlungen
  • Einweisung zu Unterbringung und Pflege (wie, wohin und wann)
  • Betreuende Anordnungen
  • Einen würdigen Sterbeprozess

In jedem Fall ist der Arzt gehalten, sich bei Anwendbarkeit eng an die Vorgaben der Vorsorgevollmacht zu halten. Die Patientenverfügung wird trotzdem in der konkreten Notfall-Situation vom Arzt überprüft.

Was sollte noch in meiner Patientenverfügung stehen?

Um den vermuteten Willen sicherer feststellen zu können, wäre es auch gut, zu den eigenen Lebensvorstellungen, die eigene religiöse Einstellung Stellung zu nehmen. Auch die  Beurteilung von Schmerzsituationen und schweren bleibenden Körperschäden in der nachfolgenden Lebenszeit sollte unbedingt mitgeteilt werden, damit sich der behandelnde Arzt ein Bild machen kann.

Fazit: Das Erstellen einer Patientenverfügung hilft nicht nur dem behandelnden Arzt in Ihrem Sinne zu handeln, sondern vor allem auch Ihren Angehörigen, die ohnehin in einer sehr schwierigen Situation mitunter total überfordert sein könnten.

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