Wo bekomme ich einen impfpass her wenn ich keinen habe

Der Termin für die Corona-Impfung steht, doch der Impfpass ist verschollen. Was dann zu tun ist.

09.12.2021 | von Adriana Knupp

Seit etwas mehr als zehn Monaten kann sich die Bevölkerung in Deutschland gegen das Coronavirus impfen lassen. Während die Impfkampagne zu Beginn noch recht schleppend verlief, nahm das Tempo bei den Impfungen im Sommer deutlich an Fahrt auf. Bis zum 9. Dezember 2021 wurden etwa 130,8 Millionen Impfdosen in Deutschland verabreicht, somit haben rund 72,29 Prozent der Bevölkerung mindestens eine Dosis erhalten. Etwa 69,29 Prozent der Bevölkerung sind bereits vollständig geimpft. Zusätzlich wurden bisher rund 16,6 Millionen Auffrischungsimpfungen verabreicht. Somit haben etwa 20 Prozent der Bevölkerung bereits eine Booster-Impfung erhalten.

Um Impfungen zu dokumentieren, besitzt jeder Bürger einen gelben Impfausweis. Doch wie kann ein neuer Impfpass beantragt werden?

Muss der Impfpass vor der Corona-Impfung vorliegen?

Grundsätzlich ist eine Corona-Impfung auch möglich, wenn der Impfpass nicht vorliegt. Denn dann stellen die Impfzentren in der Regel eine Bescheinigung aus, die diese dokumentiert. Ein entsprechendes Ersatzformular können Betroffene im Internet einsehen. In einigen Impfzentren und in Hausarztpraxen ist es zudem möglich, sich einen neuen internationalen Impfpass ausstellen zu lassen – und das sogar kostenlos.

Notwendig dafür ist, dass ein gültiger Personalausweis und die Krankenkassenkarte vorliegen. Gleiches gilt auch, wenn ein neuer Impfpass in einem Impfzentrum ausgestellt wird. Dort sollte zusätzlich die Terminbestätigung vorliegen.

Prinzipiell können auch Apotheken neue Blanko-Impfausweise ausstellen. Ausfüllen dürfen Apotheker die Impfpässe jedoch nicht. Das könnte sich allerdings ändern, wenn Apotheken zukünftig auch impfen dürfen, um so die Impfkampagne zu unterstützen. 

In Altötting gibt es schon den digitalen Impfpass

Wie lassen sich frühere Impfungen nachvollziehen?

Zum einen besteht die Möglichkeit, Informationen über vergangene Impfungen bei den entsprechenden Ärzten einzuholen. In der Regel müssen sie diese Daten mindestens zehn Jahre lang aufbewahren. Solche Impfungen könnten Ärzte somit problemlos in den neuen Impfpass übertragen.
Liegen einige Immunisierungen mehr als zehn Jahre zurück und können somit nicht mehr nachvollzogen werden, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die entsprechenden Impfungen als nicht durchgeführt anzunehmen und diese nachzuholen.

Hat der Impfpass eine Gültigkeitsdauer?

Grundsätzlich hat der Impfpass kein Verfallsdatum. Ältere Dokumente, beispielweise aus der DDR, entsprechen allerdings häufig nicht den internationalen Standards. Gültig sind sie zwar trotzdem, allerdings könnten einige Länder sie bei der Einreise nicht anerkennen 

Diverse Staaten verlangen bei der Einreise einen Nachweis über bestimmte Impfungen. Um Probleme bei internationalen Reisen zu vermeiden, können auch ältere Impfpässe bei den Hausärzten gegen neue, den internationalen Standards der WHO entsprechende, Impfausweise eingetauscht werden. Die bereits dokumentierten Impfungen überträgt der Hausarzt dann in den neuen Pass.

Digitaler Impfpass: Wo beantrage ich das Dokument?

Ergänzend zum gelben Impfpass können EU-Bürger auch einen digitalen Impfpass beantragen. In Deutschland erhalten die Bürger einen entsprechenden QR-Code entweder während der Impfung vor Ort im Impfzentrum oder beim Hausarzt. Da die Kapazitäten der Hausärzte allerdings limitiert sind und QR-Codes teilweise nicht in der Praxis selbst ausgestellt werden können, haben Bürger außerdem die Möglichkeit einen entsprechenden QR-Code in der Apotheken zu erhalten. 

Der QR-Code kann dann entweder in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App eingescannt werden. Nach dem Einscannen des QR-Codes wird der digitale Impfpass in der App angezeigt und kann jederzeit vorgezeigt werden. 

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um die Omikron-Variante und die Booster-Impfungen wird in der Politik darüber diskutiert, ob der Impfstatus "vollständig geimpft" für alle Bürger ohne Booster-Impfung verfällt. So sollen der Impfstatus von Bürgern, deren zweite Corona-Impfung sechs oder neun Monate (auf einen genauen Zeitraum hat man sich noch nicht geeinigt) zurückliegt und die keine zusätzliche Booster-Impfung erhalten haben, verfallen. 

Impfpass kaufen: Immer mehr Betrugsfälle

Immer häufiger werden Betrugsfälle im Zusammenhang mit gefälschten Impfnachweisen aufgedeckt. Kürzlich sorgte ein prominentes Beispiel für Aufsehen: Die Staatsanwaltschaft Bremen ermittelt gegen Werder Bremen Trainer Markus Anfang wegen der Nutzung eines gefälschten Impfpasses. Im Zuge der Ermittlungen trat Anfang von seinem Job als Trainer bei Werder Bremen zurück. Aufgeflogen war er, weil er dem Bremer Gesundheitsamt im Rahmen der Kontaktnachverfolgung eines infizierten Werder-Profis einen gefälschten Impfpass vorlegte. 

Wie kommen Betrüger an die Informationen, die ihnen dabei helfen, Impfpässe zu fälschen? 

Betrüger beziehen die Informationen zu den Corona-Impfungen oftmals aus dem Internet. Anschließend verkaufen sie mit diesen Daten gefälschte Impfpässe mit Unterschrift, Arztstempel und Impfaufklebern. 

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  • Antwort von der Redaktion impfen-info.de

    In der Regel wird der Ausweis im Rahmen der ersten Impfung im Säuglingsalter vom Kinderarzt bzw. von der Kinderärztin ausgestellt. Er kann Ihnen aber auch in einer Arztpraxis oder beim Gesundheitsamt kostenlos ausgehändigt werden, wenn Sie geimpft werden. Der Impfpass ist gemäß § 22 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein wichtiges, internationales Dokument, aus dem ersichtlich ist, welche Impfungen Sie bereits erhalten haben oder noch benötigen. Das Dokument ist das gesamte Leben lang gültig.

    Der impfende Arzt bzw. die impfende Ärztin ist verpflichtet, jede Schutzimpfung in den Impfausweis einzutragen oder dafür − wenn ein solcher Ausweis nicht vorliegt − eine Impfbescheinigung auszustellen. Nach § 22 IfSG darf jeder Arzt und jede Ärztin Eintragungen aus alten Impfausweisen oder Impfbescheinigungen in einen aktuellen Ausweis übertragen. Voraussetzung ist, dass der Patient die Impfung nachweist.

Es gibt zurzeit sehr viele offene Fragen rund um die Übertragung, Erkrankungsdauer und Schutzmöglichkeiten vor dem Coronavirus SARS-CoV-2, für die es aufgrund der Neuartigkeit des Erregers noch keine hinreichend wissenschaftlich gesicherten Daten bzw. Studien gibt. Was jeweils aktueller Wissenstand ist, finden Sie in unseren umfassenden FAQs, die regelmäßig aktualisiert werden. Daher nutzen Sie gerne unsere FAQs zu Ihrer Information.

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Bitte beachten Sie dabei, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) keine klinische Einrichtung ist. Deshalb bieten wir keine individuelle medizinische Beratung, keine Empfehlungen zu Diagnosen und Therapie an. Für eine medizinische Beratung sind viele Faktoren von Bedeutung, die nur im persönlichen Kontakt mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt oder dem örtlichen Gesundheitsamt angemessen berücksichtigt werden können.

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