Wie viele Autos darf ich im Jahr anmelden

Guten Morgen,
Autos sind irgendwie einen unverzichtbaren Hobby für mich geworden. Deswegen wechsle ich fast jede dritte Woche zu ein neues Auto. Mal verkaufe ich alte Auto mit Gewinn mal mit Verluste. Jährlich kaufe/verkaufe ich zwischen 15-30 Autos. o ist die grenze? Ab wann muss ich eine Gewerbe anmelden?

Hallo, ich habe einen Internetshop und habe auch vor einem Jahr ein Gewerbe angemeldet. Ich verdiene gutes Geld. Ich habe leider keinen Steuerberater und lasse meine Buchhaltung über einen Studenten machen. Jetzt kommt die Frage auf, wie ich Steuern sparen kann. Ich habe mir ein Geschäftsauto vor 4 Monaten zugelegt und setze auch die Versicherungsbeiträge, Kfz-Steuer, Kraftstoff und Reparaturen ab. Aber jetzt möchte ich mir ein zweites Fahrzeug zulegen. Das ich überwiegend geschäftlich nutzen werde, weil ich meine Waren kaufen und transportieren muss. Meine Frau wird das Auto fahren aber es wird auf mich angemeldet sein. Meine Frage ist, wie viel Fahrzeuge darf als Geschäftswagen haben? Gibt es Grenzen nach oben? Oder muss ich etwas beachten?

Danke für die Infos

Hallo, theoretisch gesehen kannst du soviel Autos haben, wie du dir sie leisten kannst. Aber das Finanzamt wird dich mit Sicherheit irgend wann fragen, was du mit so vielen Autos machst. Aber auch durch die 1% Regelung wirst du vom Finanzamt benachteiligt werden. Bayerwerk oder BASF haben mit Sicherheit tausende Geschäftswagen. Aber der Umsatz bei diesen großen Unternehmen lässt es auch zu. Du kannst für dich und für deine Frau jeweils ein Geschäftswagen haben und diese auch von der Steuer absetzen. Aber durch die 1% Regelung wirst du mit Sicherheit mehr Nachteile haben, als Vorteile. Bei der 1% Regelung nimmt das Finanzamt den Neuwert des Fahrzeuges als Basis und rechnet dir für jeden Monat 1% des Neuwert des Fahrzeuges als Einnahmen hinzu. So, das du am Ende des Jahres 12% des Neuwert des Fahrzeuges als Einnahmen berechnet bekommst. Auch wenn du ein Gebrauchtwagen in Wert von 5000,00 € kaufst nimmt das Finanzamt den Neuwert dieses Fahrzeuges. Angenommen, hat dieser Gebrauchtwagen kostete als Neufahrzeug 35.000€. Dann rechnet dir das Finanzamt jeden Monat 350,00€ als Einnahmen hinzu. Im Jahr macht das 4250,00€ aus. Du kannst aber in Gegenzug dazu nur ein 1/4 des Gebrauchtwagenkosten, also 1250,00€ im Jahr absetzen.

Gruß

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hallo, das Finanzamt hat gesetzlich nicht das Recht die Art der Investition zu überprüfen, aber sie kann die Verhältnisse des Umsatzes zu den eingesetzten Maschinen in Verhältnis ziehen und gewisse Investitionen in Frage stellen. Wenn man als Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz von 30.000€ einen Fuhrpark von 5 Fahrzeugen unterhält, wird das Finanzamt mit Sicherheit fragen, was da abgeht. Aber mit 2 Fahrzeugen wird das Finanzamt als Wahr hinnehmen und sich nicht dazu äußern. Beim dritten Fahrzeug wird sie hellhörig. Man sollte auf dem Teppich bleiben und alles nicht übertreiben. Wie Rudi es auch richt erläutert hat, hast du durch die Anwendung der 1% Regelung seitens des Finanzamtes letztendlich Verluste.

Gruß

Grundsätzlich kannst du so viele Autos wie du möchtest haben. Allerdings werden die Autos, die als "Nicht angemessen" gelten von Amt oft im Nachhinein entfernt. Private Nutzungen müssen außerdem (1%-Regel) als ENtnahme versteuert werden.

Hallo, ich habe gehört, dass man nicht mehr als 3 Fahrzeuge bei einer Gesellschaft versichern kann. Entweder meldet man weitere Fahrzeuge auf eine andere Person an oder man geht zu einer anderen Gesellschaft. Stimmt das so? Warum darf man nicht mehr als 3 Fahrzeuge anmelden? Was spricht dagegen? Außerdem welche Prozente bekommt man für jedes Fahrzeug? Bitte um Infos Danke

Angelo aus Frechen

Hallo Angelo, das ist eine allgemeine Aussage die so nicht richtig ist. Du kannst ab einer gewissen Anzahl von Fahrzeugen (Gesellschaftsabhängig ab zwischen 3-10 KfZ) einen Flottenvertrag abschließen. Je mehr Fahrzeuge eine Einzelperson anmelden je unübersichtlicher ist das Risiko.

Da gibt es viele offene Fragen, Wer fährt alles die Fahrzeuge, Wie alt ist der jüngste Fahrer bei ALLEN Fahrzeugen, usw

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Es gibt keine Freimenge ! Wenn du wiederholt Autos mit Gewinn weiterverkaufen willst, dann musst du das schon von Beginn an als Gewerbe anmelden (§ 14 GewO). Entscheidend ist die Gewinnerzielungsabsicht. Ob du tatsächlich damit etwas verdienst, ist gewerberechtlich egal. Du bist der glückliche Gewinner eines Neuwagens, doch wenn Du den neuen Wagen nicht behalten willst, bietet es sich an, das gewonnene Auto zu verkaufen! Der Verkauf eines gewonnenen Autos ist grundsätzlich möglich, wenn keine vertraglichen Pflichten den Autoverkauf verhindern. Beim Verkauf des Fahrzeugs musst du folgende Dokumente und Gegenstände übergeben:

  • Kaufvertrag, von beiden Parteien unterschrieben.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • HU und AU-Bescheinigung.
  • Serviceheft, Wartungs- und Reparaturrechnungen (wenn vorhanden)
Berufstätige dürfen bis zu 450 Euro monatlich über einen Nebenjob dazuverdienen, ohne Steuern oder Sozialabgaben für die Einkünfte zahlen zu müssen. Bis zum Jahr 2013 waren für den Minijob maximal 400 Euro pro Monat vorgesehen, danach wurde der Betrag auf 450 Euro pro Monat erhöht. So lange Du im Jahr nur 2-3 Autos verkaufst, die zudem vorher noch auf Deinen Namen zugelassen waren, interessiert sich das Finanzamt nicht dafür. Problematisch wird es wohl erst dann, wenn Du 20-30 Fahrzeuge verkaufst, die gewerblichen Verkäufer auf Dich aufmerksam werden und Dich dann beim Finanzamt melden .... Grundsätzlich ist der Verkauf erlaubt Darunter wird verstanden, dass der Gewinn oder der Verlust (im Verhältnis zum Erwerbspreis) in der Erklärung berücksichtigt wird. Handelt es sich um einen Verlust, kann der Verkauf sogar die Steuerlast vermindern und der Gewinner profitiert sozusagen doppelt von seinem Preis. Sie haben das Auto vor dem Verkauf abgemeldet oder im Kaufvertrag eine zeitnahe Ummeldung festgelegt. Das Fahrzeug wird vom Käufer sofort bar bezahlt. Sie nehmen keine Anzahlung an. Sie übergeben sämtliche Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Scheckheft, etc.) Einmal ist keinmal. Da wird also nichts passieren. Wenn du das aber innerhalb weniger Monate drei oder viermal machst, meldet sich das Finanzamt und prüft, ob du als Händler tätig bist.

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