Folgende wesentliche Änderungen gibt es:
| ||||||||
Die neue Regelung: Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt mit Anhänger wenn von Pkw, Wohnmobile bis 3,5 t oder LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht gezogen nach wie vor Tempo 80. Für sonstige Kraftfahrzeuge mit Anhänger gilt 60 km/h. 1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug... ...muss entweder beschrieben sein als
| ||||||||
2. Voraussetzung: Der Anhänger... ...muss
| ||||||||
3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung...
| ||||||||
4. Voraussetzung: Masseverhältnis
Zum Tempo 100 km/h Rechner unter Höchstgeschwindigkeiten in Deutschland und Bußgeldrechner | ||||||||
5. Voraussetzung: Eintrag im Fahrzeugschein
| ||||||||
6. Voraussetzung: 100 km/h Plakette
| ||||||||
zur 9. Ausnahmeverordnung als PDF |
Hallo,nochmal zur Klarstellung:Die Antwort zur Ursprungsfrage:Bis einschließlich 3,5t zul. Gesamtmasse gilt kein Tempolimit, erst über 3,5t zul. Gesamtmasse gilt für alles, was nicht PKW ist Tempo 80. Auch da gibt es aber noch Ausnahmen (z.B. Busse), sind aber hier nicht relevant.
Zitat
Sollte Dein Sprinter mehr als 3500 kg zGG haben und trotzdem als Pkw zugelassen sein, brauchst Du ebenfalls einen Führerschein C1 oder D1,
D1 hat nix mit 3,5t zu tun. D1 bzw. D kommen generell bei Fahrzeugen mit mehr als 9 Sitzplätzen (inkl. Fahrer) zum Tragen, die zulässige Gesamtmasse spielt hier keine Rolle.Zitat
Aber ich bin immer noch der Meinung, dass eine Fahrerlaubnis der Klasse D1 nicht zum Führen von Kfz über 3,5 t berechtigt.
Bei der Klasse D1 ist es völlig egal, wie schwer das Fahrzeug ist oder sein darf. Es kommt alleine auf die Zulassung zum KOM an. Ist das Teil nicht als KOM zugelassen berechtigt D1 zu gar nichts. Noch nicht mal zu Klasse B (rein formal)
Zitat
Die Klasse D (DE,D1,D1E) ist im Prinzip überhaupt keine FE im eigentlichen Sinne. Es ist nur die "Personenbeförderungserlaubnis" (dieser häßlich gelbe Lappen, den wir seinerzeit zum Führen eines KOM brauchten).
Falsch. So war's früher. Sowohl D1 als auch D stellen eine FE im eigentlichen Sinne dar. Ebenso D1E und DE.Zitat
Kleinbus(MB 608) 14-Sitzer = FE-Klasse B
Wenn schon, dann C1, da ein 608 zwischen 3,5 und 7,5t zul. Gesamtmasse liegt. Bei mehr als 9 Sitzplätzen allerdings D1 oder D, nicht mehr C1.
Zitat
Wenn ich nur Klasse D und nicht Klasse C hätte, dann dürfte ich damit auch einen Reisebus mit z.B. 20t fahren, ohne das ich Klasse C besitzen müsste.
Völlig korrekt.Zitat
Und außerdem braucht jemand wie ich, der seine Pappe schon ein bisschen länger hat, bis 7,5 t überhaupt außer B keine weitere Fahrerlaubnis, weder C noch D :-)
Doch. B geht nur bis 3,5t, C1 bis 7,5t. Bekommst du aber u.a. beide beim Umschreiben des alten 3ers.Zitat
Trotz Deiner Klasse D darfst Du einen DB Citaro KOM (11.5 t LG) NICHT fahren. Dazu müsstest Du eine entsprechende FE haben (Klasse C).
Stimmt nicht. D berechtigt dazu, Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen zu fahren, Gewicht egal!Zitat
selbst die Feuerwehr brauch selbigen Schein für ihre Mannschaftstransporter.
Nö, die haben i.d.R. nur 9 Sitze inkl. Fahrer.Zitat
Das Ganze gibt es dann mit den unterschiedlichsten zGG von 2,8 bis 4,5 t.
Den Sprinter gibt's sogar bis 6t zul. Gesamtmasse!Gruß,Michael
Datenschutz | Erklärung zu Cookies
Um fortzufahren muss dein Browser Cookies unterstützen und JavaScript aktiviert sein.
To continue your browser has to accept cookies and has to have JavaScript enabled.
Bei Problemen wende Dich bitte an:
In case of problems please contact:
Phone: 030 81097-601
Mail:
Sollte grundsätzliches Interesse am Bezug von MOTOR-TALK Daten bestehen, wende Dich bitte an:
If you are primarily interested in purchasing data from MOTOR-TALK, please contact:
Mail:
mobile.de GmbH Albert-Einstein-Ring 26 | 14532 Kleinmachnow | Germany Phone: 030 81097-601 Mail: Geschäftsführerin: Patricia Lobinger HRB‑Nr.: 18517 P, Amtsgericht Potsdam Sitz der Gesellschaft: Kleinmachnow Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE203779911
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Diese ist zu erreichen unter //ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).