Wie oft darf man sich testen lassen bw

Wo kann ich mich testen lassen?
Unter Aufsicht kann man sich

In Niedersachsen kann jede dieser Bescheinigungen innerhalb von 24 (PCR-Test = 48) Stunden beliebig oft eingesetzt werden.

Die Bescheinigung muss dabei immer den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Adresse der getesteten Person sowie den Namen und Hersteller des Tests, das Testdatum, die Testuhrzeit sowie den Namen und die Firma der beaufsichtigenden Person und schließlich die Testart und das Testergebnis enthalten.

Kann ich mich auch in der Familie testen lassen?

Nein, innerhalb der Familie ist das nicht möglich, auch nicht unter Freunden oder in der Nachbarschaft.

Aber der Selbsttest unter Aufsicht und die daraus folgende Bescheinigung eines negativen Tests (24 Stunden gültig) kann durch eine hierzu jeweils autorisierte Person erfolgen.
So kann beispielsweise auf der Arbeitsstelle eine vom Arbeitgeber autorisierte Person eine Bescheinigung ausstellen. In Sportvereinen kann ebenfalls vom Verein autorisierte Person die Testung beobachten und dann schriftlich bestätigen. Gleiches gilt natürlich auch für andere Vereine, Dorfgemeinschaften u.ä.. Auch bei einem unter Aufsicht durchgeführten Selbsttest vor einer Gaststätte, einer Kosmetikerin, einem Friseur, vor einem Kino oder Theater kann die jeweilige Einrichtung eine Bescheinigung ausstellen. All diese Testbescheinigungen sind 24 Stunden gültig und können innerhalb der 24 Stunden beliebig oft an unterschiedlichen Stellen eingesetzt werden.

Unter Aufsicht bedeutet also, dass von der jeweils Aufsicht führenden Person bestätigt werden kann, dass

1. ein geeigneter Test verwendet wurde,

2. der Test und die Diagnostik nach der Gebrauchsanweisung korrekt durchgeführt wurden,

3. das Ergebnis korrekt abgelesen und festgehalten wurde.


Ich weiß nicht, ob mein Hausarzt oder andere Ärzte oder Apotheken in meiner Umgebung ggf. einen Test anbieten - wo bekomme ich dazu Informationen? Seitens des Apothekerverbandes gibt es unter folgendem Link ein Angebot zur Suche. Dort können Sie Ihre PLZ eintragen und Ihnen werden alle testenden Apotheken im Umkreis angezeigt.

» https://www.mein-apothekenmanager.de/covid-19-schnelltest-suche


Für Ärzte können Sie unter dem folgenden Link Ihre Heimatstadt angeben und über das Feld "Besonderheit": Corona-Schnelltest auswählen. Dann werden Ihnen alle Praxen mit Testmöglichkeiten angezeigt.
» www.arztauskunft-niedersachsen.de

Wer übernimmt in welchem Fall die Kosten für Corona-Tests?
Für die Versorgung ihrer Einrichtungen (Kitas, Schulen) kommen die Länder selbst auf. Der Bund übernimmt die Kosten für die Schnelltests, die individuell in Testzentren, Apotheken oder Praxen durchgeführt werden. Wenn Unternehmen ihre Belegschaft oder der Einzelhandel und Restaurants ihre Kundinnen und Kunden testen lassen wollen, müssen diese die Kosten selbst tragen. Bestimmte Einrichtungen können schon seit längerer Zeit Antigen-Schnelltests selbst beschaffen, nutzen und mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen. Das sind zum Beispiel Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen oder Tageskliniken.

Was muss ich für den Test mitbringen?
Bei den Bürgertestungen muss die zu testende Person gegenüber dem Leistungserbringer zum Nachweis ihrer Identität einen amtlichen Lichtbildausweis – in der Regel Personalausweis oder Reisepass – vorlegen. Kinder und Jugendliche können sich auf mittels Kinderreisepasses oder mittels eines Schülerausweises ausweisen, der von einer öffentlichen Schule ausgestellt wurde. Zusätzlich benötigen sie eine Einwilligungserklärung der Eltern. Ein Nachweis über das Vorliegen eines Anspruchsgrundes ist nicht mehr erforderlich.

Was ist bei der Überprüfung von Test-, Impf- oder Genesenennachweisen bei transidenten Menschen zu beachten? Bei trans* Personen kann es vorkommen, dass die Test-, Impf- oder Genesenennachweise nicht mit den Angaben in den amtlichen Ausweisdokumenten übereinstimmen. Transidente Personen, die sich in der Übergangszeit bis zur personenstandsrechtlichen Anerkennung ihres geänderten Geschlechtseintrags befinden, können einen Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. (DGTI-Ergänzungsausweis) bei sich tragen. Der Ergänzungsausweis mit Angaben zu den selbstgewählten personenbezogenen Daten kann bei der Überprüfung der Nachweise ergänzend zum Personalausweis vorgelegt werden.

Weiter Informationen zum Ergänzungsausweis finden Sie hier:https://dgti.org/2021/09/05/der-ergaenzungsausweis-der-dgti-e-v/

Wie wird mein Testergebnis dokumentiert beziehungsweise bekomme ich eine Bescheinigung?
Nach einem PoC-Antigen-Schnelltest beispielsweise in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder in der Apotheke, bekommt die getestete Person eine Bescheinigung, auf der unter anderem angegeben wird, wer, bei wem, wann, mit welchem Ergebnis getestet wurde.

» Hier finden Sie die entsprechende Testbescheinigung

Wenn ich einen Test mache – worauf muss ich achten?
Je nach Test gibt es Unterschiede:

  • Ihr negativer PCR-Test darf bei Inanspruchnahme von Leistungen nicht mehr als 48 Stunden vorher vorgenommen worden sein
  • Ihr negativer PoC-Antigen-Schnelltest darf bei der Inanspruchnahme von Leistungen nicht älter als 24 Stunden sein.

Zwei Beispiele:

  • Montag um 11 Uhr Probeentnahme für PCR-Test beim Arzt, dann können Sie – nach Bestätigung eines negativen Ergebnisses – bis Mittwoch 11 Uhr Leistungen mit Testerfordernis in Anspruch nehmen
  • Mittwoch um 14 Uhr negativer Schnelltest bei der Apotheke mit ausgestellter Bescheinigung, dann können Sie bis zum nächsten Tag (Donnerstag 14 Uhr) Leistungen mit Testerfordernis in Anspruch nehmen.

Ich habe mir neulich zugelassene Selbsttests für den Heimgebrauch gekauft, wenn ich den zuhause mache und mit dem Ergebnis dann ins Pflegeheim gehe – reicht das als Nachweis? Nein, leider nicht, denn bei diesem Testergebnis ist nicht nachvollziehbar, ob es sich tatsächlich um das Ergebnis für Ihre Person handelt.

Aber ein Selbsttest unter Aufsicht und die daraus folgende Bescheinigung eines negativen Tests (24 Stunden gültig) kann durch eine hierzu jeweils autorisierte Person erfolgen. Dies kann beispielsweise auch durch das Personal in Ihrem Restaurant erfolgen, wenn das dort angeboten wird.
So kann auch auf der Arbeitsstelle eine vom Arbeitgeber autorisierte Person eine Bescheinigung ausstellen. In Sportvereinen kann ebenfalls vom Verein autorisierte Person die Testung beobachten und dann schriftlich bestätigen. Gleiches gilt natürlich auch für andere Vereine, Dorfgemeinschaften u.ä..
Auch bei einem unter Aufsicht durchgeführten Selbsttest vor einer Gaststätte, einer Kosmetikerin, einem Friseur, vor einem Kino oder Theater kann die jeweilige Einrichtung eine Bescheinigung ausstellen. Diese Testbescheinigung ist dann 24 Stunden gültig und kann innerhalb dieser Frist beliebig oft an beliebig vielen Stellen eingesetzt werden.

Bin ich bei einem Selbsttest zuhause mit positivem Ergebnis ebenfalls meldepflichtig?

Nach der Niedersächsische Absonderungsverordnung sind alle Personen, die einen Selbsttest durchgeführt und dabei ein positives Testergebnis erhalten haben, verpflichtet, sich zunächst in Absonderung zu begeben.

Wenn der Selbsttest positiv ist, müssen Sie dazu unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung durchführen lassen. Nach der TestV des Bundes (§ 4b) besteht ein Anspruch auf eine bestätigende Untersuchung. Diese Testung ist kostenfrei. Bis dahin müssen Sie sich von anderen Menschen absondern und bei notwendigen Kontakten zwingend die Abstandsregeln einhalten sowie eine Maske tragen.
Hier finden Sie weitere Informationen für solche Fälle.


Testbescheinigung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber:

Arbeitgebende sind verpflichtet, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht im HomeOffice arbeiten, mindestens zwei Mal pro Woche einen Corona-Antigentest anzubieten. Insofern der Test unter fachkundiger Leitung durchgeführt wird, kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber eine Testbescheinigung ausfüllen.

Die Bescheinigung muss dabei immer den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Adresse der getesteten Person sowie den Namen und Hersteller des Tests, das Testdatum, die Testuhrzeit sowie den Namen und die Firma der beaufsichtigenden Person und schließlich die Testart und das Testergebnis enthalten.
Im Falle eines negativen Testergebnisses kann diese Bescheinigung für 24 Stunden überall dort genutzt werden, wo die Landesverordnung einen aktuellen negativen Test verlangt.

Hier finden Sie ein Muster, das Sie verwenden oder als Vorlage nutzen können:
» Testbescheinigung

Was hat es mit den Testungen am Arbeitsplatz auf sich?
Nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens zweimal pro Woche einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten.

Kann ich mir also auch bei der Arbeit ein negatives Testergebnis bescheinigen lassen?
Wenn bei der Arbeit ein solcher Test entweder durch entsprechend qualifiziertes Personal oder von der/dem Zu-testenden selbst unter Aufsicht durchgeführt wird, kann ein negatives Ergebnis bescheinigt werden. Dafür hat das Land Niedersachsen einen Vordruck zur Verfügung gestellt: Testnachweis Arbeitgeber
Die Bescheinigung kann dann für 24 Stunden überall dort verwenden, wo nach der Corona-Verordnung des Landes ein aktueller Testnachweis erforderlich ist.

Kann ich mich bei der Arbeit selbst testen und mir selbst das Ergebnis bescheinigen?
Leider nein. Die Testung muss entweder

a) als Selbsttest unter Aufsicht erfolgen oder

b) im Sinne des Arbeitsschutzes durch eine dafür vom Arbeitgeber beauftragte Person, die dafür die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt.

Was bedeutet es, dass ein Test unter Aufsicht erfolgen muss? Wie soll die Aufsicht ausgeübt werden?
Soweit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Selbsttest verwenden, müssen sie dies unter Aufsicht einer weiteren Person tun. Diese Aufsicht sollte mit größerem Abstand durchgeführt werden.

Wer darf einen Test beaufsichtigen?
Beaufsichtigen und das Testergebnis bescheinigen kann einen Test entweder die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber selber oder eine bzw. mehrere dafür von dem/der Arbeitgeber/in bestimmte Person/en.

Was genau bedeutet unter Aufsicht? Worauf muss geachtet werden?
Unter Aufsicht bedeutet, dass von der jeweils Aufsicht führenden Person bestätigt werden kann, dass

1. ein geeigneter Test verwendet wurde,

2. der Test und die Diagnostik nach der Gebrauchsanweisung korrekt durchgeführt wurden,

3. das Ergebnis korrekt abgelesen und festgehalten wurde.

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss also sicherstellen, dass die Aufsichtsperson in die Durchführung des Tests entsprechend der Gebrauchsanweisung eingewiesen wurde.

Über die beim Antigen-Selbsttest zur Verfügung gestellten Materialien (z.B. Beipackzettel) erhalten Anwender neben Ausführungen zur korrekten Anwendung auch Präventionsinformationen. Dazu gehören zum Beispiel Hinweise und Anweisungen zu den Maßnahmen, die bei positivem, negativem oder unklarem Ergebnis getroffen werden müssen. Sie enthalten auch Hinweise zur Möglichkeit eines falsch positiven oder falsch negativen Ergebnisses sowie den Hinweis, dass ohne vorherige Konsultation des Arztes keine medizinisch wichtigen Entscheidungen getroffen werden dürfen. Damit muss auch das den Test beaufsichtigende Personal vertraut sein.

Wer darf einen Test bei einer anderen Person durchführen?

Im Falle der sogenannten PoC-Antigentests für den professionellen Einsatz dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nur Personen mit der Anwendung beauftragen, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung haben und in das anzuwendende Medizinprodukt eingewiesen worden sind. Eine solche Einweisung oder Schulung kann durch geeignetes medizinisches Personal, z.B. auch durch den Betriebsarzt, erfolgen.

Der Selbsttest unter Aufsicht und die daraus folgende Bescheinigung eines negativen Tests (24 Stunden gültig) kann insofern durch eine hierzu jeweils autorisierte Person erfolgen.
So kann beispielsweise auch in Sportvereinen eine ebenfalls vom Verein autorisierte Person die Testung beobachten und dann schriftlich bestätigen. Gleiches gilt natürlich auch für andere Vereine, Dorfgemeinschaften u.ä.. Auch bei einem unter Aufsicht durchgeführten Selbsttest vor einer Gaststätte, einer Kosmetikerin, einem Friseur, vor einem Kino oder Theater kann die jeweilige Einrichtung eine Bescheinigung ausstellen. All diese Testbescheinigungen sind 24 Stunden gültig und können innerhalb der 24 Stunden beliebig oft an unterschiedlichen Stellen eingesetzt werden.


Können sich Soloselbständige bei der Arbeit einen Nachweis ausstellen?
Nein, sie können sich nicht selbst eine Testbestätigung ausstellen und müssten sich dafür in ein Testzentrum, eine Apotheke oder eine Arztpraxis begeben.

Kann ich, als Baubetrieb, meinen Mitarbeitern einfach einen Zweizeiler schreiben, wenn sie unter meiner Aufsicht einen Test durchführen, der dann negativ ist?
Eine Bescheinigung können Sie ausstellen, ein Zweizeiler reicht nicht. Ein gerne zu verwendendes Formular findet sich hier: Bescheinigung über das Ergebnis eines Antigentests zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2