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Nordrhein-Westfalen NC-Wert Veröffentlicht am 16.02.2022
Schulministerin Yvonne Gebauer diskutiert heute im Landtag über den NC-Wert für das Lehramt-Studium
NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer steht nicht nur wegen der Corona-Maßnahmen an den Schulen im Kreuzfeuer. Heute wird im Landtag über einen umstrittenen neuen Vorschlag Gebauers diskutiert: Die Abschaffung der NC-Beschränkung für das Lehramt-Studium.
Der nordrhein-westfälische Landtag debattiert am Mittwoch (10.00 Uhr) über den Vorschlag von Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP), die Zulassungsbeschränkungen für Lehramtsstudiengänge abzuschaffen. Dazu hatten SPD und Grüne eine Aktuelle Stunde beantragt. Gebauer hatte vergangene Woche vor Medienvertretern gesagt: „Mit der FDP trete ich bei der kommenden Landtagswahl dafür ein, dass die Zulassungsbeschränkungen möglichst für alle Lehramtsstudiengänge entfallen, damit wir für die Schülerinnen und Schüler eine noch bessere Schüler-Lehrer-Relation schaffen können.“ Mehr Lehrpersonal bedeute nicht nur eine Verbesserung der Betreuung für die Schüler, sondern auch eine Entlastung der Schulen und ihrer Lehrkräfte. Die SPD bezeichnete den FDP-Vorstoß drei Monate vor der Landtagswahl als überraschend und inhaltlich fragwürdig. Hochschulen und Lehrerverbände hätten mit Zurückhaltung und Verwunderung reagiert. Demnach sei es laut der Landesrektorenkonferenz mit der Abschaffung des Numerus Clausus nicht getan, vielmehr seien hohe Investitionen in Studienplätze, Personal und Räume notwendig. Rund drei Prozent der knapp 160 000 Lehrerstellen in Nordrhein-Westfalen sind nach Angaben Gebauers derzeit nicht besetzt. Das sind etwa 5000 Stellen. Mit zusätzlichen Studienplätzen für Lehramtsanwärter, Sonderprogrammen und Neueinstellungen habe die schwarz-gelbe Landesregierung seit ihrem Amtsantritt 2017 aber eine deutlich bessere Lehrerversorgung erreicht, hatte Gebauer gesagt. Tatsächlich habe die Landesregierung seit 2017 knapp 10 000 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen und mehr als 6300 Stellen erhalten, die die rot-grüne Vorgängerregierung eigentlich zur Streichung vorgesehen habe. Die Grünen sehen in dem Vorschlag Gebauers keine Antwort auf die jetzigen Herausforderungen. Es gebe ein Ungleichgewicht in der Lehrerausbildung: einen Mangel an Lehrkräften für den Primar- und Sekundarstufe-I-Bereich und gleichzeitig ein Überhang bei Gymnasien. Grund sei die ungleiche Besoldung. Der Landtag will am Mittwoch außerdem das digitale Lernen an den Schulen in NRW gesetzlich verankern. Die Schulen sollen auch mehr Gestaltungsfreiheit bekommen, um ihr Profil schärfen zu können.
15.06.2022 Überblick
In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Lehrer*innenausbildung für folgende Lehramtstypen: Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen, Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, Lehramt an Berufskollegs, Lehramt für sonderpädagogische Förderung.
An der Lehrer*innenausbildung beteiligen sich in NRW:
In den Fächern Kunst, Musik und Sport ist der Zugang zur Lehramtsausbildung von dem Nachweis einer Eignung für die Studiengänge abhängig.
Studienorte: Zum Fächerangebot in den Lehramtsstudiengängen erteilen die Hochschulen Auskunft. Ausbildungsdauer: 6+4 Semester Regelstudienzeit; nach dem Masterabschluss 18 Monate Vorbereitungsdienst. Praktika: ein Eignungs- und Orientierungspraktikum (mindestens 25 Tage) sowie ein (in der Regel) außerschulisches Berufsfeldpraktikum im Bachelorstudium (mindestens 4 Wochen); im Masterstudium gibt es ein Praxissemester. Fächer und Kombinationen Es werden drei Fächer gewählt. Dabei sind Deutsch und Mathematik verpflichtend, das dritte Fach kann frei gewählt werden. Zur Auswahl stehen: Sachunterricht, Kunst, Musik, Englisch, Religion (katholische, evangelische, islamische) oder Sport.
Studienorte: Zum Fächerangebot in den Lehramtsstudiengängen erteilen die Hochschulen Auskunft Ausbildungsdauer: 6+4 Semester Regelstudienzeit; nach dem Masterabschluss 18 Monate Vorbereitungsdienst Praktika: ein Eignungs- und Orientierungspraktikum (mindestens 25 Tage) sowie ein (in der Regel) außerschulisches Berufsfeldpraktikum im Bachelorstudium (mindestens 4 Wochen); im Masterstudium gibt es ein Praxissemester. Fächer und Kombinationen Die Hochschulen legen ihr Fächerangebot fest. Nicht alle Studienfächer werden an allen Hochschulen angeboten. Grundsätzlich sind folgende Fächer für das Lehramtsstudium an Haupt-, Real, Sekundar- und Gesamtschulen (Sekundarschulen I) zugelassen:
Eines der beiden Fächer muss aus dem ersten Fächerkanon gewählt werden. Die Fächer Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre und Islamische Religionslehre können nicht miteinander kombiniert werden.
Studienorte: Zum Fächerangebot in den Lehramtsstudiengängen erteilen die Hochschulen Auskunft Ausbildungsdauer: 6+4 Semester Regelstudienzeit; nach dem Masterabschluss 18 Monate Vorbereitungsdienst Praktika: ein Eignungs- und Orientierungspraktikum (mindestens 25 Tage) sowie ein (in der Regel) außerschulisches Berufsfeldpraktikum im Bachelorstudium (mindestens 4 Wochen); im Masterstudium gibt es ein Praxissemester. Fächer und Kombinationen Die Hochschulen legen ihr Fächerangebot fest. Nicht alle Studienfächer werden an allen Hochschulen angeboten. Grundsätzlich sind folgende Fächer für das Studium für das Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen (Sekundarschulen II) zugelassen:
Eines der beiden Fächer muss aus dem ersten Fächerkanon gewählt werden. Ausnahmeregelungen davon gibt es, wenn ein Fach im Rahmen eines bilingualen Studiengangs studiert wurde, der Absolventinnen und Absolventen befähigt, in ihrem Fach auf der sprachlichen Kompetenzstufe C1 zu arbeiten. Anstelle zweier Unterrichtsfächer kann das Unterrichtsfach Musik oder Kunst als Doppelfach (jeweils 200 Leistungspunkte) gewählt werden. Die Fächer Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre und Islamische Religionslehre können nicht miteinander kombiniert werden.
Studienorte: Zum Fächerangebot in den Lehramtsstudiengängen erteilen die Hochschulen Auskunft Ausbildungsdauer: 6+4 Semester Regelstudienzeit; nach dem Masterabschluss 18 Monate Vorbereitungsdienst Praktika: es muss eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit von 12 Monaten Dauer nachgewiesen werden. Der überwiegende Teil davon vor dem Studium. Im Bachelorstudium selbst sind ein Eignungs- und Orientierungspraktikum sowie ein (in der Regel) außerschulisches Berufsfeldpraktikum verpflichtend; im Masterstudium gibt es ein Praxissemester. Fächer und Kombinationen Angehende Lehrkräfte an Berufskollegs entscheiden sich zunächst zwischen drei möglichen Kombinationen. Sie können
Die Hochschulen legen ihr Fächerangebot fest. Nicht alle Studienfächer werden an allen Hochschulen angeboten. Grundsätzlich sind folgende Fächer für das Studium für das Lehramt an Berufskollegs zugelassen:
Im Fall eines Studiums von zwei Unterrichtsfächern muss eines der beiden Fächer aus dem ersten Kanon gewählt werden. Die Fächer Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre und Islamische Religionslehre können nicht untereinander kombiniert werden. Als berufliche Fachrichtungen in Kombination mit einem Unterrichtsfach sind zugelassen:
Sofern man zwei berufliche Fachrichtungen studiert, ist zu unterscheiden zwischen der Großen beruflichen Fachrichtung und der Kleinen beruflichen Fachrichtung. Folgende Große berufliche Fachrichtungen können derzeit mit verschiedenen Kleinen Fachrichtungen – die Hochschulen erteilen hierzu nähere Auskünfte – studiert werden: Agrarwissenschaft, Bautechnik, Elektrotechnik, Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft, Maschinenbautechnik und Wirtschaftswissenschaft.
Studienorte: Zum Fächerangebot in den Lehramtsstudiengängen erteilen die Hochschulen Auskunft Ausbildungsdauer: 6+4 Semester Regelstudienzeit; nach dem Masterabschluss 18 Monate Vorbereitungsdienst Praktika: ein Eignungs-, ein Orientierungspraktikum sowie ein (in der Regel) außerschulisches Berufsfeldpraktikum im Bachelorstudium; Praxissemester im Masterstudiengang Fächer und Kombinationen Es werden zwei Unterrichtsfächer und zwei sonderpädagogische Fachrichtungen studiert. Ein Unterrichtsfach muss aus dem 1. Fächerkanon gewählt werden, das zweite kann frei gewählt werden.
Aus den sonderpädagogischen Fachrichtungen muss entweder der
gewählt werden. Beide Fachrichtungen können miteinander kombiniert werden, alternativ ist einer der folgenden Förderschwerpunkte zu wählen:
Zum Fächerangebot in den Lehramtsstudiengängen erteilen die Hochschulen Auskunft. Zudem informiert der Hochschulkompass der HRK auf der Internetseite www.hochschulkompass.de, auch verfügbar über die Internetseite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (www.mkw.nrw/hochschule-und-forschung/studium-und-lehre/studiengaenge-nrw), über das Studienangebot. Weitere Informationen zu Studienstandorten, Studienangebot sowie Fachkombinationen / Kombinationsgeboten finden sich im Internet auf der Seite www.wissenschaft.nrw.de und auf den Seiten der lehrerausbildenden Hochschulen. Die Internetseite www.schulministerium.nrw.de enthält Informationen zu gesetzlichen Grundlagen, Berufsaussichten, Mangelfächern u.a. Alle Studiengänge anzeigen |