Welche voraussetzungen braucht man um fahrlehrer zu werden

Was bringt der Beruf mit sich? Gibt es derzeit Bedarf an Fahrlehrern? Wo ist eine Ausbildungsfahrschule zu finden? Antworten auf diese und andere Fragen helfen maßgeblich bei der Entscheidung Fahrlehrer zu werden oder lieber nicht. All diese Dinge können wir, die Vertreter des Berufsstandes, umfassend beantworten. Und das zudem ganz unabhängig von wirtschaftlichen Interessen.

Aufgrund der Corona-Pandemie bieten wir derzeit keine persönlichen Termine in unserer Geschäftsstelle an. Stattdessen finden Online-Infoveranstaltungen statt.

Termine:

13.06.2022

Wir beginnen jeweils um 10.00 Uhr und haben inkl. der Beantwortung von Fragen ca. 1 1/2 Stunden eingeplant.

Bitte melden Sie sich bei Interesse bei uns an, damit wir Ihnen die Zugangsdaten für die Online-Veranstaltung zukommen lassen können. Dazu bitte hier klicken.

Welche voraussetzungen braucht man um fahrlehrer zu werden

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Körperliche, geistige, fachliche und persönliche Eignung

Mind. 3 Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse B

Die Frage “Wie wird man Fahrlehrer?” ist nicht so leicht zu beantworten wie bei anderen Berufen. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass es sich bei der Fahrlehrerausbildung nicht um einen direkten Berufseinstieg handelt. Die Ausbildung ist gewissermaßen immer eine Umschulung zum Fahrlehrer. Angehende Fahrlehrer müssen einige Voraussetzungen erfüllen, damit sie zu der Ausbildung zugelassen werden. Du musst z. B. bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzen. Ob deine Vorbildung als gleichwertig anerkannt wird, entscheidet die zuständige Behörde. Häufig werden Abitur und Fachhochschulreife, ein Facharbeiterbrief oder eine bestandene Prüfung zum mittleren Dienst (z. B. Unteroffizier) anerkannt.

Wer Fahrlehrer werden möchte, muss beim Abschluss der Fahrlehrerausbildung das 21. Lebensjahr vollendet haben und körperlich, geistig, fachlich und persönlich für den Beruf geeignet sein. Die körperliche und geistige Eignung muss durch eine ärztliche Untersuchung nachgewiesen werden.

Gegen eine persönliche Eignung können z. B. Einträge im polizeilichen Führungszeugnis oder im Fahreignungsregister – umgangssprachlich: Punkte in Flensburg – sprechen. Die zuständige Behörde entscheidet je nach Art und Menge der Vergehen individuell darüber, ob der Kandidat trotzdem Fahrlehrer werden darf.

Um Fahrlehrer werden zu dürfen, musst du seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Wer eine Fahrlehrerlaubnis für weitere Klassen erwerben will, muss den entsprechenden Führerschein für diese Klassen selbst seit mindestens 2 Jahren besitzen. Auch die deutsche Sprache muss ausreichend beherrscht werden, um den Beruf ordnungsgemäß ausüben zu können.

Wer all diese Voraussetzungen erfüllt, kann an einer Fahrlehrerfachschule die Ausbildung zum Fahrlehrer absolvieren.

Wie schon gesagt, ist eine der wichtigsten Eigenschaften Spaß am Reden. Wer seine eigene Stimme nicht gerne hört, wird sich in dem Beruf auf Dauer wahrscheinlich nicht wohlfühlen. Ich habe das am Anfang tatsächlich etwas unterschätzt und das, obwohl ich wirklich gerne quatsche und auch ein kleiner Klugscheißer bin. Und da sind wir schon beim nächsten Punkt – man muss Leuten gerne etwas erklären und beibringen wollen. Und ich meine damit WIRKLICH gerne. Mit viel Begeisterung, Freude an den Fortschritten und der nötigen Ruhe. Man darf nicht vergessen, dass man in einem fahrenden Auto sitzt und jeder eigene Stress sich auf den Fahrschüler überträgt. Einfach gesagt – bin ich gestresst, ist es der Fahrschüler auch. Und was tut man, wenn man gestresst ist? Richtig! Man wird unkonzentriert und macht Fehler. Und im schlimmsten Fall endet der tödlich. Deswegen reite ich auf diesem Punkt so herum. Man sollte also WIRKLICH Freude daran haben zu lehren.
Was dabei nämlich häufig vergessen wird ist, dass lernen auch Rückschläge beinhaltet und auch, dass manche Leute langsamer lernen als andere. Dazu kommt noch der Verkehr außen herum und auch hier bräuchte der ein oder andere etwas Nachhilfe. Das kann schon mal aufs Gemüt schlagen. Und wenn man Pech hat, können es auch mal mehrere erste Fahrstunden nacheinander sein, da schaden starke Nerven wirklich nicht. Nicht umsonst wurde der pädagogische Anteil während der Ausbildung sehr stark erhöht.
Nicht verkehrt ist auch, wenn man sich grundsätzlich gerne an Regeln hält und diese auch im Kopf behalten kann. Fahrschüler stellen so unglaublich viele Fragen zu Ausnahmesituationen, dass man sich sicher schwer tut, wenn man jede einzelne Regel erst nachschlagen muss. Abgesehen davon soll natürlich auch das richtige Verhalten erklärt und geschult werden, so dass der Fahrschüler nach der Ausbildung sicher durch den Straßenverkehr kommt. Hier sollte man auch Vorbild sein. Wer aus Prinzip mit 50 km/h durch die Zone 30 fährt und keine Lust auf Schrittgeschwindigkeit in der Spielstraße hat, sollte die Finger von dem Beruf lassen.

Von Vorteil ist, wenn man Menschen gut lesen und sich schnell auf neue Leute und Situationen einstellen kann. Das hilft wirklich sehr und ist für mich der erfüllendste Part des Berufs. Man hat echt viele Erfolgserlebnisse. Auf den Menschen einzugehen, die Stärken und Schwächen zu sehen, sein Vertrauen zu gewinnen und ihm etwas beibringen zu dürfen. Zu sehen, wie er Stück für Stück wächst und schließlich in der Prüfung zittert (hier kommen die starken Nerven wieder ins Spiel!) und die Freude zu teilen, wenn er endlich den Schein in der Hand hat.

  • Spaß am Reden
  • Geduld
  • Freude am Lehren
  • starke Nerven
  • Einfühlsamkeit
  • Lust auf Neues

  • Interesse am Auto
  • technisches Verstehen
  • Regelkonformität
  • Multitasking
  • Vorbildfunktion
  • Flexibilität

  • keine Vorurteile
  • Empathie
  • schnelle Reaktionen
  • Verkehrsverständnis
  • Selbständigkeit
  • sicheres Fahren

Gesetzliche Vorgaben

Neben zahlreichen hilfreichen Charaktereigenschaften, hat der Gesetzgeber auch eine ganze Reihe an Vorgaben, die erfüllt sein müssen, um Fahrlehrer (der Klasse BE) zu werden. Diese Variieren zum Teil, besonders beim Nachweis der persönlichen Eignung, in den verschiedenen Bundesländern.
Eine Altersgrenze gibt es nicht, so lange die körperliche und geistige Eignung nachgewiesen werden kann.

Im Einzelnen sehen die Voraussetzungen so aus:

  • Mindestalter ist 21 Jahre
  • Die körperliche und geistige Eignung muss durch ärztliche Gutachten nachgewiesen werden
  • Persönliche Eignung muss vorliegen
    • Nachweis durch Führungszeugnis
    • Bei Punkten in Flensburg kann eine MPU angeordnet werden
  • Mindestens Hauptschulabschluss
  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertiger Abschluss wie Abitur oder Fachabitur
  • Fahrerlaubnis der Klasse BE muss bestanden sein
    (mindestens Klasse B bei Antragstellung – BE kann während des Lehrgangs gemacht werden)
  • Mindestens drei Jahre Fahrpraxis der Klasse B

Kosten der Ausbildung

Leider muss man sagen, dass die Ausbildung zum Fahrlehrer sehr kostenintensiv ist. Nicht nur sind die Gebühren für die Ausbildungsstätten sehr hoch, es handelt sich außerdem um eine Vollzeitausbildung, so dass auch in der Zeit kein bis wenig Einkommen generiert werden kann. Hinzu kommen die Kosten für die Prüfungen und das geringe Einkommen während der Pflichtpraktikumszeit.
Neben der Möglichkeit alles selbst zu bezahlen kann man Aufstiegs-Bafög beziehen oder eine Umschulung beantragen. Manchmal unterstützt auch der künftige Arbeitgeber die Ausbildung. Die Ausbildungsstätten kennen sich da für gewöhnlich sehr gut aus und geben hier auch Auskunft zu den Finanzierungsmöglichkeiten.

Für die Ausbildung muss man insgesamt, nur für die Gebühren, mit etwa 15.000 Euro rechnen. Das unterscheidet sich sicherlich in den verschiedenen Bundesländern, ist aber ein guter Anhaltspunkt.