Welche schulen sind am montag geschlossen

Schnee, Sturm, Starkregen, Hochwasser sowie weitere Wetterphänomene können dazu führen, dass es in Bayern zu kurzfristigen Schulausfällen kommt. Eine Auflistung der witterungsbedingten Schulschließungen und weitere Informationen sind hier zu finden. 

Alle aktuellen Meldungen zum witterungsbedingten Schulausfall sind hier zu finden. Wenn keine Einträge vorhanden sind, gibt es aktuell keine witterungsbedingte Schulschließung.
Zusätzlich informieren die Internetseiten folgender Radiosender über witterungsbedingte Schulausfälle: 

Zudem kann telefonische Auskunft eingeholt werden bei:

Antenne Bayern 089-99 277 283 (Hörerservice),  0800-994 1000 (Studionummer) und  089-99 277-0 (Zentrale) und 

BAYERN 3 


0800-800 3 800 (kostenlose BAYERN 3-Studio-Hotline)

Die Entscheidung darüber, ob es bei regional begrenzten ungünstigen Witterungsverhältnissen zu Schließungen öffentlicher Schulen kommt, liegt bei den „lokalen Koordinierungsgruppen Schulausfall“:  Diese setzen sich aus der fachlichen Leitung des Staatlichen Schulamts, stellvertretend für die Grund-, Mittel- und Förderschulen und aus je einer Schulleiterin oder einem Schulleiter als Vertretung für die übrigen Schularten zusammen.  

Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen in mehreren Landkreisen entscheidet die „regionale Koordinierungsgruppe Schulausfall“ an den Regierungen der einzelnen Regierungsbezirke darüber, ob es zu Schulschließungen kommt. 

Die Entscheidung der Koordinierungsgruppen ist verbindlich und gilt einheitlich für alle öffentlichen Schulen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. für alle öffentlichen Schulen des Regierungsbezirks oder der von der Regierung bestimmten Landkreise. Damit ist sichergestellt, dass nicht an Schulen verschiedener Schularten desselben Einzugsbereichs unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden.

Genauere Informationen dazu sind hier zu finden. 

Im Falle eines witterungsbedingten Schulausfalls bieten die Schulen in der Regel Distanzunterricht an. Eine Notbetreuung vor Ort kann nur dann geleistet werden, wenn diese organisatorisch und personell umgesetzt werden kann. Die Informationen hierzu sind auf der Homepage der entsprechenden Schule einzusehen. 

Die Landesregierung setzt die Vorgaben aus dem Infektionsschutzgesetz im Bereich Schule schnellstmöglich und mit der größtmöglichen Klarheit für die Schulen um (Informationen Stand Juli 2021).

Das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesgesetz) schafft einen geänderten rechtlichen Rahmen für das staatliche Handeln in der Corona-Pandemie. Es führt eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ ein, die zunächst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ab dem übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auslöst. Ab einer Inzidenz von 165 gelten weitergehende Maßnahmen.

Das neue Recht erstreckt sich auch auf den Schulbereich. Allerdings gelten die konkreten Folgen der gesetzlichen Vorgaben des Bundes nicht per se landesweit, sondern je nach Betroffenheit in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten, in denen sich eine Schule befindet.

Im Folgenden finden Sie Informationen zu den Regelungen und deren landesrechtlicher Umsetzung (mit Stand von Juli 2021).

Die wesentlichen Vorgaben und deren landesrechtliche Umsetzung lassen sich wie folgt umreißen:

  • Der Schulbetrieb findet ab einem Inzidenzwert von 100 grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon ausgenommen. 
  • Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, so ist ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt. Abschlussklassen und Förderschulen sind von der Untersagung ausgenommen. Die zusätzlichen Maßnahmen fallen wieder weg, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf Werktagen in Folge wieder unterschritten wird. Dann gilt: Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) wieder zum Wechselunterricht im Sinne der Coronabetreuungsverordnung zurück. Nach § 28b Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind die vom Robert Koch-Institut (RKI) unter www.rki.de/inzidenzen veröffentlichten Werte für die Feststellung durch das MAGS maßgeblich.
  • Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt. 

Diese Vorgaben finden sich in Nordrhein-Westfalen wie schon die bisherigen Vorgaben zum Infektionsschutz in der Coronabetreuungsverordnung.

Sie übernimmt die neuen bundesrechtlichen Vorgaben und bleibt damit das für die Schulen allein maßgebliche Regelwerk. Nordrhein-Westfalen wird hierbei von den Ausnahmevorschriften für Abschlussklassen und Förderschulen Gebrauch machen und die Ihnen bekannten pädagogischen Betreuungsangebote fortführen.

Das Inkrafttreten des Bundesgesetzes bedingt auch Änderungen der Coronabetreuungsverordnung:

  • Die Testpflicht und die Abläufe in den Schulen bleiben im Wesentlichen unverändert. 
  • Als Abschlussklassen gelten weiterhin die Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und der Förderschulen, der entsprechenden Semester im Bildungsgang Realschule des Weiterbildungskollegs. Dies gilt auch für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums und der Bildungsgänge des Weiterbildungskollegs. 

Hier finden Sie allgemeine Informationen und Links zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten.

In Nordrhein-Westfalen soll möglichst bald wieder ein Schul- und Unterrichtsbetrieb ohne größere Einschränkungen möglich sein. Es ist der Landesregierung ein besonderes Anliegen, sowohl dem Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen, als auch das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung zu gewährleisten, das sich am besten in einem Regelbetrieb von Schule verwirklichen lässt. Die Maßnahmen zur Einhaltung von Hygiene und Infektionsschutz an Schulen in Nordrhein-Westfalen orientieren sich an den Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen hierzu finden sich auf dieser Seite.

In NRW soll möglichst bald wieder ein Schul- und Unterrichtsbetrieb ohne größere Einschränkungen möglich sein. Die Landesregierung hat die im neuen Infektionsschutzgesetz angelegte Möglichkeit einer Übergangsregelung genutzt. So ist für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler das Tragen einer Maske in Schulen seit dem 4. April nicht mehr verpflichtend. Es gibt kein Verbot, eine Maske im Unterricht zu tragen. Es bleibt jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Nach den Osterferien werden die anlasslosen Testungen in den Schulen nicht wieder aufgenommen.

Weitere Informationen dazu finden Sie in der Schulmail vom 18. März 2022.

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Unsere Kinder und Jugendlichen haben bisher mit die größten Einschränkungen in der Pandemie hingenommen, um andere zu schützen. Es gilt nun mit Achtsamkeit weiter mehr Normalität in die Schulen einkehren zu lassen.

Kultusminister Christian Piwarz

Nach Ablauf der Schul- und Kita-Coronaverordnung am 17. April 2022 wird es keine aktualisierte Version geben.

Zu beachten ist weiterhin:

  • Für an Schulen beschäftigtes Personal und für Schülerinnen und Schüler werden an Schulen Antigen-Schnelltests nicht mehr bereitgestellt.
  • Schülerinnen und Schüler, die mindestens eines der COVID-19-typischen Symptome (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) zeigen, sollen der Schule fernbleiben. Das gilt auch, wenn ein auf dem Gelände der Schule durchgeführter freiwilliger Test positiv ist.
  • Werden die Symptome während des Unterrichts oder einer sonstigen schulischen Veranstaltung bemerkt, sollen die Betreffenden in einem separaten Raum untergebracht und möglichst unverzüglich von einem Personensorgeberechtigten oder einer von diesem bevollmächtigten Person abgeholt werden bzw. müssen sich bei Volljährigkeit selbst unverzüglich nach Hause begeben. Dies gilt nicht, wenn durch ein Dokument glaubhaft gemacht wird, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht.
  • Absonderungszeiten entnehmen Sie bitte dem jeweils aktuell gültigen Infoblatt zur Absonderung in Sachsen.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt regelt die Kontaktpersonennachverfolgung und Absonderung in sächsischen Schulen, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege und hat dazu einen Leitfaden erstellt:

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Im Zeitraum vom 11. bis 18. April 2022 wurden von öffentlichen Schulen 222 neue Corona-Infektionen bei Lehrerinnen und Lehrern sowie 2.037 bei Schülerinnen und Schülern gemeldet.

Insgesamt waren 7 Lehrkräfte sowie 483 Schülerinnen und Schüler neu in Quarantäne.

Am Ende der 15. KW war aufgrund des Infektionsgeschehens in Sachsen eine Schule befristet vollständig geschlossen. Bei drei Schulen wurden vorübergehend eine oder mehrere Klassen in die häusliche Lernzeit geschickt.

Mit dem Wegfall der anlasslosen Testung in den Schulen wird auch das wöchentliche Corona-Update eingestellt.

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Im Zeitraum vom 4. bis 10. April 2022 wurden von öffentlichen Schulen 341 neue Corona-Infektionen bei Lehrerinnen und Lehrern sowie 3.300 bei Schülerinnen und Schülern gemeldet.

Insgesamt waren 20 Lehrkräfte sowie 836 Schülerinnen und Schüler neu in Quarantäne.

Am Ende der 14. KW war aufgrund des Infektionsgeschehens in Sachsen keine Schule befristet vollständig geschlossen. Bei einer Schule wurden vorübergehend eine oder mehrere Klassen in die häusliche Lernzeit geschickt.

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Im Zeitraum vom 28. März bis 3. April 2022 wurden von öffentlichen Schulen 604 neue Corona-Infektionen bei Lehrerinnen und Lehrern sowie 5.095 bei Schülerinnen und Schülern gemeldet.

Insgesamt waren 64 Lehrkräfte sowie 1.588 Schülerinnen und Schüler neu in Quarantäne.

Am Ende der 13. KW war aufgrund des Infektionsgeschehens in Sachsen keine Schule befristet vollständig geschlossen. Bei vier Schulen wurden vorübergehend eine oder mehrere Klassen in die häusliche Lernzeit geschickt.

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Im Zeitraum vom 21. bis 27. März 2022 wurden von öffentlichen Schulen 1.029 neue Corona-Infektionen bei Lehrerinnen und Lehrern sowie 9.192 bei Schülerinnen und Schülern gemeldet.

Insgesamt waren 70 Lehrkräfte sowie 3.352 Schülerinnen und Schüler neu in Quarantäne.

Am Ende der 11. KW waren aufgrund des Infektionsgeschehens in Sachsen fünf Schulen befristet vollständig geschlossen. Bei 25 Schulen wurden vorübergehend eine oder mehrere Klassen in die häusliche Lernzeit geschickt.

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Im Zeitraum vom 14. bis 20. März 2022 wurden von öffentlichen Schulen 1.383 neue Corona-Infektionen bei Lehrerinnen und Lehrern sowie 13.044 bei Schülerinnen und Schülern gemeldet.

Insgesamt waren 97 Lehrkräfte sowie 5.014 Schülerinnen und Schüler neu in Quarantäne.

Am Ende der 10. KW waren aufgrund des Infektionsgeschehens in Sachsen vier Schulen befristet vollständig geschlossen. Bei 10 Schulen wurden vorübergehend eine oder mehrere Klassen in die häusliche Lernzeit geschickt.

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Im Zeitraum vom 7. bis 13. März 2022 wurden von öffentlichen Schulen 778 neue Corona-Infektionen bei Lehrerinnen und Lehrern sowie 8.160 bei Schülerinnen und Schülern gemeldet.

Insgesamt waren 75 Lehrkräfte sowie 3.496 Schülerinnen und Schüler neu in Quarantäne.

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Im Zeitraum vom 28. Februar bis 6. März 2022 wurden von öffentlichen Schulen 504 neue Corona-Infektionen bei Lehrerinnen und Lehrern sowie 4.692 bei Schülerinnen und Schülern gemeldet.

Insgesamt waren 36 Lehrkräfte sowie 2.525 Schülerinnen und Schüler neu in Quarantäne.

Am Ende der 9. KW waren aufgrund des Infektionsgeschehens in Sachsen keine Schulen befristet vollständig geschlossen. Bei 18 Schulen wurden vorübergehend eine oder mehrere Klassen in die häusliche Lernzeit geschickt.

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Im Zeitraum vom 7. bis 13. Februar 2022 wurden von öffentlichen Schulen 523 neue Corona-Infektionen bei Lehrerinnen und Lehrern sowie 7.839 bei Schülerinnen und Schülern gemeldet.

Insgesamt waren 61 Lehrkräfte sowie 3.398 Schülerinnen und Schüler neu in Quarantäne.

Am Ende der 6. KW waren aufgrund des Infektionsgeschehens in Sachsen 18 Schulen befristet geschlossen. Bei 316 Schulen wurden vorübergehend eine oder mehrere Klassen in die häusliche Lernzeit geschickt.

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Im Zeitraum vom 31. Januar bis 6. Februar 2022 wurden von öffentlichen Schulen 474 neue Corona-Infektionen bei Lehrerinnen und Lehrern sowie 7.754 bei Schülerinnen und Schülern gemeldet.

Insgesamt waren 55 Lehrkräfte sowie 3.514 Schülerinnen und Schüler neu in Quarantäne.

Am Ende der 5. KW waren aufgrund des Infektionsgeschehens in Sachsen zehn Schulen befristet geschlossen. Bei 294 Schulen wurden vorübergehend eine oder mehrere Klassen in die häusliche Lernzeit geschickt.

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Im Zeitraum vom 24. bis 30. Januar 2022 wurden von öffentlichen Schulen 353 neue Corona-Infektionen bei Lehrerinnen und Lehrern sowie 5.624 bei Schülerinnen und Schülern gemeldet.

Insgesamt waren 47 Lehrkräfte sowie 2.527 Schülerinnen und Schüler neu in Quarantäne.

Am Ende der 4. KW waren aufgrund des Infektionsgeschehens in Sachsen sechs Schulen befristet geschlossen. Bei 195 Schulen wurden vorübergehend eine oder mehrere Klassen in die häusliche Lernzeit geschickt.

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Im Zeitraum vom 17. bis 23. Januar 2022 wurden von öffentlichen Schulen 169 neue Corona-Infektionen bei Lehrerinnen und Lehrern sowie 2.874 bei Schülerinnen und Schülern gemeldet.

Insgesamt waren 30 Lehrkräfte sowie 1.536 Schülerinnen und Schüler neu in Quarantäne.

Am Ende der 3. KW waren aufgrund des Infektionsgeschehens in Sachsen zwei Schulen befristet geschlossen. Bei 120 Schulen wurden vorübergehend eine oder mehrere Klassen in die häusliche Lernzeit geschickt.

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Im Zeitraum vom 10. bis 16. Januar 2022 wurden von öffentlichen Schulen 74 neue Corona-Infektionen bei Lehrerinnen und Lehrern sowie 1.529 bei Schülerinnen und Schülern gemeldet.

Insgesamt waren 14 Lehrkräfte sowie 732 Schülerinnen und Schüler neu in Quarantäne.

Am Ende der 2. KW war aufgrund des Infektionsgeschehens in Sachsen eine Schule befristet geschlossen. Bei 45 Schulen wurden vorübergehend eine oder mehrere Klassen in die häusliche Lernzeit geschickt.

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Im Zeitraum vom 3. bis 9. Januar 2022 wurden von öffentlichen Schulen 90 neue Corona-Infektionen bei Lehrerinnen und Lehrern sowie 1.799 bei Schülerinnen und Schülern gemeldet.

Insgesamt waren 33 Lehrkräfte sowie 1.119 Schülerinnen und Schüler neu in Quarantäne.

Am Ende der 1. KW waren alle öffentlichen Schulen geöffnet. Bei zwei Schulen wurden vorübergehend eine oder mehrere Klassen in die häusliche Lernzeit geschickt.

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Im Zeitraum vom 13. bis 19. Dezember 2021 wurden von öffentlichen Schulen 184 neue Corona-Infektionen bei Lehrerinnen und Lehrern sowie 4.380 bei Schülerinnen und Schülern gemeldet.

Insgesamt waren 38 Lehrkräfte sowie 2.416 Schülerinnen und Schüler neu in Quarantäne.

Am Ende der 50. KW waren aufgrund des Infektionsgeschehens in Sachsen 21 Schulen befristet geschlossen. Bei 190 Schulen wurden vorübergehend eine oder mehrere Klassen in die häusliche Lernzeit geschickt.

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Im Zeitraum vom 6. bis 12. Dezember 2021 (49. KW) wurden von öffentlichen Schulen 385 neue Corona-Infektionen bei Lehrerinnen und Lehrern sowie 5.750 bei Schülerinnen und Schülern gemeldet.

Insgesamt waren 43 Lehrkräfte sowie 3.690 Schülerinnen und Schüler neu in Quarantäne.

Am Ende der 49. KW waren aufgrund des Infektionsgeschehens in Sachsen 24 Schulen befristet geschlossen. Bei 190 Schulen wurden vorübergehend eine oder mehrere Klassen in die häusliche Lernzeit geschickt.

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Im Zeitraum vom 29. November bis 5. Dezember 2021 wurden von öffentlichen Schulen 439 neue Corona-Infektionen bei Lehrerinnen und Lehrern sowie 6.451 bei Schülerinnen und Schülern gemeldet.

Insgesamt waren 62 Lehrkräfte sowie 4.856 Schülerinnen und Schüler neu in Quarantäne.

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Im Zeitraum vom 22. bis 28. November 2021 wurden von öffentlichen Schulen 591 neue Corona-Infektionen bei Lehrerinnen und Lehrern sowie 7.761 bei Schülerinnen und Schülern gemeldet.

Insgesamt waren 108 Lehrkräfte sowie 6.101 Schülerinnen und Schüler neu in Quarantäne.

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Im Zeitraum vom 15. bis 21. November 2021 wurden von öffentlichen Schulen 602 neue Corona-Infektionen bei Lehrerinnen und Lehrern sowie 7.369 bei Schülerinnen und Schülern gemeldet. 

Insgesamt waren 159 Lehrkräfte sowie 7.977 Schülerinnen und Schüler neu in Quarantäne.

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Im Zeitraum vom 8. bis 14. November 2021 wurden bei Selbsttests an den öffentlichen Schulen 368 neue Corona-Infektionen bei Lehrerinnen und Lehrern sowie 5.281 bei Schülerinnen und Schülern gemeldet. Es handelt sich hierbei um die Ergebnisse der durchgeführten Antigen-Schnelltests (nicht der PCR-Tests).

Insgesamt waren 151 Lehrkräfte sowie 7.517 Schülerinnen und Schüler neu in Quarantäne.

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Im Zeitraum vom 1. bis 7. November 2021 wurden bei Selbsttests an den öffentlichen Schulen 65 neue Corona-Infektionen bei Lehrerinnen und Lehrern sowie 1.175 bei Schülerinnen und Schülern gemeldet. Es handelt sich hierbei um die Ergebnisse der durchgeführten Antigen-Schnelltests (nicht der PCR-Tests).

Insgesamt waren 44 Lehrkräfte sowie 2.587 Schülerinnen und Schüler neu in Quarantäne.

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