Welche impfungen sind für erwachsene kostenlos

Ebenso wichtig wie das Impfen von Kindern ist die regelmässige Auffrischung von Impfungen bei Erwachsenen. Diese Massnahme sorgt nicht nur für einen individuellen Schutz, sondern trägt auch zum Schutz der Mitmenschen und der gesamten Bevölkerung bei.

Einzelne Impfungen müssen von Zeit zu Zeit aufgefrischt werden. Das BAG empfiehlt die routinemässige Auffrischung der Impfung gegen Diphtherie, Keuchhusten und Wundstarrkrampf (Tetanus). Aber auch ein fehlender Basisschutz oder unvollständige Impfungen sollten unbedingt nachgeholt werden. Hier ist vor allem die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln wichtig.

Grippe (Influenza)

Während grippale Infekte meist harmlos verlaufen, kann die Grippe  für gewisse Personen gefährlich sein. Die Grippeimpfung ist folgenden Personen besonders empfohlen: Menschen ab 65 Jahren, Patienten mit chronischen Krankheiten (z. B. Herz-, Kreislauf- oder Lungenkrankheiten, Zuckerkrankheit), Menschen mit abgeschwächtem Immunsystem und schwangeren Frauen. Genauso empfohlen ist die Impfung für Personen, die beruflichen oder privaten Kontakt mit Menschen aus den genannten Gruppen haben, insbesondere für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen.

Keuchhusten

Jedes Jahr erkranken in der Schweiz schätzungsweise 4000 Kinder und Erwachsene an dieser hochansteckenden Infektion. Jährlich müssen etwa 50 Kinder wegen Keuchhusten hospitalisiert werden - die Mehrheit davon sind Säuglinge, die aufgrund ihres Alters noch nicht vollständig geimpft sind und für welche die Krankheit gefährlich ist. Da sich die Säuglinge meistens bei Erwachsenen anstecken, wird die Impfung gegen den Keuchhusten neu auch jungen Erwachsenen, werdenden Eltern und allen anderen Personen empfohlen, die regelmässig Kontakt mit Säuglingen haben (z. B. Mitarbeitende in Kindertagesstätten).

Pneumokokken

Pneumokokken sind Bakterien, die schwere Infektionen verursachen können, besonders bei Säuglingen, Kleinkindern und geschwächten Personen. Die Impfung gegen Pneumokokken ist als Basisimpfung für alle Säuglinge empfohlen. Speziell wichtig ist sie für Personen mit schwereren chronischen Krankheiten (Herz, Lunge, Niere, Leber, etc.), Störungen des Immunsystems, HIV-Infektion, Transplantation, Diabetes mellitus, bestehendem oder geplantem Cochlea-Implantat, Missbildungen der Schädelbasis.

Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV)

Eine Infektion mit HPV ist in der Schweiz und weltweit die am häufigsten sexuell übertragene Infektion. Man schätzt, dass mehr als 70% der sexuell aktiven Frauen und Männer sich im Laufe ihres Lebens damit anstecken. Die Ansteckung mit HPV-Viren kann in den Geschlechtsorganen von Frauen und Männern Warzen oder Krebsvorstufen hervorrufen. Aus diesen Vorstufen entsteht in einigen Fällen Krebs, insbesondere am Gebärmutterhals und After. Nebst Jugendlichen können auch junge Frauen und Männer zwischen 15 - 26 Jahren gegen diese Erreger geimpft werden. Kontaktieren Sie Ihre Ärztin beziehungsweise Ihren Arzt, um die Impfmöglichkeiten zu besprechen.

Impfungen für Risikogruppen

Nicht alle Personen haben dasselbe Risiko, sich mit einer Krankheit anzustecken oder eine gefährliche Komplikation zu entwickeln. Ein erhöhtes Risiko kann verschiedene Ursachen haben wie: chronische Krankheiten, ein schwaches Immunsystem, Verhaltensweise, Beruf, Alter oder Lebensraum (gefährdete Region). Personen, die einer Risikogruppe angehören, ist empfohlen, sich gegen verschiedene weitere Krankheiten zu schützen. Zum Beispiel gegen:

  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Grippe
  • Pneumokokken
  • Meningokokken
  • Windpocken
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

IMPF-INFOLINE: 0844 448 448
(Beratung gratis, Telefongebühren Fernbereich Schweiz)

aok.deLeistungen & Services...Impfungen im ÜberblickSchutzimpfungen für Erwachsene

Eine Leistung bei mehreren AOKs

Dies ist eine Leistung der folgenden AOKs:

  • AOK Baden-Württemberg
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Als Erwachsener haben Sie wahrscheinlich schon im Kindesalter eine Reihe wichtiger Impfungen erhalten. Doch nicht alle Impfungen schützen ein Leben lang. Sie sollten daher bestimmte Impfungen in regelmäßigen Abständen auffrischen. Besprechen Sie am besten mit Ihrem Hausarzt, welche Impfungen für Sie sinnvoll sind.

Lassen Sie Ihren Impfschutz regelmäßig prüfen. Folgende Auffrischungsimpfungen werden in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses empfohlen:

  • Tetanus (Wundstarrkrampf) und Diphtherie alle zehn Jahre
  • Keuchhusten (Pertussis) einmal im Erwachsenenalter
  • Masern einmalig, wenn Sie nach 1970 geboren wurden, älter als 18 Jahre sind und einen unklaren Impfstatus haben oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden
  • Polio bei unvollständigem Impfstatus

Soll ich eine kombinierte Auffrischimpfung durchführen lassen? (PDF, 319 KB)

  • Die Schutzimpfung gegen FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) empfiehlt sich, wenn Sie in einer Region leben oder Urlaub machen, in der es infizierte Zecken gibt.
  • Impfungen gegen Hepatitis B, Hepatitis A, Pneumokokken, Meningokokken oder Influenza (echte Grippe) sind ratsam, wenn Sie besonders gefährdet sind und zum Beispiel mit einem Immundefekt und/oder einer chronischen Krankheit leben.
  • Gegen die Gürtelrose (Herpes zoster) gibt es einen Impfschutz. Empfohlen wird die Impfung mit einem Totimpfstoff für Personen ab 50 Jahren mit einer Grunderkrankung. Zu den Grundkrankheiten gehören chronische Erkrankungen wie etwa Diabetes, rheumatoide Arthritis (Rheuma), Herz-Kreislauf- oder chronische Atemwegserkrankungen. Für Personen ab 60 Jahren wird die Impfung generell empfohlen.
  • Auch die Pneumokokken-Impfung wird allen Personen ab 60 Jahren empfohlen.

Bei älteren Menschen oder Menschen mit geschwächtem Immunsystem kann die echte Grippe (Influenza) lebensbedrohlich sein. Chronisch Kranke, Schwangere, Personen ab 60 Jahren und Menschen mit erhöhter Infektionsgefahr, zum Beispiel medizinisches Personal, sollten sich daher jährlich mit einem Impfstoff mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination impfen lassen. Die beste Zeit für eine Impfung ist der Herbst.

Impfung gegen Grippe für Menschen ab 60 Jahren. Soll ich mich jährlich impfen lassen? (PDF, 197 KB)

Frauen mit Kinderwunsch sollten ihren Impfschutz gegen Masern, Röteln, Windpocken (Varizellen), Keuchhusten, Tetanus, Diphtherie und Polio prüfen lassen. Besonders wichtig ist der Schutz gegen Röteln und Windpocken. Infektionen können in der Schwangerschaft zu schwersten Schädigungen des ungeborenen Kindes führen.

Ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel sollten sich Schwangere, die während der Grippesaison im Winter schwanger sind, gegen die echte Grippe (Influenza) impfen lassen.

Um ihre Neugeborenen in den ersten Lebenswochen vor Keuchhusten (Pertussis) zu schützen, sollten werdende Mütter zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels eine Keuchhusten-Impfung erhalten. Zudem sollten auch Angehörige und Freunde der Schwangeren sowie Betreuende, die in den letzten zehn Jahren keine Pertussis-Impfung erhalten haben, gegen Keuchhusten geimpft werden. Die Schutzimpfung ist den Personen bis zu vier Wochen vor der Geburt zu geben.

Werdende Mütter, die in der Schwangerschaft keine Keuchhusten-Impfung erhalten haben, können die Schutzimpfung noch in den ersten Tagen nach der Geburt bekommen.

Darüber hinaus empfiehlt die STIKO die meisten Impfungen auch für Schwangere. Von Impfungen mit einem Lebendimpfstoff, wie zum Beispiel gegen Röteln, Masern-Mumps-Röteln (MMR) oder Varizellen sowie auch Windpocken wird in der Schwangerschaft grundsätzlich abgeraten. Mediziner sprechen jedoch nur von „theoretischen Überlegungen“. Die Erfahrungen zeigen, dass eine versehentlich kurz vor oder in der Schwangerschaft gegebene Impfung mit Lebendimpfstoffen nicht mit einem erhöhten Risiko für kongenitale Fehlbildungen beim Ungeborenen einhergeht. Nach einer Impfung mit Lebendimpfstoff sollte eine Schwangerschaft für einen Monat vermieden werden.

In der Stillzeit dürfen Sie alle gemäß der Schutzimpfungs-Richtlinie empfohlenen Impfungen (mit Ausnahme von Gelbfieber) erhalten. Impfungen schützen auch Ihr Kind zu einem gewissen Grad vor einer Ansteckung.

  • Verpasste Impfungen sollten Sie so bald wie möglich nachholen – besser spät als nie.
  • Haben Sie Ihren Impfpass verloren, dann stellt Ihnen Ihr Arzt einen neuen aus. Dabei trägt er alle Impfungen nach, die er selbst dokumentiert hat. Nach einem Arztwechsel bitten Sie Ihren vorherigen Arzt, die Krankenakte an die neue Praxis weiterzuleiten. Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht durchgeführt.
  • Ist der Impfstatus unklar, raten die Experten: Lieber erneut impfen als gar nicht. Eine doppelte Impfung birgt kein nennenswertes zusätzliches Risiko, kann aber unter Umständen eine schwere Erkrankung verhindern.

Ab Januar 2022 stellen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern im Rahmen der elektronischen Patientenakte (ePA) auch den elektronischen Impfpass (eImpfpass) zur Verfügung.

Die AOK PLUS bietet den eImpfpass schon heute beim Modellvorhaben eImpfpass an. Weitere Informationen zum eImpfpass der AOK PLUS.

Zum 1. März 2020 ist das sogenannte Masernschutzgesetz in Kraft getreten.

Seitdem müssen Kinder ab einem Jahr und nach 1970 geborene Personen, die in Kitas, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, sowie Ärzte, medizinisches Personal, Flüchtlinge und die Mitarbeiter von Flüchtlingseinrichtungen oder sonstigen Gesundheitseinrichtungen, auf Verlangen nachweisen können, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft sind.

Bei fehlendem Nachweis droht schlimmstenfalls ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro. Auch kann das Gesundheitsamt einer Person, die keinen Nachweis innerhalb der vorgegebenen Frist vorlegt, untersagen, die entsprechenden Einrichtungen zu betreten oder in ihnen tätig zu werden. Für Personen, die einer gesetzlichen Schul- oder Unterbringungspflicht unterliegen, kann diese Untersagung nicht erfolgen.

Näheres regelt das Masernschutzgesetz.

Die Kosten für alle Impfungen, die in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses empfohlen werden, trägt selbstverständlich die AOK. Des Weiteren bieten einige AOKs besondere Angebote bezüglich Ihrer Schutzimpfung an, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. Mehr zur Kostenerstattung und den unterschiedlichen Leistungen der AOK erfahren Sie auf der Seite Schutzimpfungen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt in der Schutzimpfungs-Richtlinie fest, welchen Leistungsanspruch gesetzlich Krankenversicherte beim Impfen gegenüber ihrer Krankenkasse haben. Hier können Sie die Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA einsehen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut veröffentlicht regelmäßig Impfempfehlungen. Dazu gehört auch der jährlich erscheinende Impfkalender, der über die Standardimpfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene informiert. Hier können Sie den STIKO-Impfkalender herunterladen.

Die Frühsommer-Meningoenzephalitis, auch FSME genannt, ist eine Viruserkrankung, die zu Gehirn-, Hirnhaut- oder Rückenmarksentzündung führen kann. Übertragen werden die Viren durch Zeckenstiche. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt daher allen Personen, die in FSME-Risikogebieten leben oder sich dort aufhalten, sich gegen FSME impfen zu lassen. Eine Karte des Robert Koch-Instituts (RKI) zeigt, wo sich die FSME-Risikogebiete in Deutschland befinden.

Impfen schützt vor schweren Krankheiten. Bei diesen Schutzimpfungen übernimmt die AOK die Kosten.

Für eine gesunde Kindesentwicklung sind Impfungen ein wichtiger Beitrag. Eine Übersicht der Impfempfehlungen.

Um das Kind zu schützen, sollten sich Mütter in der Schwangerschaft gegen Keuchhusten impfen lassen.

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