Welche farbe warnweste in österreich

Der Lenker eines Kraftfahrzeuges muss bei Fahrten bestimmte Gegenstände und Dokumente mitführen.

Mitführpflichten Autoreise - Was an Bord sein muss, ist in den Ländern Europas unterschiedlich geregelt. © ÖAMTC

  • Führerschein oder Mopedausweis im Original. Eine Kopie genügt nicht!
  • Zulassungsschein (samt eventuellen Beiblättern) im Original. Auch hier genügt eine Kopie nicht!

Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist.

Der ÖAMTC empfiehlt, eine der ÖNORM V 5101 entsprechende Autoapotheke mitzuführen, auch wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Wer eine vollständige und "frische" Autoapotheke nach ÖNORM V 5101 mitführt, kann sich darauf verlassen, dass nicht nur die Mindestanforderungen erfüllt sind, sondern der Inhalt von Experten praxistauglich zusammengestellt worden ist.

Zusätzlich müssen bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen eine geeignete Warneinrichtung (Pannendreieck) sowie eine der ÖNORM EN 471 entsprechende Warnkleidung mit weiß retroreflektierenden Streifen (Warnweste) mitgeführt werden.

Die Warnweste ist zwar nur für den Lenker vorgeschrieben, es wird allerdings empfohlen, für jede Person im Fahrzeug eine Warnweste mitzuführen.

Zusätzlich muss bei Kraftfahrzeugen mit einen höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3.500 kg (ausgenommen Fahrzeuge der Klasse M1, also Pkw und Kombi) sowie bei anderen als leichten Anhängern mindestens ein Unterlegkeil mitgeführt werden.

Bei Fahrzeugen über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht muss das letzte § 57a KFG-Gutachten mitgeführt werden.
Fährt man ins Ausland, sollten sich teilweise andere bzw. zusätzliche Utensilien an Bord befinden. Informieren Sie sich hier über die Mitführpflichten in Europa.

Übrigens: In Österreich gibt es keine Verpflichtung, FFP2-Masken oder Mundnasenschutz in der Autoapotheke mitzuführen. Allerdings können sich solche Masken auch abseits von Covid 19 als nützlich erweisen.

Wenn Sie in Österreich unterwegs sind, dann sollten Sie auch dort eine Warnweste mitführen und diese am besten griffbereit im Wageninnenraum und nicht im Kofferraum aufbewahren.

Warnwesten sind in Österreich Pflicht.

Eine Warnweste kann Leben retten. Insbesondere wenn Sie auf einer Autobahn im In- oder Ausland Ihr Fahrzeug verlassen müssen, ist die Warnweste ein unentbehrlicher Begleiter.

Pflicht zur Mitführung der Warnweste

  • In Österreich sind Sie seit Mai 2005 dazu verpflichtet, als Lenker eines Kfz eine Warnweste mitzuführen und diese in bestimmten Fällen zu tragen.
  • Gem. § 102 des österreichischen Kraftfahrgesetzes (KFG) müssen Sie als Kfz-Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges "eine geeignete, der ÖNORM EN 471 entsprechende Warnkleidung mit weiß retroreflektierenden Streifen" mitführen.
  • Ob eine Warnweste der europäischen Norm EN 471 entspricht, können Sie am Etikett der Weste ablesen. Die Warnweste ist in den Farben Orangerot, Rot oder in fluoreszierendem Gelb zugelassen. 
  • Auf Autobahnen in Österreich müssen Sie die Weste als Fahrzeuglenker immer dann tragen, wenn Sie das Fahrzeug verlassen und sich auf einer Fahrbahn aufhalten (also zum Beispiel nicht auf einem Rastplatz).
  • Sie sollten die Warnweste daher nicht im Kofferraum aufbewahren, sondern lieber im Handschuhfach. Denn bei strenger Auslegung der Norm kann es schon bestraft werden, wenn Sie auf der Autobahn das Fahrzeug verlassen, und auf dem Weg zum Kofferraum die Weste dann nicht tragen.
  • Auf Land- bzw. Freilandstraßen müssen Sie die Warnweste in Österreich dann tragen, wenn Sie auch ein Warndreieck aufstellen würden, d. h. zum Beispiel an unübersichtlichen Straßenverläufen.

Besonderheiten in Österreich

  • § 102 KFG sieht ausdrücklich nur eine Mitführungs- und Tragepflicht der Warnweste für den Lenker des Kfz vor. Allerdings sollten Sie nicht sparen und aus Sicherheitsgründen mehrere Westen, ggf. auch für Ihre Kinder, mitführen. Denn der Sinn des Gesetzes ist ja, durch die Verpflichtung zum Tragen der Warnweste in bestimmten Fällen Gefahren abzuwenden. Wenn Sie zusammen mit dem Beifahrer auf der Autobahn aussteigen, ist dieser ohne Warnweste stark gefährdet.
  • Achten Sie darauf, dass in Österreich schon eine Mitführungspflicht für die Warnweste besteht. Demgemäß kann schon das Nichtmitführen mit einem Bußgeld geahndet werden bzw. kann die Polizei bei einer Kontrolle überprüfen, ob Sie Ihrer Mitführungspflicht nachkommen.

Warnwesten sind nicht teuer und können Leben retten. Auch wenn Sie theoretisch in Österreich nur eine Warnweste für den Lenker mitführen müssen, sollten Sie stets mehrere Westen dabei haben.     

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Wir möchten Ihnen hier einen Überblick über die gesetzlichen Vorschriften geben.
Der ADAC empfiehlt für jedes Fahrzeug die Mitnahme einer Warnweste.

LandAusführungFarbeGültigkeitgilt für
PortugalDIN-EN 471-Klasse 2rot, gelb oder orangeseit 2005nur für in Portugal zugelassene KFZ
ItalienDIN-EN 471-Klasse 2rot, gelb oder orangeseit 01. 04. 2004alle Kraftfahrer*
SpanienDIN-EN 471-Klasse 2rot, gelb oder orangeseit 24. 07. 2004alle Kraftfahrer*
ÖsterreichDIN-EN 471rot, gelb oder orangeseit 01. 05. 2005alle Kraftfahrer*
DeutschlandDIN-EN 471-Klasse 2orange gemäß BGV D 29seit 01. 07. 2014alle Kraftfahrer*
BelgienDIN-EN 471rot, gelb oder orangeseit 01. 02. 2007alle Kraftfahrer, auch Zweiradfahrer
KroatienDIN-EN 471-Klasse 2rot, gelb oder orangeseit 01. 01. 2006alle Kraftfahrer, auch Zweiradfahrer
SlowakeiDIN-EN 471rot, gelb oder orangeseit 01. 11. 2006alle Kraftfahrer, auch Zweiradfahrer
TschechienDIN-EN 471-Klasse 2rot, gelb oder orange-alle Firmenfahrzeuge*
BulgarienDIN-EN 471rot, gelb oder orange-alle Kraftfahrer*
FrankreichDIN-EN 471rot, gelb oder orangeseit 01.07.2008alle Kraftfahrer, auch Zweiradfahrer
LuxemburgDIN-EN 471rot, gelb oder orangeseit 01.04.2008alle Kraftfahrer*
NorwegenDIN-EN 471rot, gelb oder orangeseit 01.03.2007alle Kraftfahrer*
RumänienDIN-EN 471rot, gelb oder orange-alle Kraftfahrer*
SlowenienDIN-EN 471rot, gelb oder orangeseit 30.04.2008alle Kraftfahrer*

*gilt nicht für Fahrer von Zweirädern


Warnwestenpflicht in Österreich

Seit dem 01. Mai 2005 gilt in Österreich die Warnwestenpflicht. Nicht nur das Tragen der Warnweste im Falle eines Unfalls oder einer Panne beim Verlassen des Fahrzeugs, auch das Mitführen von Warnwesten ist rechtlich vorgeschrieben. Eine genormte Warnweste trägt die Kennzeichnung EN 471. Sie ist als Aufnäher in der Innenseite der Warnweste zu finden.

Nach der aktuellen Vorschrift dürfen in Österreich die Farben rot, orange oder gelb getragen werden. Die Anzahl der Warnwesten ist unabhängig von der Anzahl der Personen im PKW. Eine Mitführ- und Trageverpflichtung besteht ausschließlich für den Fahrer. Bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen muss jeder Fahrer eine Warnweste besitzen. Werde ich ohne Warnweste von der Polizei erwischt, droht ein Bußgeld in Höhe von 14€ aufwärts.

Interessant zu wissen: Motorradfahrer sind von der Vorschrift ausgenommen und müssen keine Warnweste mitführen.

Warnwesten, die Besten von Kroschke

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In vielen Ländern muss nach einem Unfall bei Verlassen des Autos eine Warnweste angezogen werden© ADAC/Gerd George

Italien, Frankreich, Spanien, Kroatien und noch viele andere Länder sind bei Reisenden beliebt. Aber wie viele Warnwesten muss man dabei haben? Braucht man eine Warntafel für Ladung am Heck? Clubjuristen informieren.

  • Ladung muss teilweise mit einer Warntafel gekennzeichnet sein

  • Warnwesten sind in vielen Ländern Pflicht

  • Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder

In einigen Ländern muss Ladung, wenn Sie am Fahrzeugheck transportiert wird, mit einer Warntafel gekennzeichnet werden. Aber nicht nur die Warntafel muss manchmal mit auf die Reise - in vielen Ländern ist auch mindestens eine Warnweste an Board Pflicht. Welche Länder das jeweils sind, das haben die ADAC Clubjuristen für Sie zusammengestellt.

Warntafel: In welchen Ländern braucht man sie?

Wenn Sie am Heck Ihres Fahrzeugs Ladung, also z.B. Fahrräder transportieren, dann muss diese Ladung mit einer Warntafel gekennzeichnet werden. Wir sagen Ihnen, wo Sie eine solche Tafel benötigen.

  • Italien: In Italien muss jede nach hinten über das Fahrzeugheck hinausgehende Ladung mit einer Warntafel versehen werden. Dies gilt auch dann, wenn es sich um einen Heckträger mit eigenem Kennzeichen und Beleuchtung handelt.  Die Warntafel soll aus Metallblech sein, muss eine Abmessung von min. 50 x 50 cm haben und rot-weiß schraffiert sein (fünf rote Streifen). Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht werden mit mindestens 80 Euro geahndet.

  • Spanien:

    Warntafeln kennzeichnen die Ladung am Heck eines Fahrzeugs. © iStock.com/Roman Babakin

     In Spanien muss ebenfalls jede Ladung, die über die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge hinausgeht, mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel (drei rote Streifen) gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für Heckträger (mit oder ohne Ladung). Die Warntafel muss am hinteren Ende der Ladung so angebracht sein, dass sie sich senkrecht zur Fahrzeugachse befindet. Nach den spanischen Vorschriften muss die Warntafel 50 x 50 cm groß und aus Aluminium sein. Ist die nach hinten überstehende Ladung so breit wie das gesamte Fahrzeug, müssen zwei Warntafeln verwendet werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld ab 200 Euro geahndet.

  • Portugal: Auch in Portugal müssen Warntafeln verwendet werden, wenn Ladung nach hinten über die in den Papieren eingetragene Fahrzeugabmessung hinausragt. In Form und Ausgestaltung gleicht die Tafel den in Spanien geltenden Vorschriften, insofern kann die für Spanien gültige Warntafel auch in Portugal verwendet werden. Verstöße führen zu einem Bußgeld von mindestens 120 Euro.

Im Handel gibt es Warntafeln, die sich wenden lassen und so die jeweiligen Vorgaben bezüglich der Anzahl der Streifen erfüllen.

Warnweste: Welche Regelungen gelten im Ausland?

Auch wenn in vielen Kraftfahrzeugen mittlerweile Warnwesten vorhanden sind, macht es Sinn sich über die gesetzlichen Regelungen der unterschiedlichen Reiseländer im Vorfeld zu informieren. Vorgeschrieben ist in der Regel nur eine Warnweste pro Fahrzeug. Wenn aber mehr als nur eine Person im Fahrzeug ist und diese im Pannenfall aussteigen möchte, benötigt auch diese Person in einigen Ländern eine Warnweste. Insofern empfiehlt es sich, mehrere Warnwesten dabei zu haben, wenn auch mehrere Personen im Kfz sind. Die Warnweste muss üblicherweise griffbereit im Fahrzeuginnenraum aufbewahrt werden, um sie noch vor Verlassen des Fahrzeuges anziehen zu können.

Land

Warnwestenpflicht

Bußgeld

Belgien

Fahrer eines Kfz (auch Motorradfahrer) müssen nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn bzw. auf einer Kraftfahrstraße beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste anlegen. Das Nichttragen der Weste führt zu einem Bußgeld. Das bloße Nichtmitführen der Warnweste wird nicht bestraft.

Ab 50 Euro

Bulgarien

Fahrer eines Kfz, die bei einer Panne oder einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Dies gilt auch für Motorradfahrer.

Ab 25 Euro

Finnland

Fahrer, die im Pannen- bzw. Schadensfall das Fahrzeug verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Das Mitführen einer Warnweste wird lediglich empfohlen.

Keine Geldbuße

Frankreich

Fahrer eines Kfz (auch Motorradfahrer), die ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Neben der Tragepflicht besteht auch eine Mitführpflicht.

Ab 90 Euro

Italien

Fahrer eines Kfz müssen außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste tragen, wenn sie ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Das Nichtmitführen der Warnweste wird nicht bestraft. Für Motorradfahrer besteht keine Warnwestenpflicht.

Ab 42 Euro

Kroatien

Fahrer eines Kfz müssen eine Warnweste mitführen und diese anlegen, wenn sie sich nach einem Unfall auf der Fahrbahn aufhalten. Diese Regelung gilt sowohl innerorts als auch außerorts.

Keine Geldbuße

Luxemburg

Fahrer eines Kfz (auch Motoradfahrer) müssen beim Verlassen des Fahrzeugs auf der Autobahn und auf Schnellstraßen eine Warnweste tragen.

Ab 74 Euro

Norwegen

Fahrer von in Norwegen zugelassenen Kraftfahrzeugen (auch Motorräder) müssen eine reflektierende Warnweste anlegen, wenn sie ihr Fahrzeug außerorts oder auf Autobahnen verlassen. Ausländische Fahrer sind nur dann betroffen, wenn sie ein in Norwegen zugelassenes Kfz führen (z.B. Mietwagen).

Keine Geldbuße

Österreich

Fahrer von Kfz müssen eine Warnweste mitführen und diese bei Verlassen des Fahrzeuges bei einem Unfall oder Panne auf der Autobahn/ Landstraße anziehen. Motorradfahrer sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen.

Ab 14 Euro

Portugal

Fahrer von in Portugal zugelassenen Kfz müssen eine Warnweste mitführen und diese tragen, wenn sie das Kfz außerhalb geschlossener Ortschaften oder auf Autobahnen verlassen. Ausländische Fahrer sind nur dann betroffen, wenn sie ein in Portugal zugelassenes Kfz führen (z.B. Mietwagen). Für Motorradfahrer besteht keine Warnwestenpflicht.

Ab 60 Euro

Rumänien

Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5t müssen eine Warnweste mitführen und diese beim Verlassen des Kfz bei einer Panne oder einem Unfall tragen.

Ab 120 Euro

Serbien

Fahrer müssen eine Warnweste mitführen und diese beim Verlassen des Kfz auf offener Straße tragen.

Ab 25 Euro

Slowakei

Fahrer (auch Motorradfahrer) müssen eine Warnweste mitführen und diese außerorts oder auf Autobahnen bei Verlassen des Kfz eine Warnweste tragen.

Slowenien

Fahrer müssen eine Warnweste anlegen, wenn sie auf Autobahnen oder Schnellstraßen ihr Kfz verlassen. Eine reine Mitführpflicht besteht nicht. Für Motorradfahrer besteht keine Warnwestenpflicht.

Ab 100 Euro

Spanien

Fahrer von Kfz müssen, wenn sie bei Panne oder Unfall ihr Kfz auf Autobahnen oder Landstraßen verlassen, Warnwesten tragen. Für Motorradfahrer besteht keine Warnwestenpflicht.

Bis 200 Euro

Tschechien

Autofahrer müssen eine Warnweste mitführen und diese anlegen, wenn sie das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen bei Unfall oder Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten.

Bis 100 Euro

Ungarn

Alle Verkehrsteilnehmer (insbesondere Radfahrer und Fußgänger), die sich bei Nacht oder schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Straße aufhalten, müssen eine Warnweste tragen. Eine Warnwestentragepflicht besteht für Auto- und Motorradfahrer auch dann, wenn sie das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen bei Unfall oder Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten

Bis 135 Euro

Zypern

Autofahrer müssen eine Warnweste mitführen und tragen, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen.

Juristische Zentrale, Stand: 01/2022, Angaben ohne Gewähr

Sollte es zu einem Unfall im Ausland kommen, dann lesen Sie hier welche Ansprüche Sie haben und worauf Sie unbedingt achten sollten

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