Was ist der unterschied zwischen krankmeldung für arbeitgeber

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die Arbeit aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht ausgeübt werden kann, bzw. ein medizinisch begründetes Risiko besteht, dass durch die berufliche Tätigkeit eine Verschlimmerung des gesundheitlichen Zustandes herbeigeführt wird. Bei einer Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seinen Arbeitgeber sofort zu informieren. Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (kurz AU) muss er spätestens nach 3 Tagen, d.h. am 4. Tag der Erkrankung, vorlegen. Die Bescheinigung wird seit 1. Oktober 2021 schrittweise digitalisiert. Die AU ist Voraussetzung für Entgeltfortzahlung und Krankengeld oder Verletztengeld.

2. Definition

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr seiner bisherigen Arbeit nachkommen kann, oder wenn das Arbeiten zu einer Verschlimmerung des Gesundheitszustands führen könnte.

Informationen zur Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit unter Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit.

3. Lückenlosigkeit

Bei der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit sollte auf Lückenlosigkeit geachtet werden, anderenfalls können z.B. beim Bezug von Krankengeld nachteilige Folgen entstehen.

Lückenlos heißt, dass eine erneute Krankschreibung am Werktag, nach dem die letzte Krankmeldung endet, erfolgt. Samstage gelten bei der Beurteilung der lückenlosen Krankmeldung für das Krankengeld nicht als Werktage. Es sollten z.B. auch Samstage, Sonntage, Feiertage, Urlaubstage oder arbeitsfreie Tage bei flexibler Arbeitszeit ("Brückentage") auf der AU eingeschlossen sein.

Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz wurde die Regelung bezüglich der Lückenlosigkeit beim Anspruch auf Krankengeld gelockert: Der Anspruch auf Krankengeld bleibt auch dann bestehen, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit nicht am nächsten Werktag, sondern innerhalb eines Monats bescheinigt wird. Der Anspruch auf Krankengeld ruht aber so lange, bis die Bescheinigung bei der Krankenkasse eingeht. Vor dieser Gesetzesänderung konnte durch eine lückenhafte Krankschreibung der gesamte zukünftige Krankengeldanspruch entfallen.

Eine Rückdatierung des AU-Beginns ist nur in Ausnahmefällen und nach gewissenhafter Prüfung möglich. In der Regel ist die Rückdatierung nur bis zu 3 Tage zulässig.

4. Mitteilungspflicht

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Eine telefonische Mitteilung genügt. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, muss der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung = AU) und die voraussichtliche Dauer spätestens am darauf folgenden Arbeitstag vorlegen (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz). Der Arbeitgeber kann aber jederzeit verlangen, dass die AU bereits am ersten Tag der Erkrankung vorzulegen ist. Die 1-Tag-Regelung kann auch nur einzelne Arbeitnehmer betreffen.

Die ärztliche Bescheinigung soll künftig (geplant ab Juli 2022) nicht mehr vom Patienten an den Arbeitgeber gehen, sondern: Der Arbeitgeber ruft die AU-Daten bei der jeweiligen Krankenkasse ab. Damit entfällt künftig für Krankenkassen-Patienten die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die AU (früher "gelber Schein", zwischenzeitlich normaler Ausdruck) schnellstmöglich zum Arbeitgeber gelangt.

5. Inhalt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)

Auf der AU werden die Diagnose und die voraussichtliche Krankheitsdauer vermerkt. Die voraussichtliche Krankheitsdauer wird in der Regel bis maximal 2 Wochen angegeben, bei besonderen Krankheitsverläufen bis maximal 4 Wochen. Es können auch Angaben zu weiteren erforderlichen Maßnahmen, z.B. Leistungen der medizinischen Reha, gemacht werden. Zudem wird vermerkt, ob es sich um eine Erstverordnung oder um eine Folgeverordnung handelt.

Sowohl Arbeitgeber als auch Krankenkasse sind zunächst an die AU gebunden. Sie reicht normalerweise aus, um die Arbeitsunfähigkeit zu beweisen. Wenn die äußeren Umstände aber Zweifel an der Richtigkeit der AU aufkommen lassen, kann sich der Arbeitgeber an die Krankenkasse wenden. Diese kann den Fall unter Hinzuziehung des Medizinischen Dienst (MD) gesondert prüfen.

6. Ausstellung der AU

6.1. Bisherige Papierform

Die Papierform ist für Krankenkassen-Patienten ein Auslaufmodell. Der behandelnde Arzt stellt eine AU in vierfacher Ausfertigung aus.

  1. Das Original (mit verschlüsselter Diagnose) geht an die Krankenkasse.
  2. Den Durchschlag (ohne Diagnose) gibt der Versicherte an den Arbeitgeber. Bei Arbeitslosigkeit muss der Durchschlag bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden.
  3. Der Versicherte erhält einen Durchschlag.
  4. Die vierte Ausfertigung bleibt beim Arzt.

6.2. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – eAU

Seit 1. Oktober 2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz eAU) schrittweise eingeführt.

  • 1. Schritt: Seit spätestens 1.1.2022 müssen Arztpraxen die Arbeitsunfähigkeit elektronisch an die Krankenkasse melden (eAU). 2021 hatten sie Zeit für die technische Umrüstung. Das alte Formular ("gelber Schein") gibt es nicht mehr. Für den Arbeitgeber enthält der Patient stattdessen einen normalen Papierausdruck. Den muss er beim Arbeitgeber vorlegen. Aber er muss sich nicht mehr um den Durchschlag für die Krankenkasse kümmern. (Hinweis: Dieser Prozess ist noch nicht in allen Praxen technisch möglich. Zum Teil werden deshalb noch Papierbescheinigungen erstellt, die der Patient der Krankenkasse zukommen lassen muss. Verwendet werden dafür manchmal auch die eigentlich abgeschafften "gelben Scheine").
  • 2. Schritt: Ab 1. Januar 2023 soll der Arbeitgeber die AU direkt von der Krankenkasse erhalten, nicht mehr vom Patienten. Der Patient muss dann also bei Arbeitsunfähigkeit keine Bescheinigung mehr verschicken oder weitergeben, es läuft alles elektronisch.
  • Auf Wunsch erhält der Patient weiterhin für seinen Arbeitgeber und/oder für seine privaten Akten eine AU als Papierausdruck.
  • Ab 2023 soll es möglich werden, die eAU auch in der elektronischen Patientenakte (ePA) zu speichern.
  • Krankenkassen bieten zum Teil bereits die Möglichkeit, dass Patienten ihre eigenen Krankmeldungen online einsehen können.

7. Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen

Ab der 7. Krankheitswoche übersendet die Krankenkasse dem Arbeitgeber einen Vordruck für eine Verdienstbescheinigung. Dort trägt der Arbeitgeber die für die Berechnung des Krankengelds notwendigen Angaben ein.

Bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als 6 Wochen andauert, wird mit der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit auch regelmäßig die Möglichkeit einer Stufenweisen Wiedereingliederung geprüft.

8. Arbeitsunfähigkeit im Ausland

Erkrankt ein Arbeitnehmer im Ausland, so muss er ebenso verfahren, wie wenn er im Inland erkrankt wäre, d.h. unverzügliche Mitteilung an den Arbeitgeber sowie eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wenn die Erkrankung länger als 3 Tage dauert. Die Krankenkasse muss ebenfalls informiert werden.

Bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausländischer Ärzte kann die Krankenkasse den Medizinischen Dienst (MD) heranziehen. Die Krankenkasse ist jedoch an die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch den Versicherungsträger eines EU-Landes gebunden, wenn die Krankenkasse nicht von der Möglichkeit Gebrauch macht, den Versicherten von einem Arzt ihrer Wahl untersuchen zu lassen. Die Tage, an denen der Arbeitnehmer erkrankt ist, zählen nicht als Urlaubstage, wenn sie durch ärztliches Zeugnis nachgewiesen worden sind (§ 9 Bundesurlaubsgesetz).

9. Urlaub und Arbeitsunfähigkeit

9.1. Urlaubsreise

Der Antritt einer Urlaubsreise während der Arbeitsunfähigkeit ist nur möglich, wenn die Reise keinen Nachteil für die Genesung bringt. Dies sollte man sich im Zweifel durch ein ärztliches Attest bestätigen lassen.

Eine Auslandsreise während des Bezugs von Krankengeld muss unbedingt vorher mit dem Arbeitgeber und der zuständigen Krankenkasse abgesprochen werden. Der Patient darf die Reise nur mit Zustimmung der Krankenkasse antreten. Bezieher von Krankengeld müssen nämlich prinzipiell für die Kasse erreichbar sein, da z.B. Termine für Untersuchungen beim MD anfallen können.

9.2. Resturlaub

Ein Urlaubsanspruch verfällt prinzipiell am 31.12. des Kalenderjahres. Nur wenn er aus dringenden betrieblichen Erfordernissen oder z.B. aufgrund einer Erkrankung des Mitarbeiters nicht genommen werden kann, ist eine Übertragung des Urlaubs bis zum 31.3. des Folgejahres möglich.

Für den Verfall von Urlaubstagen bei lang andauernder Krankheit (über mehrere Jahre) gelten gesonderte Regelungen: Der Urlaubsanspruch verfällt spätestens 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Urlaubsjahres. So soll verhindert werden, dass sich unverhältnismäßig viele Urlaubstage ansammeln.

10. Kündigung und Arbeitsunfähigkeit

Unter bestimmten Umständen kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer auch während der Arbeitsunfähigkeit kündigen, Näheres unter krankheitsbedingte Kündigung.

Wenn ein Arbeitnehmer gekündigt hat und genau für die Zeit der Kündigungsfrist eine AU vorlegt, kann das Konsequenzen für ihn haben. Der Arbeitgeber kann die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln und die AU reicht ggf. nicht als Beweis. Weitere Informationen bietet die entsprechende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts unter www.bundesarbeitsgericht.de/ > Presse > Pressemitteilungen > 8.9.2021 Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

11. Richtlinie

Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie kann beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) heruntergeladen werden unter www.g-ba.de > Richtlinien.

Entgeltfortzahlung

Krankengeld

Verletztengeld

Stufenweise Wiedereingliederung

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit

Rechtsgrundlagen: § 5 EntgFG