Wann wurde das Frauenwahlrecht in Italien eingeführt?

Anlässlich der kommenden Landtagswahlen möchten wir mal kurz die Geschichte aufrollen. Sooo lange ist es noch nicht her, dass Frauen wählen dürfen und sie  mussten stark um dieses Recht kämpfen.

Nahezu überall auf der Welt wurde alles Mögliche erfunden, um Frauen dieses Recht zu verweigern. An erster Stelle stand „die Natur“ der Frau. Mit allen Mitteln wurde versucht glaubhaft zu machen, dass es sich dabei nicht etwa um eine gesellschaftliche Zuweisung zu Kinder und Herd handle, sondern um ihr „ureigenes Wesen“.

In Skandinavien und Großbritannien befürchete man im 19. Jahrhunder Konflikte in der Familie, sodass nur ledige und verwitwete Frauen ein kommunales Wahlrecht erlaubt wurde, denn die Familie würde ja schon würdig von Ehemännern vertreten.

Bei uns in Italien, wie auch in Belgien oder Bulgarien hingegen war es genau umgekehrt. Verheiratete Mütter wurde das kommunale Wahlrecht zugestanden. Hier war die Begründung, dass sie „wertvoller“ waren. Komisch, zwischen Männern und Vätern hat man nie unterschieden, um sie zur Urne zu lassen …

Auswüchse dieser Art, um die antifeministische Haltung zu rechtfertigen, gab es noch einige: In Italien – wie auch in Österreich und Spanien – wurde Prostituierten das Walhrecht zunächst vorenthalten, in Griechenland mussten die Frauen eine bestimmte Schulbildung nachweisen, in England, Ungarn und Island mussten sie ein bestimmtes Alter haben.

Beim Frauenwahlrecht musste Frau gegen alle möglichen antifeministischen Barrieren ankämpfen. @pixabay

Hier ein paar Eckdaten:

  • 1853 wurde in Vélez in Kolumbien das Frauenwahlrecht eingeführt. Sie war die damit erste Stadt der Welt.
  • 1902 zog bei der Gründung des Commonwealth of Australia auch das Wahlrecht der Frauen in die Verfassung mit ein. Somit gilt Australien als der erste moderne eigenständige Staat der Welt.
  • 1906 haben die Frauen im ersten europäischen Land dieses Recht erkämpft: Finnland, damals noch russisches Großfürstentum. Als erstes Land der Welt galt neben dem passiven zugleich auch das aktive Wahlrecht.
  • 1918 wurde es in vielen Ländern eingeführt, so auch in Deutschland und Österreich. Dort wird heuer 100 Jahre Frauenwahlrecht gefeiert.
  • 1945 kam es erst zu uns nach Italien. Im Januar 1946 konnten die Italienerinnen zum ersten Mal wählen.
  • 1948 nahmen die Südtirolerinnen zum ersten Mal an den Landtagswahlen teil, wobei erst 1964 die ersten Landesrätinnen in den Landtag einzogen.
    Dennoch: Wir können hier in Südtirol 70 Jahre Urnengang bei unseren Wahlen im Herbst feiern!
Das Wahlrecht für Frauen hat sich nur sehr hart durchgesetzt und das ist alles noch gar nicht so lange her…@pixabay

Zur Info:

  • Europa: Liechtenstein gilt mit der Einführung 1984 als das letzte westeuropäische Land. Die Schweiz hatte zwar 1971 das Frauenwahlrecht eingeführt, aber es konnte sich nicht in allen Kantonen durchsetzen. Es brauchte eine Klage der Frauen vor dem Bundesgericht, dass sie 1990 im Kanton Appenzell Inerrhoden endlich zu den Wahlen zugelassen wurden.
  • Außerhalb Europa: Mit 2006 sind die Vereinigten Arabischen Emirate das Schlusslicht auf dieser Liste in der Welt. In Saudi-Arabien wurden den Frauen erst 2015 in den kommunalen Wahlen das aktive und passive Wahlrecht zugestanden.

Anlässlich der 100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland hat das Kulturradio rbb von Berlin und Brandenburg eine Reihe spannender Sendungen ausgestrahlt und noch geplant. Auf dieser Seite ist ein Download möglich.

Eine Reihe spannender Beiträge zum 100-jährigen Frauenwahlrecht in Deutschland stellt das Kulturradio rbb bereit.

Eine gute Einstimmung zu den Landtagswahlen, nicht wahr?

Ausschnitt aus einem Plakat der Frauenbewegung. Quelle: Wikimedia/Karl Maria Stadler, gemeinfrei.

Das Frauenwahlrecht war ein Meilenstein auf dem Weg zur Chancengleichheit von Männern und Frauen. Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland am 12. November 1918 ist der „Aufruf an das Deutsche Volk“ des Rats der Volksbeauftragten inmitten der Revolution nach dem Ersten Weltkrieg, der Frauen das Wahlrecht zuspricht.
Am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Damit konnten Frauen am 19. Januar 1919 zum ersten Mal in Deutschland reichsweit ihr Wahlrecht in Anspruch nehmen und wählen und gewählt werden.

Mehr als 100 Jahre sind seitdem vergangen. Was bedeutete das Frauenwahlrecht, was ist bis heute keine Selbstverständlichkeit?

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Zitat aus dem LpB-Faltblatt: „Der Weg zu Frauenwahlrecht und Demokratie"

Die entscheidenden Schritte auf dem Weg zum Frauenwahlrecht liegen mehr als 100 Jahre in der Vergangenheit. 

Zum historischen Hintergrund:
Nachdem Deutschland den ersten Weltkrieg verloren hatte, wurde in der November-Revolution von 1918 die Monarchie abgelöst und im Deutschen Reich der Weg für eine Republik geebnet. Am 9. November 1918 hatten sich die Mehrheitssozialdemokratische Partei Deutschlands (MSPD) und die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD) auf die Bildung eines „entscheidenden Kabinetts“ geeinigt, das die Regierungsgeschäfte bis zum Zusammentritt einer noch zu wählenden Nationalversammlung führen sollte. Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland folgte wenige Tage später, am 12. November 1918 mit dem  Aufruf „An das Deutsche Volk" des Rats der Volksbeauftragten. Dieses sechsköpfige Gremium war ein bestand aus USPD- und MSPD-Politikern unter der Führung des Reichskanzlers Friedrich Ebert (MSPD) und Hugo Haase (USPD). Weitere Mitglieder waren Philipp Scheidemann und Otto Landsberg von der MSPD sowie Emil Barth und Wilhelm Dittmann von der USPD.

Entscheidender Schritt: Der Aufruf an das deutsche Volk
Einen Tag nach dem der Erste Weltkrieg mit der Unterzeichnung des Waffenstillstandes in Compiègne am 11. November 1918 durch Matthias Erzberger und Ferdinand Foch tatsächlich beendet war, wurde der Rat der Volksbeauftragten in Berlin mit dem Aufruf „An das deutsche Volk" am 12. November 1918 gesetzgeberisch tätig. Dieser Aufruf markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer neuen, demokratischen Gesellschaftsordnung. Am Ende der Erklärung findet sich die Ankündigung eines neuen Wahlrechts:

„Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen".

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Das Frauenwahlrecht ist in Deutschland wie auch in anderen Staaten nicht einfach vom Himmel gefallen. Das Wahlrecht musste von Frauen mindestens genauso ersehnt, eingefordert und erkämpft werden wie das Wahlrecht für die männlichen Bürger. Doch der Weg zum Wahlrecht war für Frauen deutlich länger und steiniger.

Historische Wurzeln des Wahlrechts liegen in der Französischen Revolution von 1789 mit ihren Forderungen nach Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. Die „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ von 1789 forderte das Wahlrecht für alle männlichen Bürger Frankreichs. Dass die "Brüderlichkeit" Frauenrechte ausschloss und dies Frauen durchaus deutlich war, zeigt die „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“, die Olympe de Gouges (1748-1793) bereits 1791 verfasste. Da sie eine Regierung ablehnte, die Frauenrechte nicht anerkannte und sich auch in anderen Fragen nicht mit der herrschenden Politik der Revolutionäre einverstanden erklärte, wurde sie zwei Jahre später zum Tode verurteilt und starb unter der Guillotine: Ihr Engagement für gleiche Rechte für Männer und Frauen bezahlte sie mit dem Leben.

In Preußen, dem größten deutschen Einzelstaat,  galt seit 1848 das sogenannte Dreiklassenwahlrecht. Das aktive Wahlrecht stand Männern nach Vollendung des 24. Lebensjahres zu. Frauen und Fürsorgeempfänger durften jedoch nicht wählen. Die Wähler wurden entsprechend der Höhe ihrer Steuerzahlungen in drei Abteilungen (Klassen) eingeteilt. Der ersten Abteilung, die sich aus Adeligen und Großgrundbesitzern zusammensetzte, gehörten die Wähler mit den höchsten Steuerzahlungen an. Die zweite Abteilung, in der etwa Kaufleute vertreten waren, umfasste die Wähler mit einem mittleren Steueraufkommen. Die Wähler mit dem geringsten Steueraufkommen bildeten die dritte Abteilung. 1850 umfasste die erste Abteilung ca. 5 Prozent, die zweite Abteilung ca. 13 Prozent und die dritte Abteilung ca. 83 Prozent der preußischen Wähler.

Die Abgeordneten wurden indirekt von Wahlmännern gewählt. Jede der drei Abteilungen wählte durch öffentliche Stimmabgabe ein Drittel der Wahlmänner. Die gewählten Wahlmänner wählten wiederum die Landtagsabgeordneten. Aufgrund dieses Wahlsystems hatte die Stimme eines wohlhabenden Wählers der ersten Abteilung im Jahr 1850 ungefähr das 17,5-fache Gewicht der Stimme eines „einfachen"  Wählers der dritten Abteilung. Von einem allgemeinen gleichen und demokratischen Wahlrecht konnte noch nicht die Rede sein.

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Als „Startschuss" für die erste deutsche Demokratie trat nach der Einführung der Republik in Deutschland am 30. November 1918 das Reichswahlgesetz in Kraft. Es sah das allgemeine, gleiche und geheime aktive und passive Wahlrecht für Männer und Frauen vor.

Im Januar 1919 war es erstmals so weit: Bei den ersten demokratischen Wahlen auf deutschem Boden können Frauen und Männer wählen und gewählt werden:

  • am 5. Januar 1919 bei der Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung der Republik Baden,
     
  • am 12. Januar 1919 bei der Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung des Freien Württembergischen Volksstaats und
     
  • am 19. Januar 1919 bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung:
    Bei der allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahln zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung konnten Frauen erstmals reichsweit wählen und gewählt werden. 300 Frauen kandidierten und 37 Frauen – insgesamt gab es 423 Abgeordnete – wurden schließlich gewählt. Auch wenn die Wählerinnen und Wähler in der Mehrzahl den konservativen Parteien ihre Stimme gaben, waren die meisten weiblichen Abgeordneten in den Reihen der SPD zu finden. Die SPD hatte als erste deutsche Partei noch in der Zeit des Kaiserreichs das Wahlrecht für Frauen gefordert (1891).

Weitere Informationen im LpB-Faltblatt „Der Weg zu Wahlrecht und Demokratie“ und zu den ersten baden-württembergischen Parlamentarierinnen unter: Wegbereiterinnen der Demokratie im Südwesten

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Als erste Frau überhaupt ergriff Marianne Weber (DDP), Ehefrau des Soziologen Max Weber, in einem deutschen Parlament das Wort. Bei der konstituierenden Sitzung der verfassunggebenden Versammlung der Republik Baden am 15. Januar 1919 im Karlsruher Ständehaus wandte sie sich an ihre männlichen Kollegen:

"Wir Frauen können nur unserer hohen Freude und Befriedigung darüber Ausdruck geben, dass wir zu dieser Aufgabe mitberufen sind, und ich glaube, sagen zu dürfen, dass wir besser für sie vorbereitet sind, als vielleicht die meisten von Ihnen glauben."


Als erste Frau in der Weimarer Nationalversammlung spricht am 19. Februar 1919 die Sozialdemokratin Marie Juchacz aus Berlin:

"Ich möchte hier feststellen ..., dass wir deutschen Frauen dieser Regierung nicht etwa in dem althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist."

 

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In Deutschland kämpfte um 1900 besonders insbesondere die SPD für das Wahlrecht. Auch engagierte Frauen außerhalb des sozialdemokratischen Spektrums setzten sich vehement für das Frauenwahlrecht ein, waren sie doch unabhängig von Alter, Einkommen oder Tätigkeit von diesem Recht komplett ausgeschlossen. Die gemäßigte bürgerliche Frauenbewegung strebte teilweise nur ein eingeschränktes Wahlrecht an. Die radikaleren sozialistischen Frauen um Clara Zetkin forderten dagegen auf dem ersten internationalen sozialistischen Frauenkongress 1907 in Stuttgart das allgemeine Frauenwahlrecht.

Das Wahlrecht auch für Frauen, das uns heute so selbstverständlich ist, musste sich gegen viele Vorurteile von Männern und Frauen durchsetzen. So wurde Frauen etwa verminderte Intelligenz und durch ihre Gebärfähigkeit eine „natürliche" Bestimmung für den privaten, scheinbar politikfernen Bereich zugeschrieben. Viele weitere politische Schritte mussten in der Folgezeit erkämpft werden, viele weitere Rechte und Ansprüche gesetzlich verankert werden.

Nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur und dem Aufbau eines demokratischen (west)deutschen Staates setzte die Juristin Elisabeth Selbert (SPD), eine der vier „Mütter des Grundgesetzes", mit großem Einsatz durch, dass der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt" am 23. Mai 1949 im Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetzes als Verfassungsgrundsatz aufgenommen wurde.

Trotz dieser formalen Gleichberechtigung stoßen Frauen selbst mehr als 100 Jahre nach Einführung des Wahlrechts oft immer noch an eine „gläserne Decke“: Sie sind in gesellschaftlichen Führungspositionen in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft nach wie vor unterrepräsentiert.

Das Verhältnis von männlichen und weiblichen Abgeordneten in den Parlamenten hat sich über die Jahre hinweg zwar deutlich verbessert. Dennoch liegt der Anteil der Parlamentarierinnen im Deutschen Bundestag auch im Jahr 2021 lediglich bei 34,7 Prozent.

Deckblatt: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

Marie Baum: Universitätsarchiv Heidelberg, Signatur: Pos I 00138.

Marianne Weber: Ullstein Bild.

Therese Blase: Generallandesarchiv Karlsruhe, Signatur: 231 Nr. 2937 (834).

Mathilde Brückner: Vorlage Stadtarchiv Göppingen.

Mathilde Planck: Archiv Mascha Riepl-Schmidt.

Thekla Kauffmann (Reisepass 1915): Landesarchiv Baden-Württemberg.

Luise Rist: Archiv des Katholischen Deutschen Frauenbundes e. V. Köln.

Clara Zetkin (um 1892): Landesmedienzentrum Baden-Württemberg.

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Junge Leute mit der EU-Flagge. Foto: Juice Images Lizenzfrei, www.fotosearch.de, 20427

JahrLand
1894Erstes Land weltweit: Südaustralien gewährt Frauen das allgemeine aktive und passive Wahlrecht *
1906Finnland führt als erstes europäisches Land das Wahlrecht für Frauen ein
1913Norwegen
1915Dänemark und Island
1918Deutschland, Österreich, Polen, Russland
1919Belgien, Ungarn, Luxemburg, Niederlande
1921Schweden
1928Vereinigtes Königreich und Irland
1930Türkei
1933Spanien
1944Bulgarien
1945Frankreich, Jugoslawien
1946Italien
1948Belgien
1949Griechenland
1960Zypern
1962Monaco
1971Schweiz (auf Bundesebene)
1984Liechtenstein

 * Die neuseeländischen Ureinwohner:innen (Aborigines) erhielten erst 1962 das Wahlrecht

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Bei der Landtagswahl am 14. März 2021 wurden 45 Frauen und 109 Männer ins baden-württembergische Landesparlament gewählt. Dies entspricht einem Anteil von 29,2 Prozent. Der Landtag von Baden-Württemberg ist das einzige deutsche Landesparlament, in dem bei den Abgeordneten noch nie ein Frauenanteil von wenigstens 30 Prozent erreicht wurde.

Der Spitzenreiter Hamburg kommt dagegen mit 43,9 Prozent Mandatsträgerinnen in der dortigen Bürgerschaft auf eine fast paritätische Zusammensetzung. Im „Ranking“ der Länderparlamente hinsichtlich des Anteils weiblicher Abgeordneter hat der Stuttgarter Landtag damit erstmals einen Platz im unteren Mittelfeld erreicht.

Über drei Jahrzehnte waren männliche Abgeordnete in den Landesparlamenten der Bundesrepublik Deutschland fast unter sich. Erst ab den 1990er Jahren wuchs der Anteil weiblicher Abgeordneter kontinuierlich. Seit 2015 ist die Zahl der Mandatsträgerinnen in manchen Landesparlamenten jedoch wieder rückläufig.
mehr

Der Frauenanteil im 20. Bundestag liegt nach der Bundestagswahl am 26. September 2021 bei 34,7 Prozent, wie es das vorläufige amtliche Wahlergebnis des Bundeswahlleiters und die interaktive Sitzverteilung auf der Webseite des Bundestags zeigen. Demnach sitzen im neuen Bundestag 481 Männer und 255 Frauen. Das sind (bei einem allerdings größer gewordenen Parlament) 37 Frauen mehr und elf Männer weniger als nach der Bundestagswahl 2017. In der 19. Wahlperiode lag der Anteil weiblicher Abgeordneter noch bei 31,4 Prozent. 

Weibliche Abgeordnete in den Fraktionen des Bundestags

In den Fraktionen liegt der Anteil der Frauen weit auseinander. Während bei den Grünen und den LINKEN mehr als die Hälfte der Abgeordneten Frauen sind, liegt der Anteil bei der AfD gerade einmal bei etwa 13 Prozent.

B’90/Grüne (118 Sitze)69 Frauen (58,47 %)49 Männer
Die LINKE (39 Sitze)21 Frauen (53,85 %)18 Männer
SPD (206 Sitze)86 Frauen (41,75 %)120 Männer
FDP  (92 Sitze)22 Frauen (23,91 %)70 Männer
CDU/CSU (197 Sitze)46 Frauen (23,03 %)151 Männer
AfD  (83 Sitze)11 Frauen  (13,25 %)72 Männer

Der Frauenanteil im Bundestag liegt in der 20. Wahlperiode bei 34,7 %. Quelle: www.bundestag.de, 2021. Grafik: LpB

Quelle: Deutscher Bundestag, Grafik: LpB (Stand Oktober 2021)

Der Frauenanteil beträgt 34,7 % (2017: 31,4 %), Quelle: www.bundestag.de, 2021. Grafik: LpB

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Nahaufnahme der Europaflagge. Foto: EC - Audiovisual Service/Unbekannt.

Einen Überblick über die aktuelle Entwicklung der Wahlbeteiligung von Frauen in Deutschland gibt eine Erhebung zur Wahl des Europäischen Parlaments.

Gehen Frauen wählen?

Bei der Europawahl 2019  hat sich die Wahlbeteiligungen von Frauen und Männern weiter angeglichen. Bereits bei der Europawahl 2014 hatten sich die Werte bereits sehr angenähert (Frauen: 48,9 Prozent, Männer : 49,5 Prozent).

Nur bei der Europa-Wahl im Jahr 1989 lag die Wahlbeteiligung von Männern (60,1 Prozent) um 1,6 Prozentpunkte über der von Frauen (58,5 Prozent).

Insgesamt konnten sich 2019 rund 62 Millionen  Deutsche Menschen an der Wahl zum Europäischen Parlament beteiligen  (rund 30 Millionen Männer und 32 Millionen Frauen).

Besonders in der Altersgruppe ab 70 Jahren nutzten viele wahlberechtigte Frauen ihr Stimmrecht. Beim Vergleich der Wählerinnen und Wähler nach Altersgruppen fällt auf, dass bei den 21- bis 60-jährigen Frauen die Wahlbeteiligung höher ist als bei den gleichaltrigen Männern. Dafür beteiligen sich bei den über 60-Jährigen mehr Männer als Frauen an den Europa-Wahlen.

Wie viele Frauen sitzen im Europäischen Parlament?

Informationen über den Anteil weiblicher Abgeordneter und den Prozentsatz von Frauen in Führungspositionen im Europaparlament finden sich auf diese Seite des Europaparlaments. Mit 40,4 Prozent Parlamentarierinnen ist der Anteil weiblicher Abgeordneter im EU-Parlament derzeit so hoch wie nie zuvor (Stand: 2019-2024).

(Fachbereich Frauen und Politik/ Internet-Redaktion LpB. Stand: November 2021)

Frauenanteil in den Parlamenten weltweit (Auszug)

Quelle: Inter-Parliamentary Union, women in national parliaments (Stand 9/2021)
 

RangLandSitzeFrauenFrauen in Prozent
1Ruanda804961,3
2Kuba58631353,4
3Nicaragua914650,6
4Mexico50025050,0
5Vereinigte Arabische Emirate402050,0
6Neuseeland1205949,2
7Schweden34916447,0
8Grenada15746,7
9Südafrika39618446,5
10Andorra281346,4
11Bolivien1306046,2
12Finnland2009246,0
13Costa Rica572645,6
14Norwegen1697544,4
15Namibia1044644,2
16Spanien35015444,0
...    
18Belgien1506442,7
22Schweiz2008442,0
23Österreich183 7440,4
24Portugal2309240,0
28Island632539,7
31Frankreich57722839,5
33Niederlande1505939,3
39Italien63022535,7
43UK65022234,2
54Deutschland70922331,5
60Kanada33810029,6
64Polen45913028,3
71USA43211927,6
...    
104Griechenland3006521,7
111Ukraine4238820,8
128Türkei60010417,3
137Russland4507115,8
156Ungarn1992412,1
180Iran286165,6
187Yemen25000,0

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Foto: LMZ-BW

Am 19. März 1911 fand in Dänemark, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA der erste internationale Frauentag statt. Bereits auf der ersten Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz 1907 forderte Clara Zetkin das allgemeine Frauenwahlrecht, nachdem bereits 1904 in Berlin der Weltbund für das Frauenstimmrecht gegründet wurde. Ein Jahr später am 27. August 1905 beschlossen 100 Delegierte aus 17 Ländern auf der zweiten Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz die Einführung eines jährlichen Internationalen Frauentags. Hauptziel und –forderung war das Frauenwahlrecht. In den folgenden Jahren wechselte das Datum des Frauentags, bis es 1921 auf den 8. März festgelegt wurde.

Internationaler Frauentag - 8. März

In Deutschland wurde das Frauenwahlrecht 1918 (genau wie in Österreich, Polen und Russland) im Reichswahlgesetz verankert. Im Januar 1919 konnten deutsche Frauen das erste Mal in der Geschichte wählen und gewählt werden. Als erste Frauen in Europa besaßen 1906 Finninnen dieses Recht (zeitgleich mit der Einführung des allgemeinen Wahlrechts für Männer), gefolgt von Norwegen 1913 und Dänemark (einschließlich Island) 1915. In der Schweiz mussten die Frauen bis 1971 warten, bis sie auf Bundesebene dieses Recht beanspruchen konnten. Die Einführung hing von einer männlichen Volksabstimmung ab, ebenso wie in Liechtenstein als europäisches Schlusslicht, wo Frauen erst 1984 das Wahlrecht erhielten. Auch heute noch gibt es Länder, in denen das Frauenwahlrecht erschwert oder vorenthalten wird: dazu gehören Bhutan, Brunei und Saudi-Arabien.

Frauendemonstration gegen §218 in Göttingen 1988. Foto: wikimedia, Bundesarchiv, B 145 Bild-F079098-0013 / CC-BY-SA 3.0

Nachdem das Wahlrecht für Frauen errungen war, rückten andere Ungleichbehandlungen in den Mittelpunkt des 8. März, an dem Frauen mit Demonstrationen und Kundgebungen auf ihre Benachteiligung aufmerksam machten. Zentrale Forderungen waren Arbeitsschutzgesetze, gleicher Anspruch auf Bildung, ausreichender Schutz für Mütter und Kinder, gleicher Lohn für gleiche Arbeit oder legaler Schwangerschaftsabbruch. In all diesen Bereichen mussten Frauen massive Einschränkungen und Gebote hinnehmen, die dem hierarchischen Geschlechterverhältnis geschuldet sind.

Während des Nationalsozialismus wurde der Internationale Frauentag in Deutschland verboten und dafür der Muttertag stark in den Vordergrund gerückt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs fanden bis in die Sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts nur wenige Veranstaltungen statt. Mit ihrer Forderung "Das Private ist politisch" rückte die Zweite Frauenbewegung neue Themen wie Gewalt in der Ehe, Rechte von Ausländerinnen oder Diskriminierung nicht-heterosexueller Lebensweisen ins Bewusstsein. 1975 erklärten dann auch die Vereinten Nationen den 8. März offiziell zum Internationalen Frauentag.

Proteste von Frauen. Foto: pixabay.com, Carrie Z, 2004278

In den letzten hundert Jahren hat sich viel zum Positiven verändert, viele beherzte und mutige Frauen und Männer haben Bestimmungen und Gesetze für mehr Chancengleichheit durchgesetzt. In Sachen Bildung haben Mädchen mittlerweile aufgeschlossen und in manchen Bereichen die Jungen überholt. Doch diese Entwicklung setzt sich bei der beruflichen Karriere nicht fort. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist immer noch nicht erreicht. Deswegen wurde 2008 der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendliche geförderte "Equal Pay Day" oder auch "Rote-Taschen-Tag" von der BPW (Business and Professional Women) initiiert, bei dem am 15. April Frauen durch das Tragen roter Taschen am 15.4. auf die Lohnunterschiede aufmerksam machen.

Equal Pay Day - Tag der Entgeltgleichheit

Im heutigen Deutschland neu ins Bewusstsein gerückte Frauen- und Menschenrechtsverletzungen wie Genitalverstümmelungen und Ehrenmorde, denen in der Regel Frauen zum Opfer fallen, Zwangsheirat und –prostitution sowie Frauenhandel machen deutlich, dass Frauenrechte einklagbare Menschenrechte sein müssen. Viele Gründe, den 8. März als Tag der erreichten wie der noch ausstehenden Frauenrechte zu feiern und hochzuhalten.

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Letzte Aktualisierung: Internetredaktion LpB BW, Oktober 2021.

Wegbereiterinnen der Demokratie im Südwesten. Porträts engagierter früherer Parlamentarierinnen aus Baden und Württemberg
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weitere Porträts finden Sie hier

Faltblatt „Der Internationale Frauentag“ vermittelt Infos zur Geschichte des Internationalen Frauentags und zur seiner heutigen Bedeutung.
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Faltblatt „Der Weg zu Frauenwahlrecht und Demokratie“
– eine Zeitleiste von 1789–2017
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Linksammlung des gemeinsamen Infoportals der Landeszentralen für politische Bildung zum Thema
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