Wann kommt die telekom für den anscjluss

Wir erklären, was es bei einem DSL-Anschluss mit der "Letzten Meile" auf sich hat und weshalb diese im Verantwortungsbereich der Deutschen Telekom liegt.

Im Falle eines DSL-Neuanschlusses kommt ein Techniker der Deutschen Telekom zu Ihnen, da die sogenannte „letzte Meile“ Ihrer Telefonleitung der Deutschen Telekom gehört. Sie können den Technikertermin eventuell vermeiden, indem Sie während der Bestellung Namen und ehemalige Telefonnummer des vorherigen Anschlussinhabers angeben. Im Falle einer Anschlussübernahme ist ein extra Termin meistens nicht nötig.

Der Techniker wird Ihre Telefonleitung an einen Port des DSLAM (DSL-Verteilerstation) anschließen, der sich in der Nähe Ihres Wohnortes befindet. Dazu wird er auch in Ihr Haus kommen und die Leitung durchmessen. Falls notwendig wird er die Verkabelung im Hauptverteiler des Hauses und in Ihrer Dose überprüfen. Sollte bei Ihnen keine Telefondose vorhanden sein, wird er eine Dose einsetzen, falls bereits eine Telefonleitung in Ihrer Wohnung liegt.

Bitte beachten Sie aber, dass der Techniker nicht für die Verkabelung zwischen dem Hausverteiler und dem gewünschten Standort der Telefondose (in der Regel Ihre Wohnung) verantwortlich ist. Diese Endleitung liegt im Verantwortungsbereich des Hauseigentümers.

In den Termininformationen zu Ihrer Schaltung werden wir Ihnen mitteilen, ob bei Ihnen ein Technikertermin notwendig ist.

Die rechtliche Lage beim Glasfaserausbau ist kompliziert. Schließlich muss die Telekom nicht nur in deine Wohnung mit der neuen Leitung, sie muss auch ins Haus oder über dein Grundstück. Dafür braucht sie Genehmigungen. Doch ob du diese ausstellen kannst und wer sie ausstellt, das richtet sich danach, ob du Mieter oder Eigentümer der Wohnung bist. Und es richtet sich danach, ob du eine Wohnung oder ein Haus bewohnst und wem das Gebäude an sich gehört.

Wenn die Telekom im Rahmen einer sogenannten Push-Vermarktung ausbaut, hat sie ein Gebiet festgelegt, in dem sie ausbauen will. Das sind in der Regel nicht nur einzelne Straßen, sondern oftmals ganze Gebiete oder Stadtviertel. Ihr Ziel ist dann, möglichst alle Häuser und Wohnungen anzuschließen – am liebsten natürlich mit einem Vertrag der Telekom. Doch das ist gar nicht notwendig, denn im Rahmen der Pushvermarktung kannst du dir einen Hausanschluss auch komplett kostenlos legen lassen und ihn erst später nutzen. Das ist aber nur in einigen Fällen notwendig.

Um zu erfahren, was für dich und deine Wohnung gilt, haben dir diesen Ratgeber untergliedert in Mieter und Eigentümer von Wohnungen und in der Folge die verschiedenen Wohnungstypen aus rechtlicher Sicht aufgeschlüsselt. Unter dem entsprechenden Punkt findest du alle Informationen, die du wissen musst, wenn bei dir ein Glasfaser-Ausbau ansteht. Übrigens: Die meisten Informationen dürften nicht nur für die Telekom gelten, sondern auch für andere Unternehmen, die Glasfaserleitungen verlegen. Einzig bei den Kosten kann es Unterschiede geben.

So reagierst du als Mieter

Eine schlechte Nachricht vorweg: Als Mieter einer Wohnung kannst du der Telekom oder einem anderen Glasfaserunternehmen generell keine Genehmigung geben, deine Wohnung oder dein Haus mit Glasfaser zu versorgen. Dennoch kannst du Internet per Glasfaser bekommen. Doch du brauchst die Unterstützung des Eigentümers deiner Wohnung. Was dieser zu tun hat und wie du an schnelles Internet kommst, erfährst du unter den folgenden Punkten.

Mieter eines Hauses

Wenn du Mieter eines Hauses bist, ist dein Vermieter in aller Regel eine Privatperson. Diesen solltest du informieren, dass die Telekom in den kommenden Wochen oder Monaten bei dir Glasfaser-Internet ausbauen will. Denn möglicherweise wohnt er gar nicht in deiner Stadt und weiß nicht, dass sein Haus im Vermarktungsgebiet der Telekom liegt, das nun mit Glasfaser erschlossen wird. Mach ihn darauf aufmerksam, dass er der Telekom eine entsprechende Genehmigung geben muss. Es entstehen für ihn keine Kosten und auch du bist nicht verpflichtet, Telekom-Kunde zu werden. Liegt die Leitung erst einmal im Haus, kannst du oder ein Nachmieter die Leitung jederzeit buchen.

Solltest du einen Glasfasertarif im Rahmen der Vorvermarktung bestellen, wird die Telekom auf deinen Vermieter zu gehen und um die Nutzungsvereinbarung bitten.

Mieter in einem Mehrfamilienhaus

Wohnst du in einem Mehrfamilienhaus, ist für das weitere Vorgehen wichtig, wer der Eigentümer deiner Wohnung und des Hauses ist. Gehört das Haus komplett der gleichen Person, gilt für das weitere Vorgehen dasselbe wie für das Haus. Gehören die Wohnungen jedoch unterschiedlichen Personen oder Firmen, gelten eher die Regeln, die wir dir nachfolgend in der WEG-Erklärung geben.

Es gibt aber auch Sonderfälle. Bei einer Doppelhaushälfte gibt es beispielsweise eher selten das Konstrukt eines Verwalters und der WEG-Versammlung. Bei Reihenhäusern oder Townhouses gibt es oftmals einen Aufgang pro Wohnung und jede Wohnung steht für sich wie ein Haus, nur über einige Dinge wie das Dach oder den Vorgarten müssen sich die Eigentümer abstimmen. Für Mieter ist das oft schwer nachzuvollziehen. Idealerweise fragst du deinen Vermieter einfach und weist ihn auf den kostenlosen Ausbau von Glasfaser hin.

Bestellst du als Mieter im Rahmen der Vorvermarktung eine Glasfaserleitung bei der Telekom, so wird die Telekom vermutlich auf deinen Vermieter zugehen. Einfacher ist es aber, ihn direkt im Vorfeld dafür zu sensibilisieren.

Mieter einer Eigentumswohnung (WEG)

Bist du Mieter einer Eigentumswohnung einer anderen Person, ist es wichtig, dass du deinen Vermieter so schnell wie möglich über den Glasfaserausbau vor Ort informierst. Denn die Abstimmungsprozesse in einer Wohnungs-Eigentümergemeinschaft (WEG) sind lang und können schlimmstenfalls ein Jahr dauern, sofern die Verwaltung keine außerordentliche Versammlung einberuft.

Wichtig ist, dass die WEG den Ausbau beschließt. Das kann sie auch im Vorfeld einer möglichen Pushvermarktung schon tun. Es reicht für dich, als Mieter zunächst zu wissen, dass der Ausbau deines Hauses erfolgt. Hast du der Telekom auch schon einen Auftrag erteilt, dich mit Glasfaser zu versorgen, werden die Netztechniker die Leitung in deine Wohnung im Rahmen des Ausbaus auch verlegen. Willst du erst später von einem Wettbewerber zur Telekom wechseln, werden die Techniker dann erneut zur Tat schreiten. Doch dafür musst du nicht tief in die Tasche greifen. Ist dein Haus bereits grundsätzlich mit Glasfaser versorgt, nur die Wohnung nicht, so kostet es nur die üblichen Telekom-Anschlusskosten von etwa 70 Euro.

Bestellst du als Mieter im Rahmen der Vorvermarktung einen Glasfaseranschluss, geht die Telekom im Idealfall auf die Verwaltung der Wohnungen zu. Das Problem: Stößt diese erst dann innerhalb der WEG das Verfahren der Genehmigung an, ist es zu spät.

Mieter in der Wohnungswirtschaft

Hast du deine Wohnung bei der Wohnungswirtschaft gemietet, steht diese in der Regel ohnehin im Kontakt mit der Telekom und anderen Unternehmen. Dabei geht es um Unternehmen wie Deutsche Wohnen, Vonovia, akelius aber auch kommunale Wohnungsgesellschaften wie HoWoGe oder degewo sowie Genossenschaften. Du als Mieter hast hier in aller Regel keinen Einfluss, ob ein Ausbau erfolgt oder nicht. Manchmal haben die Unternehmen auch schon Verträge mit anderen Anbietern geschlossen, die deine Wohnung quasi exklusiv versorgen. Hier erteilen die Wohnungsunternehmen in der Regel dann keine Genehmigung für einen Glasfaserausbau.

Wann kommt die telekom für den anscjluss

So reagierst du als Eigentümer

Als Eigentümer einer Wohnung respektive einer Immobilie solltest du auf jeden Fall immer bedenken, dass ein Ausbau mit Glasfaser den Wert deiner Immobilie steigert. Oder umgekehrt: Wenn Glasfaser zum Standard geworden ist, hast du bei einer Vermietung deutliche Nachteile, wenn du deinen Mietern kein schnelles Internet bieten kannst. Grundsätzlich gilt: Als Eigentümer musst du der Telekom gestatten, in dein Haus zu kommen. Was im Einzelnen für dich gilt, richtet sich danach, was für eine Immobilie du besitzt.

Eigentümer eines Hauses

Bist du Eigentümer eines Hauses, bist du in aller Regel allein für alles verantwortlich. Somit bist du auch der Ansprechpartner der Telekom, wenn diese bei dir Glasfaser verlegen will. Du solltest dieser Maßnahme in jedem Fall zustimmen. Der Ausbau ist kostenlos, wenn er im Rahmen des Ausbaus in deiner Straße erfolgt. Weder du noch dein Mieter gehen eine Verpflichtung ein, den Anschluss zu nutzen. Du kannst, wenn die Leitung erst einmal liegt, auch später jederzeit den Anschluss aktivieren.

Du brauchst auch keine Angst um deinen Vorgarten zu haben – in der Regel kommen für die Strecke von der Straße zum Haus Erdraketen zum Einsatz und nur ein kleiner Schacht an der Hauswand muss angehoben werden. Am einfachsten läuft das Verfahren für dich übrigens, wenn du tatsächlich einen Glasfaser-Tarif bei der Telekom im Rahmen der Vorvermarktung bestellst.

Eigentümer eines Mehrfamilienhauses

Bei einem Mehrfamilienhaus ist entscheidend, auf welcher rechtlichen Basis das Haus besteht und wie es gebaut ist. Ist deine Wohnung beispielsweise in einem Reihenhaus oder einem Townhouse liegt oftmals jeder Anschluss für sich getrennt, sprich jede Hausnummer und jeder Aufgang wird einzeln erschlossen. Hier muss dann jeder Reihenhauseigentümer für sich tätig werden. Liegt für eine Hausnummer keine Genehmigung vor, verlegt die Telekom keinen Anschluss.

Bei Doppelhaushälften oder Mehrfamilienhäusern, die zwar mehrere Wohnungen haben, aber allesamt dir gehören reicht ein Anschluss pro Haus. Die Telekom versorgt dann zunächst einmal nur den Keller des Hauses mit der Glasfaserleitung. Wenn ein Bewohner des Hauses dann eine schnelle Leitung bestellt, verlegen die Techniker die Glasfaserleitung dann weiter bis in die Wohnung.

Wenn ein Mieter aus deiner Wohnung einen Glasfasertarif bestellt, wird die Telekom sich vermutlich an dich wenden und um die Nutzungsvereinbarung bitten.

Eigentümer einer Eigentumswohnung (WEG)

Eigentümergemeinschaften sind für den Glasfaserausbau die größte Hürde. Denn hier sind die Abstimmungsprozesse durch die langwierigen Entscheidungen und die in der Regel nur jährlich stattfindenden Eigentümerversammlungen lang. Und nur auf einer Eigentümerversammlung kann die Verwaltung sich die Genehmigung der Eigentümer einholen, dass das Haus mit Glasfaserleitungen versorgt werden darf. Findet aber eine solche Versammlung im Oktober statt und im Januar beginnt die Telekom mit der Vermarktung vor Ort, kann es zeitlich eng werden. Denn bis zur nächsten Versammlung im folgenden Oktober ist vermutlich zu spät, um noch im Rahmen des gebündelten Ausbaus angeschlossen zu werden. Und eine außerordentliche Versammlung ist oftmals teuer und aufwendig.

Unser Rat daher: Wenn du Eigentümer einer Wohnung im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft bist, geh im Vorfeld auf die Verwaltung zu und beantrage, dass sie einen entsprechenden Punkt auf die nächste Tagesordnung setzt. Die Eigentümer können dann im Vorfeld einen Beschluss fassen, dass sie einer Erschließung mit Glasfaserleitungen zustimmen. Erfolgt dann der Ausbau durch ein Unternehmen, kann die Verwaltung direkt in den Dialog für den Ausbau eintreten.

Wohnungswirtschaft / Verwaltung

Nur kurz erwähnt sei hier auch die Wohnungswirtschaft. Bist du in der Wohnungswirtschaft für ein Unternehmen tätig oder arbeitest du in der Wohnungsverwaltung, wirst du früher oder später auch mit dem Thema Glasfaserausbau konfrontiert. Informiere dich also am besten im Vorfeld, welche Unternehmen im Gebiet deiner zu verwaltenden Gebäude ausbauen und tritt frühzeitig mit ihnen in den Dialog.

Bist du Verwalter von Eigentumswohnungen, so sensibilisiere die Eigentümer für das Thema Glasfaserausbau und lass dir schon vor einem angekündigten Ausbau einen Beschluss geben. Die ausbauenden Unternehmen haben es in der Regel sehr eilig, wenn es losgeht.

Was ist, wenn ich bei einem anderen Provider bin?

Die Telekom hat zwar bereits Vereinbarungen mit anderen Anbietern wie Vodafone, 1&1 oder O2 geschlossen, sodass diese auf ihr Glasfasernetz zugreifen können und es wie bei DSL unter eigenen Namen vermarkten. Aktiv ist diese Vereinbarung bisher nur mit 1&1. Das macht aber nichts, denn eine Kupferleitung für DSL bleibt bestehen. Du kannst aber im Rahmen der Push-Vermarktung einen kostenlosen Hausanschluss bekommen. Dabei gilt: Wichtig ist, dass die Leitung im Gebäude liegt. Bei Mehrfamilienhäusern wird die Leitung in die Wohnung aber erst dann gelegt, wenn ein Auftrag für einen Vertrag vorliegt.

Wichtig: Andere Netzbetreiber handhaben die Verlegung der neuen Glasfaseranschlüsse anders. Hier wird in einigen Fällen die Leitung nur dann verlegt, wenn es auch einen Vertrag über einen Anschluss für mindestens zwei Jahre gibt. Hier wird faktisch ein neues regionales Dienstleistungsmonopol aufgebaut.

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