Wann ist die Probezeit vorbei Führerschein mit 17

Ich habe eine kleine Frage. Viel gelesen, viel verwirrt. Habe am 24.09.09 die Klassen erteilt bekommen. (Feld Nr. 10). Da habe ich Führerschein mit 17 gemacht. Und habe später, am 05.03.2010 (steht hinten bei 14.), als ich 18 wurde, meinen Führerschein abgeholt. Vorher hatte ich eine Bescheinigung. BF 17. Bin jetzt 19. Denke ich richtig, dass meine Probezeit am 24.09.2011 rum ist?

Oder?

mfg ;)

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Wann ist die Probezeit vorbei Führerschein mit 17

Topnutzer im Thema Führerschein

Denke ich richtig, dass meine Probezeit am 24.09.2011 rum ist?

Nicht ganz, erst am 25.09.2011 ist deine Probezeit rum.

Wenn du z.B. am 24.09.2011 deinen ersten A-Verstoß begehst wird deine Probezeit um 2 Jahre verlängert, am 25.09.2011 währst du raus und keine Verlängerung mehr.

Wann ist die Probezeit vorbei Führerschein mit 17

Deine Probezeit endet zwei Jahre, nachdem du deinen Führerschein gemacht hast, egal, ob du da 17, 18 oder 44 warst. Also genau so, wie du vermutest. Was anderes is das übrigens mit der 0-Promille-Grenze, die endet normalerweise mit Ende der Probezeit, aber frühestens mit 21. Nach nem Bier noch Auto fahrn darfst du dann also trotzdem noch nicht, sondern wohl dann erst im März 2013.

Wann ist die Probezeit vorbei Führerschein mit 17

Die Probezeit endet nach 2 Jahren. Du hast richtig gedacht :)

Wann ist die Probezeit vorbei Führerschein mit 17

Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Fahrerlaubnis, im Fall des Begleiteten Fahrens mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Beispiel: Wer am 17. Geburtstag die Prüfung bestanden und seine Prüfbescheinigung erhalten hat, dann zwei Jahre lang nicht im Straßenverkehr auffällt, dessen Probezeit endet am Tag nach dem 19. Geburtstag. Und das gilt selbst für den Fall, dass im ersten Jahr überhaupt nicht gefahren wird (vielleicht weil kein Auto da ist oder sich die Eltern nicht trauen...). Denn die Probezeit fragt nicht nach der Kilometerleistung.

Hab ich über Google gefunden und deckt sich exakt mit deinen Angaben. Allzeit gute Fahrt!

Wann ist die Probezeit vorbei Führerschein mit 17

Wann ist die Probezeit vorbei Führerschein mit 17

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Nach bestandener Prüfung bekommen Fahranfänger ihren Führerschein auf Probe. Alles Wichtige zur Probezeit und zu Konsequenzen bei Fehlverhalten.

  • Die Probezeit dauert zwei Jahre

  • Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre möglich

  • Keine Probezeit bei den Klassen AM, L und T

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird der Führerschein "auf Probe" erteilt. Wer in dieser Zeit Verstöße begeht, muss neben Bußgeld und Punkten je nach Schwere auch mit Führerscheinmaßnahmen rechen. Zum Beispiel mit einer Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar. Bei den Klassen AM (u.a. Kleinkrafträder), L und T (landwirtschaftliche Fahrzeuge) gibt es keine Probezeit.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis. Das heißt, mit der Aushändigung des Führerscheins. Wenn statt des Führerscheindokuments ersatzweise eine befristete, nur im Inland geltende Prüfbescheinigung erteilt wird, beginnt damit die Probezeit. Das ist insbesondere beim Begleiteten Fahren ab 17 der Fall.

Wann verlängert sich die Probezeit?

Wenn wegen eines schwerwiegenden Verkehrsverstoßes innerhalb der Probezeit die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet worden ist, verlängert sich die Probezeit um zwei auf insgesamt vier Jahre.

Welche Verstöße haben Konsequenzen für die Probezeit?

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Verkehrsverstöße in der Probezeit können sie um 2 Jahre verlängern © imago images/Panthermedia

Verstöße, die im Fahreignungsregister mit Punkten bewertet werden, ziehen je nach Schwere des Delikts führerscheinrechtliche Konsequenzen nach sich. Dabei spielt Folgendes eine Rolle:

  • die Verurteilung zu einer Geldbuße ab 60 Euro

  • die Verhängung eines Fahrverbotes

  • der Entzug einer Fahrerlaubnis

  • die strafrechtliche Verurteilung im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr

Nicht jede Geldbuße ab 60 Euro ist mit einem Punkt kombiniert. Verstöße, die nicht mit Punkten geahndet werden (z.B. Falschparken), wirken sich nicht auf die Fahrerlaubnis auf Probe auf, d.h. sie lösen keine zusätzlichen Maßnahmen aus.

Nutzen Sie unseren ADAC Bußgeldrechner

Verkehrsverstoß: Welcher Zeitpunkt ist entscheidend?

Die Tat muss innerhalb der Probezeit begangen worden sein. Auf den Tag der späteren Rechtskraft des Bußgeldbescheides kommt es nicht an. Es gibt daher auch Konsequenzen, wenn der Verstoß in der Probezeit begangen wurde und die ursprünglichen zwei Jahre Probezeit enden, sich die Führerscheinbehörde aber erst danach meldet.

Wie werden Verstöße bewertet?

Es gibt zwei Gruppen von Verstößen, in die die Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten eingestuft werden. Dabei wird zwischen Gruppe A (schwerwiegende Zuwiderhandlungen) und Gruppe B (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen) unterschieden.

Was sind A-Verstöße?

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Ein Handyverstoß in der Probezeit ist nicht nur gefährlich, sondern verlängert sie um 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre © iStock.com/Vitalii Petrushenko

Verstöße dieser Kategorie sind so schwerwiegend, dass schon beim ersten Mal ein Aufbauseminar angeordnet wird. Darüber hinaus werden sie mit einem Bußgeld ab 60 Euro sowie Punkt(en) im Fahreignungsregister geahndet. Und die Probezeit verlängert sich um zwei auf vier Jahre. Häufige A-Delikte sind beispielsweise:

  • Überschreitung des Tempolimits um mindestens 21 km/h mit Pkw (ohne Anhänger) oder Motorrad. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Geblitzt in der Probezeit"

  • zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug  

  • Rechts überholen

  • Fahren mit dem Führerschein ab 17 ohne Begleitperson

  • Handynutzung am Steuer

  • Rotlichtverstoß

Auch etliche Straftaten zählen zur A-Kategorie, wie zum Beispiel Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung.

Was sind B-Verstöße? 

Ein B-Verstoß ist weniger schwerwiegend und zieht erst beim zweiten Mal ein Aufbauseminar nach sich. Somit werden zwei B-Verstöße wie ein A-Verstoß gewertet. Ein einzelner B-Verstoß wirkt sich noch nicht auf die Probezeit aus. Häufige B-Delikte sind beispielsweise: 

  • Abgefahrene Reifen

  • Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate

  • Mitnahme von Kindern im Auto ohne deren vorschriftsmäßige Sicherung

Welche Maßnahmen drohen?

Begeht der Führerscheininhaber einen in Gruppe A genannten Verstoß oder zwei Verstöße nach Gruppe B, lösen die rechtskräftigen Entscheidungen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde aus. Es gibt ein dreistufiges Sanktionssystem:

1. Stufe: Wer in der Probezeit eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat, muss an einem Aufbauseminar teilnehmen; die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

2. Stufe: Wer nach der Teilnahme am Aufbauseminar innerhalb der dann verlängerten Probezeit erneut einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße begeht, wird schriftlich verwarnt. Dem Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe wird außerdem empfohlen, innerhalb von zwei Monaten (freiwillig) an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

Stufe 3: Wer nach Ablauf dieser zweimonatigen Frist abermals einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße begeht, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Informationen zum Aufbauseminar für Fahranfänger

Was passiert, wenn man nicht am Aufbauseminar teilnimmt?

Wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet und die Kursteilnahme nicht in der gesetzten Frist (üblich sind zwei Monate) nachgewiesen, wird die Fahrerlaubnis entzogen; sie darf erst bei Vorlage der Bescheinigung neu erteilt werden.

Wer die Frist für die Teilnahme am Aufbauseminar nicht einhalten kann, sollte sich juristisch beraten lassen, ob ein vorübergehender Verzicht auf die Fahrerlaubnis ratsam ist. Bei Entzug droht nach der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, dass jeder weitere erhebliche A-Verstoß (oder zwei kleine B-Verstöße) zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) führt. Informieren Sie sich über die MPU

Gibt es ein Alkoholverbot in der Probezeit?

Alle Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und alle älteren Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, unterliegen in Deutschland einem absoluten Alkoholverbot.

Der Fahrtantritt unter der Wirkung alkoholischer Getränke ist nicht erlaubt. In der Praxis wird ab einem Wert von 0,2 ‰ Alkohol im Blut oder 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft bereits angenommen, dass die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist. Ein Alkoholverstoß wird mit einem Regelsatz von 250 Euro sanktioniert und im Flensburger Fahreignungsregister mit einem Punkt bestraft. Die Anordnung eines Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre sind die Folge.

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