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Von Doris Jessen, geschrieben am 17. Oktober 2022
Während früher die 100-km/h-Regelung nur für eingetragene KFZ-Anhänger-Kombinationen galt, gibt es heute andere Voraussetzungen für die Tempo-100-Regeling für Gespanne. Der Beitrag soll Licht ins Dunkel bringen.
Immer wieder entsteht in Reiterkreisen die Diskussion, wann man mit einem Pferdeanhänger, an dessen Heck die bekannte 100-er Plakette angebracht ist, tatsächlich auch so schnell fahren darf. Welche Rolle spielt zum Beispiel das Gewicht des Zugfahrzeuges? Und wenn ja – Leergewicht oder zulässiges Gesamtgewicht? Die gleiche Frage gilt für das Gewicht des Pferdeanhängers. Darf man mit einem leeren, etwa 850 kg wiegenden Anhänger 100 km/h fahren und mit dem voll beladenen 2,5 Tonnen wiegenden Anhänger nicht? Was gilt wann und wo?
Alles nicht so einfach…Für die Erlaubnis, mit einem Gespann 100 km/h fahren zu dürfen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dann dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren. Eine Kraftfahrstraße ist laut §18 (1) Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine öffentliche Straße, auf der ausschließlich Kraftfahrzeuge fahren dürfen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet. 1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug……muss entweder beschrieben sein als
2. Voraussetzung: Der Anhänger……muss
Grund: Durch eine hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert. 3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung…
4. Voraussetzung: MasseverhältnisLeergewicht des Zugfahrzeugs x 1,1 = zul. Gesamtgewicht des Anhängers Um mit einem Pferdeanhänger mit einem Gesamtgewicht von 2 Tonnen 100 km/h schnell fahren zu dürfen, muss das Zugfahrzeug also mindestens ein Leergewicht von 1.818 kg aufweisen. Auf der Homepage von Humbaur gibt es einen Online-Rechner, in dem entweder das notwendige Leergewicht des Zugfahrzeuges oder das maximale Anhänger-Gesamtgewicht ermittelt werden kann. Mit Antischlingerkupplung erhöht sich der x-Faktor von 1,1 auf 1,2. Das bedeutet, dass auch ein leichteres Zugfahrzeug mit Pferdeanhänger die gewünschten 100 km/h fahren darf.Der Anhänger benötigt:
oder das Zugfahrzeug hat ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt. In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs. 5. Voraussetzung: Eintrag im FahrzeugscheinDer Fahrzeugschein des Pferdeanhängers muss einen Hinweis enthalten, dass er für den Tempo-100-Betrieb geeignet ist. Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung wie in Punkt 4 beschrieben, und soll der erhöhte x-Faktor 1,1 oder 1,2 in Anspruch genommen werden, muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert. 6. Voraussetzung: 100 km/h PlaketteSind alle Voraussetzungen gegeben, stellt die Zulassungsstelle die gesiegelte Tempo-100-Plakette aus. Erst nachdem diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht wurde, darf man die Tempo 100 Regelung nutzen. Sofern in den Fahrzeugdokumenten bereits ein Hinweis auf die Tempo 100 Eignung vorhanden ist, kann die gesiegelte Tempo 100 Plakette direkt bei der Zulassungsstelle beantragt werden.FazitIst eine der unter 1 – 6 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, darf die Tempo-100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombination nicht in Anspruch genommen werden. Nach der alten Tempo-100-Regelung ausgestellte Genehmigungen für eine Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des Anhängers ihre Gültigkeit. Europäische RegelungenWie die Regelungen in den verschiedenen europäischen Ländern aussehen, erfahren Sie hier.
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