Wann darf ich 15 km radius verlassen

Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel haben sich darauf geeinigt, im Zuge der Eindämmung der Corona-Pandemie den Bewegungsradius in Gebieten mit besodners hoher Inzidenz auf 15 Kilometer einzuschränken. Eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland gibt es jedoch nicht, da die Umsetzung Ländersache ist. In Bayern hat nun der Verwaltungsgerichtshof die Regelung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Wie sieht es in anderen Bundesländern aus? Der reisereporter hat den Überblick. 

15-Kilometer-Regel: Für wen gilt die Einschränkung der Bewegungsfreiheit?

Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit kann künftig durch einen Bewegungsradius von 15 Kilometer erfolgen, wenn in einem Landkreis der Sieben-Tage-Inzidenzwert bei 200 oder höher liegt – wenn sich also innerhalb einer Woche mehr als 200 Menschen pro 100.000 Einwohner mit Covid-19 infiziert haben. 

Aktuell (Stand 27. Januar) überschreiten mehr als 25 Landkreise in Deutschland diesen Wert. Unter anderem in in Sachsen, Thüringen, Bayern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, aber auch Kommunen in Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.

Tagesausflüge verboten: Welches Bundesland den 15-Kilometer-Radius einführt

Bayern: Wer in einem Corona-Hotspot lebt, durfte sich seit dem 11. Januar für tagestouristische Ausflüge nicht weiter als 15 Kilometer Luftlinie vom eigenen Wohnort entfernen. Doch ab sofort gilt die Regelung dort nicht mehr. Der Verwaltungsgerichtshof setzt die Regelung vorläufig außer Vollzug. Die Befugnis der von hohen Infektionszahlen betroffenen Kommunen, eine Einreisesperre für touristische Tagesausflüge anzuordnen, bleibt aber dem Beschluss zufolge bestehen.

Brandenburg: Es gilt die vom Bund beschlossene 15-Kilometer-Regel.

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Bremen: Es gilt die vom Bund beschlossene 15-Kilometer-Regel.

Hessen: In Corona-Hotspots gilt der 15-Kilometer-Bewegungsradius rund um den Wohnort. Zudem können nächtliche Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr verhängt werden.

Mecklenburg-Vorpommern: Es gilt der 15-Kilometer-Bewegungsradius in Corona-Hotspots. Es zählt die Meldeadresse.

Saarland: Die 15-Kilometer-Regelung in Hotspots gilt nur für tagestouristische Reisen. Verwandte, die außerhalb des Radius wohnen, dürfen besucht werden.

Sachsen: Bereits seit Dezember gilt eine 15-Kilometer-Regel. Zudem darf die Wohnung tagsüber nur aus triftigen Gründen verlassen werden. Zwischen 22 und 6 Uhr sind die Ausgangsbeschränkungen weiter verschärft.

Sachsen-Anhalt: In Corona-Hotspots gilt die 15-Kilometer-Regel und gilt ab den Grenzen von Städten, Gemeinden oder Verbandsgemeinden. Sollte das gesamte Bundesland die Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten fünf Tagen überschreiten, droht ganz Sachsen-Anhalt ein 15-Kilometer-Bewegungsradius.

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Tagesausflüge erlaubt: Welches Bundesland den 15-Kilometer-Radius nicht einführt

Baden-Württemberg plant derzeit keine entsprechende Regel. In Nordrhein-WestfalenNiedersachsen und Thüringen entscheiden die Kommunden selbst darüber, auch in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben Kommunen Mitspracherecht. In Berlin müssen die Bewohner bis zum 31. Januar immer einen triftigen Grund vorlegen, wenn sie die Wohnung verlassen, dazu zählen Arztbesuche, der Job oder Einkaufen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Ausnahmen sehen Bund und Länder beispielsweise nicht nur für Arztbesuche vor, konkret genannt werden in dem Beschluss auch Reisen mit „triftigem Grund“. Familienbesuch und Geschäftsreisen dürften weiterhin als triftiger Grund gelten. Man wolle sich an Thüringen und Sachsen orientieren, die den Bewegungsradius bereits eingeschränkt haben, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Grundsätzlich sind Tagesausflüge nach wie vor nicht verboten, auch wenn einige Naherholungsgebiete wie etwa Willingen oder Winterberg Parkplätze zu Skipisten und Rodelhängen sperren.

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Aber: Sollte ein Bundesland festlegen, dass der Radius auf 15 Kilometer begrenzt wird, sind Ausflüge auch nur noch innerhalb dieses Gebietes möglich, ohne gegen geltende Corona-Regeln zu verstoßen. Bei allen Bundesländern und Landkreisen, die die Bewegungsfreiheit nicht einschränken, bleibt es wie gehabt. 

Wie finde ich heraus, was im Radius von 15 Kilometern liegt?

In Bezug auf den Bewegungsradius von 15 Kilometern gilt als Ausgangsort entweder die eigene Wohnung oder die Stadtgrenze. In Luftlinie 15 Kiloneter in jede Richtung dürfen Menschen sich dann frei bewegen, auch ohne triftigen Grund. 

Wer nicht weiß, wie weit 15 Kilometer vom eigenen Wohnort reichen und wo die Grenzen sind, etwa in Naherholungsgebieten oder in Wäldern, der kann sich die Luftlinienentfernung zwischen zwei Orten online einzeichnen lassen.

Werden weiterhin Züge durch Deutschland fahren?

Komplett eingestellt wird der Zugverkehr nicht – und da nur Corona-Hotspots von den neuen Ausgangsbeschränkungen betroffen sind, dürften die Auswirkungen erst einmal gering sein. Die Deutsche Bahn antwortete auf eine Anfrage des reisereporters am 5. Januar damit, dass Zugangebote, vor allem im internationalen Verkehr ausgedünnt werden.

Zudem würden Doppeltaktungen vermieden, Verstärker-Züge reduziert und das Sitzplatangebot wird nur noch zu 85 Prozent zur Verfügung gestellt. Damit soll genug Abstand zwischen Reisenden gewährleistet werden. Ein Grundtakt bliebe aber auch im Fernverkehr bestehen, so die Sprecherin der Bahn.

Wie schon seit Längerem appellieren Regierung und Bundeskanzlerin Angela Merkel an die Deutschen, auf „nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch im Ausland zu verzichten“.

Bereits gebuchte Reisen im Inland werden bis zum 31. Januar erst einmal nicht stattfinden können, da Hotels, Jugendherbergen, Ferienhäuser und Co. nicht für Touristen geöffnet werden dürfen. 

Anders hingegen kann es bei Auslandsreisen aussehen, wie die Umsetzung der Ausgangsbeschränkungen in verschiedenen Ländern bereits zeigt. Darin ist geregelt, wie es mit Reisen während der nächtlichen Ausgangssperren aussieht. Das Modell könnte als Richtwert dienen, wie die Länder mit der Beschränkung der Bewegungsfreiheit umgehen werden. 

In Bayern und Baden-Württemberg ist es erlaubt, auch während der nächtlichen Ausgangssperre den Weg zum Flughafen oder zum Bahnhof anzutreten, wenn es sich um eine bereits gebuchte zwingend notwendige Reise handelt. Auch dürfen sich Passagiere während der Ausgangssperre auf direktem Weg vom Flughafen oder Bahnhof zu ihrem Zuhause begeben. Ebenso darf eine Person einen Passagier fahren, wenn derjenige keine andere Möglichkeit hat, zum Flughafen, Bahnhof oder nach Hause zu kommen. In Thüringen ist der Weg von und zum Flughafen allerdings während der nächtlichen Ausgangssperre untersagt, Reisende müssen bei einem Verstoß mit einem Bußgeld rechnen.  

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Konkret gibt es in der Beschlussvorlage der Ministerpräsidentenkonferenz aber keine Aussagen darüber, ob die An- und Abfahrt zum Flughafen für eine gebuchte Reise erlaubt ist.

Darf ich noch die Familie besuchen?

Familienbesuche gelten grundsätzlich erst einmal nicht als touristische Reise – es ist also die Frage, ob der Familienbesuch einen „triftigen Grund“ hat. Allerdings sieht die Beschlussvorlage der Ministerpräsidenten und die Bundesregierung ohnehin strengere Kontaktbeschränkungen vor. So dürfen nur noch Treffen mit einer Person außerhalb des eigenen Haushalts stattfinden. Daher ist es besser, Familienbesuche erst einmal zu verschieben.

„Wenn einer nach Bayern zum Familienbesuch kommt, aber mehr Zeit am Schloss Neuschwanstein als mit der Familie verbringt, ist es eine touristische Reise“, sagt dazu etwa ein Reisejurist des ADAC, wie Sprecherin Katharina Luca dem reisereporter.

Was passiert jetzt mit Naherholungsgebieten in Ballungsräumen?

In den vergangenen Tagen reisten die Menschen bisweilen recht weit durchs Land, um in den Harz, ins Sauerland oder in den Schwarzwald zu kommen, einige Gebiete waren überfüllt. Droht nun das gleiche Szenario in Ballungsräumen? Dort ist es nämlich deutlich enger und mehr Menschen müssen wenige Grün- und Freiflächen nutzen.

Noch ist nicht abzusehen, wie sich das entwickelt. Allerdings haben die vergangenen Wochen und Monate gezeigt, dass die Menschen in Deutschland regelmäßig an die frische Luft wollen und ihre Wohnungen verlassen. Wenn sie sich also nur noch in einem Bewegungsradius von 15 Kilometern um den Wohnort herum bewegen dürfen, wird es in den Naherholungsgebieten der Ballungszentren wohl voller.

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