Vermögenswirksame leistungen sparvertrag vergleich

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Vermögenswirksame Leistungen (kurz VwL oder VL) sind in den Worten des Gesetzgebers "Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt" (§ 2 Abs. 1 5. VermBG).

Es handelt sich also um Extra-Geld vom Chef, das direkt in einen Sparvertrag oder eine andere Geldanlage fließt und Dich beim Vermögensaufbau unterstützen soll. Du bekommst die vermögenswirksame Leistung zusätzlich zu Deinem Brutto-Lohn. Bis zu 40 Euro pro Monat schießt der Arbeitgeber zu.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf vermögenswirksame Leistungen, der Arbeitgeber zahlt sie freiwillig. In vielen Branchen sind sie aber im Tarifvertrag verbindlich geregelt. Manchmal findet sich auch ein entsprechender Passus in den Betriebsvereinbarungen oder im individuellen Arbeitsvertrag.

Grundsätzlich können Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Beamte, Soldaten und Richter vermögenswirksame Leistungen beziehen. Neue Mitarbeiter haben meist erst nach Ablauf der Probezeit Anspruch auf die Zahlungen, Teilzeit-Kräfte bekommen vermögenswirksame Leistungen im Vergleich zu Vollzeit-Kräften nur anteilig. Rentner, Selbstständige, Freiberufler und freie Mitarbeiter können leider keinen VwL-Vertrag schließen.

Um den Abschluss des Sparvertrags musst Du Dich beim VL-Sparen selbst kümmern. Du hast dabei die Wahl zwischen verschiedenen Sparformen, die wir Dir unten genauer erklären. Nachdem Du Deinem Arbeitgeber eine Bestätigung über den Sparvertrag vorgelegt hast, überweist er die monatlichen Beträge direkt an die Bank. Du kannst die Beträge übrigens auch aus eigener Tasche aufstocken. Wenn der Arbeitgeber sehr wenig zahlt, ist das manchmal notwendig, um die von der Bank vorgegebenen Mindest-Sparbeiträge zu erreichen.

Der VwL-Vertrag läuft üblicherweise über 7 Jahre. Die ersten 6 Jahre zahlt der Arbeitgeber monatlich Geld ein. Im 7. Jahr ruht die Anlage, erst danach steht Dir das angesparte Geld zur Verfügung. Du kannst anschließend sofort einen Nachfolge-Vertrag anlegen.

Unter bestimmten Voraussetzungen stehen Dir beim VL-Sparen außerdem noch staatliche Förderungen zu. Ob und in welcher Höhe Dir der Staat unter die Arme greift, hängt von der Sparform und von Deinem Einkommen ab.

Es gibt 5 gängige Sparformen, mit denen Du vermögenswirksame Leistungen anlegen kannst:

Im Folgenden erklären wir Dir kurz die Funktionsweise dieser Anlageformen sowie ihre Vor- und Nachteile.

Welche Sparform für vermögenswirksame Leistungen im Vergleich die passende für Dich ist, hängt einerseits von Deiner Risikobereitschaft ab und andererseits von Deinem Einkommen. Denn je nach Einkommenshöhe profitierst Du zusätzlich von staatlichen Förderungen.

VwL-Fondssparplan

Ein Fondssparplan bietet Dir beim VL-Sparen derzeit die höchsten Renditechancen. Weil das Geld am Finanzmarkt angelegt wird, ist das Endergebnis allerdings nicht planbar. Auch mögliche Verluste lassen sich nie völlig ausschließen.

Zum VL-Fondssparen brauchst Du zunächst ein Wertpapier-Depot, in dem Du Deine Fondsanteile verwahrst. Du kannst es direkt bei Deiner Hausbank eröffnen, was Dir aber meist teuer kommt. Günstigere Angebote ohne Grundgebühr erhältst Du bei Direktbanken oder Online-Brokern.

Anschließend musst Du Dich für einen passenden Fondssparplan entscheiden. Nicht alle Aktienfonds sind automatisch zum VL-Fondssparen zugelassen! Das größte Angebot findest Du wiederum meist bei Direktbanken oder Online-Fondsvermittlern.

Entscheide Dich nicht für einen aktiv gemanagten Fonds, sondern besser für einen ETF-Fondssparplan. Denn bei aktiv gemanagten Fonds werden hohe Verwaltungsgebühren von bis zu 2 - 3 Prozent fällig, die einen Teil der Rendite auffressen. Ein Sparplan auf ETF-Fonds ist im Vergleich dazu wesentlich kostengünstiger.

Diese sogenannten ETF-Fonds (Exchange Traded Funds), zu Deutsch "börsengehandelte Index-Fonds", stützen sich auf einen Aktienindex. Sie enthalten die gleichen Wertpapier wie der Index und bilden daher in ihrer Wertentwicklung den Kursverlauf des Aktienindex nach. Dadurch bieten sie gute Renditechancen bei einem vergleichsweise geringen Risiko. In den letzten 15 Jahren hättest Du mit einem ETF-Fondssparplan auf den bewährten Weltaktienindex MSCI World eine durchschnittliche Rendite von 5,5 Prozent jährlich erzielt.

Zwar ist es theoretisch möglich, dass ein ETF-Fondssparplan nach 7 Jahren einen Verlust einfährt. Das ist aber noch kein großes Problem, denn: Bisher haben sich die Börsenkurse nach Krisenzeiten immer wieder erholt und die Verluste wurden später aufgeholt. Falls die Börsenwerte kurz vor Vertragsende stark sinken, ist es die beste Strategie, Deine Anteile einfach im Depot zu belassen und die Schwächephase auszusitzen.

VL-Fondssparen lohnt sich besonders für

  • renditebewusste Anleger
  • Anleger, die mit geringem Risiko erste Erfahrungen am Kapitalmarkt sammeln wollen

VwL-Banksparplan

Du willst vermögenswirksame Leistungen anlegen, ohne dabei potentielle Finanzmarkt-Risiken einzugehen? Dann kommt ein klassischer Banksparplan für Dich in Frage. Sparpläne können fest oder variabel verzinst sein. Der Erhalt Deines Kapitals ist jederzeit garantiert. Im Fall einer Bankenkrise greift die staatliche Einlagensicherung von bis zu 100.000 Euro pro Anleger.

Allerdings ist in der derzeitigen Niedrigzinsphase die Grundverzinsung bei Banksparplänen relativ gering, sie liegt oft unterhalb der Inflationsrate. Ein weiterer Nachteil ist, dass es für das VwL-Sparen mit Banksparplänen keine staatlichen Förderungen gibt. Dadurch bist Du andererseits aber auch nicht an die Laufzeit von 7 Jahren gebunden.

Die meisten Banksparpläne lohnen sich trotzdem, weil Du am Ende der Laufzeit einen Schlussbonus von bis zu 14 Prozent bekommst. Dadurch wollen die Banken verhindern, dass Du den Sparplan vorzeitig kündigst. Inklusive Bonus kannst Du auf eine effektive Rendite von bis zu 2,75 Prozent kommen.

Ein VwL-Banksparplan eignet sich für

  • sicherheitsbewusste Anleger
  • Arbeitnehmer ohne Anspruch auf staatliche Förderungen

VwL-Bausparvertrag

Alternativ zu einem Banksparplan kannst Du vermögenswirksame Leistungen als Bausparvertrag anlegen. Ein Bausparvertrag ist im Prinzip eine Kombination aus einem Sparplan und einem zweckgebundenen Darlehen zum Bau oder Kauf einer Immobilie. Auch diese Variante eignet sich für Anleger, die auf "Nummer Sicher" gehen wollen. Im Unterschied zum Banksparplan gibt es für Bausparverträge staatliche Förderungen.

Wenn Du vermögenswirksame Leistungen als Bausparvertrag anlegst, ist die Laufzeit etwas anders geregelt: Der Arbeitnehmer zahlt volle 7 Jahre Beiträge ein, eine anschließende Sperrfrist gibt es nicht. Nach diesen 7 Jahren kannst Du Dir entweder das Guthaben auszahlen lassen oder das Darlehen in Anspruch nehmen. Den Kredit darfst Du allerdings nur für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen. Der Vorteil an einem Bausparvertrag ist, dass die Kreditzinsen etwas niedriger sind als bei einem "normalen" Kredit. Sie stehen außerdem von Anfang an fest, was die Planung erleichtert. Dafür sind aber auch die Sparzinsen in der Ansparphase etwas geringer.

Wenn Du vermögenswirksame Leistungen anlegen willst, ohne später ein Wohndarlehen in Anspruch zu nehmen, solltest Du daher prüfen, ob ein Banksparplan oder ein Bausparvertrag die bessere Lösung ist. Das hängt wahrscheinlich davon ab, ob Dir staatliche Förderungen zustehen. Vermögenswirksame Leistungen als Bausparvertrag anzulegen lohnt sich für

  • Anleger, die sich die staatliche Förderung sichern wollen
  • alle, die in nächster Zeit planen zu bauen oder eine Immobilie zu kaufen
  • Immobilienbesitzer, die für eine Renovierung sparen

Tilgung von Baudarlehen

Wenn Du schon jetzt einen Kredit für ein Haus oder eine Wohnung abbezahlst, kannst Du die vermögenswirksame Leistung auch zur Tilgung des Kredits verwenden. Allerdings unterstützt nicht jede Bank diese Option. Erkundigen solltest Du Dich unbedingt danach, denn: Meistens sind die Kreditzinsen höher als die Rendite anderer Sparformen, mit denen Du VL anlegen kannst. Dadurch kommt es Dir unterm Strich günstiger, wenn Du Deinen Kredit mit Hilfe des Arbeitgebers rascher abbezahlst.

Die Tilgung von Baudarlehen durch vermögenswirksame Leistungen eignet sich für

  • Immobilienbesitzer, die einen Kredit abbezahlen, und
  • deren Bank es erlaubt, VL zur Tilgung zu nutzen

Betriebliche Altersvorsorge mit VwL

Eine weitere Möglichkeit ist es, vermögenswirksame Leistungen in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge dann in eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse ein. Das Geld steht Dir aber nicht bereits nach 7 Jahren, sondern erst nach Renteneintritt zur Verfügung. Ein möglicher Vorteil ist, dass auf vermögenswirksame Leistungen in Form einer Altersvorsorge keine Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Dafür gibt es jedoch keine Möglichkeit, für die VL staatliche Förderungen zu beziehen.

Eine betriebliche Altersvorsorge als vermögenswirksame Leistung eignet sich für

  • Arbeitnehmer, die lieber langfristig in ihre Altersvorsorge investieren
  • Arbeitnehmer ohne Anspruch auf staatliche Förderungen

Abhängig von der Sparform und Deiner Einkommenshöhe kannst Du für Deinen VwL-Vertrag folgende staatliche Zulagen bekommen:

  • Arbeitnehmersparzulage
  • Wohnungsbauprämie

Arbeitnehmersparzulage

Mit der Arbeitnehmersparzulage unterstützt der Staat Fondssparpläne, Bausparverträge und die Tilgung eines Wohndarlehens. Für Banksparpläne oder eine betriebliche Altersvorsorge gibt es dagegen keine Förderung.

Je nach Sparform gelten unterschiedliche Einkommensgrenzen. Entscheidend ist dabei nicht der Brutto-Lohn, der auf Deinem Gehaltszettel steht, sondern das zu versteuernde Einkommen! Steuerfreibeträge wie der Kinder-Freibetrag oder die Werbungskosten-Pauschale vermindern Dein zu versteuerndes Einkommen. Andere Einkommensarten, beispielsweise Einnahmen als Vermieter, können es dagegen erhöhen.

Konkret gelten folgende Einkommensgrenzen (für gemeinsam veranlagte Ehepaare verdoppeln sich die Summen):

  • VL-Fondssparpläne: 20.000 Euro
  • Bausparverträge: 35.000 Euro
  • Tilgung eines Wohndarlehens: 35.000 Euro

Auch die Höhe der Förderung ist je nach Sparform unterschiedlich:

  • VL-Fondssparpläne: 20 %, maximal 400 Euro jährlich
  • Bausparverträge: 10 %, maximal 70 Euro jährlich
  • Tilgung eines Wohndarlehens: 10 %, maximal 70 Euro jährlich

Wohnungsbauprämie

Wenn Du mit einem Bausparvertrag vermögenswirksame Leistungen anlegen willst, steht Dir möglicherweise die Wohnungsbauprämie zu. Für diese Prämie gilt im Vergleich zur Arbeitnehmersparzulage eine höhere Einkommensgrenze von 35.000 Euro seit 2021 (bis 31.12.2020: 25.600). Es kann also sein, dass Du Anspruch auf die Wohnungsbauprämie hast, nicht aber auf die Arbeitnehmersparzulage.

Die Höhe der Förderung beträgt 10 %, wobei der Staat maximal 70 Euro (vor 2021: 8,8 %, max. 45 Euro) pro Jahr zuschießt.

Eine vermögenswirksame Leistung gilt als Teil des Brutto-Lohns, den Dir der Arbeitgeber zahlt. Daher fallen die gleichen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an wie auf den Rest Deines Lohns auch. Der Arbeitgeber überweist den vollen (Brutto-)Betrag an die Bank. Die Steuern und Sozialabgaben werden anschließend über die Lohnabrechnung beglichen. Wenn Du vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber erhältst, fällt Dein Netto-Lohn also geringfügig niedriger aus.

Eine Ausnahme gilt für vermögenswirksame Leistungen in Form einer betrieblichen Altersvorsorge: Für Beiträge, die auf ein Rentenkonto wandern, musst Du keine Steuern und Sozialabgaben leisten.

Auszahlung

Die Kapitalerträge, die Du beim VL-Sparen erwirtschaftest, sind ebenso wie bei anderen Sparformen grundsätzlich steuerpflichtig. Als Kapitalerträge gelten die Zinsen eines klassischen Banksparsplans oder die Dividenden und Kursgewinne bei Fonds-Sparplänen. Steuerlich berücksichtigt werden sie immer in dem Jahr, in dem sie ausbezahlt werden.

Die Steuer auf Kapitalerträge nennt sich Abgeltungssteuer. Sie beträgt 25 Prozent - bezogen auf die Erträge, nicht auf das gesamte Kapital. Dabei gilt aber ein steuerlicher Freibetrag von 801 Euro jährlich (1.602 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare). Normalerweise wird diese Grenze beim VwL-Sparen nicht überschritten, so dass die Auszahlung effektiv steuerfrei bleibt. Damit die Bank den Steuerfreibetrag berücksichtigt, musst Du ihr im Auszahlungsjahr einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilen.

Anders ist es, wenn Du vermögenswirksame Leistungen in eine betriebliche Altersvorsorge investierst: Dann zahlst Du auf die Rente, die Du im Alter beziehst, ganz normal Sozialabgaben und Steuern.

Einen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen anlegen ist weder kompliziert noch dauert es lang! Um Dir die Finanzspritze vom Chef zu sichern, musst Du nur Folgendes tun:

Schritt 1: Voraussetzungen prüfen

Informiere Dich, ob Dir vermögenswirksame Leistungen zustehen und in welcher Höhe der Arbeitgeber sie bezahlt. Ziehe dazu Deinen Arbeitsvertrag heran oder erkundige Dich in der Personalabteilung Deiner Firma bzw. beim Betriebsrat.

Anschließend solltest Du prüfen, ob Du Anspruch auf staatliche Förderungen hast. Wie hoch Dein steuerpflichtiges Einkommen zuletzt war, sagt Dir ein Blick auf den Steuerbescheid vom Finanzamt.

Schritt 2: Sparform und Anbieter auswählen

Falls Dein Arbeitgeber eine vermögenswirksame Leistung auszahlt, musst Du Dich nun für eine der oben genannten Varianten entscheiden. Welche Sparform für vermögenswirksame Leistungen im Vergleich die beste für Dich ist, hängt u.a. von Deinem Einkommen, Deiner Wohnsituation und Deinem Sicherheitsbedürfnis ab.

Du solltest anschließend unbedingt die einzelnen Produkte und Anbieter vergleichen! Denn Kosten und Rendite von Sparprodukten können sich mitunter erheblich unterscheiden. Je geringer die laufenden Gebühren (z.B. für Depot oder Verwaltung), desto höher ist die effektive Rendite, die bei Dir ankommt.

Schritt 3: VwL-Vertrag bei der Bank abschließen

Hast Du Dich entschieden, wie Du die VL anlegen willst, dann schließt Du den Vertrag direkt mit der Bank ab. Oft funktioniert das bequem von zu Hause aus, ohne dass Du zur nächsten Bankfiliale laufen musst.

Schritt 4: Bestätigung beim Arbeitgeber vorlegen

Die Bestätigung, die Dir die Bank ausstellt, gibst Du anschließend in der Personal- oder Lohnabteilung Deiner Firma ab. Damit ist für Dich alles erledigt und der Arbeitgeber überweist monatlich die vereinbarten Beträge an die Bank.