Beamt*innen gelten gemeinhin immer noch als Staatsdiener*innen und genießen als solche auch gewisse Privilegien. Dieser besondere Status geht auf das Jahr 1794 zurück. Im "Allgemeinen Preußischen Landrecht" findet sich die erste Zusammenfassung "Von den Rechten und Pflichten der Diener des Staates". Beamte*innen gelten als unkündbar (wenn sie sich nichts zuschulden kommen lassen), sind meist privat krankenversichert und müssen sich um ihre Altersversorgung weit weniger Sorgen machen, als Menschen, die in der freien Wirtschaft arbeiten. Dafür fällt die Entlohnung von Beamten*innen im Vergleich teils deutlich geringer aus und ist darüber hinaus sehr transparent. Denn die Gehälter von Beamten*innen, die aus der Historie heraus noch als Sold bezeichnet werden, sind in sogenannten jährlichen Besoldungstabellen aufgeführt und jedem öffentlich zugänglich. Show Beamte: Gehälter sind fest geregelt und transparentDie für Beamte*innen geltenden Besoldungstabellen ordnen sich nach Gruppen (Qualifizierung) und Stufen (Erfahrung). Dabei werden die Ämter in sogenannten Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst) eingeteilt. Ihnen sind dann entsprechend u.a. die Besoldungsgruppen A2-A6, A6-A9, A9-A13 und A13-A16 zugewiesen. ("Die Besoldungsgruppe A 1 wurde mit dem 6. Besoldungsänderungsgesetz vom 14. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3702) abgeschafft.") Das Grundgehalt steigt dann bis zur fünften Altersstufe im Abstand von zwei Jahren, bis zur neunten Stufe im Abstand von drei Jahren und darüber hinaus im Abstand von vier Jahren. Für einen Aufstieg innerhalb der Laufbahnen, also für den Weg von A2 bis zu A16, sind entsprechende Qualifizierungen (wie z.B. ein Studium) und regelmäßige Beurteilungen (Leistung, Befähigung, Eignung) entscheidend. Was relativ kompliziert klingt, kannst du mit Blick auf die entsprechenden Tabellen jedoch leicht nachvollziehen. Bei Stellenausschreibungen wird zudem stets angegeben, in welche Besoldungsordnung du eingeordnet wirst. Dabei verdienen Bundes-, Landes- und Kommunalbeamte*innen unterschiedlich. Zusätzlich kommt es auch noch darauf an, in welchem Bundesland du verbeamtet wirst. Auch hier gibt es Unterschiede. Noch wichtig zu wissen: Erst in dem Monat, in dem du dein 21. Lebensjahr vollendest hast, kannst du verbeamtet werden. Außerdem bist du in den ersten drei Jahren Beamter*in auf Probe. Das verdienen Beamte*innenIn den Besoldungstabellen wird jeweils das Grundgehalt angegeben. Dieses kann sich noch erhöhen, beispielsweise durch:
Das verdienen Bundesbeamte*innen im Jahr 2022
Während Arbeitnehmer*innen in der Privatwirtschaft ihren Lohn bzw. ihr Gehalt in der Regel erst am Monatsende, also nach getaner Arbeit, überwiesen bekommen, erhalten Beamte*innen ihr Gehalt bereits monatlich im Voraus. Dies hat historische Gründe und folgt dem Gedanken, dass Beamte*innen als Staatsdiener*innen ihre Besoldung zur Sicherung des Lebensunterhaltes bekommen und deshalb nicht in Vorleistung gehen müssen. Beruf mit hoheitlichen AufgabenWenn du dich nun fragst, wie du Beamter*in werden kannst, dann solltest du zunächst verstehen, dass damit kein bestimmter Job, sondern vielmehr ein besonderes Arbeitsverhältnis gemeint ist. Du leistest deine Arbeit in einer Behörde im öffentlichen Dienst (Kommune, Land oder Bund). Damit stehst du auch in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis und legst sogar einen Treueschwur ab. So arbeiten Beamte*innen beispielsweise bei der Polizei, im Justizvollzug oder bei der Finanzverwaltung. Übrigens wird auch im Grundgesetz sichergestellt, dass durch Beamte*innen hoheitliche Aufgaben im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sachgerecht und kontinuierlich erfüllt werden sollen. Jedoch sind nicht alle, die im öffentlichen Dienst arbeiten, automatisch Beamte*innen. Nur rund ein Drittel der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind verbeamtet. Mitarbeiter*innen ohne diesen Beamtenstatus tragen die Bezeichnung Tarifbeschäftigte oder Angestellte bzw. Arbeitnehmer*innen im öffentlichen Dienst. Das können zum Beispiel Pflegekräfte in kommunalen Krankenhäusern, Verwaltungsfachangestellte oder Erzieher*innen sein. Verbeamtet: Das sind die Vorteile
Verbeamtet: Das sind die Nachteile
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