Vergleich beamtenbesoldung und angestelltenvergütung

  • Beamtengehälter sind fest geregelt und transparent
  • So viel verdienen Beamt*innen 
  • In diesen Berufen kannst du verbeamtet werden
  • Vor- und Nachteile als Beamt*in

Beamt*innen gelten gemeinhin immer noch als Staatsdiener*innen und genießen als solche auch gewisse Privilegien. Dieser besondere Status geht auf das Jahr 1794 zurück. Im "Allgemeinen Preußischen Landrecht" findet sich die erste Zusammenfassung "Von den Rechten und Pflichten der Diener des Staates". Beamte*innen gelten als unkündbar (wenn sie sich nichts zuschulden kommen lassen), sind meist privat krankenversichert und müssen sich um ihre Altersversorgung weit weniger Sorgen machen, als Menschen, die in der freien Wirtschaft arbeiten. Dafür fällt die Entlohnung von Beamten*innen im Vergleich teils deutlich geringer aus und ist darüber hinaus sehr transparent. Denn die Gehälter von Beamten*innen, die aus der Historie heraus noch als Sold bezeichnet werden, sind in sogenannten jährlichen Besoldungstabellen aufgeführt und jedem öffentlich zugänglich.  

Beamte: Gehälter sind fest geregelt und transparent

Die für Beamte*innen geltenden Besoldungstabellen ordnen sich nach Gruppen (Qualifizierung) und Stufen (Erfahrung). Dabei werden die Ämter in sogenannten Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst) eingeteilt. Ihnen sind dann entsprechend u.a. die Besoldungsgruppen A2-A6, A6-A9, A9-A13 und A13-A16 zugewiesen. ("Die Besoldungsgruppe A 1 wurde mit dem 6. Besoldungsänderungsgesetz vom 14. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3702) abgeschafft.")

Das Grundgehalt steigt dann bis zur fünften Altersstufe im Abstand von zwei Jahren, bis zur neunten Stufe im Abstand von drei Jahren und darüber hinaus im Abstand von vier Jahren. Für einen Aufstieg innerhalb der Laufbahnen, also für den Weg von A2 bis zu A16, sind entsprechende Qualifizierungen (wie z.B. ein Studium) und regelmäßige Beurteilungen (Leistung, Befähigung, Eignung) entscheidend.

Was relativ kompliziert klingt, kannst du mit Blick auf die entsprechenden Tabellen jedoch leicht nachvollziehen. Bei Stellenausschreibungen wird zudem stets angegeben, in welche Besoldungsordnung du eingeordnet wirst. Dabei verdienen Bundes-, Landes- und Kommunalbeamte*innen unterschiedlich. Zusätzlich kommt es auch noch darauf an, in welchem Bundesland du verbeamtet wirst. Auch hier gibt es Unterschiede. Noch wichtig zu wissen: Erst in dem Monat, in dem du dein 21. Lebensjahr vollendest hast, kannst du verbeamtet werden. Außerdem bist du in den ersten drei Jahren Beamter*in auf Probe.  

Das verdienen Beamte*innen

In den Besoldungstabellen wird jeweils das Grundgehalt angegeben. Dieses kann sich noch erhöhen, beispielsweise durch:

  • Zulagen oder Prämien 
  • Familienzuschlag
  • Vergütungen für Mehrarbeit
  • Auslandsdienstbezüge
  • Anwärterbezüge

Das verdienen Bundesbeamte*innen im Jahr 2022

  • Zu Beginn in Gruppe A2, Stufe 1 (einfacher Dienst) verdienst du aktuell als Grundgehalt brutto 2.283,31 €. Netto bleiben davon 1.998,98 € übrig.
  • Im mittleren Dienst (A6-A9) liegt der Beamtensold zwischen 2.490,79 € (A6, Stufe 1) und 3.867,71 € (A9, Stufe 8). Es bleiben dir dann zwischen 2147 € und 3.079 € netto.
  • In der nächsten Stufe (gehobener Dienst, A9-A13) reicht die Sold-Spanne dann bis hin zu einem monatlichen Brutto von 5.904 € und einem Netto von 4.276 €.
  • In der höchsten Stufe (höherer Dienst; A16 in Altersstufe 8) erhältst du als Beamter*in monatlich 8.078 € brutto und darfst mit einem Netto in Höhe von 5.429 € rechnen.

Während Arbeitnehmer*innen in der Privatwirtschaft ihren Lohn bzw. ihr Gehalt in der Regel erst am Monatsende, also nach getaner Arbeit, überwiesen bekommen, erhalten Beamte*innen ihr Gehalt bereits monatlich im Voraus. Dies hat historische Gründe und folgt dem Gedanken, dass Beamte*innen als Staatsdiener*innen ihre Besoldung zur Sicherung des Lebensunterhaltes bekommen und deshalb nicht in Vorleistung gehen müssen.

Beruf mit hoheitlichen Aufgaben

Wenn du dich nun fragst, wie du Beamter*in werden kannst, dann solltest du zunächst verstehen, dass damit kein bestimmter Job, sondern vielmehr ein besonderes Arbeitsverhältnis gemeint ist. Du leistest deine Arbeit in einer Behörde im öffentlichen Dienst (Kommune, Land oder Bund).

Damit stehst du auch in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis und legst sogar einen Treueschwur ab. So arbeiten Beamte*innen beispielsweise bei der Polizei, im Justizvollzug oder bei der Finanzverwaltung. Übrigens wird auch im Grundgesetz sichergestellt, dass durch Beamte*innen hoheitliche Aufgaben im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sachgerecht und kontinuierlich erfüllt werden sollen.

Jedoch sind nicht alle, die im öffentlichen Dienst arbeiten, automatisch Beamte*innen. Nur rund ein Drittel der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind verbeamtet. Mitarbeiter*innen ohne diesen Beamtenstatus tragen die Bezeichnung Tarifbeschäftigte oder Angestellte bzw. Arbeitnehmer*innen im öffentlichen Dienst. Das können zum Beispiel Pflegekräfte in kommunalen Krankenhäusern, Verwaltungsfachangestellte oder Erzieher*innen sein.

Verbeamtet: Das sind die Vorteile

  • Sicherer Arbeitsplatz: Als Beamter*in bist du unkündbar, solange du nicht die berühmten goldenen Löffel stiehlst. Zudem sind die Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb deiner Laufbahn transparent und klar geregelt. Allein über die gestaffelten Altersstufen verdienst du mit den Jahren mehr. Solltest du im Laufe der Jahre krank werden und deiner Arbeit nicht mehr wie notwendig nachgehen können, wirst du entweder auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt, oder du kannst aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Ruhestand gehen.
  • Mehr Netto vom Brutto: Im Vergleich zu anderen Arbeitnehmer*innen zahlst du als Beamter*in keine Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge.
  • Krankenversicherung: Als Beamter*in kannst du zu Beginn unabhängig vom Einkommen wählen, ob du dich gesetzlich oder privat versicherst. Da du in der gesetzlichen Krankenversicherung den Beitrag alleine tragen musst, stellst du dich in der Regel mit einer privaten Krankenversicherung für Beamte*innen besser. Denn der jeweilige Dienstherr ist verpflichtet, einen sog. Beihilfezuschuss zu gewähren. Nachteil an der Stelle: Kosten für Behandlungen und Medikamente müssen zunächst von dir vorgestreckt werden und werden über die Beihilfe nicht zu 100% abgedeckt. Für die Differenz musst du eine Restkostenversicherung abschließen, die laut Versicherungen zu einem vergleichbar günstigen Tarif angeboten werden.  
  • Komfortable Altersversorgung: Anstatt einer Rente bekommst du als Beamter*in vom Staat ein Ruhegehalt, das sich Pension nennt. Es errechnet sich aus den abgeleisteten Dienstjahren und bezieht sich rechnerisch auf dein zuletzt verdientes Bruttogehalt. Einen vollen Anspruch erreichst du nach 40 Dienstjahren. Dabei werden dir mindestens 35 %, jedoch höchstens 71,75% (bei 40 Dienstjahren) gewährt. Damit stellst du dich mit einer Pension deutlich besser, als mit einer durchschnittlichen Rente.
  • Kredite sind kein Problem: Weil du als Beamter*in unkündbar bist, nicht arbeitslos werden kannst  und dein Gehalt immer pünktlich von einem sicheren Arbeitgeber bekommst, verfügst du über eine gute Bonität. Daher werden dir Kreditinstitute immer gerne Kredite gewähren - natürlich nur solange sie sich mit Blick auf dein Gehaltsniveau im Rahmen halten.   

Verbeamtet: Das sind die Nachteile

  • Arbeitnehmerrechte sind eingeschränkt: Als Beamter*in darfst du z.B. nicht streiken, um dich für bessere Arbeitsbedingungen einzusetzen. Möglich und erlaubt ist es aber, sich beispielsweise als Lehrer oder Polizist in einer Gewerkschaft zu organisieren, die dann Rechte auch in deinem Sinne aushandelt.
  • Kündigen ausgeschlossen: Wenn dir deine Arbeit keinen Spaß mehr macht oder du gerne etwas anderes tun möchtest, so kannst du als Beamter*in nicht einfach kündigen. Du musst in dem Fall schriftlich einen Versetzungsantrag bei deinem Vorgesetzten einreichen, den du gut begründen können solltest. Darüber hinaus ist es sogar möglich, dass du aus dienstlichen Gründen (z.B. Personalmangel an anderen Stellen) an eine andere Arbeitsstelle versetzt werden kannst. Es steht dir jedoch immer offen, deinen Beamtenstatus abzulegen, dich dann z.B. selbstständig zu machen oder einen Job in der freien Wirtschaft anzunehmen. 
  • Gehalt versus Sold: Selbst wenn dir die Besoldungsstufen in der Tabelle schon zusagen, solltest du wissen, dass gerade in den höheren Stufen die Gehälter im Vergleich zur freien Wirtschaft teils niedriger ausfallen. Dabei kompensieren zwar die Vorteile in puncto Altersversorgung und wegfallender Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge, jedoch kannst du als Geschäftsführer*in in einem Unternehmen ggf. mehr als ein Minister oder eine Ministerin verdienen.
  • Schlechtes Image: Vielleicht ist dir dein Job-Image nicht so wichtig. Dennoch musst du damit leben, dass Beamte*innen in der Gesellschaft keinen so hohen Stellenwert besitzen. Oft werden sie als faul, träge und wenig leistungsorientiert angesehen. Das rührt einerseits häufig eher von Vorurteilen und lässt sich zum großen Teil auch durch die neidischen Blicke auf die zweifelsohne bestehenden Vorteile erklären. Andererseits lässt sich nicht verleugnen, dass durch die geregelten Laufbahnen und festen Gehaltsstrukturen gewisse Anreize nicht wirken und die Eigenmotivation nicht unbedingt gefördert wird. 

Würdest du den Beamtentest schaffen? Hier kannst du es herausfinden.