Wo gilt die 15 km regel in brandenburg

Corona in Brandenburg Diese Regeln hat die Landesregierung neu beschlossen

Ab Samstag, 9. Januar, gilt für das Land Brandenburg eine neue Corona-Verordnung. Damit werden die bisherigen Einschränkungen bis Ende Januar verlängert. Einiges wurde jedoch auch neu beschlossen.

Dietmar Woidke (SPD), Ministerpräsident von Brandenburg, nimmt an der Sondersitzung des Landtages teil. Thema der folgenden Aussprache war nach der Beratung der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Merkel die weiteren notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Dietmar Woidke (SPD), Ministerpräsident von Brandenburg, nimmt an der Sondersitzung des Landtages teil. Thema der folgenden Aussprache war nach der Beratung der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Merkel die weiteren notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. © Foto: Patrick Pleul/dpa

Die Brandenburger Landesregierung hat den bestehenden Lockdown zur Eindämmung des Coronavirus verlängert und folgt damit den Beschlüssen, auf die sich Bund und Länder am Dienstag geeinigt haben. Alle bisherigen bis 10. Januar befristeten Einschränkungen werden bis zum 31. Januar verlängert. In Einzelbereichen wurden die Maßnahmen jedoch auch verschärft. Aber es gibt auch eine Lockerung. Im folgenden hat die RUNDSCHAU zusammengefasst, was konkret neu beschlossen wurde.

Standorte der Impfzentren in Brandenburg und Sachsen

15 Kilometer-Bewegungsradius um Landkreise und kreisfreie Städte

Kontaktbeschränkungen: In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Davon ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

Die bisherige nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr wird mit der neuen Verordnung aufgehoben. Sie war nach Angaben der Staatskanzlei bewusst nur auf die Weihnachtstage und den Jahreswechsel bezogen.

Bewegungsradius: Sachsen hat es bereits vorgemacht. Nun ziehen die anderen Bundesländer nach. Der Bewegungsradius wird in Brandenburg auf 15 Kilometer um den jeweiligen Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt beschränkt. Das gilt für touristische Ausflüge, Sport und Bewegung im Freien, wenn eine 7-Tages-Inzidenz von über 200 vorliegt. Entscheidend ist der aktuelle Inzidenzwert, den das Land täglich aktuell meldet. Aktuell betrifft das zehn Landkreise und drei Städte in Brandenburg. Darunter alle Landkreise der Lausitz sowie das Elbe-Elster-Land und die Stadt Cottbus. Notwendige Fahrten über diesen Radius hinaus, zum Beispiel zur Arbeit oder zum Arzt sind weiterhin möglich.

Was der 15-Kilometer-Radius für die Stadt bedeutet

Wann öffnen die Schulen wieder?

Der Präsenzunterricht bleibt in Brandenburg weiterhin ausgesetzt. Der Distanzunterricht wird damit zunächst verlängert. Ausgenommen bleiben weiterhin die Abschlussklassen der Jahrgänge 10 an allen Schulen, 12 an Gymnasien und 13 an Gesamtschulen, Oberstufenzentren (OSZ) sowie Schulen des Zweiten Bildungswegs. Die Förderschulen mit dem Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ bleiben geöffnet, hier entscheiden die Eltern über den Schulbesuch.

Weiter kein Präsenzunterricht an Brandenburger Schulen

In der übernächsten Woche (ab dem 18. Januar) soll die Situation neu bewertet und dann entschieden werden, ob es aufgrund eines deutlich gesunkenen Infektionsgeschehens Spielräume für eine Öffnung an Grundschulen für einen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht in der Woche vor den Winterferien (25.-29. Januar) gibt. Die Notbetreuung in Grundschule und Hort wird fortgesetzt. Die Öffnungen der Horte sind an die Regelungen im schulischen Bereich angepasst worden.

Bleiben die Kitas weiterhin geöffnet?

Die Krippen und Kindergärten bleiben geöffnet. Es wird aber an die Eltern appelliert, ihre Kinder soweit wie möglich Zuhause zu betreuen und die Ausweitung der Anspruchsdauer des Kinderkrankengelds zu nutzen.

Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sollen jedoch geschlossen werden, wenn es das regionale Infektionsgeschehen erfordert. Nach der neuen Verordnung gilt dafür eine Inzidenz von 300 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner. Eine solche Regelung gilt derzeit zum Beispiel im Kreis Oberspreewald-Lausitz. Auch auf Cottbus und das Elbe-Elster-Land träfe diese neue Regelung mit den aktuellen Inzidenz-Werten zu.

Neu festgelegt wurde, dass Alleinerziehende einen Anspruch auf Notbetreuung an den Schulen und im Hort erhalten, soweit eine häusliche oder sonstige Betreuung nicht organisiert werden kann. Dies gilt ab Montag, 18. Januar.

Zugleich wurde die Auflistung der systemrelevanten Berufe, die einen Anspruch auf Notbetreuung haben, um die Steuerrechtspflege und das Bestattungswesen erweitert.

Dürfen Brandenburger wieder ins Fitnessstudio?

Die Antwort lautet weiterhin nein. Indoor-Sport wird grundsätzlich untersagt. Damit entfällt auch die Differenzierung zwischen Fitnesscentern und sonstigen Indoor-Sporteinrichtungen. Eine Ausnahme gibt es jedoch. Sportanlagen, die ausschließlich zu medizinisch notwendigen oder zu sozialtherapeutischen Zwecken genutzt werden, dürfen genutzt werden.

Was ist sonst noch neu an der Verordnung?

Neu ist auch, dass Kantinen, von Ausnahmen abgesehen, zu schließen sind, jedoch können Speisen und Getränke zur Mitnahme angeboten werden. Die Schließungsanordnung gilt nicht für Betriebe, sofern die Essensversorgung der Beschäftigten nicht anders zu bewerkstelligen ist. Sie gilt grundsätzlich auch nicht für Schulkantinen.

Ab wann gilt die neue Verordnung?

Die neue Verordnung tritt ab Samstag, 9. Januar, 0.00 Uhr in Kraft.

Alte in häuslicher Pflege im Impfplan völlig ignoriert

Die RUNDSCHAU informiert Sie online via Ticker hier über die aktuelle Corona-Lage im Brandenburg, Sachsen und der Lausitz.

Bleiben Sie informiert mit dem kostenlosen Newsletter der LR-Chefredaktion.

Hintergründe zum Coronavirus in der Lausitz finden Sie in diesem Dossier.