Wie viel darf die warmmiete bei hartz 4 kosten

Wie viel darf die warmmiete bei hartz 4 kosten
Wohnung mieten: Als Hartz-4-Empfänger sind Sie an die Richtwerte des Jobcenters gebunden.

Als Absicherung für Arbeitssuchende in Deutschland gibt es die Hartz-4-Leistungen vom Jobcenter. Durch diese soll das Existenzminimum gewährleistet werden, bis die Betroffenen eine neue Arbeitsstelle finden und den Lebensunterhalt selbst wieder bestreiten können.

Menschen, die Arbeitslosengeld 2 beziehen, erhalten einen monatlichen Regelsatz. Von diesem sollen die Stromkosten, der Lebensmitteleinkauf oder auch die Anschaffung neuer Kleidungsstücke gedeckt werden. Die Kosten der Unterkunft werden separat übernommen.

Doch wie hoch darf bei Hartz-4-Bezug die Miete eigentlich ausfallen? Was passiert, wenn die von einem Hartz-4-Empfänger bezogene Wohnung eine Miete kostet, die zu hoch ist? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.

Inhalt

  • FAQ: Miete bei Hartz-4-Bezug
  • Übernimmt das Jobcenter die Miete bei Hartz-4-Bezug?
    • Angemessene Miete für Hartz-4-Empfänger
    • Hartz-4-Miete zu hoch: Wann ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet wird
  • Mietübernahme vom Jobcenter bei Umzug
    • Wie können Hartz-IV-Empfänger die Mietkaution bezahlen?

FAQ: Miete bei Hartz-4-Bezug

Wie hoch darf die Miete bei Hartz-4-Bezug ausfallen?

Das hängt vom örtlichen Mietspiegel und der Anzahl der Bewohner ab. Die jeweiligen Richtwerte können Sie beim örtlichen Jobcenter in Erfahrung bringen. Hier finden Sie einige Beispiele für eine angemessene Miete.

Übernimmt das Jobcenter die Heizkosten?

Im Rahmen der Kosten der Unterkunft werden sowohl die Miete als auch anfallende Heizkosten beim Bezug von Hartz 4 übernommen, sofern diese in einem angemessenen Rahmen liegen.

Muss ich umziehen, wenn die Miete zu hoch ist?

Ist die Miete bei Hartz-4-Bezug zu hoch, wird ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Sie können die Mietkosten durch einen Umzug oder das Untervermieten einzelner Räume senken.

Übernimmt das Jobcenter die Miete bei Hartz-4-Bezug?

Der maximale Hartz-4-Regelsatz liegt Stand 2019 bei 416 Euro pro Monat (für Alleinstehende). Von diesem noch die Miete zu bezahlen, ist in Zeiten der steigenden Wohnungskosten schier unmöglich. Allerdings lässt das Jobcenter niemanden auf der Straße sitzen, sodass Hartz-4-Empfänger die Miete bezahlt bekommen.

Dies ist in § 22 SGB II Absatz 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II) definiert:

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt. […]

Wie dem Paragraphen zu entnehmen ist, wird der Mietzuschuss für Hartz-4-Empfänger auch für die Kosten der Heizung gewährt. Aufwendungen für Strom oder einen Internetanschluss sind allerdings nicht inbegriffen und müssen aus dem Regelsatz gedeckt werden.

Wichtig: Auch die Nebenkosten werden bei Hartz-4-Bezug vom Jobcenter übernommen. Kommt es zu einer Rückzahlung, wird diese entsprechend verrechnet, sodass sich je nach Höhe in den folgenden Monaten die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft reduzieren.

Angemessene Miete für Hartz-4-Empfänger

Wie viel darf die warmmiete bei hartz 4 kosten
Die Miete für Hartz-4-Empfänger muss angemessen sein.

Wie dem Gesetzestext zu entnehmen ist, muss die Hartz-IV-Miete „angemessen“ sein. Genauer definiert das SGB II die vom Jobcenter für eine Wohnung veranschlagte Miete nicht.  Was gilt nun also als angemessen?

Um diese Frage zu beantworten, spielen zwei Faktoren eine wichtige Rolle: der örtliche Mietspiegel sowie die Anzahl der Personen, welche in dem Haushalt leben werden. So kommt es deutschlandweit zu sehr unterschiedlichen Definitionen der Hartz-4-Miete. Im weiteren Textverlauf werden wir Ihnen die Richtwerte für drei Städte als Orientierung in Tabellenform präsentieren.

Bevor Sie also eine Wohnung mieten, die mit Hartz 4 bezahlt werden soll, müssen Sie sich an das zuständige Jobcenter wenden und in Erfahrung bringen, wie hoch die Richtwerte in Ihrem jeweiligen Wohnort ausfallen. Erst dann können Sie sich auf die Suche nach einer geeigneten Bleibe machen.

Mietkosten bei Hartz-4-Bezug: Beispiele

Damit Sie sich ein Bild davon machen können, wie hoch die angemessene Hartz-4-Miete ausfallen kann, zeigen wir Ihnen nun dir Richtwerte für die nachfolgenden Städte:

Angemessene Hartz-4-Miete in Dresden

Personen im HaushaltMaximale Bruttokaltmiete in Euro
1 378,39
2 444,51
3 518,76
4 603,63
5 775,54
Angaben ohne Gewähr

Angemessene Hartz-4-Miete in Hamburg

Personen im HaushaltMaximale Bruttokaltmiete in Euro
1 495,00
2 603,00
3 732,75
4 880,20
5 1.164,45
6 1.328,40
Je weitere Person 166,05
Angaben ohne Gewähr

Angemessene Hartz-4-Miete in München

Personen im HaushaltMaximale Bruttokaltmiete in Euro
1 657
2 744
3 870
4 1.093
5 1.277
6 1.563
Angaben ohne Gewähr

Hartz-4-Miete zu hoch: Wann ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet wird

Wie viel darf die warmmiete bei hartz 4 kosten
Sind bei Hartz-4-Bezug die Unterkunftskosten zu hoch, wird ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet.

Es kann auch vorkommen, dass bei Hartz-4-Bezug die Mietkosten zu hoch ausfallen und dennoch vorübergehend vom Jobcenter übernommen werden. Dies ist vor allem der Fall, wenn Menschen plötzlich in die Abhängigkeit von Arbeitslosengeld 2 rutschen.

Ein Grund dafür kann beispielsweise eine unerwartete Kündigung sein. Häufig entsprechen die Wohnungskosten dann nicht den Richtwerten für eine Kaltmiete bei Hartz-4-Bezug. In diesen Fällen muss meist ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden.

§ 22 SGB II Absatz 1 SGB II definiert diesbezüglich:

[…] Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Eine Absenkung der nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre.

Es ist also möglich, für maximal sechs Monate eine teurere Wohnung zu halten. Spätestens nach Ablauf dieser Frist müssen die Wohnungskosten allerdings gesenkt werden. Dies kann durch einen Umzug oder die Untervermietung eines Zimmers geschehen.

Gut zu wissen: Es ist grundsätzlich auch möglich, trotz Hartz-4-Bezug eigenes Wohneigentum zu bewohnen, wenn ein Verkauf unwirtschaftlich wäre. Hat der Betroffene eine teure Eigentumswohnung oder gar ein Haus, welche nicht zum Schonvermögen zählen, kann es passieren, dass diese ggf. verkauft und zur Deckung des Lebensunterhalts genutzt werden müssen.

Mietübernahme vom Jobcenter bei Umzug

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Wird die neue Hartz-4-Miete vom Jobcenter übernommen, erhalten Betroffene Umzugshilfen.

Ein Umzug kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich werden. Manchmal kann dieser sogar die Chancen, eine neue Arbeit zu erhalten, deutlich erhöhen. Daher haben auch Hartz-4-Empfänger die Möglichkeit, einen Umzug anzustreben.

Allerdings müssen hierbei einige Dinge beachtet werden. So muss die Hartz-4-Miete weiterhin angemessen sein, damit das Jobcenter diese auch in vollem Umfang übernimmt. Zudem muss die Genehmigung des Sachbearbeiters vorliegen, bevor ein neuer Mietvertrag unterzeichnet werden darf.

Liegt die Zustimmung des Jobcenters vor, haben Leistungsempfänger auch einen Anspruch auf Umzugshilfen. So werden die Anschaffungskosten für Umzugskartons übernommen und es gibt eine Verpflegungspauschale für Freunde und Bekannte, die beim Umzug helfen.

Hartz-4-Beziehende erhalten allerdings keine Kostenübernahme für ein Umzugsunternehmen, welches den Wohnungswechsel übernimmt. Dieser muss in Eigenregie geplant und durchgeführt werden. Allerdings wird eine Pauschale für einen Mietwagen gewährt, mit dessen Hilfe die Möbel von A nach B transportiert werden können.

Wie können Hartz-IV-Empfänger die Mietkaution bezahlen?

Zwar gibt es einen Mietzuschuss bei Hartz-4-Bezug, allerdings ist die Übernahme der Kosten für die Mietkaution nicht vorgesehen. Allerdings können Hartz-4-Empfänger, deren Miete vom Jobcenter übernommen wird, ein Darlehen für die Mietkaution beantragen.

Dieses muss bewilligt werden, sofern das Jobcenter dem Wohnungswechsel zugestimmt hat. Zur Rückzahlung des Darlehens werden monatlich zehn Prozent vom maßgebenden Regelsatz des Betroffenen einbehalten, bis die Schulden beglichen sind. Zinsen werden nicht erhoben.

Verweigert das Jobcenter die Umzugsgenehmigung, weil die neue Hartz-4-Wohnungsmiete zu hoch oder ein Wohnungswechsel nicht notwendig ist, so besteht auch keinerlei Anspruch auf ein Darlehen zur Zahlung der Mietkaution für die neue Bleibe.

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Wie viel darf die Warmmiete bei Hartz 4 sein?

Viele Empfänger:innen von Hartz IV und anderen Sozialleistungen können aufatmen: Ab sofort übernimmt die Stadt Hamburg höhere Mieten. So kann eine Einzelperson statt bislang maximal 501,50 Euro nun bis zu 543 Euro für Mietkosten bekommen.

Wie groß und teuer darf eine Hartz 4 Wohnung sein 2022?

Gemäß den Regelungen in § 22 SGB II müssen sowohl die Kosten als auch die Größe einer Wohnung angemessen sein. So ist darf bei Hartz 4 eine Wohnung für eine Person etwa 45 qm groß sein. Fünfzehn Quadratmeter werden dann für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

Wie hoch darf die Warmmiete sein?

Die 40er-Mietregel Laut der 40er-Mietregel sollte der monatliche Mietpreis nicht höher als 1/40 Ihres Jahresgehalts sein. Die folgende Beispielrechnung verdeutlicht dies: Wenn Sie über ein jährliches Bruttogehalt von 40.000 Euro verfügen, darf die Miete für Ihre Wohnung nicht mehr als 1.000 Euro im Monat betragen.

Wie hoch darf die Warmmiete bei Grundsicherung sein?

Wenn Alleinstehende monatlich 400 Euro Warmmiete zahlen müssen, liegt ihr persönlicher Grundsicherungsbedarf 2021 bei 846 Euro. Für Paare liegt der Regelsatz 2021 insgesamt bei monatlich 802 Euro. Beträgt die Warmmiete eines Rentner-Ehepaars beispielsweise 500 Euro, so liegt ihr Grundsicherungsbedarf bei 1.302 Euro.