Als Ausländer benötigen Sie in Deutschland grundsätzlich jederzeit einen gültigen Pass oder Passersatz. Für die Ausstellung und Verlängerung von Pässen sind grundsätzlich die Auslandsvertretungen des Heimatlandes zuständig, außer Sie sind Asylberechtigter, anerkannter Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, Staatenloser oder subsidiär Schutzberechtigter. Show
- Reiseausweis für Flüchtlinge („Blauer Pass“) - Reiseausweis für Staatenlose („Blaues Reisedokument“) - Reiseausweis für Ausländer („Graues Reisedokument“)
Bitte beachten Sie, dass eine Reise in Ihr Heimatland
ggf. dazu führen kann, dass Ihre Asylberechtigung bzw. Anerkennung in Deutschland widerrufen wird und Sie Ihr Aufenthaltsrecht für Deutschland verlieren. Auskünfte über die Visabestimmungen für nichtdeutsche Staatsangehörige, die in ein Drittland reisen möchten, kann nur die jeweilige Auslandsvertretung dieses Landes erteilen. Die Adressen der ausländischen Vertretungen in Deutschland finden Sie über den unten eingestellten Link. Eine
(unverbindliche) Übersicht der Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere anerkennen, bietet auch die Bundespolizei an (Stand August 2019). Wenn Sie eine Auslandsreise in einen anderen Schengen-Staat
(z.B. Frankreich) planen, sollten Sie die folgenden Informationen berücksichtigen: Personen, die Inhaber eines gültigen, von einem der Schengen-Staaten ausgestellten Aufenthaltstitels oder vorläufigen Aufenthaltstitels und eines gültigen Reisedokumentes sind, dürfen sich für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen in den anderen Schengen-Staaten aufhalten, sofern sie dort keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Diese Regelung
gilt für folgende deutsche Aufenthaltstitel:
Die genannten Titel gelten anstelle eines Visums zur visumfreien Einreise jedoch nur dann, wenn sie in einem Pass bzw. im Zusammenhang mit einem Pass, also einem Reisedokument zum Grenzübertritt als Blattvisa erteilt wurden; sie gelten nicht, wenn sie in einem Ausweisersatz (zur Nutzung ausschließlich in Deutschland) erteilt
wurden. Auch nationale deutsche Visa der Kategorie „D“ für einen längeren Aufenthalt berechtigen zu visumfreien Aufenthalten von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen zu touristischen Zwecken in den anderen Schengen-Staaten. Die „Aussetzung der Abschiebung (Duldung)“ sowie die „Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber“ berechtigen nicht zur visumfreien Einreise in andere Schengen-Staaten. Bitte beachten Sie: Ein Aufenthaltstitel berechtigt
nicht automatisch zur Einreise in einen anderen Schengen-Staat. Möglicherweise müssen Sie an der Grenze oder bei anderen Kontrollen bestimmte Angaben zu Ihrem geplanten Aufenthalt und Ihrer Person machen. In einigen Fällen können solche Überprüfungen dazu führen, dass Ihnen die Einreise verwehrt wird z.B. wenn ein Einreiseverbot in den betreffenden Schengen-Staat besteht. Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie ein Visum benötigen oder nicht, müssten Sie sich direkt an die zuständige Auslandsvertretung dieses Landes in Deutschland wenden.
Bin türkischer Staatsbürger und habe hier in Deutschland eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Wie lange darf ich in der Türkei bleiben, ohne dass die Aufenthaltserlaubnis erlischt? Ich habe etwas von 6Monaten gehört. Geht es evtl. auch länger mit Genehmigung?
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet Du kannst 6 Monate im Ausland bleiben. Wenn du schon sehr lange hier bist und deinen Lebensunterhalt hier sicherstellen kannst, kannst du bei der Ausländerbehörde eine Ausnahmegenehmigung für einen längeren Aufenthalt beantragen.
Wenn Du eine unbefristete Aufenthalserlaubnis hast, kannst Du meiner Meinung nach so bleiben wie Du möchtest. Rufe doch bei dem Amt einfach mal kurz an und Du bist auf der sicheren Seite.
Hast Du hier eine Arbeit? Dann kannst ja wohl kaum so lange wegbleiben.
Was möchtest Du wissen?Wie lange darf man mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel im Ausland bleiben?Der unbefristete Aufenthalt in Form des Daueraufenthalt-EU erlischt in bestimmten Fällen: Sie sind länger als 12 Monate außerhalb der EU oder in den EU-Ländern Dänemark, Großbritannien und Irland bzw. länger als 24 Monate, wenn Sie vorher eine Blaue Karte EU hatten.
Kann ich länger als 6 Monate in der Türkei bleiben?Maximal 90 Tage Aufenthalt mit einem Türkei-Visum
Das Visum ist insgesamt 6 Monate gültig. Sie können das Türkei-Visum jedoch maximal 90 Tage lang nutzen. Diese 90 Tage können auf mehrere Reisen aufgeteilt werden oder Sie bleiben 90 Tage in der Türkei.
Wie lange darf ein Ausländer in der Türkei bleiben?Höchstens 90 Tage Aufenthalt in der Türkei
Trotz der langen Gültigkeitsdauer von 180 Tagen ermöglicht das türkische Visum nur einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen in der Türkei. Das können 90 Tage hintereinander sein, aber Sie können diesen Zeitraum von 90 Tagen auch für mehrere Aufenthalte nutzen.
Was passiert wenn man länger als 90 Tage in der Türkei bleibt?Das Visum für die Türkei ist 180 Tage lang gültig, aber in diesem Zeitraum dürfen Sie sich höchstens 90 Tage in der Türkei aufhalten. Haben Sie diese 90 Tage bereits genutzt, aber sind die 180 Tage der Gültigkeit des Visums noch nicht vorbei? Auch dann können Sie bereits ein neues Visum beantragen.
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