Wie lange darf man mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis in der Türkei bleiben?

Als Ausländer benötigen Sie in Deutschland grundsätzlich jederzeit einen gültigen Pass oder Passersatz. Für die Ausstellung und Verlängerung von Pässen sind grundsätzlich die Auslandsvertretungen des Heimatlandes zuständig, außer Sie sind Asylberechtigter, anerkannter Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, Staatenloser oder subsidiär Schutzberechtigter.


Für diese Personengruppen erteilen die deutschen Ausländerbehörden in der Regel Passersatzpapiere, in die auch die Aufenthaltstitel erteilt werden und die es in drei Arten gibt:

- Reiseausweis für Flüchtlinge („Blauer Pass“)

- Reiseausweis für Staatenlose („Blaues Reisedokument“)

- Reiseausweis für Ausländer („Graues Reisedokument“)


Mit einem Blauen Pass können Sie grundsätzlich in (die ca. 100 Staaten) reisen, die die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet haben.

Bitte beachten Sie, dass eine Reise in Ihr Heimatland ggf. dazu führen kann, dass Ihre Asylberechtigung bzw. Anerkennung in Deutschland widerrufen wird und Sie Ihr Aufenthaltsrecht für Deutschland verlieren.

Auskünfte über die Visabestimmungen für nichtdeutsche Staatsangehörige, die in ein Drittland reisen möchten, kann nur die jeweilige Auslandsvertretung dieses Landes erteilen. Die Adressen der ausländischen Vertretungen in Deutschland finden Sie über den unten eingestellten Link.

Eine (unverbindliche) Übersicht der Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere anerkennen, bietet auch die Bundespolizei an (Stand August 2019).

Wenn Sie eine Auslandsreise in einen anderen Schengen-Staat (z.B. Frankreich) planen, sollten Sie die folgenden Informationen berücksichtigen:

Personen, die Inhaber eines gültigen, von einem der Schengen-Staaten ausgestellten Aufenthaltstitels oder vorläufigen Aufenthaltstitels und eines gültigen Reisedokumentes sind, dürfen sich für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen in den anderen Schengen-Staaten aufhalten, sofern sie dort keine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Diese Regelung gilt für folgende deutsche Aufenthaltstitel:

  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
  • Blaue Karte EU (ausgestellt ab 1. August 2012)
  • ICT
  • Mobiler ICT
  • Aufenthaltserlaubnis – EU
  • Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staates (ausgestellt seit dem 28. August 2007,ersetzt die „Aufenthaltserlaubnis-EU“)
  • Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft und ihre Familienangehörigen, die nicht Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind
  • Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland
  • Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedsstaates der EWG
  • Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland

Die genannten Titel gelten anstelle eines Visums zur visumfreien Einreise jedoch nur dann, wenn sie in einem Pass bzw. im Zusammenhang mit einem Pass, also einem Reisedokument zum Grenzübertritt als Blattvisa erteilt wurden; sie gelten nicht, wenn sie in einem Ausweisersatz (zur Nutzung ausschließlich in Deutschland) erteilt wurden.

Auch nationale deutsche Visa der Kategorie „D“ für einen längeren Aufenthalt berechtigen zu visumfreien Aufenthalten von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen zu touristischen Zwecken in den anderen Schengen-Staaten.

Die „Aussetzung der Abschiebung (Duldung)“ sowie die „Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber“ berechtigen nicht zur visumfreien Einreise in andere Schengen-Staaten.

Bitte beachten Sie: Ein Aufenthaltstitel berechtigt nicht automatisch zur Einreise in einen anderen Schengen-Staat. Möglicherweise müssen Sie an der Grenze oder bei anderen Kontrollen bestimmte Angaben zu Ihrem geplanten Aufenthalt und Ihrer Person machen. In einigen Fällen können solche Überprüfungen dazu führen, dass Ihnen die Einreise verwehrt wird z.B. wenn ein Einreiseverbot in den betreffenden Schengen-Staat besteht.
Siehe hierzu Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex).

Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie ein Visum benötigen oder nicht, müssten Sie sich direkt an die zuständige Auslandsvertretung dieses Landes in Deutschland wenden.

  • Welche Länder sind Mitglied des Schengener Abkommens?
  • Vertretungen anderer Staaten: Länder A-Z
  • Schengener Grenzkodex
  • Ihr Europa-Reisepass und Visabestimmungen für Nicht-EU-Bürger
  • Auslandsreisen als Geflüchteter (Handbook Germany)

Bin türkischer Staatsbürger und habe hier in Deutschland eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Wie lange darf ich in der Türkei bleiben, ohne dass die Aufenthaltserlaubnis erlischt? Ich habe etwas von 6Monaten gehört. Geht es evtl. auch länger mit Genehmigung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie lange darf man mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis in der Türkei bleiben?

Du kannst 6 Monate im Ausland bleiben. Wenn du schon sehr lange hier bist und deinen Lebensunterhalt hier sicherstellen kannst, kannst du bei der Ausländerbehörde eine Ausnahmegenehmigung für einen längeren Aufenthalt beantragen.

Wie lange darf man mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis in der Türkei bleiben?

Wenn Du eine unbefristete Aufenthalserlaubnis hast, kannst Du meiner Meinung nach so bleiben wie Du möchtest. Rufe doch bei dem Amt einfach mal kurz an und Du bist auf der sicheren Seite.

Wie lange darf man mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis in der Türkei bleiben?

Hast Du hier eine Arbeit? Dann kannst ja wohl kaum so lange wegbleiben.

Wie lange darf man mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis in der Türkei bleiben?

Was möchtest Du wissen?

Wie lange darf man mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel im Ausland bleiben?

Der unbefristete Aufenthalt in Form des Daueraufenthalt-EU erlischt in bestimmten Fällen: Sie sind länger als 12 Monate außerhalb der EU oder in den EU-Ländern Dänemark, Großbritannien und Irland bzw. länger als 24 Monate, wenn Sie vorher eine Blaue Karte EU hatten.

Kann ich länger als 6 Monate in der Türkei bleiben?

Maximal 90 Tage Aufenthalt mit einem Türkei-Visum Das Visum ist insgesamt 6 Monate gültig. Sie können das Türkei-Visum jedoch maximal 90 Tage lang nutzen. Diese 90 Tage können auf mehrere Reisen aufgeteilt werden oder Sie bleiben 90 Tage in der Türkei.

Wie lange darf ein Ausländer in der Türkei bleiben?

Höchstens 90 Tage Aufenthalt in der Türkei Trotz der langen Gültigkeitsdauer von 180 Tagen ermöglicht das türkische Visum nur einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen in der Türkei. Das können 90 Tage hintereinander sein, aber Sie können diesen Zeitraum von 90 Tagen auch für mehrere Aufenthalte nutzen.

Was passiert wenn man länger als 90 Tage in der Türkei bleibt?

Das Visum für die Türkei ist 180 Tage lang gültig, aber in diesem Zeitraum dürfen Sie sich höchstens 90 Tage in der Türkei aufhalten. Haben Sie diese 90 Tage bereits genutzt, aber sind die 180 Tage der Gültigkeit des Visums noch nicht vorbei? Auch dann können Sie bereits ein neues Visum beantragen.