Erwerbsfähigkeit. Ob eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, hängt davon ab, wie viele Stunden Betroffene täglich noch arbeiten können. © Stiftung Warentest / René Reichelt Show
Wer krank ist und längerfristig nur noch wenig arbeiten kann, hat Anspruch auf volle oder halbe Erwerbsminderungsrente. Hier lesen Sie alles über die Erwerbsminderungsrente. Erwerbsminderungsrente: Das Wichtigste in KürzeVom Anspruch bis zur RenteAnspruch. Sind Sie dauerhaft krank und fürchten, nicht mehr ins Berufsleben zurückzukehren, haben Sie als gesetzlich Rentenversicherte Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Es gelten aber Bedingungen. Und: Anspruch auf eine volle Rente haben Sie nur, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Arbeit nachgehen könnten. Anderenfalls kommt eine Teilerwerbsminderungsrente infrage.Krankengeld. Schöpfen Sie als gesetzlich Krankenversicherte Ihren Anspruch auf maximal 72 Wochen Krankengeld voll aus. Ziehen Sie erst dann eine Erwerbsminderungsrente in Erwägung. Ihre Krankenkasse kann Sie nicht zwingen, die Rente zu beantragen. Reha-Maßnahmen könnten helfen, wieder ins Erwerbsleben zurückzukehren. Details zum Krankengeld lesen Sie im Special Einfach erklärt: Krankentagegeld.Antrag. Wenn Sie absehen können, dass Sie auf Dauer zu krank zum Arbeiten sind, beantragen Sie eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Wie Sie vorgehen, zeigt unsere Checkliste am Ende dieses Textes.Widerspruch. Wird Ihr Rentenantrag nicht genehmigt, können Sie kostenlos in Monatsfrist Widerspruch einreichen. Unterstützung bieten zum Beispiel Sozialverbände (siehe Interview am Ende des Textes), bei denen Sie Mitglied werden können.Altersrente für Schwerbehinderte. Sind Sie schwerbehindert und haben Sie keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, können Sie zwei Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze in Altersrente gehen, mit Abschlägen sogar noch früher. Alles Wichtige finden Sie in unserem Special Rente für Schwerbehinderte.Wer Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hatDie gesetzliche Rentenversicherung ist nicht nur für Ruheständler zuständig. Sie hilft auch Menschen, die langfristig zu krank sind, um sechs Stunden oder mehr am Tag zu arbeiten. 1,8 Millionen Personen beziehen eine Erwerbsminderungsrente in voller oder halber Höhe – je nachdem, ob und wie viele Stunden sie noch tätig sein können. Jüngere zählen ebenso dazu wie Beschäftigte kurz vor der Altersrente. Unsere Beispielrechnungen in der Tabelle unten zeigen aber auch: Gerade bei Versicherten mit kürzeren Erwerbsbiografien oder niedrigem Einkommen reicht sie nicht für den Lebensunterhalt. Schreiben Sie uns!Bei Fragen zur gesetzlichen Rente kann es manchmal um die Existenz gehen. Wichtig ist deshalb, dass Versicherte verlässlich, verständlich und zeitnah die Auskünfte bekommen, die sie brauchen. Schreiben Sie uns, welche Erfahrungen Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger gemacht haben – egal, ob diese gut oder schlecht waren. Schicken Sie Ihre E-Mail an . Vielen Dank! Volle ErwerbsminderungsrenteAnspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente) haben Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung. Voraussetzung sind bestimmte Versicherungszeiten. Versicherte müssen im Regelfall vor Eintritt der Erwerbsminderung
Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten sind die Mindestversicherungszeiten kürzer. Auch für Wehr- und Zivildienstleistende liegen die Schwellen niedriger. Nur Versicherte, die diese versicherungsrechtlichen Bedingungen erfüllen, haben eine Chance, dass ihr Antrag Erfolg hat. Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, erklärt im Interview unten, worauf Betroffene besonders achten müssen. Strenge gesundheitliche VoraussetzungenNeben den versicherungsrechtlichen Formalien müssen Versicherte auch gesundheitliche Voraussetzungen erfüllen. Diese werden nicht an bestimmten Krankheiten wie Depressionen oder Herz-Kreislaufprobleme festgemacht. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt erst, wenn eine Krankheit dazu führt, dass Versicherte nur noch weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Eine volle Erwerbsminderungsrente wird gewährt, wenn ein Antragsteller dauerhaft so krank ist, dass er nur noch weniger als drei Stunden am Tag erwerbsfähig ist. Dabei kommt es nicht auf den Beruf an, den Erkrankte zu Beginn der Erwerbsminderung ausgeübt hat. Ein Zimmerer, der nicht mehr als Handwerker aber noch in einem Call-Center arbeiten kann, bekäme keine Erwerbsminderungsrente. Teilerwerbsminderungsrente in halber HöheKann jemand noch zwischen drei und sechs Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen, aber nicht länger, bekommt er zwar keine volle Erwerbsminderungsrente kann aber eine Teilerwerbsminderungsrente betragen. Die Höhe der Teilerwerbsminderungsrente entspricht der Hälfte eine vollen EM-Rente. Allerdings gibt es für ältere Arbeitnehmer noch einen Zusatzschutz, der jüngeren nicht mehr zusteht. Ältere Arbeitnehmer. Versicherten, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, steht eine Teilerwerbsminderungsrente auch dann zu, wenn sie nur noch eingeschränkt in einem ihrer Qualifikation entsprechenden Beruf arbeiten können. In diesen Fällen gibt es oft Streit darum, welche Tätigkeiten vergleichbar und zumutbar sind. Wird die Rentenzahlung abgelehnt, sollten Betroffene sich beraten lassen und Widerspruch einlegen. Jüngere Arbeitnehmer. Für alle ab dem 2. Januar 1961 geborenen Arbeitnehmer gilt: Sie bekommen nur dann eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen in keinem Beruf mehr tätig sein können. Ihre berufliche Qualifikation und bisherige Tätigkeit spielt keine Rolle. Hier ist es ratsam, über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken. Die besten Tarife finden Sie in unserem Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier finden Sie auch alle wichtigen Informationen und Testergebnisse. Tabelle: Volle oder halbe Erwerbsminderungsrente?Wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als sechs Stunden am Tag arbeitsfähig ist, hat Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Tipp: Wenn Sie teilweise erwerbsgemindert sind, können Sie bis zu einer gewissen Grenze Geld hinzuverdienen. Dies gilt unter Umständen auch bei voller Erwerbsminderung. Fragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach. Kein Teilzeitjob: Behörde zahlt volle RenteDer Großteil der Erwerbsminderungsrentner erhält eine volle Rente. Eine volle Erwerbsminderungsrente wird manchmal auch dann gezahlt, wenn Versicherte zwar noch zwischen drei und sechs Stunden täglich erwerbstätig sein könnten, also nur Anspruch auf eine Teilerwerbsminderungsrente hätte, wegen der Arbeitsmarktlage jedoch keinen Teilzeitjob findet. So hoch fällt die Erwerbsminderungsrente ausZwar hilft die Erwerbsminderungsrente. Für viele ist sie aber nicht hoch genug, um den Lebensunterhalt voll zu decken. Besonders Bestandsrentnerinnen und -rentner sind betroffen. Unsere Berechnungen unten zeigen, dass aber auch nach den Verbesserungen für Neurentner seit 2018 immer noch Jüngere oder Menschen mit niedrigem Einkommen auf zusätzliche staatliche Unterstützung wie Grundsicherung angewiesen sein könnten. Ein 29-Jähriger, der fünf Jahre lang durchschnittlich verdient hat und dann – zum Beispiel aufgrund eines Unfalls – erwerbsunfähig wird, bekäme derzeit im Westen 620 Euro Monatsrente. Einem Kollegen aus Ostdeutschland ständen bei gleicher Erwerbsbiografie immerhin 672 Euro zu – 52 Euro mehr. Aber auch das reicht kaum für Miete, Ernährung, Kleidung. Zur Orientierung: Der vorläufige monatliche Durchschnittsverdienst für 2021 liegt bei 3 462 Euro. Spezielle Formel für den OstenDer Unterschied zwischen West- und Ostrenten kann bei höherem Verdienst und längerer Beitragszeit sogar noch größer ausfallen. Das liegt am sogenannten Umrechnungsfaktor, der die ostdeutschen Verdienste künstlich erhöht. Er war in der Vergangenheit höher und soll bis 2025 abgeschmolzen werden. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt davon ab, wie viel Versicherte seit ihrem 17. Lebensjahr verdient haben. Wir zeigen an vier Beispielen, wie die Renten je nach Verdienst und Länge der Beschäftigung ausfallen. Zurechnungszeit lässt die Rentenzahlung steigenUm die Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen Versicherte einen Rentenantrag stellen. Die Deutsche Rentenversicherung untersucht dann mit eigenen medizinischen Gutachtern, ob und in welchem Umfang ein Antragsteller noch arbeiten kann. Neben den gesundheitlichen Einschränkungen prüft die Rentenversicherung, ob der Antragsteller mindestens fünf Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat. Vor allem psychische Erkrankungen zwingen Menschen zu einem frühzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben – vor Rücken- und Krebserkrankungen. Tipp: Stellen Sie bei der Rentenversicherung möglichst schon in frühen Jahren einen Antrag auf Kontenklärung. Das erspart Ihnen Bürokratie, wenn Sie krankheitsbedingt irgendwann eine Erwerbsminderungsrente beantragen müssen. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Versicherungsverlauf vollständig ist. Alles, was Sie über die gesetzliche Rentenversicherung wissen sollten, lesen Sie im Special Einfach erklärt: Rentenversicherung. Zurechnungszeit erhöht RentenzahlungErwerbsgeminderten fehlen oft viele Jahre bis zum Beginn ihrer regulären Altersrente – und somit auch viele Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für diese Zeit erhalten sie einen Ausgleich in Form einer sogenannten Zurechnungszeit. Es wird dann rechnerisch so getan, als ob die Person weitergearbeitet und Rentenbeiträge gezahlt hätte. Vor 2018 wurde eine Zurechnungszeit bis zum 62. Geburtstag zugrunde gelegt. Für alle, die später eine Erwerbsminderungsrente beantragten, erhöhte sich die Zurechnungszeit. Unsere Tabelle (s.u.) zeigt, um wie viele Jahre. Die günstigere Regelung gilt nur für Neurentner, nicht für diejenigen, die schon eine Rente erhalten. Zurechnungszeit sprunghaft gestiegenMenschen, die zum Beispiel 2021 eine Erwerbsminderungsrente beantragen, sind deutlich besser gestellt. Die Zurechnungszeit liegt für sie bei 65 Jahre und zehn Monaten. Bis 2031 erhöht sie sich weiter schrittweise auf dann 67 Jahre. Rentenabschläge bis 10,8 ProzentFür Erwerbsminderungsrenten gelten genauso wie für alle Altersrenten sogenannte Rentenabschläge, sofern sie vorzeitig bezogen werden. Daran hat sich auch durch die neuen Reformen nichts geändert. Für jeden Monat, den die Erwerbsminderungsrente vor diesem Zeitpunkt beginnt, werden 0,3 Prozent abgezogen. Maximal sind es 10,8 Prozent. Die Altersgrenze, ab der es eine ungekürzte Erwerbsminderungsrente gibt, liegt 2021 bei 64 Jahren und sechs Monaten. Diese Altersgrenze für eine ungekürzte Erwerbsminderungsrente steigt für die jeweiligen Neurentner stufenweise bis zum Jahr 2024 auf 65 Jahre, wie unsere Tabelle „Rente ohne Abschlag“zeigt. Das Durchschnittsalter der Antragsteller liegt zurzeit bei knapp 53 Jahren. Das bedeutet: Vielen Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, wird durch Abschläge 10,8 Prozent weniger ausgezahlt. Prüfung: Letzten vier Jahre vor ErwerbsminderungSeit dem 1. Juli 2014 können Erwerbsunfähigkeitsrentner von einer sogenannten Günstigerprüfung profitieren. Die Rentenversicherung klärt, ob sich die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung negativ auf die Rentenhöhe auswirken. Mindern diese Jahre die Rentenansprüche, fallen sie beim Berechnen der tatsächlichen Rente heraus. Hintergrund: Viele Menschen sind in der Zeit vor dem Rentenbeginn gesundheitlich schon so stark eingeschränkt, dass sie zum Beispiel keine Überstunden mehr leisten können, eventuell nur noch Teilzeit arbeiten können, länger krankgeschrieben sind oder Krankengeld beziehen. Die Berechnung der Rentenhöhe beruht normalerweise auf dem durchschnittlichen Verdienst eines Versicherten seit dem 17. Lebensjahr. Krankheitsbedingte Einkommenseinbußen in den letzten Jahren können den Durchschnitt deutlich nach unten ziehen.Wer schon vor dem 1. Juli 2014 eine Erwerbsminderungsrente bezog, kann die Günstigerprüfung nicht nachträglich in Anspruch nehmen. Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Krankengeschichte lückenlos. Führen Sie den Krankheitsverlauf und wichtige Behandlungen wie Operationen oder Rehamaßnahmen tabellarisch auf. Geben Sie zum Nachweis möglichst keine Originale aus der Hand, sondern nur Kopien. Hauptgrund für Frührente ist die Psyche Hauptgrund für Frührente ist die PsychePsychische Störungen waren im Jahr 2019 mit Abstand die häufigste Ursache für die Bewilligung einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. 67 321 Frauen und Männer mussten aufgrund einer psychischen Störung wie Burn-out, Depressionen oder Suchterkrankung vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden. Wenn der Antrag abgelehnt wird – richtig reagierenBei vielen Antragstellern klappt es mit der Erwerbsminderungsrente nicht oder nicht im ersten Anlauf. Rund 42 Prozent der Anträge auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente wurden 2020
abgelehnt.* Dabei lehnt die Rentenversicherungsträger einen Antrag entweder komplett ab oder sie spricht einem Antragsteller statt der vollen nur die halbe Rente zu. Wie Versicherte ihren Rentenbescheid prüfen, erklärt unser Special Rentenbescheid. Scheitert der Antrag, können Versicherte Widerspruch einlegen.
Lehnt der Rentenversicherer den Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente auch danach ab, bleibt ihnen eine Klage vor dem Sozialgericht. Bei Rentenanträgen und Widersprüchen ziehen die Rentenversicherungsträger immer ihre eigenen Gutachter zurate. Erst das Gericht bestellt in der Regel einen neutralen Gutachter. Entscheidet der Gutachter zugunsten des Versicherten, bewilligt der Rentenversicherer häufig die Rente, noch bevor es zu einem Urteil kommt. Die Richter folgen in den meisten
Fällen einem solchen Gutachten. Tipp: Während des Verfahrens haben Sie in aller Regel Anspruch auf Lohn oder Krankengeld (Details im Special Einfach erklärt: Krankentagegeld). Endet Ihr Krankengeldanspruch, melden Sie sich – auch bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis – bei der Arbeitsagentur. Unter Umständen haben Sie bis zur Entscheidung über den Antrag einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. *Korrigiert am 8. Juli 2021 Checkliste: So bekommen Sie die ErwerbsminderungsrenteKurz und knapp zum AbhakenKontenklärung. Stellen Sie bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Kontenklärung und machen Sie Ihr Versicherungsverlauf vollständig. Eine Beratungsstelle nennt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung.Rentenhöhe. Die Höhe Ihrer monatlichen Erwerbsminderungsrente finden Sie in der Renteninformation. Sie wird Versicherten ab 27 Jahren jährlich zugeschickt. Eine tabellarische Übersicht, wie hoch die Rente abhängig von Verdienst und Versicherungszeit ausfällt, finden Sie in diesem Special.Krankengeschichte. Dokumentieren Sie Ihre Krankengeschichte lückenlos mit einer Tabelle (Krankheitsverlauf, wichtige Behandlungen, Operationen, Rehamaßnahmen). Geben Sie nur Kopien aus der Hand.Antrag. Die Versichertenberater der Rentenversicherung helfen. Bringen Sie ärztliche Attests und Nachweise über Ausbildungszeiten und die Geburtsurkunde mit.Sozialverband. Sie können Mitglied in einem Sozialverband wie VdK oder SoVD werden. Das kostet monatlich für eine Einzelperson zwischen sechs und acht Euro. Dafür erhalten Sie Beratung in allen Feldern des Sozialrechts, Rechtsbeistand und auch praktische Hilfe etwa beim Ausfüllen des Rentenantrags. Auch Gewerkschaften unterstützen und beraten ihren Mitgliedern bei Erwerbsminderung.Übergangszeit. Während des Verfahrens haben Sie in der Regel Anspruch auf Lohn oder Krankengeld. Endet Ihr Krankengeldanspruch, melden Sie sich – auch bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis – bei der Arbeitsagentur. Eventuell können Sie bis zur Entscheidung einen Arbeitslosengeldanspruch haben.Bescheid. Prüfen Sie den Bescheid sofort. Wird Ihr Antrag abgelehnt oder nur die halbe Rente bewilligt, können Sie in Monatsfrist widersprechen.Widerspruch. Widersprechen Sie rechtzeitig. Eine Begründung und weitere Dokumente können Sie nachreichen. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Sozialrechtsschutz haben, holen Sie eine Kostendeckungszusage ein. Haben Sie keine Versicherung, nutzen Sie die Beratung der Sozialverbände VdK oder SoVD.Akteneinsicht. Beantragen Sie Einsicht in entscheidungserhebliche Unterlagen. Das können etwa medizinische Gutachten der Rentenversicherung sein.Klage. Sie können beim Sozialgericht klagen, wenn der Widerspruch abgelehnt wird.Grundsicherung. Eine Erwerbsminderungsrente reicht nicht zum Leben. Haben Sie kein zusätzliches Einkommen, können Sie beim Sozialhilfeträger Grundsicherung beantragen. Zuständig sind zumeist die Kommunalbehörden (Städte, Kreise, Landschaftsverbände, Bezirke oder Landessozialämter). Den Antrag können Sie auch bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.Hinzuverdienst. Sie sind teilweise erwerbsgemindert? Dann können Sie in bestimmten Grenzen Geld hinzuverdienen, unter Umständen auch bei voller Erwerbsminderung. Mehr Infos bei der Deutschen Rentenversicherung.Interview mit Verena Bentele vom VdK
Mehrfache Paralympics-Siegerin. Die ehemalige Biathletin Verena Bentele steht seit 2018 dem Sozialverband VdK vor. Sie ist von Geburt an blind. © Susie Knoll Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist oft schwierig. Woran das liegt, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Der Sozialverband berät mehr als 2 Millionen Mitglieder zum Sozialrecht. Rund 42 Prozent der Anträge auf Erwerbsminderungsrente hat die gesetzliche Rentenversicherung 2020 abgelehnt. Woran liegt das? Die Rentenversicherung entscheidet oft erst einmal nach Aktenlage. Das wird vielen Menschen nicht gerecht. Ihre Krankheitsbilder werden nicht richtig erkannt. Vor allem Kombinationen aus mehreren Krankheitsbildern – chronische Schmerzen und psychische Erkrankung zum Beispiel – sind problematisch. Eine so grundlegende Entscheidung, ob jemand langfristig zu krank zum Arbeiten ist, wird per Aktenlage entschieden? Ja. Wir haben zudem den Eindruck, bei Unklarheiten wird abgelehnt statt nachgefragt. Wer sich nicht wehrt und Widerspruch einlegt, hat das Nachsehen. Gerade kranken Menschen fällt das schwer. Auf dem Weg zur Erwerbsminderungsrente sind häufig mehrere Behörden und Sozialversicherungszweige involviert. Das macht die Angelegenheit noch komplizierter. Welche sind das? Zunächst werden die Personen häufig zwischen der Rentenversicherung, der Arbeitsagentur und der Krankenversicherung hin- und hergeschickt. Dann sind die Renten selbst oft niedrig, sodass Menschen zusätzlich auf Sozialhilfe angewiesen sind. Das kann überfordern. Wir merken das an ständig steigenden Mitgliederzahlen. Die Erwerbsminderungsrente gehört zu den Themen mit dem größten Beratungsbedarf. Wie können Antragsteller ihre Chancen verbessern? Wichtig ist, dass ihr Gesundheitszustand gut dokumentiert ist. Sie müssen darauf achten, was in Entlassungsberichten von Kliniken oder den Befundberichten ihrer Ärzte steht. Am besten Ärzte immer darauf hinweisen, wie wichtig diese Berichte sind. Sind sie schlampig ausgefüllt, erschwert das den Weg zur Erwerbsminderungsrente sehr. Gibt es Fehler aufseiten der Versicherten, die Ihre Berater beobachten? Versicherte stellen häufig einen Antrag, ohne die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Aber so hoch sind die doch gar nicht, oder? Das täuscht. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II sind keine Pflichtbeitragszeiten mehr; Langzeitarbeitslose erhalten so häufig keine Erwerbsminderungsrente. Versicherte können sich viel Zeit und Schreibkram ersparen, wenn sie sich vorher über die notwendige Wartezeit informieren. Wichtig ist auch, dass sie Termine, die die Rentenversicherung für sie ansetzt, wahrnehmen – bei einem ärztlichen Gutachter zum Beispiel. Denn mangelnde Mitwirkung führt auch zur Ablehnung. Die Renten wurden 2019 erhöht. Hat das Erwerbsgeminderten, die Sozialhilfe beziehen, geholfen? Der Gesetzgeber hat die Renten nur für Neurentner verbessert. Für die 1,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner, die vor diesem Stichtag eine Rente bezogen haben, gilt das nicht. Wir fordern, dass Bestandsrentner gleichgestellt werden. Der VdK unterstützt einen Betroffenen auf dem Weg zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Wir sind jetzt beim Bundessozialgericht angekommen. Sind Stichtagsregelungen nicht üblich? Bei der Riester-Kinderzulage gibt es sie zum Beispiel auch. Die Einführung eines Stichtages muss sachlich vertretbar sein; er muss immer gerechtfertigt sein. Gab es schon mal Erfolge? Politisch, ja. Die Mütterrente. Ältere Mütter waren bei den Erziehungszeiten stark benachteiligt. Durch die Einführung der Mütterrente sind sie viel bessergestellt. Dieses Special haben wir im Januar 2020 veröffentlicht und zuletzt im Juli 2021 aktualisiert. Nutzerkommentare können sich auf eine frühere Fassung beziehen.
Was muss ich bei voller Erwerbsminderungsrente beachten?Sie erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Wir prüfen das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordern wir weitere Gutachten an.
Wie wirkt sich die Erwerbsminderungsrente auf die spätere Rente aus?Bezieht ein Versicherter zuerst eine Erwerbsminderungsrente und steigt dann auf die Altersrente um, so ist es möglich, dass die Altersrente höher ausfällt als vorher. Der Deutschen Rentenversicherung zufolge kann die Zurechnungszeit der Erwerbsminderungsrente als Anrechnungszeit für die Altersrente anerkannt werden.
Wer entscheidet über volle Erwerbsminderungsrente?Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, muss man einen Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Danach wird geprüft, ob ein Anspruch besteht. Die Verfahren können sehr langwierig sein – teilweise dauert es mehrere Jahre, bis eine EM -Rente bewilligt ist.
Wie lange darf ich bei voller Erwerbsminderungsrente arbeiten?Die Erwerbsminderungsrente soll dabei helfen den Lebensunterhalt zu sichern. Wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wer mindestens 3 Stunden aber nicht mehr als 6 Stunden arbeiten kann, bekommt eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
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