Nach dem Start eines UAS sollten in einer Flughöhe von etwa 2 m folgende Punkte überprüft werden

Nach dem Start eines UAS sollten in einer Flughöhe von etwa 2 m folgende Punkte überprüft werden

Mit den neuen europaweiten Spielregeln für Drohnen-Piloten wurde die offene Kategorie eingeführt, die für Hobby-Flieger besonders spannend ist.

In diesem Artikel erkläre ich dir, was es mit der offenen Kategorie auf sich hat, welche Unterkategorien es gibt und welche Flugmanöver in Zukunft möglich sein werden.

In der offenen Kategorie werden Flugmanöver zusammengefasst, die für andere Personen nur ein geringes Risiko darstellen. Für derartige Operationen musst du keine Erlaubnis von einer Behörde einholen.

Damit dein Vorhaben in die offene Kategorie fällt, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Drohne fällt in eine definierte Drohnen-Klasse oder wurde privat hergestellt oder wurde vor dem 01.01.2023 in den Verkehr gebracht.
  • Die Drohne wiegt weniger als 25 Kilogramm.
  • Der Drohnenflug findet in sicherer Entfernung zu Personen und nicht über Menschenansammlungen statt.
  • Flug findet innerhalb der Sichtweite statt, wobei ein Beobachter bei FPV-Flügen neben dir die Beobachtung übernehmen kann.
  • Es werden keine gefährlichen Güter transportiert.
  • Es werden keine Objekte vom Fluggerät abgeworfen.
  • Die Flughöhe beträgt maximal 120 Meter.
  • Falls ein künstliches Hindernis (z.B. Turm, Windräder etc.) höher als 120 Meter ist, kann die zuständige Stelle die maximal zulässige Flughöhe um bis zu 15 Meter erhöhen.
  • Mindestalter beträgt normalerweise 16 Jahre (auch in Deutschland), wobei die Staaten es auf 12 Jahre runtersetzen können.

Drohnen-Betreiber müssen sich in der offenen Kategorie in den meisten Fällen registrieren. Hier geht es zu den Infos rund um die Registrierung von Drohnen und Copter-Piloten.

Die offene Kategorie wird nochmal in drei Unterkategorien unterteilt, für die zusätzliche Bestimmungen gelten. Falls dein Vorhaben von keinem der folgenden Kategorien abgedeckt werden kann, dann fällt dein Flug in die spezielle Kategorie oder in die zulassungspflichtige Kategorie.

Um die für dich relevante(n) Unterkategorie(n) herauszufinden, haben wir einen interaktiven Test für dich erstellt. Weitere Erklärungen findest du weiter unten.

Unterkategorie A1

Erlaubte Flugmanöver:

  • Kein Überfliegen von Menschenansammlungen
  • Für Drohnen mit C1-Markierung: Überflug über Unbeteiligten vermeiden, falls unerwartet doch Personen auftauchen, dann Überflug so kurz wie möglich gestalten.
  • Im Follow-Me-Modus nicht weiter als 50 Meter Entfernung.

Erlaubte Fluggeräte:

  • Selbstbauten mit weniger als 250 Gramm Gesamtmasse und Maximalgeschwindigkeit von 19 m/s
  • Industriell hergestellte Drohnen mit weniger als 250 Gramm Aufstiegsgewicht, wenn sie vor dem 01.01.2023 erstmals verkauft wurden
  • Drohnen der Klasse C0
  • Drohnen der Klasse C1

Erforderliche Qualifikation:

  • Steuerer hat sich ausgiebig mit dem Benutzerhandbuch beschäftigt
  • Für Drohnen der Klasse C1: Teilnahme an einem Online-Lehrgang, der erfolgreich mit einer Theorieprüfung abgeschlossen werden muss.

Unterkategorie A2

Erlaubte Flugmanöver:

  • Zu Unbeteiligten ist ein horizontaler Abstand von mindestens 30 Metern einzuhalten. Faustregel: Der horizontale Abstand zu Unbeteiligten sollte gleich der Flughöhe sein. Dieser Abstand kann ggf. auf 5 Meter reduziert werden, wenn die Drohne in einem “Langsam-Flugmodus” betrieben wird, der eine maximale Fluggeschwindigkeit von 3 m/s (10,8 km/h) zulässt.
  • Es darf kein Überflug von Unbeteiligten durchgeführt werden.

Erlaubte Fluggeräte:

  • Drohnen der Klasse C2

Erforderliche Qualifikationen:

  • Steuerer hat sich ausgiebig mit dem Benutzerhandbuch beschäftigt
  • Fernpilotenzeugnis (Online-Theorieschulung, Selbststudium über Bedingungen für A3 und Abgabe einer entsprechenden Erklärung und weitere Theorie-Prüfung)

Unterkategorie A3

Erlaubte Flugmanöver:

  • Gefährdung Unbeteiligter muss nach vernünftigem Ermessen ausgeschlossen werden. (z.B. keine Flüge in Stadtzentren.)
  • Horizontaler Abstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten

Erlaubte Fluggeräte:

  • Privat hergestellte Drohnen mit Maximalgewicht von 25 kg
  • Industriell hergestellte Drohnen mit weniger als 25 Kilogramm Aufstiegsmasse, wenn sie vor dem 01.07.2023 erstmals verkauft wurden
  • Drohnen der Klasse C0
  • Drohnen der Klasse C1
  • Drohnen der Klasse C2
  • Drohnen der Klasse C3
  • Drohnen der Klasse C4

Erforderliche Qualifikationen:

  • Steuerer hat sich ausgiebig mit dem Benutzerhandbuch beschäftigt
  • Teilnahme an einem Online-Lehrgang, der erfolgreich mit einer Theorieprüfung abgeschlossen werden muss.

Was bedeuten die Begriffe “Unbeteiligte” und “Menschenansammlungen”?

Laut der Europäischen Agentur für Flugsicherheit ist der Begriff “Menschenansammlung” nicht durch eine Personenzahl definiert. Das Kriterium ist stattdessen, ob sich Einzelpersonen innerhalb der Gruppe so frei bewegen können, dass sie einer Drohne außer Kontrolle entkommen können. Als Beispiel nennt sie: Sport-, Kultur-, politische und religiöse Veranstaltungen, Strände und Parks an einem sonnigen Tag, Geschäftsstraßen während der Ladenöffnungszeiten und Ski-Resorts, Pisten und Loipen.

Unter “Unbeteiligten” wird in Europa eine Person verstanden, die nicht an einem Drohnen-Manöver beteiligt ist oder nichts von den Anweisungen und Sicherheitsvorkehrungen des Betreibers/Piloten weiß. Auch Personen in Bussen oder Autos zählen zu dieser Gruppe, da sie potenziell durch die Drohne gefährdet werden können.

Als Beispiel für typische “Unbeteiligte” gelten: Zuschauer bei Sportveranstaltungen, Konzerten und anderen Großveranstaltungen und Menschen am Strand, im Park oder Fußgänger auf Straßen.

“Beteiligte” sind demnach Menschen, die sich dazu entscheiden, an dem Manöver teilzunehmen, das Risiko verstehen, die Position der Drohne überprüfen und sich im Notfall in Sicherheit bringen können. Dazu gehört eine Einverständniserklärung und eine Einweisung durch den Betreiber/Piloten.

Anerkennung schon bestehender Kenntnisnachweise

In einer Übergangszeit bis zum 31.12.2021 sind in Deutschland bereits bestehende Kenntnisnachweise für alle Unterkategorien gültig, sofern die genutzte Drohne über ein CE-Klassen-Zeichen verfügt. Ansonsten gelten die Regeln für Bestandsdrohnen, die im Artikel zu den Drohnen-Klassen erklärt sind. Achtung: Der deutsche Kenntnisnachweis wird, anders als der neue EU-Nachweis, nicht automatisch in anderen Ländern anerkannt.

Ab 1. Januar 2022 müssen alle Piloten einen EU-Kompetenznachweis gemäß der Vorschriften für die jeweilige Unterkategorie und Drohnenklasse haben. Ausgenommen sind Drohnen der Klasse C0.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen bestehenden deutschen Kenntnisnachweis nach §21a Abs. 4, Satz 3 Nr. 2 LuftVO in einen EU-Kompetenznachweis bis 31.12.2021 umschreiben zu lassen. Der Nachteil ist jedoch, dass dieser seine ursprüngliche Gültigkeit behält. Neu erworbene EU-Nachweise sind hingegen fünf Jahre gültig und beinhalten im dazugehörigen Online-Training schon Lektionen zu den neuen EU-Regeln.

Sind bei dir noch Fragen offen geblieben? Dann schreibe uns in den Kommentaren und wir versuchen dir so gut wie möglich zu helfen.

Was ist die Flughöhe eines UAS?

Zu bedenken ist hierbei Folgendes: Die maximale Flughöhe für UAS beträgt 120 m, gemessen vom nächsten Punkt der Erdoberfläche.

Was kann die Flughöhe beeinflussen?

8. Welche Bedingungen erschweren die Einschätzung der Flughöhe einer Drohne? Neben anderen Faktoren sind es insbesondere Sonneneinstrahlung und Feuchtigkeit, die das Einschätzen der Flughöhe eines UAS erschweren. Übrigens: Die Flughöhe einer Drohne wird auch als AGL (Above Ground Level) angegeben.

Welchen Einfluss hat die UAS auf die VLOS?

Anmerkung: Da in der OFFENEN Drohnen Kategorie nur mit direkter Sichtverbindung (VLOS, Visual Line Of Sight) geflogen werden darf, wird sich diese maximale Flughöhe vor allem bei kleineren (und dadurch schwerer sichtbaren) UAS wohl drastisch reduzieren!

Wie viele Bewegungsrichtungen hat ein UAS?

Praktisch gesehen verfügt ein UAS auch über drei Bewegungsrichtungen, die das Fliegen ermöglichen: Aufwärts und Abwärts, das Drehen um die eigene Achse sowie. seitwärts, vorwärts und rückwärts.