Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration abkürzung

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration

Das 2022 gegründete Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) ist Rechtsnachfolger des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI).

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    a. D.außer DienstAAAuswärtiges AmtAbs.AbsatzAGAktiengesellschaftALGArbeitslosengeldANBest-GKAllgemeine Nebenbestimmungen für GebietskörperschaftenAnl.AnlageArt.ArtikelAZWAktion zusammen wachsenBAFzABundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche AufgabenBGBl.Bundesgesetzblatt BITVBarrierefreie Informationstechnik-VerordnungBIZBerufsinformationszentrumBMFIBeauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und IntegrationBMFSFJBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und JugendBMGBundesministerium für GesundheitBMPWindows Bitmap - zweidimensionales RastergrafikformatBSIBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnikbspw.beispielsweisebzw.beziehungsweiseca.circaCoachesenglisch, to coach (betreuen, trainieren)Coachingenglisch, to coach (betreuen, trainieren)d. h.das heißtd.h.das heißtDBDeutsche BahnDINDeutsches Institut für NormungdocDateiformat Microsoft WordDr.Doktordt.deutschE-Mailelektronische Poste. V.eingetragener VereinEPSEncapsulated Postscript-Datei (EPS-Datei) - Grafikdateietc.et ceteraEUEuropäische UnionFaxTelefaxgem.gemäßGGGrundgesetzggf. gegebenenfallsgGmbHgemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter HaftungGKVgesetzliche KrankenversicherungGmbHGesellschaft mit beschränkter HaftungHighlight(englisch, Höhepunkt)i. d. F.in der Fassungi. d. R.in der Regeli. H. v.in Höhe vonInfoInformationJPGJoint Photographic GroupKBKilobyteKfzKraftfahrzeugLinkHyperlink, Verknüpfung, VerbindungMatching(englisch, dazu passend oder: der Vorgang des Passend-Machens)MBMegabyteMDB Mitglied des BundestagesMGHMehrgenerationenhausmonatl.monatlichNr.NummerÖPNVÖffentlicher PersonennahverkehrPDFPortable Document FormatPLZPostleitzahlPNGPortable Network GraphicsProf.ProfessorRLRichtlinies. o.siehe obens. u.siehe untenSGBSozialgesetzbuch Str.StraßeTel.Telefonu. a.unter anderemvgl.vergleicheVHSVolkshochschulez. B.zum Beispielz.B.zum Beispiel

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Beauf­tragte für Migra­tion, Flücht­linge und Integration2022-02-08T10:23:18+01:00

Die Beauf­tragte der Bun­des­re­gie­rung für Migra­tion, Flücht­linge und Inte­gra­tion (IntB)

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration abkürzung

Die Beauf­tragte der Bun­des­re­gie­rung für Migra­tion, Flücht­linge und Inte­gra­tion unter­stützt die Bun­des­re­gie­rung bei der Wei­ter­ent­wick­lung der Inte­gra­ti­ons­po­li­tik und der För­de­rung des Zusam­men­le­bens aller Men­schen im Land – ob mit deut­scher oder aus­län­di­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit, ob mit oder ohne Einwanderungsgeschichte.

Das Amt der Beauftragten wurde nach der Bundestagswahl 2005 dem Bundeskanzleramt zugeordnet und damit institutionell aufgewertet. Zuvor war das Amt mehrere Jahre lang im Familienministerium und davor beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung angesiedelt.

Die Beauftragte hat zugleich das Amt einer Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin inne. Im Zuge dieser Aufwertung der Integrationspolitik erhielt die Beauftragte erstmals auch ständigen Kabinettzugang. Die Bundesregierung hat somit zu Beginn der 16. Legislaturperiode die Voraussetzungen dafür geschaffen, Integrationspolitik zum gesellschaftspolitischen Schlüsselthema zu machen und als Querschnittsaufgabe zu verankern.

Integration ist Schlüsselaufgabe

"Integration ist eine Schlüsselaufgabe unserer Zeit, die auch durch den demografischen Wandel immer mehr an Bedeutung gewinnt", begründete Bundeskanzlerin Angela Merkel diese gesellschaftspolitische Schwerpunktsetzung. Integrationspolitik betreffe alle Politik- und Gesellschaftsbereiche. Dies gelte sowohl im Hinblick auf die unterschiedlichen Politikbereiche als auch bezogen auf die föderalen Ebenen sowie auf das Zusammenwirken von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren.

Die Beauftragte hat die Erstellung des Nationalen Integrationsplans gesteuert und koordiniert. Mit ihm hat die Bundesregierung Integrationspolitik in Deutschland auf eine neue Grundlage gestellt. Neben klar definierten Zielen enthält er ein breites Spektrum an Maßnahmen und Selbstverpflichtungen. Sie reichen von der Verbesserung der Bildungs- und Arbeitsmarktchancen über die Stärkung der Gleichberechtigung bis hin zur Kultur- und Wissenschaftsförderung.

Im Ersten Fortschrittsbericht wird deutlich, dass dem Nationalen Integrationsplan eine überragende Bedeutung zukommt: In ihm manifestiert und verstärkt sich die integrationspolitische Aufbruchstimmung des ganzen Landes. Durch den offenen und kontinuierlichen Dialog mit allen Beteiligten ist es gelungen, die Integrationskräfte im ganzen Land zu bündeln und damit die notwendigen Voraussetzungen für eine wirklich gelingende Integration zu schaffen.

Vielfalt als wirtschaftlicher Gewinn

Die deutsche Wirtschaft betrachtet Vielfalt zunehmend als Gewinn und Chance. Der 2006 von vier großen deutschen Unternehmen und der Beauftragten ins Leben gerufenen „Charta der Vielfalt“ haben sich bis Mitte 2009 mehr als 600 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit über 4,5 Millionen Beschäftigten angeschlossen. Die Charta ist damit eines der größten Unternehmensnetzwerk in Deutschland.

Die Unterzeichner verpflichten sich, in ihren Unternehmen ein Klima des gegenseitigen Respekts zu schaffen, das individuelle Chancen eröffnet und das innovative und kreative Potenzial der Beschäftigten fördert. Die Beauftragte hat die Charta mit der Kampagne „Vielfalt als Chance“ unterstützt und gezielt für die Anerkennung und Wertschätzung des ökonomischen und gesellschaftlichen Potenzials zugewanderter Menschen geworben.

Mit dem Projekt „aktion zusammen wachsen“ unterstützt und verstärkt die Beauftragte das bürgerschaftliche Engagement im Bereich der Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien. Es vernetzt lokale und regionale Initiativen von ehrenamtlichen Bildungs- und Ausbildungspaten, die sich ausschließlich oder überwiegend an Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund wenden.

Integration objektiv messbar machen

Mit der zunehmenden Bedeutung von Integrationspolitik stellt sich mehr denn je die Frage, wie die Wirkung von Integrationsmaßnahmen und die integrationspolitischen Ziele erfasst werden können. Bisher fehlte es hierfür oftmals an Statistiken und wissenschaftlich fundierten Analysen. Mit der Konzeption „Integration fördern – Erfolge messen – Zukunft gestalten“ legte die Beauftragte im Juni 2008 dem Kabinett ein Konzept für ein bundesweites Integrationsmonitoring vor.

Das Integrationsmonitoring beschreibt die Entwicklung der Integration der Bevölkerung mit Migrationshintergrund im Zeitverlauf und bietet somit wesentliche Ansatzpunkte für die Verbesserung integrationspolitischer Instrumente und Maßnahmen. Der im Juni 2009 vorgelegte erste Integrations-Indikatorenbericht zeigt erste Erfolge der Integrationspolitik in der 16. Legilaturperiode auf und macht zugleich weiteren Handlungsbedarf deutlich. Künftig wird die Bundesregierung regelmäßig anhand von Indikatoren über Stand und Perspektiven der Integration berichten.

Wer wird Integrationsbeauftragte?

Seit 8. Dezember 2021 ist Reem Alabali-Radovan (SPD) Amtsinhaberin. Auch in den Bundesländern und teilweise auch auf Kommunalebene gibt es das entsprechende Amt des Integrationsbeauftragten.

Was macht ein migrationsbeauftragter?

Als Integrationsbeauftragter, auch Beauftragter für Migration und Integration (ehemals: Ausländerbeauftragter) wird ein Amt bezeichnet, dessen Inhaber innerhalb der Regierung eines Landes, Bundeslandes oder einer Kommune für die Belange von Migranten und von Personen mit Migrationshintergrund zuständig ist, sowie sich ...

Welches Ministerium ist für Integration zuständig?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ( BAMF ) ist als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMI das Kompetenzzentrum für Asyl, Migration und Integration in Deutschland.