Darf ich nach 22 uhr auto fahren

Berlin:

Stand: 22.04.21 03:33 Uhr


Der Bundestag stimmt heute über deutschlandweise Lockdown-Regeln ab. Eine Maßnahme des "Bundes-Lockdowns" ist offenbar, Autofahren nach 22 Uhr zu verbieten.

Der Bundestag stimmt heute über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab. Sie sieht vor, dass in allen Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 Ausgangssperren in Kraft treten. Sie sollen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gelten. Betroffen sind laut Bild-Zeitung auch Autofahrer. In der Ausgangssperre soll man nur noch in Ausnahmefällen das Haus verlassen dürfen. Dazu zählt der weg zur Arbeit oder ein Arztbesuch. Bis 24 Uhr darf man noch zum Joggen oder Spazierengehen allein auf die Straße. Man muss mit Kontrollen rechnen.

Schulen sollen ab einer Inzidenz von 165 schließen und in den Distanzunterricht wechseln.

Nach dem Bundestag muss noch der Bundesrat entscheiden. Dann könnten die Regeln ab kommender Woche in Kraft treten.

In der Region Neckar-Alb liegt der Inzidenzwert heute in den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis über 100, hier würde der "Bundes-Lockdown" also greifen. Ebenso in der Landeshauptstadt Stuttgart. In Baden-Württemberg liegen derzeit nur einige Landkreise im Raum Schwarzwald/Baden unter 100.

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Erstellt: 24.04.2021, 06:23 Uhr

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Mit der einheitlich geplanten Ausgangssperre will die Bundesregierung für mehr Klarheit sorgen. Einzelne Beschlüsse wirken jedoch wenig durchdacht und erzeugen Verwunderung.

Berlin - Am Mittwoch (21. April) werden aller Voraussicht nach bundesweit einheitliche Corona-Regeln beschlossen. Den Menschen aller Bundesländer drohen bei 100er Inzidenz ab 22.00 Uhr erhebliche Einschränkungen im Hinblick auf ihr Mobilitätsverhalten. Das für sich genommen erscheint für den Kampf gegen Corona und um sinkende Infektionszahlen zwar plausibel.

Die geplante Umsetzung der nächtlichen Ausgangssperre lässt jedoch wieder einmal Zweifel an der Durchdachtheit aufkommen: Autofahren soll demnach ab 22.00 Uhr verboten werden - in jenen Regionen, wo die „Bundes-Notbremse“ in Kraft tritt. Das betrifft jene Regionen, wo an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 beträgt. Derzeit würde das weit über 300 von insgesamt 412 deutschen Städten und Landkreisen betreffen.

Ausgangssperre wegen Corona: Kuriose Regeln für Autofahren und Bewegung

Was jedoch im Vergleich zu früher bei der sich anbahnenden Ausgangssperre anders ist: Spazieren gehen oder Joggen ist noch bis 24 Uhr gestattet. Das für sich genommen ist zwar nachvollziehbar: Experten unterscheiden bei der Infektionsgefahr zwischen alleinigen Spaziergängen und Wegen zu privaten Treffen. Die Frage ist jedoch: Wieso darf nach 22 Uhr niemand mehr Auto fahren, sich an der frischen Luft bewegen ist jedoch erlaubt? Man muss kein Virologe sein um zu erkennen, dass die Regelung seltsam ist.

Viele Bürger fragen sich natürlich, wie es mit Fahrrad und Roller fahren aussieht: Auch das ist zwischen 22 und 0 Uhr erlaubt. Eine weitere ulkige Regelung betrifft Bahnreisende, die nach 22 Uhr in einem Landkreis mit der entsprechenden Inzidenz ankommen. Ein Paar oder eine Familie müsste bei Inkrafttreten der Bundes-Notbremse den Weg vom Bahnhof nach Hause getrennt antreten...

Darf ich nach 22 uhr auto fahren

Uhr und Grundgesetz: Die Bundesregierung plant eine Neuregelung für die nächtliche Ausgangssperre. © Fotostand / K. Schmitt / imago-images

Sogar bei Juristen im Bundeskanzleramt in Berlin regen sich angeblich Bedenken gegen die fragwürdige Ausgangssperre, die dann „grünes Licht“ erhält, wenn sie am Donnerstag den Bundesrat passiert. Generell sollen Bürger in Deutschland zwischen 22 Uhr und 5 Uhr nur noch in Ausnahmefällen das Haus verlassen - sei es für den Weg zur Arbeit oder Arztbesuche.

Corona-Regeln in Deutschland: „Bundes-Notbremse“ mit „wenig lebensnahen“ Beschlüssen

In anderen Ländern hat sich übrigens gezeigt: Nach der Einführung nächtlicher Ausgangssperren sanken die Zahlen der Corona-Neuinfektionen. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach plädiert dafür und beruft sich auf Studien. Andere berufen sich auf Studien und fordern das Gegenteil. Außerdem fanden mitunter auch tagsüber Ausgangssperren statt. Das lässt erahnen, dass im nächsten Schritt die Erweiterung auf einen größeren Zeitrahmen vollzogen werden könnte.

SPD-Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar gibt gegenüber Bild zu erkennen, dass die sich anbahnenden Beschlüsse „wenig lebensnah“ seien. In der Praxis werden Polizeibeamte bei Kontrollen auf nachweisbare Erklärungen pochen und gegebenenfalls ein Auge zudrücken, sollten sie plausibel sein. Vorerst soll die bundeseinheitliche Regelung bis Ende Juni Bestand haben. Es könnte jedoch gut sein, dass der ein oder andere Punkt bezüglich Autofahren und Bewegungsverhalten nachjustiert wird.

Dass die Bevölkerung angesichts der jüngsten Vorkommnisse um Corona-Beschlüsse und Kanzlerkandidaten-Theater mit der (mit-)regierenden Union hadert, zeigen jüngste Umfragewerte. (PF)

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