Bis wann muss der arbeitgeber das gehalt überweisen

Arbeitnehmer sind vorleistungspflichtig

Grunds�tzlich gilt: F�r Gehaltszahlungen gibt es kein einheitliches Datum. Es m�ssen sowohl die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten als auch die im Arbeits- und Tarifvertrag festgeschriebenen Klauseln ber�cksichtigt werden.

Die gesetzlichen Regelungen sind in �614 des b�rgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten. Demnach ist ein Arbeitnehmer dazu verpflichtet in Vorleistung zu gehen, wenn er Anspruch auf eine Gehaltszahlung erheben will. Im Falle einer monatlichen Zahlung m�sste ein Arbeitnehmer also einen ganzen Monat arbeiten, um einen Anspruch auf Gehalt zu haben.

Au�erdem regelt �614 BGB auch die F�lligkeit der Verg�tung und die Verpflichtung des Arbeitgebers - nach Ablauf des festgelegten Zeitraums - die Lohnzahlung vorzunehmen.

Ausnahmeregelungen bei der Gehaltszahlung

Abweichend von den gesetzlichen Vorgaben sind auch zahlreiche Ausnahmeregelungen m�glich. In vielen Unternehmen erfolgen die Gehaltszahlungen einige Tage vor Monatsende; andere Unternehmen leisten die Gehaltszahlungen hingegen erst am 15. des Folgemonats.

F�r den Arbeitsvertrag ist es wichtig, dass ein fester Zeitpunkt oder Zeitraum festgelegt wird, an dem die Gehaltszahlung auf dem Konto eintreffen muss. Die Regelungen, die in sogenannten Tarifvertr�gen enthalten sind, sind rechtlich bindend - sowohl f�r Arbeitgeber als auch f�r Arbeitnehmer.

Was tun bei versp�teter Gehaltszahlung?

Es kann vorkommen, dass das Gehalt zu sp�t auf dem eigenen Konto eintrifft. In manchen F�llen kann hier auch die Bank eine Mitschuld tragen. Da es aber in Deutschland schon seit 2012 die Regelung gibt, dass eine �berweisung nicht l�nger als einen Bankarbeitstag in Anspruch nehmen darf, sind auch hier Grenzen gesetzt.

Da sich Arbeitgeber dessen bewusst sein sollten, tritt bereits dann ein Zahlungsverzug ein, wenn das Geld lediglich einen Tag nach dem vereinbarten Zahlungstermin auf dem Konto eintrifft. In diesem Falle sollten Arbeitnehmer immer auf einen Dialog setzten, denn eine �bereilte Mahnung oder fristlose K�ndigung kann unter Umst�nden weitreichende Folgen nach sich ziehen. Erst wenn ein Gespr�ch keine Wirkung zeigt, sollte �ber solch einen Schritt nachgedacht werden.

Sollte allerdings auch nach einer Mahnung und einer Frist von zwei Monaten keine Zahlung erfolgen, sind Arbeitnehmer dazu berechtigt die Arbeit niederzulegen. Dann bleibt den Betroffenen allerdings in der Regel nur noch der Weg vor das Arbeitsgericht. Eine fristlose K�ndigung ist in diesen F�llen meist vorprogrammiert.

Redaktion finanzen.net

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Zahlt ein Arbeitgeber das Arbeitsentgelt verspätet, haftet er für ein geringeres Elterngeld, entschied kürzlich das LAG Düsseldorf. Doch wann ist der Lohn fällig und welche weiteren Konsequenzen kann eine verspätete Zahlung für den Arbeitgeber haben? Ein Überblick zur Fälligkeit der Arbeitsvergütung.

Arbeitgeber müssen bei der Gehaltszahlung sowohl die gesetzlichen Bestimmungen für die Fälligkeit des Arbeitsentgelts beachten, als auch abweichende Regelungen in Tarifverträgen und Arbeitsverträgen. Länger war es umstritten, ob Arbeitgeber bei einer verspäteten  Lohnzahlung 40 Euro pauschalen Schadensersatz leisten müssen. Zwischenzeitlich hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil gegen eine Verzugspauschale für Arbeitgeber bei verspäteter Entgeltzahlung ausgesprochen. (Mehr zu dem Urteil lesen sie hier: Kein pauschaler Schadensersatz für Arbeitgeber bei Verzug).

Zahlt der Arbeitgeber das Gehalt zu spät oder nicht vollständig auf das Konto des Arbeitnehmers, ergeben sich unabhängig von dieser Frage weitere rechtliche Folgen. So entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf aktuell: Der Arbeitgeber haftet bei verspäteter Lohnzahlung für geringeres Elterngeld.

Gehalt zu spät: Wie ist die Fälligkeit des Arbeitsentgelts gesetzlich geregelt?

Doch wann genau gilt eine Lohnzahlung als verspätet? Das Gesetz sieht mit dem § 614 BGB eine Regelung zur Fälligkeit des Arbeitsentgelts vor. Danach ist der Arbeitnehmer vorleistungspflichtig. Er muss also zunächst arbeiten, dann folgt die Vergütung seiner Tätigkeit. Ist die Vergütung nach Zeit­ab­schnit­ten be­mes­sen, so ist sie nach dem Ab­lauf der ein­zel­nen Zeit­ab­schnit­te zu ent­rich­ten. Dies bedeutet, wenn sie nach Monaten vereinbart ist, muss der Ar­beit­ge­ber nach Ab­lauf des Mo­nats zahlen. Grundsätzlich ist das Gehalt damit am ersten Tag des fol­gen­den Mo­nats fällig.

Fälligkeit Gehalt: Meist abweichende Regelungen in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen

In der Praxis hat § 614 BGB eine geringe Bedeutung. Zum einen gibt es zahlreiche Sonderregelungen. Eine Ausnahme existiert beispielsweise im Bereich der Ausbildungsvergütung. Sie ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen. Zudem kann von der Regelung grundsätzlich abgewichen werden. In Arbeits-und Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen finden sich daher meist andere Regelungen zur Fälligkeit. 

Üblich sind heute Vereinbarungen über monatliche Zahlungen mit schriftlicher Abrechnung und Zahlungen zum Monatsende beziehungsweise bis zum 15. Kalendertag des folgenden Monats in bargeldloser Form. Solche Regelungen, bei denen eine spätere Fälligkeit des Arbeitsentgelts vereinbart ist, sind normalerweise rechtlich nicht zu beanstanden.

Zu beachten ist hier: Nach § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Entgeltzahlung zu.

Grenze: Wann der Mindestlohn fällig ist

Wo liegt nun die Grenze? Wie weit darf der Arbeitgeber die Fälligkeit des Arbeitslohns arbeitsvertraglich hinausschieben? Das Mindestlohngesetz (MiLoG) schreibt vor, wann der Mindestlohn spätestens fällig ist und setzt damit individualvertraglichen Vereinbarungen Grenzen: Gemäß § 2 MiLoG muss der Arbeitgeber den Mindestlohn spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats zahlen, der auf dem Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht worden ist. Von dieser Fälligkeitsregelung hat der Gesetzgeber Ausnahmen für Arbeitszeitkonten gemacht. Fälligkeitsvereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erachten die Gerichte meist nur bei notwendiger Berechnung schwankender Bezüge bis zum 15. des Folgemonats für angemessen.

Klausel im Arbeitsvertrag: Lohnzahlung erst zum 20. des Folgemonats?

Arbeitgeber sollten die Gehaltszahlung nicht länger als bis zum 15. des Folgemonats hinauszögern. Denn darüber hinaus ist aus Sicht der Gerichte die Zumutbarkeitsgrenze für Arbeitnehmer erreicht. Das LAG Baden-Württemberg entschied hierzu, dass eine Klausel, nach der das Gehalt eines Arbeitnehmers zum 20. des Folgemonats fällig sein sollte, unwirksam ist (Urteil vom 9.10.2017, Az: 4 Sa 8/17). Zur Begründung führte das Gericht aus: Ein Abweichen von § 614 BGB sei nur dann möglich, wenn es durch schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sei. Dies sei der Fall, wenn der Arbeitgeber die Vergütungsbestandteile monatlich neu berechnen muss. Ein Hinausschieben der Fälligkeit des Gehalts sei bis zum 15. des Folgemonats angemessen - zumindest wenn dem Arbeitnehmer zuvor wenigstens ein Abschlag gezahlt wurde. Diese Zumutbarkeitsschwelle  habe der Arbeitgeber überschritten. 

Rechtsfolgen bei verspäteter Gehaltszahlung

Wenn der Arbeitgeber zu spät, also nach der "nach dem Kalender bestimmten" Fälligkeit das Gehalt noch nicht gezahlt hat, gerät er auch ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Der Verzug beginnt am darauffolgenden Tag.

Dies kann dazu führen:

  • dass der Arbeitgeber einen dem Arbeitnehmer entstandenen Schaden ersetzen muss, 
  • zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet ist,
  • der Arbeitnehmer unter Umständen zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist. 

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Bis wann muss mein Gehalt auf dem Konto sein?

Vereinfach ausgedrückt steht dort: „Handelt es sich um eine vereinbarte monatliche Vergütung, so ist sie nach dem Ablauf des Monats zu entrichten“, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg. In der Regel bedeutet das: Das Gehalt sollte am letzten Tag des Monats bezahlt werden.

Wie lange darf ich als Arbeitgeber das Gehalt einbehalten?

Und zwar solange, bis der Arbeitnehmer die geschuldete Leistung erbringt. Im Krankheitsfall heisst das konkret: Solange Sie sich beim Arbeitgeber nicht krankmelden und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, kann er Ihren Lohn einbehalten. Er muss diesen aber ab dem Zeitpunkt der Vorlage wieder zahlen.

Wann bekommt man in der Regel sein Gehalt?

Die meisten Arbeitnehmer erhalten ihr Gehalt am Monatsende, in Ausnahmefällen aber auch in der Monatsmitte oder sogar als wöchentliche Auszahlung.

Wie viel Uhr wird Gehalt überwiesen?

Dieser liegt in der Regel zwischen 14 und 18 Uhr. Geht Ihre Überweisung nach diesem Annahmeschluss ein, kann der Auftrag erst am nächsten Bankarbeitstag weitergeleitet werden.